Reimann & Wolff
Immobilien

REIMANN&WOLFF
Heinsberg-Kempen:
"Einzigartig leben. Naturnah wohnen."

Kennung:5784
Objektart:Haus - Einfamilienhaus
Garageanzahl:2
Wohnfläche:150.51 m2
Grundstücksfläche:1084.00 m2
Anzahl Zimmer:5.00
Anzahl Schlafzimmer:4.00
Anzahl Badezimmer:2.00
Anzahl Terrassen:2.00
Anzahl Stellplätze:2
Boden:Fliesen, Teppich
Kamin:Ja
Heizungsart:Zentral/Oel
Keller:Ja
Dachform:Satteldach
Baujahr:1996
Zustand:Gepflegt
Verkaufstatus:Offen
Verfügbar Ab:nach Vereinbarung
Lage: Heinsberg-Kempen
Preis:559.000,00 € (Kaufpreis)
Courtage:Keine zusätzliche Käuferprovision.

Ihr Ansprechpartner

Reimann&Wolff Patrick Reimann Immobilienmakler Patrick Reimann
Geschäftsführer
Tel.: +49 (0) 2452 / 687469-0
reimann@reimannwolff.de

360°-Rundgang

In diesem außergewöhnlichen Einfamilienhaus aus kanadischen Blockbohlen verschmelzen Ursprünglichkeit und moderner Komfort zu einem unvergleichlichen Wohnerlebnis.

Jedes Detail der massiven Holzstruktur strahlt natürliche Wärme aus und sorgt für eine besondere Atmosphäre, die Sie bereits beim Betreten spüren.

Die offen gestalteten Räume schaffen ein beeindruckendes Gefühl von Weite, während die sichtbaren Holzoberflächen Geborgenheit und Ruhe vermitteln.

Nur das natürliche Material Holz bringt Ihnen die Natur so nah in Ihr Zuhause: Es duftet angenehm, fühlt sich warm an und verleiht jedem Raum eine authentische und zeitlose Ästhetik.

Der großzügige Wohnbereich mit Galerie, geprägt von der behaglichen Wärme des Kaminofens, wird zu Ihrem persönlichen Rückzugsort, an dem die Elemente Holz und Feuer harmonisch ineinandergreifen.

Die angrenzende Wohnküche mit ihrer einladenden Atmosphäre bildet das Herz des Hauses, wo sich Familie und Freunde gerne versammeln.

Dieses Zuhause bietet mit insgesamt vier Schlafzimmern und zwei Badezimmern großzügigen Platz für Familie und Gäste.
Besonders praktisch ist die Aufteilung: Ein Schlafzimmer und ein Badezimmer befinden sich im Erdgeschoss, ideal für eine barrierearme Nutzung oder für Besucher, die sich über einen komfortablen Rückzugsort freuen.

Der Außenbereich begeistert ebenso wie das Haus selbst. Direkt am nach Süden ausgerichteten Gebäude lädt eine großzügige Bangkirai-Terrasse mit Sonnenmarkise ein, von der aus Sie den herrlichen Garten genießen können.

Ein weiteres Highlight ist die überdachte Terrasse am Ende des Grundstücks. Ausgestattet mit einem integrierten Heizstrahler bietet sie auch an kühleren Abenden einen gemütlichen Platz mit einem faszinierenden und unverbaubaren Weitblick, der jeden Moment dort zu einem Erlebnis macht.

Die Doppelgarage, ein separates Gebäude mit beeindruckenden fast 60 m² Fläche, erfüllt alle Ihre Wünsche. Neben Platz für zwei Fahrzeuge verfügt sie über einen zusätzlichen begehbaren Speicherraum, der als Lager oder Werkstatt genutzt werden kann.

Dieses Blockbohlenhaus bietet nicht nur ein Dach über dem Kopf, sondern ein Zuhause, das sich anfühlt wie eine tägliche Umarmung der Natur.

Erleben Sie hier die perfekte Balance zwischen natürlichem Charme und modernem Wohnkomfort – ein Leben in einem Holzhaus, das sowohl Seele als auch Sinne berührt.

REIMANN&WOLFF Heinsberg-Kempen:
REIMANN&WOLFF Heinsberg-Kempen:

Die Holzbohlen regulieren auf natürliche Weise das Raumklima, speichern im Winter die Wärme und bieten im Sommer eine angenehm kühle Umgebung – ein Haus, das mit der Natur lebt.

Ein weiterer Vorteil dieses Holzhauses ist seine Umweltfreundlichkeit.
Die Herstellerfirma True North Log Homes legt großen Wert auf nachhaltige Forstwirtschaft und die Verwendung von hochwertigem, langlebigem Holz. Die patentierten Technologien des Unternehmens garantieren eine energieeffiziente Bauweise und eine außergewöhnliche Langlebigkeit. Gleichzeitig minimieren sie Wartungsaufwand und maximieren Wohnkomfort.

Das Besondere an diesem Einfamilienhaus ist neben seiner beeindruckenden Blockbohlenbauweise auch seine exzellente Ausstattung, die höchsten Wohnkomfort garantiert.

Helle, naturfarbene Bodenfliesen setzen einen stilvollen Kontrast zur warmen Holzstruktur und unterstreichen die moderne, einladende Atmosphäre.

Das Badezimmer im Erdgeschoss bietet mit einer großzügigen Wanne und einer separaten Dusche ein echtes Wohlfühlerlebnis, während das Duschbad im Obergeschoss zusätzlichen Komfort für die ganze Familie oder Gäste bereitstellt.

Einbauspots sorgen für eine harmonische Beleuchtung, die das Ambiente im gesamten Haus unterstreicht.

Die effiziente Öl-Zentralheizung übernimmt die Beheizung und auch die Warmwasserversorgung, sodass Sie immer optimal versorgt sind.
Für ein angenehmes Raumklima sorgt die Fußbodenheizung, die in allen Wohnräumen wohltuende Wärme spendet.

Hochwertige Holzfenster mit Isolierverglasung und integrierten Lamellen als Sichtschutz verbinden Funktionalität mit stilvollem Design.

Ein weiteres Highlight der Ausstattung ist das langlebige Aluminiumdach, das erst 2018 erneuert wurde und dem Haus Schutz und eine attraktive Optik verleiht.

Der großzügige Vollkeller dieses Hauses bietet Ihnen eine solide Grundlage für zahlreiche Nutzungsmöglichkeiten. Als Betonkeller gefertigt, beeindruckt er durch seine Robustheit und Langlebigkeit.
Die gleichmäßigen, glatten Wände und die Fliesenböden verleihen dem Keller eine gepflegte und saubere Atmosphäre, die auch für anspruchsvolle Zwecke geeignet ist.

Hier genießen Sie viel Raum für Ihre individuellen Ideen – sei es als Abstellfläche, Hobbywerkstatt oder für die Einrichtung eines privaten Fitnessbereichs.

Diese durchdachte Ausstattung vereint Qualität und Eleganz – ein Zuhause, das in jedem Detail überzeugt.

Heinsberg-Kempen ist ein idyllischer und ruhiger Ortsteil der Kreisstadt Heinsberg im westlichen Nordrhein-Westfalen. Eingebettet in die sanfte Landschaft des Rheinlandes, besticht Kempen durch seinen dörflichen Charme und die naturnahe Umgebung, die sich ideal für Spaziergänge, Radtouren und erholsame Stunden im Grünen eignet.

Die gute Anbindung an die umliegenden Städte wie Heinsberg, Erkelenz und Mönchengladbach macht den Ort besonders attraktiv.
Über die Autobahn A46 erreichen Sie schnell größere Metropolen, während Sie gleichzeitig die Ruhe einer ländlichen Wohnlage genießen können.

Kempen verfügt über eine freundliche Nachbarschaft und eine gewachsene Infrastruktur.

Einkaufsmöglichkeiten für den täglichen Bedarf, Kindergärten, Schulen und medizinische Versorgung sind in der näheren Umgebung vorhanden.

Für Freizeitgestaltung sorgen Sportvereine, Wanderwege und kulturelle Angebote in der Region.

Die Nähe zur niederländischen Grenze verleiht Kempen einen internationalen Charme und eröffnet zusätzliche Möglichkeiten für Einkäufe und Ausflüge.

Ob als Wohnort für Familien, Paare oder Ruhesuchende – Kempen bietet eine perfekte Balance zwischen naturnahem Wohnen und städtischer Erreichbarkeit.

Umgebungskarte

Energieausweistyp:

Verbrauch

Energiekennwert:

146.70 kWh/(a m²)

Energieeffizienzklasse:

E

Ausweis gültig bis:

07.01.2035


* Der oben genannte Energiekennwert spiegelt den Energieverbrauch in Kilowattstunden pro Jahr und Quadratmeter (kWh/(a m²)) wieder und liefert den tatsächlichen errechneten Energieverbrauch der Immobilie. Weitere Informationen finden Sie hier unter de.wikipedia.org/wiki/Energiebedarfsausweis

Infrastruktur (alle Werte geschätzt):
Autobahn A46 - 15 Fahrminuten
Bahnhof - 8 Autominuten
Bushaltestelle - 3 Gehminuten
Gymnasium - 12 Autominuten
Realschule - 11 Autominuten
Grundschule - 6 Autominuten
Kindergarten (Karken) - 6 Autominuten
Einkaufszentrum - 8 Autominuten
Düsseldorf - 46 Fahrminuten
Mönchengladbach - 35 Fahrminuten
Aachen - 53 Fahrminuten

1. Alle zu diesem Immobilienangebot gemachten Angaben sind Circa-Werte, bei nicht vorliegenden Unterlagen zur Wohnfläche auch lediglich geschätzt und beinhalten möglicherweise zu Wohnzwecken genutzte, aber baurechtlich nicht genehmigte Flächen und stammen vom Eigentümer bzw. Auftraggeber und wurden nicht überprüft und stellen ferner keine Zusicherung durch die reimann&wolff IMMOBILIEN GmbH dar. Ein Anspruch auf Richtigkeit und Vollständigkeit besteht nicht. Daher wird auch keine Haftung für die gemachten Angaben übernommen. Irrtum und Zwischenverkauf bleiben vorbehalten.
2. Ein Großteil der Fotoaufnahmen wurde mit einem Weitwinkelobjektiv bzw. mit einem Fisheye-Objektiv aufgenommen. Dadurch können Räume größer wirken als in der Realität.
3. Reservierungen werden bei Vorlage einer entsprechenden Kaufabsichtserklärung und Vorlage einer Finanzierungsbestätigung und/oder eines Eigenkapitalnachweises vorgenommen.
4. Aufgrund der derzeit großen Anfrage nach Besichtigungstermine, bitten wir im Vorfeld um Vorlage eines Finanzierungszertifikats o.ä.

SANIERUNGSPFLICHT BEI EIGENTÜMERWECHSEL
Mehrfamilien-, Ein- und Zweifamilienhäuser in Deutschland müssen grundsätzlich gewisse Mindestanforderungen nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) erfüllen. Bis Ende Oktober 2020 galt die EnEV (Energiesparverordnung), die nun zum 01. November 2020 durch das Gebäudeenergiegesetz (GEG) abgelöst wurde.
Sanierungs- bzw. Nachrüstpflichten nach GEG gelten in allen Fällen des Eigentümerwechsels – sei es durch Hauskauf, Erbe oder Schenkung – ausgenommen sind nur Ein- und Zweifamilienhäuser, die bereits am 1.2.2002 vom Eigentümer selbst bewohnt wurden. In allen anderen Fällen gilt:
- Alte Heizkessel erneuern: Über 30 Jahre alte Heizkessel müssen erneuert werden, wenn sie flüssige oder gasförmige Brennstoffe nutzen (z.B.: Gas oder Öl). Ausgenommen sind Niedertemperatur- oder Brennwertkessel, Heizkessel mit einer Nennleistung unter 4kW oder über 400kW, Anlagen, die nur zur Warmwasser Bereitung dienen, Küchenherde oder Heizgeräte, die hauptsächlich für einen Raum ausgelegt sind und auch Warmwasser liefern. Zentralheizungen müssen mit Regelungen nachgerüstet werden. Wenn Wasser der Wärmeträger ist, müssen Thermostate zur raumweisen Temperaturregelung installiert werden.
- Warmwasserführende Rohre dämmen: Nicht gedämmte Heizungs- und Warmwasser-Rohre oder Armaturen müssen in unbeheizten Räumen gedämmt werden.
- Oberste Geschossdecken oder Dach dämmen. Die oberste Geschossdecke zu einem nicht ausgebauten und unbeheizten Dachraum muss beispielsweise gedämmt werden. Zumindest dann, wenn diese Decke zugänglich ist und die Mindestanforderungen an den Wärmeschutz nicht erfüllt werden.

Bei Ein- und Zweifamilienhäusern gilt eine Frist von 2 Jahren. Wer die Sanierungspflichten innerhalb dieser Frist nicht erfüllt, muss mit einer Strafe von bis zu 50.000€ rechnen.

Außerdem sind auch noch weitere Pflichten im GEG für Altbauten vorgeschrieben:
- Für die Haustechnik sind bestimmte Wartungsintervalle vorgeschrieben. Diese müssen eingehalten werden. Darunter fällt auch die Inspektion der Klimaanlage.
- Bei Verkauf oder Neuvermietung muss ein Energieausweis erstellt und vorgelegt werden. Denkmalgeschützte Gebäude sind von dieser Pflicht befreit.

SANIERUNGSPFLICHTEN BEI AUSBAU, UMBAU UND ERNEUERUNG
Bei größeren Umbaumaßnahmen wie Änderungen der Gebäudehülle, Erweiterungen und Ausbau sind die Eigentümer in Deutschland verpflichtet, die Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes einzuhalten. Dies Anforderungen unterscheiden sich von denen bei einem Neubau.

ERNEUERUNG EINZELNER BAUTEILE
Wer einzelne Bauteile erneuert – zum Beispiel die Fenster austauscht – muss die Anforderungen des GEG für diese einzelnen Bauteile einhalten. Auch, wenn der Putz an der Fassade entfernt wird, gilt dies als Erneuerung der Fassade und die entsprechenden Dämmwerte für die Außenwände müssen eingehalten werden. Daraus kann auch die Notwendigkeit einer Fassadendämmung entstehen. Wird die Fassade hingegen nur neu gestrichen und geringfügig ausgebessert, dann sind keine Wärmedämmanforderungen zu erfüllen.
In manchen Fällen können Ausnahmen zur Sanierungspflicht beantragt werden. Zum Beispiel wenn die Fassade saniert, aber keine neue Fassadendämmung angebracht werden soll, weil dadurch weitere Bauteile wie Fenster oder Dach zu erneuern wären, die sonst nicht hätten erneuert werden müssen.

UMFASSENDE MODERNISIERUNG MIT GESAMTENERGIEBILANZ
Alternativ dazu kann auch eine Gesamtenergiebilanz vom modernisierten Altbau erstellt werden – ähnlich wie beim Energieausweis im Neubau. Der Jahres-Primärenergiebedarf und die Transmissionswärmeverluste des gesamten Gebäudes müssen hierbei nachgewiesen und gewisse Grenzwerte eingehalten werden. Die oben beschriebenen Einzelnachweise für Bauteile entfallen damit.
Die Grenzwerte für den Altbau sind deutlich weniger streng als jene für den Neubau. Der Jahres-Primärenergiebedarf bei einem Neubau darf nicht höher sein als 75% des Referenzgebäudes. Beim Altbau hingegen darf der Jahres-Primärenergiebedarf um 40% über dem des Referenzhauses liegen. Somit kann der Primärenergiebedarf eines Altbaus zu einem vergleichbaren Neubau um rund 86% höher sein (Stand: 2019). Für die Sanierung zum Energieeffizienzhaus werden gute Förderungen vergeben.

KEINE PFLICHTEN BEI KLEINEREN MASSNAHMEN IM ALTBAU
Bei Reparatur- und Wartungsmaßnahmen oder bei Renovierungsarbeiten wie zum Beispiel die Erneuerung der Bodenbeläge oder des Badezimmers sind keine zusätzlichen Aufrüstungen nach GEG nötig.
Wenn zum Beispiel die Fassade oder die Fensterrahmen neu gestrichen werden, müssen diese Bauteile keine Grenzwerte einhalten. Selbst wenn die Fassade an einzelnen Stellen saniert wird, greift die EnEV nicht, solange die sanierte Fläche weniger als 10% der Fassadenfläche ausmacht.

WANN GILT DAS GEG IM ALTBAU NICHT?
Ist eine energetische Sanierung Pflicht? Nein! Das deutsche Gebäudeenergiegesetz (GEG) sieht nur das Nachrüsten von einigen wenigen Punkten vor, siehe oben.

Viele Sanierungsmaßnahmen wie: Fassadendämmung, neue Fenster oder die Dämmung der Kellerdecke sind hingegen freiwillig. Die Hausbesitzer entscheiden selbst, was sinnvoll erscheint und was nicht.
- Dämmung der Kellerdecke ist keine Pflicht: Eine Kellerdecke zu einem ungedämmten, nicht beheizten Kellerraum zu dämmen, kann jedoch durchaus sinnvoll sein. Es besteht aber keine gesetzliche Nachrüstpflicht.
- Fensteraustausch und Fassadendämmung ist keine Pflicht: Alte Fenster müssen laut GEG nicht ausgetauscht werden, selbst wenn sie undicht sind. Es gibt auch keine Dämmpflicht für ungedämmte Außenwände. Wenn jedoch die Fassade oder die Fenster erneuert werden sollen, dann müssen sie die Anforderrungen des GEG erfüllen. Welche Maßnahmen sinnvoll sind, kann im Einzelfall frei entschieden werden.
- Empfehlungen im Energieausweis zur Modernisierung sind nicht verpflichtend. Sie dienen als Information.

Die reimann&wolff IMMOBILIEN GmbH übernimmt für die genannten Informationen keine Haftung. Ferner wird keine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben übernommen.

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