Reimann & Wolff
Immobilien

 

VERKAUFT
Herzogenrath-Merkstein:
"Natürliche Schönheit."

Kennung:5525
Objektart:Haus - Einfamilienhaus
Wohnfläche:165.63 m2
Grundstücksfläche:1703.00 m2
Anzahl Zimmer:7.00
Anzahl Schlafzimmer:5.00
Anzahl Badezimmer:2.00
Anzahl Stellplätze:3.00
Einliegerwohnung:Ja
Boden:Fliesen, Teppich, Laminat
Heizungsart:Zentral/Gas
Keller:Ja
Abstellraum:1
Bauweise:Massiv
Baujahr:1930
Zustand:Modernisiert
Verkaufstatus:Verkauft
Lage: Herzogenrath-Merkstein
Preis:-

Ihr Ansprechpartner

Reimann&Wolff Patrick Reimann Immobilienmakler Patrick Reimann
Geschäftsführer
Tel.: +49 (0) 2452 / 687469-0
reimann@reimannwolff.de

Die Schönheit bei diesem Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung zeigt sich insbesondere durch die historisch ansprechende Fassadengestaltung, das naturverbundene Gartengrundstück und den überdurchschnittlichen Pflegezustand.

Auf dem insgesamt mehr als 1.700 Quadratmeter großen Stück Freiheit genießen Sie Natur pur.
Die großzügige Rasenfläche wird durch den Übach, einem Nebenarm der Wurm, natürlich begrenzt.
Für Sie und Ihre Kinder ein interessanter Platz zum Leben und Entspannen.

Nach Feierabend erholen Sie sich bei einem gemütlichen Glas Wein mit Ihren Freunden und/oder Bekannten auf der Veranda Ihres Gartenhauses. Hier findet jeder seinen Lieblingsplatz.

Mit überdurchschnittlicher Wohnfläche bietet das modernisierte Wohnhaus für alles einfach mehr Platz. Dabei haben Sie die Wahl, ob Sie neben der Maisonette-Wohneinheit auch die Einliegerwohnung lieber selber (oder für Familienangehörige) nutzen oder diese weiter vermietet lassen möchten. So kann der der monatliche Mietertrag zur Reduzierung der Finanzierungskosten beitragen.

Aufsehenerregend und faszinierend: Über zwei Etagen präsentiert sich der Maisonette-Wohnbereich im 1. Ober- und Dachgeschoss. Die Wohnetage im 1. Obergeschoss bietet ein geräumiges Wohn-/Esszimmer mit angrenzender Küche. Auf der obersten Ebene erwartet Sie der Schlafbereich mit bis zu drei Schlafzimmern (alternativ zwei Schlafzimmer mit separater Ankleide) sowie ein weiteres helles und frisches Badezimmer.

Gerade das Gleichgewicht zwischen überdurchschnittlichem Platzangebot und freizeitorientierten Akzenten wie dem wunderschönen Garten zeugt von besonderer Individualität und verfolgt nur ein Ziel: Ihnen das Leben so schön wie möglich zu gestalten.

Auch durch das komplett geflieste und ebenfalls großzügige Kellergeschoss gelangen Sie übe eine Kelleraußentreppe auf den gepflasterten Hofbereich mit drei Garagen.

Fazit: Über den Durchschnitt hinaus trumpft das Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung mit einem bemerkenswerten Raumangebot. Insgesamt bis zu fünf großzügige Schlafzimmer und zwei Badezimmer schaffen eine Vielzahl von Möglichkeiten für unterschiedliche familiäre Gegebenheiten.

HINWEIS: Zum Schutz der Privatsphäre des Mieters ist auf die Veröffentlichung von Bildern der Erdgeschoss-Wohnung verzichtet worden. Wir bitten um Ihr Verständnis.

In diesem einzigartigen Zuhause erwartet Sie Wohngenuss auf interessantem Niveau: Altbewährtes und im Jahr 2000 modernisierte Elemente wie z.B. die erneuerten Badezimmer vermitteln eine genussvolle und freundliche Wohnumgebung.

Im Rahmen der fachmännisch durchgeführten Modernisierungen (2000) sind u.a. folgende Gewerke erneuert worden: Fensteranlage, Installationsleitungen, Dacheindeckung, Pflasterung des Hofbereiches, Neugestaltung Außenanlage.

Seitdem bilden überwiegend Laminatböden eine sehenswerte Einheit mit den warmen Innentüren und den hellen Wänden.

Die vorhandenen Kunststofffenster mit Isolierverglasung und Rollläden präsentieren sich somit in gutem Zustand.

Die Wärmeerzeugung sowie die Warmwasseraufbereitung erfolgt über 2013 (Erdgeschoss) bzw. 2019 (Ober- und Dachgeschoss) installierte Gas-Etagenheizungen.

Eine Internetgeschwindigkeit von bis zu 100 mbit/s ist möglich.

Merkstein ist ein Stadtteil von Herzogenrath in der Städteregion Aachen. Nahe gelegen versprechen Volkspark und Grube-Adolf-Park einen hohen Freizeitwert.

Durch die intakte Infrastruktur mit Anschluss an Bahnhof und die Autobahnen A4 und 44 sind die Städte Aachen und Maastricht schnell zu erreichen.

Einkaufsmärkte, Schulen und Kindergärten sind ebenfalls im Ort vorhanden.

Umgebungskarte

Energieausweistyp:

Bedarf

Energiekennwert:

198.90 kWh/(a m²)

Energieeffizienzklasse:

F

Ausweis gültig bis:

22.01.2030


* Der oben genannte Energiekennwert spiegelt den Energieverbrauch in Kilowattstunden pro Jahr und Quadratmeter (kWh/(a m²)) wieder und liefert den tatsächlichen errechneten Energieverbrauch der Immobilie. Weitere Informationen finden Sie hier unter de.wikipedia.org/wiki/Energiebedarfsausweis

Infrastruktur (alle Angaben geschätzt):
Autobahn A4 -16 Fahrminuten
Autobahn A44 - 12 Fahrminuten
Bahnhof - 6 Fahrradminuten
Bushaltestelle - 1 Gehminute
Grundschule - 6 Fahrradminuten
Gymnasium - 25 Busminuten
Gesamtschule - 10 Fahrradminuten
Kindergarten - 4 Fahrminuten
Einkaufsmarkt - 5 Fahrminuten
Aachen - 30 Fahrminuten
Köln - 63 Fahrminuten
Maastricht - 39 Fahrminuten

1. Alle zu diesem Immobilienangebot gemachten Angaben stammen vom Eigentümer bzw. Auftraggeber und wurden nicht überprüft und stellen ferner keine Zusicherung durch die reimann&wolff IMMOBILIEN GmbH dar. Daher wird auch keine Haftung für die gemachten Angaben übernommen. Irrtum und Zwischenverkauf bleiben vorbehalten.
2. Ein Großteil der Fotoaufnahmen wurde mit einem Weitwinkelobjektiv bzw. mit einem Fisheye-Objektiv aufgenommen. Dadurch können Räume größer wirken als in der Realität.
3. Reservierungen werden bei Vorlage einer entsprechenden Kaufabsichtserklärung und Vorlage einer Finanzierungsbestätigung und/oder eines Eigenkapitalnachweises vorgenommen.
4. Aufgrund der derzeit großen Anfrage nach Besichtigungstermine, bitten wir im Vorfeld um Vorlage eines Finanzierungszertifikats o.ä.

SANIERUNGSPFLICHT BEI EIGENTÜMERWECHSEL
Mehrfamilien-, Ein- und Zweifamilienhäuser in Deutschland müssen grundsätzlich gewisse Mindestanforderungen nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) erfüllen. Bis Ende Oktober 2020 galt die EnEV (Energiesparverordnung), die nun zum 01. November 2020 durch das Gebäudeenergiegesetz (GEG) abgelöst wurde.
Sanierungs- bzw. Nachrüstpflichten nach GEG gelten in allen Fällen des Eigentümerwechsels – sei es durch Hauskauf, Erbe oder Schenkung – ausgenommen sind nur Ein- und Zweifamilienhäuser, die bereits am 1.2.2002 vom Eigentümer selbst bewohnt wurden. In allen anderen Fällen gilt:
- Alte Heizkessel erneuern: Über 30 Jahre alte Heizkessel müssen erneuert werden, wenn sie flüssige oder gasförmige Brennstoffe nutzen (z.B.: Gas oder Öl). Ausgenommen sind Niedertemperatur- oder Brennwertkessel, Heizkessel mit einer Nennleistung unter 4kW oder über 400kW, Anlagen, die nur zur Warmwasser Bereitung dienen, Küchenherde oder Heizgeräte, die hauptsächlich für einen Raum ausgelegt sind und auch Warmwasser liefern. Zentralheizungen müssen mit Regelungen nachgerüstet werden. Wenn Wasser der Wärmeträger ist, müssen Thermostate zur raumweisen Temperaturregelung installiert werden.
- Warmwasserführende Rohre dämmen: Nicht gedämmte Heizungs- und Warmwasser-Rohre oder Armaturen müssen in unbeheizten Räumen gedämmt werden.
- Oberste Geschossdecken oder Dach dämmen. Die oberste Geschossdecke zu einem nicht ausgebauten und unbeheizten Dachraum muss beispielsweise gedämmt werden. Zumindest dann, wenn diese Decke zugänglich ist und die Mindestanforderungen an den Wärmeschutz nicht erfüllt werden.

Bei Ein- und Zweifamilienhäusern gilt eine Frist von 2 Jahren. Wer die Sanierungspflichten innerhalb dieser Frist nicht erfüllt, muss mit einer Strafe von bis zu 50.000€ rechnen.

Außerdem sind auch noch weitere Pflichten im GEG für Altbauten vorgeschrieben:
- Für die Haustechnik sind bestimmte Wartungsintervalle vorgeschrieben. Diese müssen eingehalten werden. Darunter fällt auch die Inspektion der Klimaanlage.
- Bei Verkauf oder Neuvermietung muss ein Energieausweis erstellt und vorgelegt werden. Denkmalgeschützte Gebäude sind von dieser Pflicht befreit.

SANIERUNGSPFLICHTEN BEI AUSBAU, UMBAU UND ERNEUERUNG
Bei größeren Umbaumaßnahmen wie Änderungen der Gebäudehülle, Erweiterungen und Ausbau sind die Eigentümer in Deutschland verpflichtet, die Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes einzuhalten. Dies Anforderungen unterscheiden sich von denen bei einem Neubau.

ERNEUERUNG EINZELNER BAUTEILE
Wer einzelne Bauteile erneuert – zum Beispiel die Fenster austauscht – muss die Anforderungen des GEG für diese einzelnen Bauteile einhalten. Auch, wenn der Putz an der Fassade entfernt wird, gilt dies als Erneuerung der Fassade und die entsprechenden Dämmwerte für die Außenwände müssen eingehalten werden. Daraus kann auch die Notwendigkeit einer Fassadendämmung entstehen. Wird die Fassade hingegen nur neu gestrichen und geringfügig ausgebessert, dann sind keine Wärmedämmanforderungen zu erfüllen.
In manchen Fällen können Ausnahmen zur Sanierungspflicht beantragt werden. Zum Beispiel wenn die Fassade saniert, aber keine neue Fassadendämmung angebracht werden soll, weil dadurch weitere Bauteile wie Fenster oder Dach zu erneuern wären, die sonst nicht hätten erneuert werden müssen.

UMFASSENDE MODERNISIERUNG MIT GESAMTENERGIEBILANZ
Alternativ dazu kann auch eine Gesamtenergiebilanz vom modernisierten Altbau erstellt werden – ähnlich wie beim Energieausweis im Neubau. Der Jahres-Primärenergiebedarf und die Transmissionswärmeverluste des gesamten Gebäudes müssen hierbei nachgewiesen und gewisse Grenzwerte eingehalten werden. Die oben beschriebenen Einzelnachweise für Bauteile entfallen damit.
Die Grenzwerte für den Altbau sind deutlich weniger streng als jene für den Neubau. Der Jahres-Primärenergiebedarf bei einem Neubau darf nicht höher sein als 75% des Referenzgebäudes. Beim Altbau hingegen darf der Jahres-Primärenergiebedarf um 40% über dem des Referenzhauses liegen. Somit kann der Primärenergiebedarf eines Altbaus zu einem vergleichbaren Neubau um rund 86% höher sein (Stand: 2019). Für die Sanierung zum Energieeffizienzhaus werden gute Förderungen vergeben.

KEINE PFLICHTEN BEI KLEINEREN MASSNAHMEN IM ALTBAU
Bei Reparatur- und Wartungsmaßnahmen oder bei Renovierungsarbeiten wie zum Beispiel die Erneuerung der Bodenbeläge oder des Badezimmers sind keine zusätzlichen Aufrüstungen nach GEG nötig.
Wenn zum Beispiel die Fassade oder die Fensterrahmen neu gestrichen werden, müssen diese Bauteile keine Grenzwerte einhalten. Selbst wenn die Fassade an einzelnen Stellen saniert wird, greift die EnEV nicht, solange die sanierte Fläche weniger als 10% der Fassadenfläche ausmacht.

WANN GILT DAS GEG IM ALTBAU NICHT?
Ist eine energetische Sanierung Pflicht? Nein! Das deutsche Gebäudeenergiegesetz (GEG) sieht nur das Nachrüsten von einigen wenigen Punkten vor, siehe oben.

Viele Sanierungsmaßnahmen wie: Fassadendämmung, neue Fenster oder die Dämmung der Kellerdecke sind hingegen freiwillig. Die Hausbesitzer entscheiden selbst, was sinnvoll erscheint und was nicht.
- Dämmung der Kellerdecke ist keine Pflicht: Eine Kellerdecke zu einem ungedämmten, nicht beheizten Kellerraum zu dämmen, kann jedoch durchaus sinnvoll sein. Es besteht aber keine gesetzliche Nachrüstpflicht.
- Fensteraustausch und Fassadendämmung ist keine Pflicht: Alte Fenster müssen laut GEG nicht ausgetauscht werden, selbst wenn sie undicht sind. Es gibt auch keine Dämmpflicht für ungedämmte Außenwände. Wenn jedoch die Fassade oder die Fenster erneuert werden sollen, dann müssen sie die Anforderrungen des GEG erfüllen. Welche Maßnahmen sinnvoll sind, kann im Einzelfall frei entschieden werden.
- Empfehlungen im Energieausweis zur Modernisierung sind nicht verpflichtend. Sie dienen als Information.

Die reimann&wolff IMMOBILIEN GmbH übernimmt für die genannten Informationen keine Haftung. Ferner wird keine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben übernommen.

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