Reimann & Wolff
Immobilien

 

VERKAUFT
Heinsberg-Waldenrath:
"Ein (Kinder-) Paradies."

Kennung:5523
Objektart:Haus - Einfamilienhaus
Wohnfläche:161.69 m2
Grundstücksfläche:1208.00 m2
Anzahl Zimmer:6.00
Anzahl Schlafzimmer:5.00
Anzahl Badezimmer:1.00
Anzahl Terrassen:1
Anzahl Stellplätze:2.00
Boden:Fliesen, Teppich
Heizungsart:Etage/Elektro
Wintergarten:Ja
Keller:Teil
Abstellraum:1
Dachform:Satteldach
Bauweise:Massiv
Baujahr:1910
Zustand:Gepflegt
Verkaufstatus:Verkauft
Lage: Heinsberg-Waldenrath
Preis:-

Ihr Ansprechpartner

Reimann&Wolff Patrick Reimann Immobilienmakler Patrick Reimann
Geschäftsführer
Tel.: +49 (0) 2452 / 687469-0
reimann@reimannwolff.de

NOCH WEITERE BILDER UND UNSEREN 360°-RUNDGANG ERLEBEN SIE AUF UNSERER HOMEPAGE: WWW.REIMANNWOLFF.DE oder WWW.BESTEHAUSSICHTEN.DE

Genießen Sie ein besonderes Wohnerlebnis und jede Menge Freiheit. Das Einfamilienhaus, ursprünglich Anfang des 20. Jahrhunderts erbaut und als ehemaliges Haus des Dorfschusters bekannt, wurde im Laufe der letzten Jahre umfangreich modernisiert und zeigt nunmehr wahre Größe - und das gewisse Etwas.

Vor allem mit seinem großen Raumangebot und beneidenswerten Details kann das Einfamilienhaus punkten. Wertvolle Stilelemente vergangener Tage sind unter anderem das schön anzusehende gedrechselte Treppengeländer und die historischen und gut erhaltenen Holztüren (im Obergeschoss).
Kombiniert mit modernen Aspekten wie warmen Fliesenböden und beeindruckendem Badezimmer erhält das Familienhaus eine ganz besondere Note.

Ein besonderer Anreiz: Mit diesem Grundbesitz erwerben Sie gleichzeitig einen wunderschönen und riesigen Garten. Hier können Ihre Kinder noch stundenlang toben und ins Spiel versinken. Gleichzeitig können Sie sich auf der Terrasse entspannen und gemütliche Stunden bei einem Glas Wein mit Freunden und Bekannten verbringen.

Ein Ort mit Garantie für schöne und entspannte Stunden ist auch der freundliche und von Licht durchflutete Wintergarten.

Bereits auf den ersten Blick überzeugt die besondere Wohnatmosphäre, von der eine faszinierende Anziehungskraft ausgeht. Durch die schönen mediterranen Fliesen in Kombination mit hellen Wänden und weißen Innentüren ist durch kreativen Ideenreichtum eine positive Stimmung entstanden.

Mit Dusche und Infrarotsauna ist das bereits modernisierte Badezimmer (ca. 2005) eine wahre Bereicherung.

Weiterhin erwartet Sie auf dieser Ebene ein attraktiver Wohnbereich mit integrierter Küche und direktem Zugang zum Hauswirtschaftsraum, Wintergarten und Terrasse.

In der darüber liegenden Wohnebene steht mit insgesamt vier Schlafzimmern eine beeindruckende Anzahl von Räumen zur Verfügung.
Durch den erst kürzlich stattgefundenen Dachausbau inklusive Gaube entstand ein insbesondere durch seine Größe faszinierender Raum, der derzeit lediglich als Nutzfläche genutzt wird. Hier sind noch kleinere Restarbeiten (Innenputz, Bodenbelag) vorhanden. Bei der Wohnflächenangabe wurde dieser Raum bereits berücksichtigt, da eine Nutzung als Wohnfläche möglich ist. Eine Nutzungsänderung wäre demnach formal noch erforderlich.

Mit einer Grundstücksbreite von ca. 19 Metern und einer bebauten Breite von ca. 7,50 Metern (Haus) ist u.U. auch noch eine interessante Fläche für eine zusätzliche Bebauung (z.B. Anbau und/oder Garagen) vorhanden.

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Das ansprechende Anwesen bringt nahezu alles mit, was Sie sich wünschen – und gibt Ihnen dabei viel Raum, Ihren individuellen Lebensstil auszuleben.

Fliesenböden im mediterranen Stil erhöhen die Wohnfreude und vermitteln ein eindrucksvolles Wohnerlebnis.

Im Laufe der Zeit wurden umfangreiche Modernisierungen durchgeführt. Hierzu zählen u.a. neuer Dachstuhl inklusive erneuerter Dacheindeckung (2018), Installationsleitungen (ca. 2004) inklusive Elektrik (ca. 1995). Ergänzt durch die vorhandenen Kunststofffenster mit Isolierverglasung.

Für das in der kälteren Jahreszeit warme Raumklima ist die Nachtspeicherheizung aus dem Jahr 2001 zuständig. Warmwasserversorgung über Durchlauferhitzer.

Als besonders wertvoll erweisen sich auch die energetischen Verbesserungen, die für eine positive Energiebilanz (siehe Energieausweis) des Einfamilienhauses sorgen: Dachdämmung (24 cm) und angebrachter Dämmklinker.

Weitere Annehmlichkeiten wie Glasfaseranschluss (1.000 mbit/s) bereichern Ihr zukünftiges Leben.

Waldenrath ist ein Stadtteil der Kreisstadt Heinsberg, dem westlichsten Kreis Deutschlands nahe der niederländischen Grenze.

Der Ort grenzt im Norden an den Weiler Pütt, im Westen an Birgden und Schierwaldenrath, beides Ortsteile der Gemeinde Gangelt, im Süden an Gillrath, ein Ortsteil der Stadt Geilenkirchen, und im Osten an Straeten, ein Stadtteil der Stadt Heinsberg.

Waldenrath hat ca. 1350 Einwohner und verfügt über ein intaktes Dorf- und Vereinsleben.

Mit Errichtung von zwei Einkaufsmärkten im unmittelbar angrenzenden Ort Birgden ist die Infrastruktur an Attraktivität gewonnen. Auch durch die Anschlüsse an die B56n (Autobahnanschluss Heinsberg A46 - Maastricht)

Umgebungskarte

Energieausweistyp:

Bedarf

Energiekennwert:

97.70 kWh/(a m²)

Energieeffizienzklasse:

C

Ausweis gültig bis:

11.04.2031


* Der oben genannte Energiekennwert spiegelt den Energieverbrauch in Kilowattstunden pro Jahr und Quadratmeter (kWh/(a m²)) wieder und liefert den tatsächlichen errechneten Energieverbrauch der Immobilie. Weitere Informationen finden Sie hier unter de.wikipedia.org/wiki/Energiebedarfsausweis

Infrastruktur (alle Angaben geschätzt):
Autobahn A46 - 6 Fahrminuten
Bahnhof - 19 Busminuten
Bushaltestelle - 2 Gehminuten
Grundschule - 4 Fahrminuten (Straeten)
Gymnasium - 20 Busminuten
Kindergarten - 7 Gehminuten
Einkaufsmarkt - 3 Fahrminuten
Düsseldorf - 45 Fahrminuten
Aachen - 45 Fahrminuten
Maastricht - 36 Fahrminuten

1. Alle zu diesem Immobilienangebot gemachten Angaben stammen vom Eigentümer bzw. Auftraggeber und wurden nicht überprüft und stellen ferner keine Zusicherung durch die reimann&wolff IMMOBILIEN GmbH dar. Daher wird auch keine Haftung für die gemachten Angaben übernommen. Irrtum und Zwischenverkauf bleiben vorbehalten.
2. Ein Großteil der Fotoaufnahmen wurde mit einem Weitwinkelobjektiv bzw. mit einem Fisheye-Objektiv aufgenommen. Dadurch können Räume größer wirken als in der Realität.
3. Reservierungen werden bei Vorlage einer entsprechenden Kaufabsichtserklärung und Vorlage einer Finanzierungsbestätigung und/oder eines Eigenkapitalnachweises vorgenommen.
4. Aufgrund der derzeit großen Anfrage nach Besichtigungstermine, bitten wir im Vorfeld um Vorlage eines Finanzierungszertifikats o.ä.

SANIERUNGSPFLICHT BEI EIGENTÜMERWECHSEL
Mehrfamilien-, Ein- und Zweifamilienhäuser in Deutschland müssen grundsätzlich gewisse Mindestanforderungen nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) erfüllen. Bis Ende Oktober 2020 galt die EnEV (Energiesparverordnung), die nun zum 01. November 2020 durch das Gebäudeenergiegesetz (GEG) abgelöst wurde.
Sanierungs- bzw. Nachrüstpflichten nach GEG gelten in allen Fällen des Eigentümerwechsels – sei es durch Hauskauf, Erbe oder Schenkung – ausgenommen sind nur Ein- und Zweifamilienhäuser, die bereits am 1.2.2002 vom Eigentümer selbst bewohnt wurden. In allen anderen Fällen gilt:
- Alte Heizkessel erneuern: Über 30 Jahre alte Heizkessel müssen erneuert werden, wenn sie flüssige oder gasförmige Brennstoffe nutzen (z.B.: Gas oder Öl). Ausgenommen sind Niedertemperatur- oder Brennwertkessel, Heizkessel mit einer Nennleistung unter 4kW oder über 400kW, Anlagen, die nur zur Warmwasser Bereitung dienen, Küchenherde oder Heizgeräte, die hauptsächlich für einen Raum ausgelegt sind und auch Warmwasser liefern. Zentralheizungen müssen mit Regelungen nachgerüstet werden. Wenn Wasser der Wärmeträger ist, müssen Thermostate zur raumweisen Temperaturregelung installiert werden.
- Warmwasserführende Rohre dämmen: Nicht gedämmte Heizungs- und Warmwasser-Rohre oder Armaturen müssen in unbeheizten Räumen gedämmt werden.
- Oberste Geschossdecken oder Dach dämmen. Die oberste Geschossdecke zu einem nicht ausgebauten und unbeheizten Dachraum muss beispielsweise gedämmt werden. Zumindest dann, wenn diese Decke zugänglich ist und die Mindestanforderungen an den Wärmeschutz nicht erfüllt werden.

Bei Ein- und Zweifamilienhäusern gilt eine Frist von 2 Jahren. Wer die Sanierungspflichten innerhalb dieser Frist nicht erfüllt, muss mit einer Strafe von bis zu 50.000€ rechnen.

Außerdem sind auch noch weitere Pflichten im GEG für Altbauten vorgeschrieben:
- Für die Haustechnik sind bestimmte Wartungsintervalle vorgeschrieben. Diese müssen eingehalten werden. Darunter fällt auch die Inspektion der Klimaanlage.
- Bei Verkauf oder Neuvermietung muss ein Energieausweis erstellt und vorgelegt werden. Denkmalgeschützte Gebäude sind von dieser Pflicht befreit.

SANIERUNGSPFLICHTEN BEI AUSBAU, UMBAU UND ERNEUERUNG
Bei größeren Umbaumaßnahmen wie Änderungen der Gebäudehülle, Erweiterungen und Ausbau sind die Eigentümer in Deutschland verpflichtet, die Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes einzuhalten. Dies Anforderungen unterscheiden sich von denen bei einem Neubau.

ERNEUERUNG EINZELNER BAUTEILE
Wer einzelne Bauteile erneuert – zum Beispiel die Fenster austauscht – muss die Anforderungen des GEG für diese einzelnen Bauteile einhalten. Auch, wenn der Putz an der Fassade entfernt wird, gilt dies als Erneuerung der Fassade und die entsprechenden Dämmwerte für die Außenwände müssen eingehalten werden. Daraus kann auch die Notwendigkeit einer Fassadendämmung entstehen. Wird die Fassade hingegen nur neu gestrichen und geringfügig ausgebessert, dann sind keine Wärmedämmanforderungen zu erfüllen.
In manchen Fällen können Ausnahmen zur Sanierungspflicht beantragt werden. Zum Beispiel wenn die Fassade saniert, aber keine neue Fassadendämmung angebracht werden soll, weil dadurch weitere Bauteile wie Fenster oder Dach zu erneuern wären, die sonst nicht hätten erneuert werden müssen.

UMFASSENDE MODERNISIERUNG MIT GESAMTENERGIEBILANZ
Alternativ dazu kann auch eine Gesamtenergiebilanz vom modernisierten Altbau erstellt werden – ähnlich wie beim Energieausweis im Neubau. Der Jahres-Primärenergiebedarf und die Transmissionswärmeverluste des gesamten Gebäudes müssen hierbei nachgewiesen und gewisse Grenzwerte eingehalten werden. Die oben beschriebenen Einzelnachweise für Bauteile entfallen damit.
Die Grenzwerte für den Altbau sind deutlich weniger streng als jene für den Neubau. Der Jahres-Primärenergiebedarf bei einem Neubau darf nicht höher sein als 75% des Referenzgebäudes. Beim Altbau hingegen darf der Jahres-Primärenergiebedarf um 40% über dem des Referenzhauses liegen. Somit kann der Primärenergiebedarf eines Altbaus zu einem vergleichbaren Neubau um rund 86% höher sein (Stand: 2019). Für die Sanierung zum Energieeffizienzhaus werden gute Förderungen vergeben.

KEINE PFLICHTEN BEI KLEINEREN MASSNAHMEN IM ALTBAU
Bei Reparatur- und Wartungsmaßnahmen oder bei Renovierungsarbeiten wie zum Beispiel die Erneuerung der Bodenbeläge oder des Badezimmers sind keine zusätzlichen Aufrüstungen nach GEG nötig.
Wenn zum Beispiel die Fassade oder die Fensterrahmen neu gestrichen werden, müssen diese Bauteile keine Grenzwerte einhalten. Selbst wenn die Fassade an einzelnen Stellen saniert wird, greift die EnEV nicht, solange die sanierte Fläche weniger als 10% der Fassadenfläche ausmacht.

WANN GILT DAS GEG IM ALTBAU NICHT?
Ist eine energetische Sanierung Pflicht? Nein! Das deutsche Gebäudeenergiegesetz (GEG) sieht nur das Nachrüsten von einigen wenigen Punkten vor, siehe oben.

Viele Sanierungsmaßnahmen wie: Fassadendämmung, neue Fenster oder die Dämmung der Kellerdecke sind hingegen freiwillig. Die Hausbesitzer entscheiden selbst, was sinnvoll erscheint und was nicht.
- Dämmung der Kellerdecke ist keine Pflicht: Eine Kellerdecke zu einem ungedämmten, nicht beheizten Kellerraum zu dämmen, kann jedoch durchaus sinnvoll sein. Es besteht aber keine gesetzliche Nachrüstpflicht.
- Fensteraustausch und Fassadendämmung ist keine Pflicht: Alte Fenster müssen laut GEG nicht ausgetauscht werden, selbst wenn sie undicht sind. Es gibt auch keine Dämmpflicht für ungedämmte Außenwände. Wenn jedoch die Fassade oder die Fenster erneuert werden sollen, dann müssen sie die Anforderrungen des GEG erfüllen. Welche Maßnahmen sinnvoll sind, kann im Einzelfall frei entschieden werden.
- Empfehlungen im Energieausweis zur Modernisierung sind nicht verpflichtend. Sie dienen als Information.

Die reimann&wolff IMMOBILIEN GmbH übernimmt für die genannten Informationen keine Haftung. Ferner wird keine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben übernommen.

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