Sie möchten Ihr bestehendes Haus vermieten oder verkaufen? Dann benötigen Sie einen Energieausweis.
Seit dem 01. Mai 2014 müssen die wichtigsten energetischen Kennzahlen aus diesem Energieausweis bereits in Immobilienanzeigen genannt werden.
Bei einer Besichtigung der Immobilie muss der Energieausweis dem Interessenten unaufgefordert vorgelegt oder deutlich sichtbar ausgelegt/ausgehängt werden. Es wird zwischen zwei Arten von Energieausweisen unterschieden:
Verbrauchsausweis - Das zu verkaufende oder zu vermietende Gebäude wurde nach 1977 errichtet oder weist mehr als 4 Wohneinheiten auf. Die Energieverbräuche der letzten 36 Monate dienen hierbei als Grundlage für die Erstellung des Verbrauchsausweises. Über uns erhalten Sie den Verbrauchsausweis z.B. für ein Einfamilienhaus für nur 99,00 EUR inkl. MwSt.
Bedarfsausweis - Das zu verkaufende oder zu vermietende Gebäude wurde vor 1977 errichtet. Der Energiekennwert wird aufgrund einer Gebäudebestandsaufnahme vor Ort errechnet. Über uns erhalten Sie den Bedarfsausweis z.B. für ein Einfamilienhaus für nur 259,00 EUR inkl. MwSt.
Bei Verstößen oder Nichteinhaltung drohen empfindliche Bußgelder.
Bereits vorliegende Energieausweise gem. früherer Verordnung behalten auch ohne Angabe von Effizienzklassen ihre Gültigkeit (i.d.R. für einen Zeitraum von 10 Jahre nach Ausstellungsdatum). Ein stichprobenartiges Kontrollsystem für die Einhaltung der genannten Vorschriften wird durch die jeweiligen Bundesländer eingeführt.