Reimann & Wolff
Immobilien

 

VERKAUFT
Wassenberg-Effeld:
"Heben Sie den Schatz - inklusive Baugrundstück."

Kennung:5524
Objektart:Haus - Zweifamilienhaus
Wohnfläche:267.05 m2
Nutzfläche:169.06 m2
Grundstücksfläche:1298.00 m2
Anzahl Zimmer:9.00
Anzahl Schlafzimmer:5.00
Anzahl Badezimmer:2.00
Anzahl Terrassen:1
Anzahl Stellplätze:3.00
Boden:Fliesen, Laminat, Kunststoff
Kamin:Ja
Heizungsart:Zentral/Oel
Keller:Ja
Abstellraum:1
Dachform:Walmdach
Bauweise:Massiv
Baujahr:1973
Zustand:Modernisiert
Verkaufstatus:Verkauft
Lage: Wassenberg-Effeld
Preis:-

Ihr Ansprechpartner

Reimann&Wolff Patrick Reimann Immobilienmakler Patrick Reimann
Geschäftsführer
Tel.: +49 (0) 2452 / 687469-0
reimann@reimannwolff.de

Groß, größer ... am größten! Im Superlativ präsentiert sich der familiäre Traum vom großzügigen Zuhause. Oder als Investment mit derzeit zwei Wohneinheiten inklusive weiterer Ausbaumöglichkeiten und zusätzlichem Baugrundstück.

Durch die strukturierte Grundrissgestaltung ist das Wohnhaus entweder als großes (selbstgenutztes) Einfamilien- nebst Einliegerhaus (derzeitige Nutzung) oder als Zweifamilienhaus mit weiterem Entwicklungspotenzial zu sehen.
Sowohl im Erdgeschoss (ehemaliger Laden) als auch im ausbaufähigen Dachgeschoss können weiteren (Wohn-) Flächen und wertvolle Quadratmeter erschlossen werden. Sehr viel Gelegenheit zur weiteren freien Entfaltung und zusätzliche Mieteinnahmen zu generieren.

Das Haupthaus bietet mit drei Schlafzimmern, Badezimmer und Wohnbereich im Ober- und Wohnküche nebst Gäste-WC und Flur/Eingangsbereich ausreichend Platz zum Leben, Arbeiten und Entspannen im Erdgeschoss.
Die Attraktivität des geräumigen Wohnzimmers wird durch den wärmenden Kaminofen und der großzügigen und erholsamen Loggia wertvoll ergänzt. Direkt anschließend erwartet Sie die Schlafräume.
Weiteren Raum zur Entfaltung bietet das Badezimmer mit Eckbadewanne und -dusche.
Der riesige Gartenbereich eröffnet ungeahnte Möglichkeiten: gesellige Stunden mit Freunden unter der schönen Pergola verbringen oder Fußball spielen mit Ihren Kindern auf der großen Wiese.

Die Wohneinheit im Nebenhaus erreichen Sie über einen separaten Eingang. Diese vermietete Einheit (Obergeschoss) erstreckt sich über zwei Schlafzimmer, Wohnzimmer, Küche, Badezimmer und Flur. Erd- und Dachgeschoss sind augenblicklich ungenutzt. An dieser Stelle lassen sich noch Ihre individuellen Vorstellungen verwirklichen.
Ein abgeteilter Gartenbereich ermöglicht entspannte Stunden mit Privatsphäre.

Geräumig sind selbstverständlich das Nebengebäude und die angrenzende Garage. Platz finden Sie auch im vorhandenen Kellergeschoss.

Von dem Gesamtgrundstück kann ein Bereich als separates Baugrundstück abgeteilt und vermessen werden.
Das ehemalige Ladenlokal kann separat vermietet oder für Ihr Hobby/für Ihre Geschäftsidee oder eine weitere Projektentwicklung genutzt werden.

Gute Perspektiven und viel Wohnfreude bietet das gepflegte Anwesen.

Viel Herzblut und Engagement haben die jetzigen Eigentümer in das derzeitige Familiendomizil gesteckt. Modernisierungen durch- und notwendige Unterhaltungsarbeiten ausgeführt.

Frisch und hell (Haupthaus, ca. 2010) erleben Sie das eine, klassisch (Nebenhaus) das andere vorhandene Badezimmer und modern das Gäste-WC (2020).

Als Oberböden begegnen Ihnen zeitgemäße Fliesen in Holzoptik ebenso wie PVC und Laminat.

Installationsleitungen (Wasser und Abwasser) wurden im Haupthaus genauso erneuert, wie Elektroschaltschrank und -zuleitungen.

Die Fensteranlage aus Kunststoff und Aluminium wurde teilweise in den letzten Jahren erneuert.

Wärme- und Warmwassererzeugung erfolgt im Haupthaus über die Öl-Zentralheizung (2000), die die Wärme im Erd- und Obergeschoss über die Fußbodenheizung verteilt. Im Nebenhaus erfolgt die Wärmeerzeugung über eine Nachtspeicherheizung.

Effeld ist ein westlicher Ortsteil der Stadt Wassenberg im nordrhein-westfälischen Kreis Heinsberg, unmittelbar an der Grenze zu den Niederlanden im Rurtal gelegen und hat ca. 1.600 Einwohner.

Die Infrastruktur ist ideal für Familien mit Kindern. Der Kindergarten befindet sich im benachbarten Stadtteil Steinkirchen, die Grundschule erreichen Sie in wenigen Minuten im Ortsteil Birgelen.

Einkaufsmärkte und weitere Einzelhandelsgeschäfte sowie Ärzte und Banken sind in Wassenberg vorhanden.

Nach Feierabend lädt die natürliche Umgebung zu ausgiebigen Abendspaziergängen ein. Der Badesee "Effelder Waldsee" erhöht insbesondere in den Sommermonaten den Freizeitwert.

Sehenswert ist das Wasserschloss Haus Effeld. Sein aus dem 15. Jahrhundert stammende Herrenhaus erhielt die heutige Gestalt bei einem Um- und Erweiterungsbau im Jahr 1606. (Quelle Wikipedia)

Umgebungskarte

Energieausweistyp:

Bedarf

Energiekennwert:

194.70 kWh/(a m²)

Energieeffizienzklasse:

F

Ausweis gültig bis:

25.04.2031


* Der oben genannte Energiekennwert spiegelt den Energieverbrauch in Kilowattstunden pro Jahr und Quadratmeter (kWh/(a m²)) wieder und liefert den tatsächlichen errechneten Energieverbrauch der Immobilie. Weitere Informationen finden Sie hier unter de.wikipedia.org/wiki/Energiebedarfsausweis

Infrastruktur (alle Angaben geschätzt):
Autobahn A46 - 21 Fahrminuten
Autobahn A73 (NL) - 23 Fahrminuten
Bahnhof - 13 Fahrminuten
Bushaltestelle - 4 Gehminuten
Grundschule (Birgelen) - 18 Busminuten
Gesamtschule (Wassenberg) - 31 Busminuten
Kindergarten (Steinkirchen) - 4 Fahrradminuten
Einkaufsmarkt - 14 Fahrminuten
Roermond - 21 Fahrminuten
Düsseldorf - 56 Fahrminuten
Aachen - 57 Fahrminuten

1. Alle zu diesem Immobilienangebot gemachten Angaben stammen vom Eigentümer bzw. Auftraggeber und wurden nicht überprüft und stellen ferner keine Zusicherung durch die reimann&wolff IMMOBILIEN GmbH dar. Daher wird auch keine Haftung für die gemachten Angaben übernommen. Irrtum und Zwischenverkauf bleiben vorbehalten.
2. Ein Großteil der Fotoaufnahmen wurde mit einem Weitwinkelobjektiv bzw. mit einem Fisheye-Objektiv aufgenommen. Dadurch können Räume größer wirken als in der Realität.
3. Reservierungen werden bei Vorlage einer entsprechenden Kaufabsichtserklärung und Vorlage einer Finanzierungsbestätigung und/oder eines Eigenkapitalnachweises vorgenommen.
4. Aufgrund der derzeit großen Anfrage nach Besichtigungstermine, bitten wir im Vorfeld um Vorlage eines Finanzierungszertifikats o.ä.

SANIERUNGSPFLICHT BEI EIGENTÜMERWECHSEL
Mehrfamilien-, Ein- und Zweifamilienhäuser in Deutschland müssen grundsätzlich gewisse Mindestanforderungen nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) erfüllen. Bis Ende Oktober 2020 galt die EnEV (Energiesparverordnung), die nun zum 01. November 2020 durch das Gebäudeenergiegesetz (GEG) abgelöst wurde.
Sanierungs- bzw. Nachrüstpflichten nach GEG gelten in allen Fällen des Eigentümerwechsels – sei es durch Hauskauf, Erbe oder Schenkung – ausgenommen sind nur Ein- und Zweifamilienhäuser, die bereits am 1.2.2002 vom Eigentümer selbst bewohnt wurden. In allen anderen Fällen gilt:
- Alte Heizkessel erneuern: Über 30 Jahre alte Heizkessel müssen erneuert werden, wenn sie flüssige oder gasförmige Brennstoffe nutzen (z.B.: Gas oder Öl). Ausgenommen sind Niedertemperatur- oder Brennwertkessel, Heizkessel mit einer Nennleistung unter 4kW oder über 400kW, Anlagen, die nur zur Warmwasser Bereitung dienen, Küchenherde oder Heizgeräte, die hauptsächlich für einen Raum ausgelegt sind und auch Warmwasser liefern. Zentralheizungen müssen mit Regelungen nachgerüstet werden. Wenn Wasser der Wärmeträger ist, müssen Thermostate zur raumweisen Temperaturregelung installiert werden.
- Warmwasserführende Rohre dämmen: Nicht gedämmte Heizungs- und Warmwasser-Rohre oder Armaturen müssen in unbeheizten Räumen gedämmt werden.
- Oberste Geschossdecken oder Dach dämmen. Die oberste Geschossdecke zu einem nicht ausgebauten und unbeheizten Dachraum muss beispielsweise gedämmt werden. Zumindest dann, wenn diese Decke zugänglich ist und die Mindestanforderungen an den Wärmeschutz nicht erfüllt werden.

Bei Ein- und Zweifamilienhäusern gilt eine Frist von 2 Jahren. Wer die Sanierungspflichten innerhalb dieser Frist nicht erfüllt, muss mit einer Strafe von bis zu 50.000€ rechnen.

Außerdem sind auch noch weitere Pflichten im GEG für Altbauten vorgeschrieben:
- Für die Haustechnik sind bestimmte Wartungsintervalle vorgeschrieben. Diese müssen eingehalten werden. Darunter fällt auch die Inspektion der Klimaanlage.
- Bei Verkauf oder Neuvermietung muss ein Energieausweis erstellt und vorgelegt werden. Denkmalgeschützte Gebäude sind von dieser Pflicht befreit.

SANIERUNGSPFLICHTEN BEI AUSBAU, UMBAU UND ERNEUERUNG
Bei größeren Umbaumaßnahmen wie Änderungen der Gebäudehülle, Erweiterungen und Ausbau sind die Eigentümer in Deutschland verpflichtet, die Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes einzuhalten. Dies Anforderungen unterscheiden sich von denen bei einem Neubau.

ERNEUERUNG EINZELNER BAUTEILE
Wer einzelne Bauteile erneuert – zum Beispiel die Fenster austauscht – muss die Anforderungen des GEG für diese einzelnen Bauteile einhalten. Auch, wenn der Putz an der Fassade entfernt wird, gilt dies als Erneuerung der Fassade und die entsprechenden Dämmwerte für die Außenwände müssen eingehalten werden. Daraus kann auch die Notwendigkeit einer Fassadendämmung entstehen. Wird die Fassade hingegen nur neu gestrichen und geringfügig ausgebessert, dann sind keine Wärmedämmanforderungen zu erfüllen.
In manchen Fällen können Ausnahmen zur Sanierungspflicht beantragt werden. Zum Beispiel wenn die Fassade saniert, aber keine neue Fassadendämmung angebracht werden soll, weil dadurch weitere Bauteile wie Fenster oder Dach zu erneuern wären, die sonst nicht hätten erneuert werden müssen.

UMFASSENDE MODERNISIERUNG MIT GESAMTENERGIEBILANZ
Alternativ dazu kann auch eine Gesamtenergiebilanz vom modernisierten Altbau erstellt werden – ähnlich wie beim Energieausweis im Neubau. Der Jahres-Primärenergiebedarf und die Transmissionswärmeverluste des gesamten Gebäudes müssen hierbei nachgewiesen und gewisse Grenzwerte eingehalten werden. Die oben beschriebenen Einzelnachweise für Bauteile entfallen damit.
Die Grenzwerte für den Altbau sind deutlich weniger streng als jene für den Neubau. Der Jahres-Primärenergiebedarf bei einem Neubau darf nicht höher sein als 75% des Referenzgebäudes. Beim Altbau hingegen darf der Jahres-Primärenergiebedarf um 40% über dem des Referenzhauses liegen. Somit kann der Primärenergiebedarf eines Altbaus zu einem vergleichbaren Neubau um rund 86% höher sein (Stand: 2019). Für die Sanierung zum Energieeffizienzhaus werden gute Förderungen vergeben.

KEINE PFLICHTEN BEI KLEINEREN MASSNAHMEN IM ALTBAU
Bei Reparatur- und Wartungsmaßnahmen oder bei Renovierungsarbeiten wie zum Beispiel die Erneuerung der Bodenbeläge oder des Badezimmers sind keine zusätzlichen Aufrüstungen nach GEG nötig.
Wenn zum Beispiel die Fassade oder die Fensterrahmen neu gestrichen werden, müssen diese Bauteile keine Grenzwerte einhalten. Selbst wenn die Fassade an einzelnen Stellen saniert wird, greift die EnEV nicht, solange die sanierte Fläche weniger als 10% der Fassadenfläche ausmacht.

WANN GILT DAS GEG IM ALTBAU NICHT?
Ist eine energetische Sanierung Pflicht? Nein! Das deutsche Gebäudeenergiegesetz (GEG) sieht nur das Nachrüsten von einigen wenigen Punkten vor, siehe oben.

Viele Sanierungsmaßnahmen wie: Fassadendämmung, neue Fenster oder die Dämmung der Kellerdecke sind hingegen freiwillig. Die Hausbesitzer entscheiden selbst, was sinnvoll erscheint und was nicht.
- Dämmung der Kellerdecke ist keine Pflicht: Eine Kellerdecke zu einem ungedämmten, nicht beheizten Kellerraum zu dämmen, kann jedoch durchaus sinnvoll sein. Es besteht aber keine gesetzliche Nachrüstpflicht.
- Fensteraustausch und Fassadendämmung ist keine Pflicht: Alte Fenster müssen laut GEG nicht ausgetauscht werden, selbst wenn sie undicht sind. Es gibt auch keine Dämmpflicht für ungedämmte Außenwände. Wenn jedoch die Fassade oder die Fenster erneuert werden sollen, dann müssen sie die Anforderrungen des GEG erfüllen. Welche Maßnahmen sinnvoll sind, kann im Einzelfall frei entschieden werden.
- Empfehlungen im Energieausweis zur Modernisierung sind nicht verpflichtend. Sie dienen als Information.

Die reimann&wolff IMMOBILIEN GmbH übernimmt für die genannten Informationen keine Haftung. Ferner wird keine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben übernommen.

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