Reimann & Wolff
Immobilien

 

VERKAUFT
Übach-Palenberg/Boscheln:
"Auf der Sonnenseite."

Kennung:5590
Objektart:Haus - Einfamilienhaus
Garageanzahl:1
Wohnfläche:208.00 m2
Grundstücksfläche:936.00 m2
Anzahl Zimmer:8.00
Anzahl Schlafzimmer:6.00
Anzahl Badezimmer:2.00
Anzahl Terrassen:1.00
Anzahl Stellplätze:3
Kamin:Ja
Heizungsart:Zentral/Gas
Keller:Teil
Baujahr:2014
Verkaufstatus:Verkauft
Verfügbar Ab:nach Vereinbarung
Lage: Übach-Palenberg/Boscheln
Preis:-
Courtage:Keine zusätzliche Käuferprovision.

Ihr Ansprechpartner

Reimann&Wolff Patrick Reimann Immobilienmakler Patrick Reimann
Geschäftsführer
Tel.: +49 (0) 2452 / 687469-0
reimann@reimannwolff.de

Ein eindrucksvoller Wohnsitz. Die Begeisterung für modernes Design, das zeitlos und zugleich schlicht und elegant wirkt, wächst immer mehr.
Die attraktive Architektur verbindet auf eindrucksvolle Weise das ursprünglich in den 1930er Jahren erbaute und sanierte Einfamilienhaus mit dem im Jahr 2014 errichteten Anbau. Dabei erstrahlt das Gesamtanwesen in schönstem Weiß und strahlt dabei eine ganz besondere Authentizität aus.

Neben interessanter Grundrissgestaltung mit großem Lebensraum und mehr als ausreichendem Platzangebot ist bei der Planung insbesondere auf das weniger Vordergründige wie Qualität und hochwertiges Interieur Wert gelegt worden. Das hohe Niveau der Ausstattung mit besonders praktischen wie wertvollen Akzenten zeugt von Individualität und zieht sich wie ein roter Faden durch das Haus.

Insbesondere im großzügig und offen gestalteten Wohnbereich erwartet Sie Ambiente der Extraklasse.
Feinste Materialien wie anthrazitfarbene Fliesen und ein beeindruckendes Raumgefühl umgeben Sie. In dieser Atmosphäre genießen Sie jede Minute. Erholung wird hier zum Programm.

Mit integrierter Kochinsel kommen Hobbyköche bei gewünschter Übernahme der Einbauküche ganz auf ihren Geschmack. Vor den begeisterten Augen Ihrer Freunde und Bekannten wird hier leidenschaftliches Kochen und Backen zum Genuss.

Alle weiteren Ausstattungsmerkmale wie z.B. der Kaminofen (Anschluss für Warmwasserführung bereits vorhanden) verfolgen nur ein Ziel: Ihnen das Leben so schön und angenehm wie möglich zu gestalten.
Genießen Sie die Zeit und verfolgen Sie das entspannte Knistern und Flackern.

Der zentrale Wohnraum punktet zudem durch den direkten Blick in den schön angelegten Garten mit Wasserspiel und Zugang auf die ca. 50 Quadratmeter große und von Sonne verwöhnten Terrasse. Gerade in den Sommermonaten vergrößert sich hierdurch Ihr Lebensraum. Verbringen Sie an dieser Stelle oder in dem angrenzenden überdachten Bereich beim Grillen viele gemütliche Stunden in beeindruckender Stimmung.

Im Erdgeschoss treffen Sie weiter auf das gemütliche Wohnzimmer sowie zwei ebenerdige Schlafräume. Tangiert von einem faszinierenden Badezimmer. Ebenerdige Dusche, Badewanne, Waschtisch und WC sorgen gleichermaßen für einen guten Start in den Tag.

Über die herrlich anzusehende und schön aufgearbeitete Holztreppe gelangen Sie auf die nächste Wohnebene. Neben den beiden sehr geräumigen Schlafzimmern machen auch die weiteren Schlafräume eine gute Figur.
Gerade erst modernisiert präsentiert sich das zusätzliche Dusch-Badezimmer.

Als Highlight für Ihre Kinder ist die sonnige Dachterrasse von beiden (Kinder-) Schlafzimmern unmittelbar begehbar.

Beide Wohnebenen begeistern durch moderne Fliesenböden und Laminat bzw. textile Oberböden.

Mit der riesigen Rasenfläche, dem großzügigen und gedämmten Gartenhaus (Anschlussmöglichkeit für eine Sauna bereits vorhanden) und der großen Garage nebst weiterer Abstellplätze werden Ihnen facettenreiche Nutzungsmöglichkeiten zuteil.

In diesem einzigartigen Zuhause erwartet Sie Wohngenuss auf hohem Niveau: Im komplett sanierten Einfamilienhaus versetzen ansprechende Bodenbeläge und geschmackvolle Akzente die Wohnräume in eine genussvolle Umgebung.

Technisch und energetisch spielt das freistehende Einfamilienhaus in einer hohen Liga. Sparen Sie durch ein gedämmtes Dach, zweifach bzw. dreifach verglaste Kunststofffenster (mit elektrischen Rollläden und erhöhtem Sicherheitsstandard) und eine in 2014 eingebaute Gas-Zentralheizung inklusive Warmwasseraufbereitung.
Mit einer guten und beachtenswerten Energieeffizienzklasse wird diesen energetischen Maßnahmen entsprechender Tribut gezollt.

Der neu errichtete Anbau ist selbstverständlich auf dem (technischen) Stand von 2014. Durch die Sanierung im gleichen Jahr wurden im Bereich der Bestandsimmobilie u.a. folgende Gewerke erneuert: Elektroinstallation (2010), (Ab-) Wasserleitungen, Dacheindeckung und Fenster.

Entspannung folgt auf einen aktiven Tag: Alle Badezimmer wurden entweder mit Errichtung des Anbaus gestaltet bzw. im Jahr 2021 modernisiert und lassen Sie jede Minute in dieser schönen Umgebung genießen.

Mit Teilkeller, großem Gartenhaus und großzügiger Garage inklusive Empore ist auch mehr als ausreichender Platz für Ihr Hobby und Ihre Freizeitaktivitäten vorhanden.

Boscheln ist der südöstlichste Stadtteil von Übach-Palenberg im Kreis Heinsberg.

Die angebotene Immobilie befindet sich in einer ruhigen Seitenstraße und eignet sich aufgrund der kurzen Entfernungen (siehe Infrastruktur) zu Kindergarten und Grundschule (im Ort vorhanden) auch für Familien.

Weiterführende Schulen (Gymnasium, Realschule) liegen im Ortskern von Übach-Palenberg und sind ebenfalls bequem zu erreichen.

Der nächste Bahnhof ist Übach-Palenberg an der Bahnstrecke Aachen–Mönchengladbach. Die nächsten Anschlussstellen sind Alsdorf und Aldenhoven an der A 44 sowie Heinsberg an der A 46.

Umgebungskarte

Energieausweistyp:

Verbrauch

Energiekennwert:

125.90 kWh/(a m²)

Energieeffizienzklasse:

D

Ausweis gültig bis:

19.04.2032


* Der oben genannte Energiekennwert spiegelt den Energieverbrauch in Kilowattstunden pro Jahr und Quadratmeter (kWh/(a m²)) wieder und liefert den tatsächlichen errechneten Energieverbrauch der Immobilie. Weitere Informationen finden Sie hier unter de.wikipedia.org/wiki/Energiebedarfsausweis

Infrastruktur (alle Angaben geschätzt):
Autobahn A44 - 13 Fahrminuten
Bahnhof - 8 Fahrminuten
Bushaltestelle - 6 Gehminuten
Gymnasium - 12 Fahrradminuten
Realschule - 12 Fahrradminuten
Grundschule - 7 Gehminuten
Kindergarten - 5 Fahrradminuten
Einkaufszentrum - 5 Fahrminuten
Maastricht - 45 Fahrminuten
Aachen - 32 Fahrminuten

1. Alle zu diesem Immobilienangebot gemachten Angaben sind Circa-Werte und beinhalten möglicherweise zu Wohnzwecken genutzte, aber baurechtlich nicht genehmigte Flächen und stammen vom Eigentümer bzw. Auftraggeber und wurden nicht überprüft und stellen ferner keine Zusicherung durch die reimann&wolff IMMOBILIEN GmbH dar. Daher wird auch keine Haftung für die gemachten Angaben übernommen. Irrtum und Zwischenverkauf bleiben vorbehalten.
2. Ein Großteil der Fotoaufnahmen wurde mit einem Weitwinkelobjektiv bzw. mit einem Fisheye-Objektiv aufgenommen. Dadurch können Räume größer wirken als in der Realität.
3. Reservierungen werden bei Vorlage einer entsprechenden Kaufabsichtserklärung und einer Finanzierungsbestätigung und/oder eines Eigenkapitalnachweises vorgenommen.
4. Aufgrund der derzeit großen Anfrage nach Besichtigungsterminen, bitten wir im Vorfeld um Vorlage eines Finanzierungszertifikats o.ä.

SANIERUNGSPFLICHT BEI EIGENTÜMERWECHSEL
Mehrfamilien-, Ein- und Zweifamilienhäuser in Deutschland müssen grundsätzlich gewisse Mindestanforderungen nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) erfüllen. Bis Ende Oktober 2020 galt die EnEV (Energiesparverordnung), die nun zum 01. November 2020 durch das Gebäudeenergiegesetz (GEG) abgelöst wurde.
Sanierungs- bzw. Nachrüstpflichten nach GEG gelten in allen Fällen des Eigentümerwechsels – sei es durch Hauskauf, Erbe oder Schenkung – ausgenommen sind nur Ein- und Zweifamilienhäuser, die bereits am 1.2.2002 vom Eigentümer selbst bewohnt wurden. In allen anderen Fällen gilt:
- Alte Heizkessel erneuern: Über 30 Jahre alte Heizkessel müssen erneuert werden, wenn sie flüssige oder gasförmige Brennstoffe nutzen (z.B.: Gas oder Öl). Ausgenommen sind Niedertemperatur- oder Brennwertkessel, Heizkessel mit einer Nennleistung unter 4kW oder über 400kW, Anlagen, die nur zur Warmwasser Bereitung dienen, Küchenherde oder Heizgeräte, die hauptsächlich für einen Raum ausgelegt sind und auch Warmwasser liefern. Zentralheizungen müssen mit Regelungen nachgerüstet werden. Wenn Wasser der Wärmeträger ist, müssen Thermostate zur raumweisen Temperaturregelung installiert werden.
- Warmwasserführende Rohre dämmen: Nicht gedämmte Heizungs- und Warmwasser-Rohre oder Armaturen müssen in unbeheizten Räumen gedämmt werden.
- Oberste Geschossdecken oder Dach dämmen. Die oberste Geschossdecke zu einem nicht ausgebauten und unbeheizten Dachraum muss beispielsweise gedämmt werden. Zumindest dann, wenn diese Decke zugänglich ist und die Mindestanforderungen an den Wärmeschutz nicht erfüllt werden.

Bei Ein- und Zweifamilienhäusern gilt eine Frist von 2 Jahren. Wer die Sanierungspflichten innerhalb dieser Frist nicht erfüllt, muss mit einer Strafe von bis zu 50.000€ rechnen.

Außerdem sind auch noch weitere Pflichten im GEG für Altbauten vorgeschrieben:
- Für die Haustechnik sind bestimmte Wartungsintervalle vorgeschrieben. Diese müssen eingehalten werden. Darunter fällt auch die Inspektion der Klimaanlage.
- Bei Verkauf oder Neuvermietung muss ein Energieausweis erstellt und vorgelegt werden. Denkmalgeschützte Gebäude sind von dieser Pflicht befreit.

SANIERUNGSPFLICHTEN BEI AUSBAU, UMBAU UND ERNEUERUNG
Bei größeren Umbaumaßnahmen wie Änderungen der Gebäudehülle, Erweiterungen und Ausbau sind die Eigentümer in Deutschland verpflichtet, die Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes einzuhalten. Dies Anforderungen unterscheiden sich von denen bei einem Neubau.

ERNEUERUNG EINZELNER BAUTEILE
Wer einzelne Bauteile erneuert – zum Beispiel die Fenster austauscht – muss die Anforderungen des GEG für diese einzelnen Bauteile einhalten. Auch, wenn der Putz an der Fassade entfernt wird, gilt dies als Erneuerung der Fassade und die entsprechenden Dämmwerte für die Außenwände müssen eingehalten werden. Daraus kann auch die Notwendigkeit einer Fassadendämmung entstehen. Wird die Fassade hingegen nur neu gestrichen und geringfügig ausgebessert, dann sind keine Wärmedämmanforderungen zu erfüllen.
In manchen Fällen können Ausnahmen zur Sanierungspflicht beantragt werden. Zum Beispiel wenn die Fassade saniert, aber keine neue Fassadendämmung angebracht werden soll, weil dadurch weitere Bauteile wie Fenster oder Dach zu erneuern wären, die sonst nicht hätten erneuert werden müssen.

UMFASSENDE MODERNISIERUNG MIT GESAMTENERGIEBILANZ
Alternativ dazu kann auch eine Gesamtenergiebilanz vom modernisierten Altbau erstellt werden – ähnlich wie beim Energieausweis im Neubau. Der Jahres-Primärenergiebedarf und die Transmissionswärmeverluste des gesamten Gebäudes müssen hierbei nachgewiesen und gewisse Grenzwerte eingehalten werden. Die oben beschriebenen Einzelnachweise für Bauteile entfallen damit.
Die Grenzwerte für den Altbau sind deutlich weniger streng als jene für den Neubau. Der Jahres-Primärenergiebedarf bei einem Neubau darf nicht höher sein als 75% des Referenzgebäudes. Beim Altbau hingegen darf der Jahres-Primärenergiebedarf um 40% über dem des Referenzhauses liegen. Somit kann der Primärenergiebedarf eines Altbaus zu einem vergleichbaren Neubau um rund 86% höher sein (Stand: 2019). Für die Sanierung zum Energieeffizienzhaus werden gute Förderungen vergeben.

KEINE PFLICHTEN BEI KLEINEREN MASSNAHMEN IM ALTBAU
Bei Reparatur- und Wartungsmaßnahmen oder bei Renovierungsarbeiten wie zum Beispiel die Erneuerung der Bodenbeläge oder des Badezimmers sind keine zusätzlichen Aufrüstungen nach GEG nötig.
Wenn zum Beispiel die Fassade oder die Fensterrahmen neu gestrichen werden, müssen diese Bauteile keine Grenzwerte einhalten. Selbst wenn die Fassade an einzelnen Stellen saniert wird, greift die EnEV nicht, solange die sanierte Fläche weniger als 10% der Fassadenfläche ausmacht.

WANN GILT DAS GEG IM ALTBAU NICHT?
Ist eine energetische Sanierung Pflicht? Nein! Das deutsche Gebäudeenergiegesetz (GEG) sieht nur das Nachrüsten von einigen wenigen Punkten vor, siehe oben.

Viele Sanierungsmaßnahmen wie: Fassadendämmung, neue Fenster oder die Dämmung der Kellerdecke sind hingegen freiwillig. Die Hausbesitzer entscheiden selbst, was sinnvoll erscheint und was nicht.
- Dämmung der Kellerdecke ist keine Pflicht: Eine Kellerdecke zu einem ungedämmten, nicht beheizten Kellerraum zu dämmen, kann jedoch durchaus sinnvoll sein. Es besteht aber keine gesetzliche Nachrüstpflicht.
- Fensteraustausch und Fassadendämmung ist keine Pflicht: Alte Fenster müssen laut GEG nicht ausgetauscht werden, selbst wenn sie undicht sind. Es gibt auch keine Dämmpflicht für ungedämmte Außenwände. Wenn jedoch die Fassade oder die Fenster erneuert werden sollen, dann müssen sie die Anforderrungen des GEG erfüllen. Welche Maßnahmen sinnvoll sind, kann im Einzelfall frei entschieden werden.
- Empfehlungen im Energieausweis zur Modernisierung sind nicht verpflichtend. Sie dienen als Information.

Die reimann&wolff IMMOBILIEN GmbH übernimmt für die genannten Informationen keine Haftung. Ferner wird keine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben übernommen.

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