Reimann & Wolff
Immobilien

 

VERKAUFT
Hückelhoven-Hilfarth:
"Mein gemütliches Zuhause."

Kennung:5540
Objektart:Haus - Einfamilienhaus
Wohnfläche:100.00 m2
Grundstücksfläche:237.00 m2
Anzahl Zimmer:3.00
Anzahl Schlafzimmer:2.00
Anzahl Badezimmer:2.00
Anzahl Terrassen:1
Anzahl Stellplätze:1.00
Boden:Fliesen, Teppich
Heizungsart:Zentral/Oel
Keller:Nein
Abstellraum:1
Dachform:Satteldach
Bauweise:Massiv
Baujahr:1954
Stil:Altbau
Verkaufstatus:Offen
Lage: Hückelhoven-Hilfarth
Preis:-

Ihr Ansprechpartner

Reimann&Wolff Patrick Reimann Immobilienmakler Patrick Reimann
Geschäftsführer
Tel.: +49 (0) 2452 / 687469-0
reimann@reimannwolff.de

NOCH WEITERE BILDER UND UNSEREN 360°-RUNDGANG ERLEBEN SIE AUF UNSERER HOMEPAGE: WWW.REIMANNWOLFF.DE oder WWW.BESTEHAUSSICHTEN.DE

Wie stellen Sie sich Ihr perfektes Zuhause vor? Ausreichendes Platzangebot für 2 bis 3 Personen und ein schöner pflegeleichter Garten mit Möglichkeit zum Zusammensitzen, Sonnenbaden, Grillen und Entspannen?

Besonderheit des Außenbereiches ist die überbaute Terrasse mit gefälliger und schön anzusehender blau/weißer Markise, die mit Blick auf den befestigten Garten zum Verweilen und zu einer Ruhepause einlädt.
Je nach Lust und Laune können Sie an dieser Stelle entweder Sonnenbaden oder durch die Beschattung der Markise im kühlen Schatten entspannen.

Durch einen optimierten Grundriss mit offen gehaltenem Wohnbereich und integrierter Küche ist in diesem Einfamilienhaus das Platzangebot überraschend.
Ideal durchdacht sind die vorhandenen Räumlichkeiten mit zwei Schlafzimmern passend für die kleinere Familie. Ein ergänzender Ausbau des Dachgeschosses ist ggfs. möglich und in der Nachbarschaft bereits praktiziert worden.

Durch die bereits teilweise getätigten Modernisierungen ist insbesondere das Im Obergeschoss befindliche Tageslicht-Badezimmer eine wahre Bereicherung. Insgesamt dürfen Sie sich auf zwei Badezimmer freuen.

Mit dem an das Wohnhaus angrenzende Nebengebäude sind ausreichende Kellerersatzräume vorhanden. Hier befinden sich Hauswirtschafts- und Heizungsraum sowie die rückwärtig zu erreichende Garage.

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Ihr neues Zuhause bringt vieles mit, was Sie sich wünschen – und gibt Ihnen dabei den Raum, den Sie benötigen.

Für einen frischen Wohnstil stehen exemplarisch die hellen Fliesenböden im Wohnbereich und die Stahltreppe mit Holzstufen. In den Schlafräumen ist für die Fußwärme textiler Bodenbelag verlegt worden.

Die vorhandene Heizungsanlage (Öl-Zentralheizung mit Warmwasserversorgung) stammt aus dem Jahr 2008 (Bitte beachten Sie, dass der Energieausweis und demnach auch der Energiekennwert noch mit der alten Heizung erstellt bzw. berechnet wurde). Anschlussmöglichkeiten für Gas- oder Fernwärmeheizung sind vorhanden.

Installationsleitungen wurden ebenfalls im Laufe der Jahre ausgetauscht. So sind die Elektroinstallation und auch die (Ab-) Wasserleitungen erneuert worden. Eine genaue Datierung ist leider nicht bekannt und daher nicht möglich.

Die Fensteranlage des Wohnhauses mit isolierverglasten Kunststofffenstern sind ebenfalls teilweise erneuert worden.

Energetische Verbesserungsmaßnahmen sind im Bereich der Dach- und (Obergeschoss-) Deckendämmung vorgenommen worden.

Im neu gepflasterten Außenbereich ist für die Gartenbewässerung eine Zisterne mit angeschlossenem Hauswasserwerk installiert.

Für Freunde des schnellen Internets ist ein Glasfaseranschluss mit bis zu 1.000 mbit/sec verfübgar.

Hilfarth gehört zur Stadt Hückelhoven und ist lediglich durch die Rur vom Stadtgebiet getrennt. Der beliebte Stadtteil zählt ca. 4.200 Einwohner.

Durch das nahe gelegene Hückelhovener Stadtzentrum mit Einkaufsmärkten, Ärzten, Banken sowie Einzelhandelsgeschäften ist eine gute Nahversorgung gegeben.

Mit den ebenfalls gut zu erreichenden Anschlussstellen der Autobahn A44 und 46 ist auch eine gute mobile Infrastruktur und kurze Wege zu den Städten Aachen, Düsseldorf und Neuss vorhanden.

Die Nähe zum Flüsschen Rur und die grundsätzlich sehr natürliche Wohnumgebung lädt zum abendlichen Spaziergang ein. Im Sommer lädt das Freibad Kapusch zum Baden ein.

Umgebungskarte

Energieausweistyp:

Bedarf

Energiekennwert:

262.60 kWh/(a m²)

Energieeffizienzklasse:

H

Ausweis gültig bis:

01.07.2025


* Der oben genannte Energiekennwert spiegelt den Energieverbrauch in Kilowattstunden pro Jahr und Quadratmeter (kWh/(a m²)) wieder und liefert den tatsächlichen errechneten Energieverbrauch der Immobilie. Weitere Informationen finden Sie hier unter de.wikipedia.org/wiki/Energiebedarfsausweis

Infrastruktur (alle Angaben geschätzt):
Autobahn A46 - 8 Fahrminuten
Autobahn A44 - 18 Fahrminuten
Bahnhof - 7 Fahrminuten
Bushaltestelle - 5 Gehminuten
Gymnasium - 23 Busminuten
Realschule (Ratheim) - 21 Fahrradminuten
Grundschule - 8 Gehminuten
Kindergarten - 6 Gehminuten
Einkaufsmarkt - 3 Fahrradminuten
Köln - 60 Fahrminuten
Düsseldorf - 42 Fahrminuten
Aachen - 39 Fahrminuten

1. Alle zu diesem Immobilienangebot gemachten Angaben stammen vom Eigentümer bzw. Auftraggeber und wurden nicht überprüft und stellen ferner keine Zusicherung durch die reimann&wolff IMMOBILIEN GmbH dar. Daher wird auch keine Haftung für die gemachten Angaben übernommen. Irrtum und Zwischenverkauf bleiben vorbehalten.
2. Ein Großteil der Fotoaufnahmen wurde mit einem Weitwinkelobjektiv bzw. mit einem Fisheye-Objektiv aufgenommen. Dadurch können Räume größer wirken als in der Realität.
3. Reservierungen werden bei Vorlage einer entsprechenden Kaufabsichtserklärung und Vorlage einer Finanzierungsbestätigung und/oder eines Eigenkapitalnachweises vorgenommen.
4. Aufgrund der derzeit großen Anfrage nach Besichtigungstermine, bitten wir im Vorfeld um Vorlage eines Finanzierungszertifikats o.ä.

SANIERUNGSPFLICHT BEI EIGENTÜMERWECHSEL
Mehrfamilien-, Ein- und Zweifamilienhäuser in Deutschland müssen grundsätzlich gewisse Mindestanforderungen nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) erfüllen. Bis Ende Oktober 2020 galt die EnEV (Energiesparverordnung), die nun zum 01. November 2020 durch das Gebäudeenergiegesetz (GEG) abgelöst wurde.
Sanierungs- bzw. Nachrüstpflichten nach GEG gelten in allen Fällen des Eigentümerwechsels – sei es durch Hauskauf, Erbe oder Schenkung – ausgenommen sind nur Ein- und Zweifamilienhäuser, die bereits am 1.2.2002 vom Eigentümer selbst bewohnt wurden. In allen anderen Fällen gilt:
- Alte Heizkessel erneuern: Über 30 Jahre alte Heizkessel müssen erneuert werden, wenn sie flüssige oder gasförmige Brennstoffe nutzen (z.B.: Gas oder Öl). Ausgenommen sind Niedertemperatur- oder Brennwertkessel, Heizkessel mit einer Nennleistung unter 4kW oder über 400kW, Anlagen, die nur zur Warmwasser Bereitung dienen, Küchenherde oder Heizgeräte, die hauptsächlich für einen Raum ausgelegt sind und auch Warmwasser liefern. Zentralheizungen müssen mit Regelungen nachgerüstet werden. Wenn Wasser der Wärmeträger ist, müssen Thermostate zur raumweisen Temperaturregelung installiert werden.
- Warmwasserführende Rohre dämmen: Nicht gedämmte Heizungs- und Warmwasser-Rohre oder Armaturen müssen in unbeheizten Räumen gedämmt werden.
- Oberste Geschossdecken oder Dach dämmen. Die oberste Geschossdecke zu einem nicht ausgebauten und unbeheizten Dachraum muss beispielsweise gedämmt werden. Zumindest dann, wenn diese Decke zugänglich ist und die Mindestanforderungen an den Wärmeschutz nicht erfüllt werden.

Bei Ein- und Zweifamilienhäusern gilt eine Frist von 2 Jahren. Wer die Sanierungspflichten innerhalb dieser Frist nicht erfüllt, muss mit einer Strafe von bis zu 50.000€ rechnen.

Außerdem sind auch noch weitere Pflichten im GEG für Altbauten vorgeschrieben:
- Für die Haustechnik sind bestimmte Wartungsintervalle vorgeschrieben. Diese müssen eingehalten werden. Darunter fällt auch die Inspektion der Klimaanlage.
- Bei Verkauf oder Neuvermietung muss ein Energieausweis erstellt und vorgelegt werden. Denkmalgeschützte Gebäude sind von dieser Pflicht befreit.

SANIERUNGSPFLICHTEN BEI AUSBAU, UMBAU UND ERNEUERUNG
Bei größeren Umbaumaßnahmen wie Änderungen der Gebäudehülle, Erweiterungen und Ausbau sind die Eigentümer in Deutschland verpflichtet, die Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes einzuhalten. Dies Anforderungen unterscheiden sich von denen bei einem Neubau.

ERNEUERUNG EINZELNER BAUTEILE
Wer einzelne Bauteile erneuert – zum Beispiel die Fenster austauscht – muss die Anforderungen des GEG für diese einzelnen Bauteile einhalten. Auch, wenn der Putz an der Fassade entfernt wird, gilt dies als Erneuerung der Fassade und die entsprechenden Dämmwerte für die Außenwände müssen eingehalten werden. Daraus kann auch die Notwendigkeit einer Fassadendämmung entstehen. Wird die Fassade hingegen nur neu gestrichen und geringfügig ausgebessert, dann sind keine Wärmedämmanforderungen zu erfüllen.
In manchen Fällen können Ausnahmen zur Sanierungspflicht beantragt werden. Zum Beispiel wenn die Fassade saniert, aber keine neue Fassadendämmung angebracht werden soll, weil dadurch weitere Bauteile wie Fenster oder Dach zu erneuern wären, die sonst nicht hätten erneuert werden müssen.

UMFASSENDE MODERNISIERUNG MIT GESAMTENERGIEBILANZ
Alternativ dazu kann auch eine Gesamtenergiebilanz vom modernisierten Altbau erstellt werden – ähnlich wie beim Energieausweis im Neubau. Der Jahres-Primärenergiebedarf und die Transmissionswärmeverluste des gesamten Gebäudes müssen hierbei nachgewiesen und gewisse Grenzwerte eingehalten werden. Die oben beschriebenen Einzelnachweise für Bauteile entfallen damit.
Die Grenzwerte für den Altbau sind deutlich weniger streng als jene für den Neubau. Der Jahres-Primärenergiebedarf bei einem Neubau darf nicht höher sein als 75% des Referenzgebäudes. Beim Altbau hingegen darf der Jahres-Primärenergiebedarf um 40% über dem des Referenzhauses liegen. Somit kann der Primärenergiebedarf eines Altbaus zu einem vergleichbaren Neubau um rund 86% höher sein (Stand: 2019). Für die Sanierung zum Energieeffizienzhaus werden gute Förderungen vergeben.

KEINE PFLICHTEN BEI KLEINEREN MASSNAHMEN IM ALTBAU
Bei Reparatur- und Wartungsmaßnahmen oder bei Renovierungsarbeiten wie zum Beispiel die Erneuerung der Bodenbeläge oder des Badezimmers sind keine zusätzlichen Aufrüstungen nach GEG nötig.
Wenn zum Beispiel die Fassade oder die Fensterrahmen neu gestrichen werden, müssen diese Bauteile keine Grenzwerte einhalten. Selbst wenn die Fassade an einzelnen Stellen saniert wird, greift die EnEV nicht, solange die sanierte Fläche weniger als 10% der Fassadenfläche ausmacht.

WANN GILT DAS GEG IM ALTBAU NICHT?
Ist eine energetische Sanierung Pflicht? Nein! Das deutsche Gebäudeenergiegesetz (GEG) sieht nur das Nachrüsten von einigen wenigen Punkten vor, siehe oben.

Viele Sanierungsmaßnahmen wie: Fassadendämmung, neue Fenster oder die Dämmung der Kellerdecke sind hingegen freiwillig. Die Hausbesitzer entscheiden selbst, was sinnvoll erscheint und was nicht.
- Dämmung der Kellerdecke ist keine Pflicht: Eine Kellerdecke zu einem ungedämmten, nicht beheizten Kellerraum zu dämmen, kann jedoch durchaus sinnvoll sein. Es besteht aber keine gesetzliche Nachrüstpflicht.
- Fensteraustausch und Fassadendämmung ist keine Pflicht: Alte Fenster müssen laut GEG nicht ausgetauscht werden, selbst wenn sie undicht sind. Es gibt auch keine Dämmpflicht für ungedämmte Außenwände. Wenn jedoch die Fassade oder die Fenster erneuert werden sollen, dann müssen sie die Anforderrungen des GEG erfüllen. Welche Maßnahmen sinnvoll sind, kann im Einzelfall frei entschieden werden.
- Empfehlungen im Energieausweis zur Modernisierung sind nicht verpflichtend. Sie dienen als Information.

Die reimann&wolff IMMOBILIEN GmbH übernimmt für die genannten Informationen keine Haftung. Ferner wird keine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben übernommen.

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