Reimann & Wolff
Immobilien

 

VERKAUFT
Heinsberg-Lieck:
"Liebevoll. Farbenfroh. Wohltuend."

Kennung:5565
Objektart:Haus - Einfamilienhaus
Carport:3
Wohnfläche:175.00 m2
Grundstücksfläche:270.00 m2
Anzahl Zimmer:5.00
Anzahl Schlafzimmer:4.00
Anzahl Badezimmer:2.00
Anzahl Stellplätze:3.00
Boden:Fliesen, Laminat
Heizungsart:Zentral/Gas
Keller:Teil
Abstellraum:1
Dachform:Satteldach
Bauweise:Massiv
Baujahr:1900
Stil:Altbau
Verkaufstatus:Verkauft
Lage: Heinsberg-Lieck
Preis:-

Ihr Ansprechpartner

Reimann&Wolff Patrick Reimann Immobilienmakler Patrick Reimann
Geschäftsführer
Tel.: +49 (0) 2452 / 687469-0
reimann@reimannwolff.de

Genießen Sie einen besonderen Charme und jede Menge Platz. Das einseitig angebaute Einfamilienhaus eröffnet in puncto Platzangebot eine eigene Dimension - und gewährt Ihnen ein einzigartiges und farbenfrohes Wohnerlebnis.

Wenn bei einem Einfamilienhaus von einer besonderen Aura gesprochen werden kann, dann sicherlich bei diesem. Schon mit Betreten der harmonischen Wohnräume spüren Sie die positive Atmosphäre. Erzeugt durch die vielfältige und frische Farbgebung. Bei der schönen Holztreppe sind durch die liebevolle Behandlung alte Farbnuancen freigelegt worden, was durchaus als natürliche "Patina" bezeichnet werden könnte.

Ein großer zentraler Wohnraum, nennen wir ihn Lebensraum, dient als zentrale Anlaufstelle und Ort für familiäre Gespräche. Hier wird gemeinsam gegessen und Erlebnisse des Tages miteinander geteilt. Praktisch, dass sich unter anderem die Küche unmittelbar angliedert.

Weitere Räume auf dieser Wohnebene: Schlafraum/Büro, Wohn-/Esszimmer, Badezimmer. Letzteres erfuhr im Jahr 2016 eine moderne Auffrischung und erstrahlt mit ebenerdiger Dusche in neuem Glanz.

In der darüber liegenden Wohnetage erwarten Sie ein Schlafzimmer mit Ankleidezimmer und ein weiterer Schlafraum mit original Kölner Decken. Ergänzt durch das zusätzliche Badezimmer mit wärmender Badewanne.
Wie es sich für das Baujahr gehört, ist in diesem Geschoss eine besondere Art der Gemütlichkeit ausstrahlende eingeschränkte Raumhöhe vorhanden.

Vor allem mit seinem großen Raumangebot und die positive Stimmung kann dieses Einfamilienhaus punkten und lässt Sie den nicht vorhandenen Garten auch nicht vermissen.

Des Weiteren steht Ihnen eine Schuppen-/Scheunenfläche als Abstellfläche oder Fläche für Ihr Hobby zur Verfügung.

Genießen Sie die unbezahlbare Wohlfühl-Atmosphäre und das großzügige Platz- und Raumangebot.

Ihr neues, teilweise noch mit natürlicher Lehmbauweise errichtete Zuhause bringt vieles mit, was Sie sich wünschen – und gibt Ihnen dabei den Raum, den Sie benötigen.

Für einen charmanten Wohnstil stehen exemplarisch die mediterranen Fliesenböden im Wohn- und Lebensbereich und die Holztreppe. In den Schlafräumen ist Laminat verlegt worden.

Für Lebensraum und Wohn-/Esszimmer stehen Kaminanschlüsse zur Verfügung.

Die vorhandene Heizungsanlage (Gas-Zentralheizung mit Brennwerttechnik und Warmwasserversorgung) stammt aus dem Jahr 1998.

In dem gleichen Jahr, also auch 1998, sind die Installationsleitungen erneuert worden. Dies betrifft sowohl die Elektrik als auch die Wasser- und Abwasserleitungen.

Die Fensteranlage des Wohnhauses mit isolierverglasten Kunststofffenstern entstammt, wie sollte es auch anders sein, ebenfalls dem Jahr 1998.

Energetische Verbesserungsmaßnahmen sind im Bereich der Dachdämmung vorgenommen worden. Die Dacheindeckung erweckt den Anschein, in den 70er oder 80er Jahren erneuert worden zu sein.

Für Freunde des schnellen Internets ist ein Glasfaseranschluss mit bis zu 1.000 mbit/sec verfübgar.

Aufgrund fehlender Bauunterlagen ist das Baujahr mit ca. 1900 lediglich geschätzt. Eine genauere Datierung ist leider nicht möglich.

Gewölbekeller und Carport sowie zwei weitere Außenstellplätze vorhanden.

Nur wenige Minuten vom Heinsberger Stadtzentrum entfernt, ist dieses Einfamilienhaus in dem Stadtteil Lieck gelegen.

In naher Umgebung sorgen zahlreiche Wege und Ausflugsziele für viel Abwechslung. U.a. zeichnet sich die besondere Wohnqualität aus durch die fußläufige Nähe zum Kindergarten und der Grundschule sowie dem beliebten Naherholungsgebiet "Lago Laprello" mit Badesee und ausgewiesenem Rundwanderweg.

Umgebungskarte

Energieausweistyp:

Bedarf

Energiekennwert:

207.10 kWh/(a m²)

Energieeffizienzklasse:

G

Ausweis gültig bis:

24.10.2031


* Der oben genannte Energiekennwert spiegelt den Energieverbrauch in Kilowattstunden pro Jahr und Quadratmeter (kWh/(a m²)) wieder und liefert den tatsächlichen errechneten Energieverbrauch der Immobilie. Weitere Informationen finden Sie hier unter de.wikipedia.org/wiki/Energiebedarfsausweis

Infrastruktur (alle Werte geschätzt):
Autobahn A46 - 11 Fahrminuten
Bahnhof - 8 Fahrradminuten
Bushaltestelle - 9 Gehminuten
Gymnasium - 9 Fahrradminuten
Realschule - 10 Fahrradminuten
Grundschule - 5 Fahrradminuten
Kindergarten - 8 Gehminuten
Einkaufszentrum - 4 Fahrminuten
Düsseldorf - 54 Fahrminuten
Köln - 72 Fahrminuten

1. Alle zu diesem Immobilienangebot gemachten Angaben stammen vom Eigentümer bzw. Auftraggeber und wurden nicht überprüft und stellen ferner keine Zusicherung durch die reimann&wolff IMMOBILIEN GmbH dar. Daher wird auch keine Haftung für die gemachten Angaben übernommen. Irrtum und Zwischenverkauf bleiben vorbehalten.
2. Ein Großteil der Fotoaufnahmen wurde mit einem Weitwinkelobjektiv bzw. mit einem Fisheye-Objektiv aufgenommen. Dadurch können Räume größer wirken als in der Realität.
3. Reservierungen werden bei Vorlage einer entsprechenden Kaufabsichtserklärung und Vorlage einer Finanzierungsbestätigung und/oder eines Eigenkapitalnachweises vorgenommen.
4. Aufgrund der derzeit großen Anfrage nach Besichtigungstermine, bitten wir im Vorfeld um Vorlage eines Finanzierungszertifikats o.ä.

SANIERUNGSPFLICHT BEI EIGENTÜMERWECHSEL
Mehrfamilien-, Ein- und Zweifamilienhäuser in Deutschland müssen grundsätzlich gewisse Mindestanforderungen nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) erfüllen. Bis Ende Oktober 2020 galt die EnEV (Energiesparverordnung), die nun zum 01. November 2020 durch das Gebäudeenergiegesetz (GEG) abgelöst wurde.
Sanierungs- bzw. Nachrüstpflichten nach GEG gelten in allen Fällen des Eigentümerwechsels – sei es durch Hauskauf, Erbe oder Schenkung – ausgenommen sind nur Ein- und Zweifamilienhäuser, die bereits am 1.2.2002 vom Eigentümer selbst bewohnt wurden. In allen anderen Fällen gilt:
- Alte Heizkessel erneuern: Über 30 Jahre alte Heizkessel müssen erneuert werden, wenn sie flüssige oder gasförmige Brennstoffe nutzen (z.B.: Gas oder Öl). Ausgenommen sind Niedertemperatur- oder Brennwertkessel, Heizkessel mit einer Nennleistung unter 4kW oder über 400kW, Anlagen, die nur zur Warmwasser Bereitung dienen, Küchenherde oder Heizgeräte, die hauptsächlich für einen Raum ausgelegt sind und auch Warmwasser liefern. Zentralheizungen müssen mit Regelungen nachgerüstet werden. Wenn Wasser der Wärmeträger ist, müssen Thermostate zur raumweisen Temperaturregelung installiert werden.
- Warmwasserführende Rohre dämmen: Nicht gedämmte Heizungs- und Warmwasser-Rohre oder Armaturen müssen in unbeheizten Räumen gedämmt werden.
- Oberste Geschossdecken oder Dach dämmen. Die oberste Geschossdecke zu einem nicht ausgebauten und unbeheizten Dachraum muss beispielsweise gedämmt werden. Zumindest dann, wenn diese Decke zugänglich ist und die Mindestanforderungen an den Wärmeschutz nicht erfüllt werden.

Bei Ein- und Zweifamilienhäusern gilt eine Frist von 2 Jahren. Wer die Sanierungspflichten innerhalb dieser Frist nicht erfüllt, muss mit einer Strafe von bis zu 50.000€ rechnen.

Außerdem sind auch noch weitere Pflichten im GEG für Altbauten vorgeschrieben:
- Für die Haustechnik sind bestimmte Wartungsintervalle vorgeschrieben. Diese müssen eingehalten werden. Darunter fällt auch die Inspektion der Klimaanlage.
- Bei Verkauf oder Neuvermietung muss ein Energieausweis erstellt und vorgelegt werden. Denkmalgeschützte Gebäude sind von dieser Pflicht befreit.

SANIERUNGSPFLICHTEN BEI AUSBAU, UMBAU UND ERNEUERUNG
Bei größeren Umbaumaßnahmen wie Änderungen der Gebäudehülle, Erweiterungen und Ausbau sind die Eigentümer in Deutschland verpflichtet, die Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes einzuhalten. Dies Anforderungen unterscheiden sich von denen bei einem Neubau.

ERNEUERUNG EINZELNER BAUTEILE
Wer einzelne Bauteile erneuert – zum Beispiel die Fenster austauscht – muss die Anforderungen des GEG für diese einzelnen Bauteile einhalten. Auch, wenn der Putz an der Fassade entfernt wird, gilt dies als Erneuerung der Fassade und die entsprechenden Dämmwerte für die Außenwände müssen eingehalten werden. Daraus kann auch die Notwendigkeit einer Fassadendämmung entstehen. Wird die Fassade hingegen nur neu gestrichen und geringfügig ausgebessert, dann sind keine Wärmedämmanforderungen zu erfüllen.
In manchen Fällen können Ausnahmen zur Sanierungspflicht beantragt werden. Zum Beispiel wenn die Fassade saniert, aber keine neue Fassadendämmung angebracht werden soll, weil dadurch weitere Bauteile wie Fenster oder Dach zu erneuern wären, die sonst nicht hätten erneuert werden müssen.

UMFASSENDE MODERNISIERUNG MIT GESAMTENERGIEBILANZ
Alternativ dazu kann auch eine Gesamtenergiebilanz vom modernisierten Altbau erstellt werden – ähnlich wie beim Energieausweis im Neubau. Der Jahres-Primärenergiebedarf und die Transmissionswärmeverluste des gesamten Gebäudes müssen hierbei nachgewiesen und gewisse Grenzwerte eingehalten werden. Die oben beschriebenen Einzelnachweise für Bauteile entfallen damit.
Die Grenzwerte für den Altbau sind deutlich weniger streng als jene für den Neubau. Der Jahres-Primärenergiebedarf bei einem Neubau darf nicht höher sein als 75% des Referenzgebäudes. Beim Altbau hingegen darf der Jahres-Primärenergiebedarf um 40% über dem des Referenzhauses liegen. Somit kann der Primärenergiebedarf eines Altbaus zu einem vergleichbaren Neubau um rund 86% höher sein (Stand: 2019). Für die Sanierung zum Energieeffizienzhaus werden gute Förderungen vergeben.

KEINE PFLICHTEN BEI KLEINEREN MASSNAHMEN IM ALTBAU
Bei Reparatur- und Wartungsmaßnahmen oder bei Renovierungsarbeiten wie zum Beispiel die Erneuerung der Bodenbeläge oder des Badezimmers sind keine zusätzlichen Aufrüstungen nach GEG nötig.
Wenn zum Beispiel die Fassade oder die Fensterrahmen neu gestrichen werden, müssen diese Bauteile keine Grenzwerte einhalten. Selbst wenn die Fassade an einzelnen Stellen saniert wird, greift die EnEV nicht, solange die sanierte Fläche weniger als 10% der Fassadenfläche ausmacht.

WANN GILT DAS GEG IM ALTBAU NICHT?
Ist eine energetische Sanierung Pflicht? Nein! Das deutsche Gebäudeenergiegesetz (GEG) sieht nur das Nachrüsten von einigen wenigen Punkten vor, siehe oben.

Viele Sanierungsmaßnahmen wie: Fassadendämmung, neue Fenster oder die Dämmung der Kellerdecke sind hingegen freiwillig. Die Hausbesitzer entscheiden selbst, was sinnvoll erscheint und was nicht.
- Dämmung der Kellerdecke ist keine Pflicht: Eine Kellerdecke zu einem ungedämmten, nicht beheizten Kellerraum zu dämmen, kann jedoch durchaus sinnvoll sein. Es besteht aber keine gesetzliche Nachrüstpflicht.
- Fensteraustausch und Fassadendämmung ist keine Pflicht: Alte Fenster müssen laut GEG nicht ausgetauscht werden, selbst wenn sie undicht sind. Es gibt auch keine Dämmpflicht für ungedämmte Außenwände. Wenn jedoch die Fassade oder die Fenster erneuert werden sollen, dann müssen sie die Anforderrungen des GEG erfüllen. Welche Maßnahmen sinnvoll sind, kann im Einzelfall frei entschieden werden.
- Empfehlungen im Energieausweis zur Modernisierung sind nicht verpflichtend. Sie dienen als Information.

Die reimann&wolff IMMOBILIEN GmbH übernimmt für die genannten Informationen keine Haftung. Ferner wird keine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben übernommen.

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