Reimann & Wolff
Immobilien

 

VERKAUFT
Heinsberg-Karken:
"Stufenlos glücklich."

Kennung:5559
Objektart:Haus - Bungalow
Wohnfläche:128.21 m2
Grundstücksfläche:1081.00 m2
Anzahl Zimmer:4.00
Anzahl Schlafzimmer:3.00
Anzahl Badezimmer:1.00
Anzahl Terrassen:1
Anzahl Stellplätze:1.00
Boden:Fliesen, Parkett
Heizungsart:Zentral/Oel
Keller:Ja
Abstellraum:1
Bauweise:Massiv
Baujahr:1968
Zustand:Gepflegt
Verkaufstatus:Verkauft
Lage: Heinsberg-Karken
Preis:-

Ihr Ansprechpartner

Reimann&Wolff Patrick Reimann Immobilienmakler Patrick Reimann
Geschäftsführer
Tel.: +49 (0) 2452 / 687469-0
reimann@reimannwolff.de

Auf einer ebenerdigen Fläche von rund 130 Quadratmetern treffen ein perfekt durchdachter Grundriss und maximales Wohlfühlambiente aufeinander.

Von der großen Diele führt der Weg direkt zum absoluten Hingucker des freistehenden Bungalows: den großen Wohn-/Essbereich mit angegliederter Küche. Durch die interessante Anordnung wird dieser Lebensraum von Licht durchströmt und erstrahlt dank Parkettboden in vollem Glanz.

Von der einladenden Diele führt Sie ein Nebenarm in den räumlich separierten Schlaftrakt mit großzügig gestaltetem (Eltern-) Schlafzimmer mit Blick in die grüne Gartenlandschaft. Als Reich für Ihre Kinder dienen die beiden weiteren Schlafzimmer. Alternativ selbstverständlich auch als Büro- oder Gäste-Zimmer für Ihre (Enkel-) Kinder nutzbar.

Das modernisierte Tageslicht-Badezimmer (ca. 2005) erfüllt alle Wünsche: Sich in der kühleren Jahreszeit in der bequemen Badewanne aufwärmen oder sich unter der großen Dusche mit Sitzgelegenheit erfrischen. Anschließend nehmen Sie das vorgewärmte Badetuch vom Handtuchheizkörper. All das ist an dieser Stelle möglich.

Durch die symmetrische Grundform entsteht im Außenbereich ein geschützter Bereich. Die teils überdachte Terrasse eignet sich somit als perfekter Erholungsort. Entspannen Sie beim unvergleichlichen Blick in Ihren von grünen Sträuchern gesäumten Garten.

Ergänzt wird das Platzangebot durch die Unterkellerung. Garage und riesiger (Abstell-) Raum dienen zusätzlich als wertvolle Nutzfläche. Gartengeräte finden zum Beispiel hier Ihre Abstellmöglichkeit.

In diesem ebenerdigen Zuhause erwartet Sie Wohnfreude pur. Ansprechende Details und eine gleichermaßen sehenswerte wie gepflegte Ausstattung verwandeln den gesamten Wohnbereich in eine genussvolle Umgebung.

Mit dem gewissen Händchen ist es den Eigentümern gelungen, eine stimmungsvolle und stilvolle Atmosphäre zu schaffen.

Im Wohnbereich bildet warmer Parkettboden eine wörtlich genommene solide Grundlage und steht im Einklang mit den Fliesen- und Fliesenböden in Küche und Diele und den teils erneuerten Innentüren.

Die mit modernen Elementen formschön angelegte Terrasse weiß mit Großzügigkeit zu begeistern und mündet in die weitläufige Gartenlandschaft. Zusammen ein wahrhaft einladendes Ensemble.

Im Untergeschoss erwarten Sie neben großzügigem Hobbyraum weitere Räume wie Waschraum, Vorratsraum, Heizungsraum und Werkstatt.

Eine Öl-Zentralheizung (1995) inklusive Warmwasserversorgung und zwischenzeitlich in 2004 erneuerte Kunststofffenster mit Isolierverglasung und Haustüre (1998) sind weitere technische Ausstattungsmerkmale.

Mit bereits ausgetauschten Wasser- und Abwasserleitungen befinden sich die Installationsleitungen seit dem Jahr 2015 auf dem aktuellen Stand der Technik. Die Elektroinstallation wurde nicht erneuert.

Eine Garage mit elektrischem Garagentor rundet das Angebot ab!

Für Freunde des schnellen Internets ist eine Geschwindigkeit von bis zu 1.000 mbit/s verfügbar.

Im Westen des Stadtgebietes Heinsberg liegt der an die Niederlande grenzende Ortsteil Karken mit ca. 3.500 Einwohnern.

Die Infrastruktur ist ideal für Familien mit Kindern. Das Prädikat "Besonders familienfreundlich" erlangt der Heinsberger Stadtteil insbesondere durch den Vorteil des Kindergartens und der Grundschule vor Ort.

Einkaufsmärkte und weitere Einzelhandelsgeschäfte sowie Ärzte und Banken sind ebenfalls vorhanden.

Nach Feierabend lädt die natürliche Umgebung zu ausgiebigen Abendspaziergängen ein.

Das nahe gelegene Freibad und die beiden Badeseen Effelder Waldsee und "Lago Laprello" erhöhen insbesondere in den Sommermonaten den Freizeitwert.

Umgebungskarte

Energieausweistyp:

Bedarf

Energiekennwert:

194.80 kWh/(a m²)

Energieeffizienzklasse:

F

Ausweis gültig bis:

10.10.2031


* Der oben genannte Energiekennwert spiegelt den Energieverbrauch in Kilowattstunden pro Jahr und Quadratmeter (kWh/(a m²)) wieder und liefert den tatsächlichen errechneten Energieverbrauch der Immobilie. Weitere Informationen finden Sie hier unter de.wikipedia.org/wiki/Energiebedarfsausweis

Infrastruktur (alle Werte geschätzt):
Autobahn A46 - 16 Fahrminuten
Bahnhof - 17 Busminuten
Bushaltestelle - 6 Gehminuten
Gymnasium - 27 Busminuten
Realschule - 25 Busminuten
Grundschule - 9 Gehminuten
Kindergarten - 11 Gehminuten
Einkaufsmarkt - 6 Gehminuten
Düsseldorf - 58 Fahrminuten
Köln - 76 Fahrminuten

1. Alle zu diesem Immobilienangebot gemachten Angaben stammen vom Eigentümer bzw. Auftraggeber und wurden nicht überprüft und stellen ferner keine Zusicherung durch die reimann&wolff IMMOBILIEN GmbH dar. Daher wird auch keine Haftung für die gemachten Angaben übernommen. Irrtum und Zwischenverkauf bleiben vorbehalten.
2. Ein Großteil der Fotoaufnahmen wurde mit einem Weitwinkelobjektiv bzw. mit einem Fisheye-Objektiv aufgenommen. Dadurch können Räume größer wirken als in der Realität.
3. Reservierungen werden bei Vorlage einer entsprechenden Kaufabsichtserklärung und Vorlage einer Finanzierungsbestätigung und/oder eines Eigenkapitalnachweises vorgenommen.
4. Aufgrund der derzeit großen Anfrage nach Besichtigungstermine, bitten wir im Vorfeld um Vorlage eines Finanzierungszertifikats o.ä.

SANIERUNGSPFLICHT BEI EIGENTÜMERWECHSEL
Mehrfamilien-, Ein- und Zweifamilienhäuser in Deutschland müssen grundsätzlich gewisse Mindestanforderungen nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) erfüllen. Bis Ende Oktober 2020 galt die EnEV (Energiesparverordnung), die nun zum 01. November 2020 durch das Gebäudeenergiegesetz (GEG) abgelöst wurde.
Sanierungs- bzw. Nachrüstpflichten nach GEG gelten in allen Fällen des Eigentümerwechsels – sei es durch Hauskauf, Erbe oder Schenkung – ausgenommen sind nur Ein- und Zweifamilienhäuser, die bereits am 1.2.2002 vom Eigentümer selbst bewohnt wurden. In allen anderen Fällen gilt:
- Alte Heizkessel erneuern: Über 30 Jahre alte Heizkessel müssen erneuert werden, wenn sie flüssige oder gasförmige Brennstoffe nutzen (z.B.: Gas oder Öl). Ausgenommen sind Niedertemperatur- oder Brennwertkessel, Heizkessel mit einer Nennleistung unter 4kW oder über 400kW, Anlagen, die nur zur Warmwasser Bereitung dienen, Küchenherde oder Heizgeräte, die hauptsächlich für einen Raum ausgelegt sind und auch Warmwasser liefern. Zentralheizungen müssen mit Regelungen nachgerüstet werden. Wenn Wasser der Wärmeträger ist, müssen Thermostate zur raumweisen Temperaturregelung installiert werden.
- Warmwasserführende Rohre dämmen: Nicht gedämmte Heizungs- und Warmwasser-Rohre oder Armaturen müssen in unbeheizten Räumen gedämmt werden.
- Oberste Geschossdecken oder Dach dämmen. Die oberste Geschossdecke zu einem nicht ausgebauten und unbeheizten Dachraum muss beispielsweise gedämmt werden. Zumindest dann, wenn diese Decke zugänglich ist und die Mindestanforderungen an den Wärmeschutz nicht erfüllt werden.

Bei Ein- und Zweifamilienhäusern gilt eine Frist von 2 Jahren. Wer die Sanierungspflichten innerhalb dieser Frist nicht erfüllt, muss mit einer Strafe von bis zu 50.000€ rechnen.

Außerdem sind auch noch weitere Pflichten im GEG für Altbauten vorgeschrieben:
- Für die Haustechnik sind bestimmte Wartungsintervalle vorgeschrieben. Diese müssen eingehalten werden. Darunter fällt auch die Inspektion der Klimaanlage.
- Bei Verkauf oder Neuvermietung muss ein Energieausweis erstellt und vorgelegt werden. Denkmalgeschützte Gebäude sind von dieser Pflicht befreit.

SANIERUNGSPFLICHTEN BEI AUSBAU, UMBAU UND ERNEUERUNG
Bei größeren Umbaumaßnahmen wie Änderungen der Gebäudehülle, Erweiterungen und Ausbau sind die Eigentümer in Deutschland verpflichtet, die Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes einzuhalten. Dies Anforderungen unterscheiden sich von denen bei einem Neubau.

ERNEUERUNG EINZELNER BAUTEILE
Wer einzelne Bauteile erneuert – zum Beispiel die Fenster austauscht – muss die Anforderungen des GEG für diese einzelnen Bauteile einhalten. Auch, wenn der Putz an der Fassade entfernt wird, gilt dies als Erneuerung der Fassade und die entsprechenden Dämmwerte für die Außenwände müssen eingehalten werden. Daraus kann auch die Notwendigkeit einer Fassadendämmung entstehen. Wird die Fassade hingegen nur neu gestrichen und geringfügig ausgebessert, dann sind keine Wärmedämmanforderungen zu erfüllen.
In manchen Fällen können Ausnahmen zur Sanierungspflicht beantragt werden. Zum Beispiel wenn die Fassade saniert, aber keine neue Fassadendämmung angebracht werden soll, weil dadurch weitere Bauteile wie Fenster oder Dach zu erneuern wären, die sonst nicht hätten erneuert werden müssen.

UMFASSENDE MODERNISIERUNG MIT GESAMTENERGIEBILANZ
Alternativ dazu kann auch eine Gesamtenergiebilanz vom modernisierten Altbau erstellt werden – ähnlich wie beim Energieausweis im Neubau. Der Jahres-Primärenergiebedarf und die Transmissionswärmeverluste des gesamten Gebäudes müssen hierbei nachgewiesen und gewisse Grenzwerte eingehalten werden. Die oben beschriebenen Einzelnachweise für Bauteile entfallen damit.
Die Grenzwerte für den Altbau sind deutlich weniger streng als jene für den Neubau. Der Jahres-Primärenergiebedarf bei einem Neubau darf nicht höher sein als 75% des Referenzgebäudes. Beim Altbau hingegen darf der Jahres-Primärenergiebedarf um 40% über dem des Referenzhauses liegen. Somit kann der Primärenergiebedarf eines Altbaus zu einem vergleichbaren Neubau um rund 86% höher sein (Stand: 2019). Für die Sanierung zum Energieeffizienzhaus werden gute Förderungen vergeben.

KEINE PFLICHTEN BEI KLEINEREN MASSNAHMEN IM ALTBAU
Bei Reparatur- und Wartungsmaßnahmen oder bei Renovierungsarbeiten wie zum Beispiel die Erneuerung der Bodenbeläge oder des Badezimmers sind keine zusätzlichen Aufrüstungen nach GEG nötig.
Wenn zum Beispiel die Fassade oder die Fensterrahmen neu gestrichen werden, müssen diese Bauteile keine Grenzwerte einhalten. Selbst wenn die Fassade an einzelnen Stellen saniert wird, greift die EnEV nicht, solange die sanierte Fläche weniger als 10% der Fassadenfläche ausmacht.

WANN GILT DAS GEG IM ALTBAU NICHT?
Ist eine energetische Sanierung Pflicht? Nein! Das deutsche Gebäudeenergiegesetz (GEG) sieht nur das Nachrüsten von einigen wenigen Punkten vor, siehe oben.

Viele Sanierungsmaßnahmen wie: Fassadendämmung, neue Fenster oder die Dämmung der Kellerdecke sind hingegen freiwillig. Die Hausbesitzer entscheiden selbst, was sinnvoll erscheint und was nicht.
- Dämmung der Kellerdecke ist keine Pflicht: Eine Kellerdecke zu einem ungedämmten, nicht beheizten Kellerraum zu dämmen, kann jedoch durchaus sinnvoll sein. Es besteht aber keine gesetzliche Nachrüstpflicht.
- Fensteraustausch und Fassadendämmung ist keine Pflicht: Alte Fenster müssen laut GEG nicht ausgetauscht werden, selbst wenn sie undicht sind. Es gibt auch keine Dämmpflicht für ungedämmte Außenwände. Wenn jedoch die Fassade oder die Fenster erneuert werden sollen, dann müssen sie die Anforderrungen des GEG erfüllen. Welche Maßnahmen sinnvoll sind, kann im Einzelfall frei entschieden werden.
- Empfehlungen im Energieausweis zur Modernisierung sind nicht verpflichtend. Sie dienen als Information.

Die reimann&wolff IMMOBILIEN GmbH übernimmt für die genannten Informationen keine Haftung. Ferner wird keine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben übernommen.

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