Reimann & Wolff
Immobilien

 

VERKAUFT
Alsdorf-Ofden:
"Die Lage? Ein Traum!"

Kennung:5546
Objektart:Haus - Bungalow
Wohnfläche:155.86 m2
Grundstücksfläche:1692.00 m2
Anzahl Zimmer:4.00
Anzahl Schlafzimmer:3.00
Anzahl Badezimmer:2.00
Anzahl Terrassen:1
Anzahl Stellplätze:1.00
Boden:Fliesen
Kamin:Ja
Heizungsart:Zentral/Oel
Keller:Ja
Abstellraum:1
Dachform:Satteldach
Bauweise:Massiv
Baujahr:1965
Zustand:Modernisiert
Verkaufstatus:Verkauft
Lage: Alsdorf-Ofden
Preis:-

Ihr Ansprechpartner

Reimann&Wolff Patrick Reimann Immobilienmakler Patrick Reimann
Geschäftsführer
Tel.: +49 (0) 2452 / 687469-0
reimann@reimannwolff.de

Ihr zukünftiges Zuhause lehnt sich in Architektur und Ausstattung an den in den 60er Jahren beliebten und heute umso begehrteren Bungalowstil an.

Hier treffen bewusst zurückhaltende Bauform und ebenerdige Wohnebene aufeinander und verschmelzen zu einer Einheit. Schlichte Formensprache gepaart mit zeitgemäßer Ausstattung und klaren Linien, das ist, was dieses im Jahr 2014 modernisierte Einfamilienhaus ausmacht.

Das allzeit beliebte Wohnen auf einer Ebene sind mit der großen Terrassenanlage, teils offen und teils überdacht, von wo man abends bei einem Glas Wein mit der Familie und/oder Freunden den Blick über die eigene Gartenanlage schweifen lassen und ein Hauch von natürlichem Lebensstil genießen kann.
Mit Gartenteich, Gartenlaube und jede Menge Natur öffnet sich eine faszinierende Grünlandschaft.

Perfekt inszeniert und klar in Form und Struktur ist auch das Innere. Mittelpunkt ist der einladende Wohn-Ess-Bereich. Über die gesamte Längsseite füllen große Fensterflächen den Raum mit hellem Tageslicht. Ein wirklich beeindruckender Platz.

Außerdem auf dieser Ebene: Elternschlafzimmer mit direkt angrenzendem modernisierten und keinen-Wunsch-offen-lassenden Badezimmer mit ebenerdiger Dusche.
Gegenüber befindet sich das Reich Ihres Kindes/Ihrer Kinder, das/die ebenfalls über ein eigenes Bad verfügen. Hier sind bis zu zwei (Kinder-) Schlafzimmer möglich. Optional ein Schlafbereich mit angrenzender Ankleide (siehe Grundriss). Und das Beste: Der Zutritt zu diesem Bereich ist über einen zusätzlichen Seiteneingang möglich. Demnach auch als separate Einliegerwohnung nutzbar.

Realisieren Sie jetzt Ihren Traum und lassen Sie Ihren Wunsch nach einem Familiendomizil wahr werden - und auch die in 2014 modernisierte Ausstattung kann sich sehen lassen:

In Abstimmung mit den neu verlegten großformatigen Bodenfliesen erzeugen die teils weißen Innentüren einen überzeugenden Auftritt.

Einbauspots setzen das ebenfalls modernisierte (Eltern-) Badezimmer ins perfekte Licht. Seit 2018 mit ebenerdige Dusche inklusive.

Ihr neuer Wohnsitz begeistert ebenfalls durch interessante wie gleichermaßen erneuerte technische Ausstattungsmerkmale. So wurden z.B. Kunststofffenster mit Isolierverglasung und eine neue Hauseingangstüre eingebaut und Installationsleitungen wie Elektro, Wasser und Abwasser (tw.) erneuert.

Die bewährte Öl-Zentralheizung mit zentraler Warmwasserversorgung ist im Jahr 1998 eingebaut worden.

Die in Harmonie mit dem großen Gartenteich angelegte Terrasse weiß mit Großzügigkeit zu begeistern und mündet in die weitläufige Gartenlandschaft. Zusammen ein wahrhaft einladendes Ensemble.

Damit Sie auch beim Surfen auf ihre Kosten kommen, ist ein Internetanschluss mit einer Geschwindigkeit von bis zu 100 mbit/sec (Telekom Deutschland GmbH) möglich.

Ofden ist ein südlicher Stadtteil von Alsdorf in der Städteregion Aachen. Im Norden grenzt Ofden unmittelbar an das Alsdorfer Naherholungsgebiet Broichbachtal mit Tier- und Freizeitpark.

Kindergarten und Grundschule sind in fußläufiger Entfernung zu erreichen. Realschule und Gymnasium liegen in Alsdorfer Stadtzentrum, ebenso wie zahlreiche Einkaufsmöglichkeiten, ein Kino und der Bahnhof.

Auch die umliegenden Städte Aachen, Heerlen und Maastricht erreichen Sie schnell über den nahe gelegenen Autobahnzubringer der A44.

Umgebungskarte

Energieausweistyp:

Bedarf

Energiekennwert:

188.20 kWh/(a m²)

Energieeffizienzklasse:

F

Ausweis gültig bis:

26.09.2031


* Der oben genannte Energiekennwert spiegelt den Energieverbrauch in Kilowattstunden pro Jahr und Quadratmeter (kWh/(a m²)) wieder und liefert den tatsächlichen errechneten Energieverbrauch der Immobilie. Weitere Informationen finden Sie hier unter de.wikipedia.org/wiki/Energiebedarfsausweis

Infrastruktur (alle Werte geschätzt):
Autobahn A44 - 9 Fahrminuten
Bahnhof - 8 Fahrradminute
Bushaltestelle - 2 Gehminuten
Gymnasium - 12 Fahrradminuten
Realschule - 12 Fahrradminuten
Grundschule - 12 Gehminuten
Kindergarten - 10 Gehminuten
Einkaufszentrum - 7 Fahrminuten
Düsseldorf - 57 Fahrminuten
Aachen - 23 Fahrminuten
Maastricht - 40 Fahrminuten

1. Alle zu diesem Immobilienangebot gemachten Angaben stammen vom Eigentümer bzw. Auftraggeber und wurden nicht überprüft und stellen ferner keine Zusicherung durch die reimann&wolff IMMOBILIEN GmbH dar. Daher wird auch keine Haftung für die gemachten Angaben übernommen. Irrtum und Zwischenverkauf bleiben vorbehalten.
2. Ein Großteil der Fotoaufnahmen wurde mit einem Weitwinkelobjektiv bzw. mit einem Fisheye-Objektiv aufgenommen. Dadurch können Räume größer wirken als in der Realität.
3. Reservierungen werden bei Vorlage einer entsprechenden Kaufabsichtserklärung und Vorlage einer Finanzierungsbestätigung und/oder eines Eigenkapitalnachweises vorgenommen.
4. Aufgrund der derzeit großen Anfrage nach Besichtigungstermine, bitten wir im Vorfeld um Vorlage eines Finanzierungszertifikats o.ä.

SANIERUNGSPFLICHT BEI EIGENTÜMERWECHSEL
Mehrfamilien-, Ein- und Zweifamilienhäuser in Deutschland müssen grundsätzlich gewisse Mindestanforderungen nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) erfüllen. Bis Ende Oktober 2020 galt die EnEV (Energiesparverordnung), die nun zum 01. November 2020 durch das Gebäudeenergiegesetz (GEG) abgelöst wurde.
Sanierungs- bzw. Nachrüstpflichten nach GEG gelten in allen Fällen des Eigentümerwechsels – sei es durch Hauskauf, Erbe oder Schenkung – ausgenommen sind nur Ein- und Zweifamilienhäuser, die bereits am 1.2.2002 vom Eigentümer selbst bewohnt wurden. In allen anderen Fällen gilt:
- Alte Heizkessel erneuern: Über 30 Jahre alte Heizkessel müssen erneuert werden, wenn sie flüssige oder gasförmige Brennstoffe nutzen (z.B.: Gas oder Öl). Ausgenommen sind Niedertemperatur- oder Brennwertkessel, Heizkessel mit einer Nennleistung unter 4kW oder über 400kW, Anlagen, die nur zur Warmwasser Bereitung dienen, Küchenherde oder Heizgeräte, die hauptsächlich für einen Raum ausgelegt sind und auch Warmwasser liefern. Zentralheizungen müssen mit Regelungen nachgerüstet werden. Wenn Wasser der Wärmeträger ist, müssen Thermostate zur raumweisen Temperaturregelung installiert werden.
- Warmwasserführende Rohre dämmen: Nicht gedämmte Heizungs- und Warmwasser-Rohre oder Armaturen müssen in unbeheizten Räumen gedämmt werden.
- Oberste Geschossdecken oder Dach dämmen. Die oberste Geschossdecke zu einem nicht ausgebauten und unbeheizten Dachraum muss beispielsweise gedämmt werden. Zumindest dann, wenn diese Decke zugänglich ist und die Mindestanforderungen an den Wärmeschutz nicht erfüllt werden.

Bei Ein- und Zweifamilienhäusern gilt eine Frist von 2 Jahren. Wer die Sanierungspflichten innerhalb dieser Frist nicht erfüllt, muss mit einer Strafe von bis zu 50.000€ rechnen.

Außerdem sind auch noch weitere Pflichten im GEG für Altbauten vorgeschrieben:
- Für die Haustechnik sind bestimmte Wartungsintervalle vorgeschrieben. Diese müssen eingehalten werden. Darunter fällt auch die Inspektion der Klimaanlage.
- Bei Verkauf oder Neuvermietung muss ein Energieausweis erstellt und vorgelegt werden. Denkmalgeschützte Gebäude sind von dieser Pflicht befreit.

SANIERUNGSPFLICHTEN BEI AUSBAU, UMBAU UND ERNEUERUNG
Bei größeren Umbaumaßnahmen wie Änderungen der Gebäudehülle, Erweiterungen und Ausbau sind die Eigentümer in Deutschland verpflichtet, die Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes einzuhalten. Dies Anforderungen unterscheiden sich von denen bei einem Neubau.

ERNEUERUNG EINZELNER BAUTEILE
Wer einzelne Bauteile erneuert – zum Beispiel die Fenster austauscht – muss die Anforderungen des GEG für diese einzelnen Bauteile einhalten. Auch, wenn der Putz an der Fassade entfernt wird, gilt dies als Erneuerung der Fassade und die entsprechenden Dämmwerte für die Außenwände müssen eingehalten werden. Daraus kann auch die Notwendigkeit einer Fassadendämmung entstehen. Wird die Fassade hingegen nur neu gestrichen und geringfügig ausgebessert, dann sind keine Wärmedämmanforderungen zu erfüllen.
In manchen Fällen können Ausnahmen zur Sanierungspflicht beantragt werden. Zum Beispiel wenn die Fassade saniert, aber keine neue Fassadendämmung angebracht werden soll, weil dadurch weitere Bauteile wie Fenster oder Dach zu erneuern wären, die sonst nicht hätten erneuert werden müssen.

UMFASSENDE MODERNISIERUNG MIT GESAMTENERGIEBILANZ
Alternativ dazu kann auch eine Gesamtenergiebilanz vom modernisierten Altbau erstellt werden – ähnlich wie beim Energieausweis im Neubau. Der Jahres-Primärenergiebedarf und die Transmissionswärmeverluste des gesamten Gebäudes müssen hierbei nachgewiesen und gewisse Grenzwerte eingehalten werden. Die oben beschriebenen Einzelnachweise für Bauteile entfallen damit.
Die Grenzwerte für den Altbau sind deutlich weniger streng als jene für den Neubau. Der Jahres-Primärenergiebedarf bei einem Neubau darf nicht höher sein als 75% des Referenzgebäudes. Beim Altbau hingegen darf der Jahres-Primärenergiebedarf um 40% über dem des Referenzhauses liegen. Somit kann der Primärenergiebedarf eines Altbaus zu einem vergleichbaren Neubau um rund 86% höher sein (Stand: 2019). Für die Sanierung zum Energieeffizienzhaus werden gute Förderungen vergeben.

KEINE PFLICHTEN BEI KLEINEREN MASSNAHMEN IM ALTBAU
Bei Reparatur- und Wartungsmaßnahmen oder bei Renovierungsarbeiten wie zum Beispiel die Erneuerung der Bodenbeläge oder des Badezimmers sind keine zusätzlichen Aufrüstungen nach GEG nötig.
Wenn zum Beispiel die Fassade oder die Fensterrahmen neu gestrichen werden, müssen diese Bauteile keine Grenzwerte einhalten. Selbst wenn die Fassade an einzelnen Stellen saniert wird, greift die EnEV nicht, solange die sanierte Fläche weniger als 10% der Fassadenfläche ausmacht.

WANN GILT DAS GEG IM ALTBAU NICHT?
Ist eine energetische Sanierung Pflicht? Nein! Das deutsche Gebäudeenergiegesetz (GEG) sieht nur das Nachrüsten von einigen wenigen Punkten vor, siehe oben.

Viele Sanierungsmaßnahmen wie: Fassadendämmung, neue Fenster oder die Dämmung der Kellerdecke sind hingegen freiwillig. Die Hausbesitzer entscheiden selbst, was sinnvoll erscheint und was nicht.
- Dämmung der Kellerdecke ist keine Pflicht: Eine Kellerdecke zu einem ungedämmten, nicht beheizten Kellerraum zu dämmen, kann jedoch durchaus sinnvoll sein. Es besteht aber keine gesetzliche Nachrüstpflicht.
- Fensteraustausch und Fassadendämmung ist keine Pflicht: Alte Fenster müssen laut GEG nicht ausgetauscht werden, selbst wenn sie undicht sind. Es gibt auch keine Dämmpflicht für ungedämmte Außenwände. Wenn jedoch die Fassade oder die Fenster erneuert werden sollen, dann müssen sie die Anforderrungen des GEG erfüllen. Welche Maßnahmen sinnvoll sind, kann im Einzelfall frei entschieden werden.
- Empfehlungen im Energieausweis zur Modernisierung sind nicht verpflichtend. Sie dienen als Information.

Die reimann&wolff IMMOBILIEN GmbH übernimmt für die genannten Informationen keine Haftung. Ferner wird keine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben übernommen.

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