Reimann & Wolff
Immobilien

 

VERKAUFT
Baesweiler:
"Für morgen sorgen."

Kennung:5549
Objektart:Haus - Mehrfamilienhaus
Wohnfläche:447.64 m2
Grundstücksfläche:1326.00 m2
Anzahl Zimmer:13.00
Anzahl Terrassen:1
Heizungsart:/Elektro
Bauweise:Massiv
Baujahr:2013
Zustand:Neuwertig
Verkaufstatus:Verkauft
Lage: Baesweiler
Preis:-

Ihr Ansprechpartner

Reimann&Wolff Patrick Reimann Immobilienmakler Patrick Reimann
Geschäftsführer
Tel.: +49 (0) 2452 / 687469-0
reimann@reimannwolff.de

Zögern, abwarten, hinausschieben. Für all das schien es immer gute Gründe zu geben. Bis jetzt. Jetzt ist die Zeit, um bereits heute für morgen zu sorgen!

Mit diesem Immobilieninvestment, einem noch jungen und komplett vermieteten Mehrfamilienhaus mit 8 Wohneinheiten, kommen Sie Ihrem Wunsch nach finanzieller Unabhängigkeit ein großes Stück näher - und sichern ganz nebenbei Ihre Altersvorsorge.

Worauf legen Mieter wert? Was ist die Grundlage nachhaltiger Mieten? Sicherlich eine gute und zentrale Wohnlage, eine zeitgemäße und moderne Bauweise, eine durchdachte Raumaufteilung (siehe Grundrisse) und eine attraktive und auch seniorenfreundliche Ausstattung mit Aufzug: Mit dem 2013 fertig gestellten Gebäude werden genau diese Wünsche erfüllt. Ihre Mieter danken es Ihnen mit entsprechender Mietdauer.

Zur Attraktivität der 2- und 1- Zimmer-Wohnungen tragen insbesondere die von Sonne verwöhnten Terrassen und Balkone inklusive Blick in die grüne Gartenanlage und Wohnumgebung bei.

Alle 8 Wohneinheiten mit Wohnungsgrößen von ca. 45,35 bis ca. 62 Quadratmetern glänzen zusätzlich durch die frischen Badezimmer mit ebenerdiger Dusche.

Kellerersatzräume in Form von Abstellräumen auf der jeweiligen Etage der einzelnen Wohnungen sind bequem zu erreichen und lassen eine Unterkellerung nicht vermissen.

Weiterhin stehen 8 PKW-Außenstellplätze zur Verfügung.

HINWEIS: Die Mietverträge sehen eine Mietpreisanpassung von 1,5% pro Jahr vor.
Nach Ablösung der Fördermittel der Wohnungsbauförderanstalt (WFA) und Ablauf der Nachwirkungsfrist entfaltet sich das wahre Potenzial dieser Wertanlage. Mit Anpassung an die Marktgegebenheiten ist dann ein deutlich höheres Mietniveau zu erzielen und Ihre Rendite noch besser. Oder Sie übernehmen alternativ die zinsgünstigen Darlehen (z.B. Verwaltungskostenbeitrag 0,50% und Zins 0,50% = 1,00 %). Egal, wie Sie sich entscheiden, legen Sie jetzt den Grundstein für Ihre Zukunft!

Das Gebäude wurde 2013 in solider Massivbauweise und mit gegebenen und zeitgemäßen Wärmeschutzmaßnahmen errichtet. Dazu zählen Kunststofffenster inklusive Isolierverglasung und eine entsprechende Dämmung von Dach und Fassaden.

Um die Ansicht aufzulockern, entschied man sich für einen attraktiven Mix aus Klinker und Putz.

Modernität spiegelt sich sowohl bei der sehr gefälligen Außenoptik als auch bei der Auswahl der Innenausstattung wider. Granitfliesen und weiße Innentüren geben den Räumen eine ganz eigene und elegante Note. Kombiniert mit Laminatböden in den Schlafzimmern.

U.a. durch ebenerdige Duschen in den raumhoch und weiß gefliesten Badezimmern und den bequemen Aufzug sind auch die Anforderungen für seniorengerechtes Wohnen gegeben.

Selbstverständlich auch aus dem Baujahr: die Luftwärmepumpe, die für eine sehr positive Energiebilanz und Energieffizienzklasse A sorgt (siehe Energieausweis)

Die Stadt Baesweiler gehört zu der Städteregion Aachen uns ist eine mittelgroße Stadt mit ca. 27.300 Einwohnern.

Insbesondere die Nähe zur Stadt Aachen macht diese Wohnlage so attraktiv. Doch auch die intakte Infrastruktur mit allen Einrichtungen des täglichen Bedarfs sowie sämtlichen Schulformen und Kindergärten spricht für diesen Wohnort.

Umgebungskarte

Energieausweistyp:

Verbrauch

Energiekennwert:

43.70 kWh/(a m²)

Energieeffizienzklasse:

A

Ausweis gültig bis:

21.09.2031


* Der oben genannte Energiekennwert spiegelt den Energieverbrauch in Kilowattstunden pro Jahr und Quadratmeter (kWh/(a m²)) wieder und liefert den tatsächlichen errechneten Energieverbrauch der Immobilie. Weitere Informationen finden Sie hier unter de.wikipedia.org/wiki/Energiebedarfsausweis

Infrastruktur (alle Angaben geschätzt):
Autobahn A44 - 13 Fahrminuten
Bahnhof - 15 Fahrminuten
Bushaltestelle - 2 Gehminuten
Grundschule - 10 Gehminuten
Gymnasium - 5 Fahrradminuten
Realschule - 13 Fahrradminuten
Kindergarten - 10 Gehminuten
Einkaufsmarkt - 2 Fahrminuten
Aachen - 20 Fahrminuten
Köln - 63 Fahrminuten
Maastricht - 47 Fahrminuten

1. Alle zu diesem Immobilienangebot gemachten Angaben stammen vom Eigentümer bzw. Auftraggeber und wurden nicht überprüft und stellen ferner keine Zusicherung durch die reimann&wolff IMMOBILIEN GmbH dar. Daher wird auch keine Haftung für die gemachten Angaben übernommen. Irrtum und Zwischenverkauf bleiben vorbehalten.
2. Ein Großteil der Fotoaufnahmen wurde mit einem Weitwinkelobjektiv bzw. mit einem Fisheye-Objektiv aufgenommen. Dadurch können Räume größer wirken als in der Realität.
3. Reservierungen werden bei Vorlage einer entsprechenden Kaufabsichtserklärung und Vorlage einer Finanzierungsbestätigung und/oder eines Eigenkapitalnachweises vorgenommen.
4. Aufgrund der derzeit großen Anfrage nach Besichtigungstermine, bitten wir im Vorfeld um Vorlage eines Finanzierungszertifikats o.ä.

SANIERUNGSPFLICHT BEI EIGENTÜMERWECHSEL
Mehrfamilien-, Ein- und Zweifamilienhäuser in Deutschland müssen grundsätzlich gewisse Mindestanforderungen nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) erfüllen. Bis Ende Oktober 2020 galt die EnEV (Energiesparverordnung), die nun zum 01. November 2020 durch das Gebäudeenergiegesetz (GEG) abgelöst wurde.
Sanierungs- bzw. Nachrüstpflichten nach GEG gelten in allen Fällen des Eigentümerwechsels – sei es durch Hauskauf, Erbe oder Schenkung – ausgenommen sind nur Ein- und Zweifamilienhäuser, die bereits am 1.2.2002 vom Eigentümer selbst bewohnt wurden. In allen anderen Fällen gilt:
- Alte Heizkessel erneuern: Über 30 Jahre alte Heizkessel müssen erneuert werden, wenn sie flüssige oder gasförmige Brennstoffe nutzen (z.B.: Gas oder Öl). Ausgenommen sind Niedertemperatur- oder Brennwertkessel, Heizkessel mit einer Nennleistung unter 4kW oder über 400kW, Anlagen, die nur zur Warmwasser Bereitung dienen, Küchenherde oder Heizgeräte, die hauptsächlich für einen Raum ausgelegt sind und auch Warmwasser liefern. Zentralheizungen müssen mit Regelungen nachgerüstet werden. Wenn Wasser der Wärmeträger ist, müssen Thermostate zur raumweisen Temperaturregelung installiert werden.
- Warmwasserführende Rohre dämmen: Nicht gedämmte Heizungs- und Warmwasser-Rohre oder Armaturen müssen in unbeheizten Räumen gedämmt werden.
- Oberste Geschossdecken oder Dach dämmen. Die oberste Geschossdecke zu einem nicht ausgebauten und unbeheizten Dachraum muss beispielsweise gedämmt werden. Zumindest dann, wenn diese Decke zugänglich ist und die Mindestanforderungen an den Wärmeschutz nicht erfüllt werden.

Bei Ein- und Zweifamilienhäusern gilt eine Frist von 2 Jahren. Wer die Sanierungspflichten innerhalb dieser Frist nicht erfüllt, muss mit einer Strafe von bis zu 50.000€ rechnen.

Außerdem sind auch noch weitere Pflichten im GEG für Altbauten vorgeschrieben:
- Für die Haustechnik sind bestimmte Wartungsintervalle vorgeschrieben. Diese müssen eingehalten werden. Darunter fällt auch die Inspektion der Klimaanlage.
- Bei Verkauf oder Neuvermietung muss ein Energieausweis erstellt und vorgelegt werden. Denkmalgeschützte Gebäude sind von dieser Pflicht befreit.

SANIERUNGSPFLICHTEN BEI AUSBAU, UMBAU UND ERNEUERUNG
Bei größeren Umbaumaßnahmen wie Änderungen der Gebäudehülle, Erweiterungen und Ausbau sind die Eigentümer in Deutschland verpflichtet, die Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes einzuhalten. Dies Anforderungen unterscheiden sich von denen bei einem Neubau.

ERNEUERUNG EINZELNER BAUTEILE
Wer einzelne Bauteile erneuert – zum Beispiel die Fenster austauscht – muss die Anforderungen des GEG für diese einzelnen Bauteile einhalten. Auch, wenn der Putz an der Fassade entfernt wird, gilt dies als Erneuerung der Fassade und die entsprechenden Dämmwerte für die Außenwände müssen eingehalten werden. Daraus kann auch die Notwendigkeit einer Fassadendämmung entstehen. Wird die Fassade hingegen nur neu gestrichen und geringfügig ausgebessert, dann sind keine Wärmedämmanforderungen zu erfüllen.
In manchen Fällen können Ausnahmen zur Sanierungspflicht beantragt werden. Zum Beispiel wenn die Fassade saniert, aber keine neue Fassadendämmung angebracht werden soll, weil dadurch weitere Bauteile wie Fenster oder Dach zu erneuern wären, die sonst nicht hätten erneuert werden müssen.

UMFASSENDE MODERNISIERUNG MIT GESAMTENERGIEBILANZ
Alternativ dazu kann auch eine Gesamtenergiebilanz vom modernisierten Altbau erstellt werden – ähnlich wie beim Energieausweis im Neubau. Der Jahres-Primärenergiebedarf und die Transmissionswärmeverluste des gesamten Gebäudes müssen hierbei nachgewiesen und gewisse Grenzwerte eingehalten werden. Die oben beschriebenen Einzelnachweise für Bauteile entfallen damit.
Die Grenzwerte für den Altbau sind deutlich weniger streng als jene für den Neubau. Der Jahres-Primärenergiebedarf bei einem Neubau darf nicht höher sein als 75% des Referenzgebäudes. Beim Altbau hingegen darf der Jahres-Primärenergiebedarf um 40% über dem des Referenzhauses liegen. Somit kann der Primärenergiebedarf eines Altbaus zu einem vergleichbaren Neubau um rund 86% höher sein (Stand: 2019). Für die Sanierung zum Energieeffizienzhaus werden gute Förderungen vergeben.

KEINE PFLICHTEN BEI KLEINEREN MASSNAHMEN IM ALTBAU
Bei Reparatur- und Wartungsmaßnahmen oder bei Renovierungsarbeiten wie zum Beispiel die Erneuerung der Bodenbeläge oder des Badezimmers sind keine zusätzlichen Aufrüstungen nach GEG nötig.
Wenn zum Beispiel die Fassade oder die Fensterrahmen neu gestrichen werden, müssen diese Bauteile keine Grenzwerte einhalten. Selbst wenn die Fassade an einzelnen Stellen saniert wird, greift die EnEV nicht, solange die sanierte Fläche weniger als 10% der Fassadenfläche ausmacht.

WANN GILT DAS GEG IM ALTBAU NICHT?
Ist eine energetische Sanierung Pflicht? Nein! Das deutsche Gebäudeenergiegesetz (GEG) sieht nur das Nachrüsten von einigen wenigen Punkten vor, siehe oben.

Viele Sanierungsmaßnahmen wie: Fassadendämmung, neue Fenster oder die Dämmung der Kellerdecke sind hingegen freiwillig. Die Hausbesitzer entscheiden selbst, was sinnvoll erscheint und was nicht.
- Dämmung der Kellerdecke ist keine Pflicht: Eine Kellerdecke zu einem ungedämmten, nicht beheizten Kellerraum zu dämmen, kann jedoch durchaus sinnvoll sein. Es besteht aber keine gesetzliche Nachrüstpflicht.
- Fensteraustausch und Fassadendämmung ist keine Pflicht: Alte Fenster müssen laut GEG nicht ausgetauscht werden, selbst wenn sie undicht sind. Es gibt auch keine Dämmpflicht für ungedämmte Außenwände. Wenn jedoch die Fassade oder die Fenster erneuert werden sollen, dann müssen sie die Anforderrungen des GEG erfüllen. Welche Maßnahmen sinnvoll sind, kann im Einzelfall frei entschieden werden.
- Empfehlungen im Energieausweis zur Modernisierung sind nicht verpflichtend. Sie dienen als Information.

Die reimann&wolff IMMOBILIEN GmbH übernimmt für die genannten Informationen keine Haftung. Ferner wird keine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben übernommen.

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