Reimann & Wolff
Immobilien

 

VERKAUFT
Waldfeucht-Haaren:
"Entdecken Sie die M?glichkeiten."

Kennung:5569
Objektart:Haus - Einfamilienhaus
Wohnfläche:138.82 m2
Grundstücksfläche:575.00 m2
Anzahl Zimmer:5.00
Anzahl Schlafzimmer:4.00
Anzahl Badezimmer:1.00
Anzahl Terrassen:1
Anzahl Stellplätze:1.00
Einliegerwohnung:Ja
Boden:Fliesen, Teppich, Laminat
Kamin:Ja
Heizungsart:Zentral/Gas
Keller:Teil
Abstellraum:1
Dachform:Satteldach
Bauweise:Massiv
Baujahr:1965
Zustand:Teil_vollrenovierungsbed
Stil:Altbau
Verkaufstatus:Verkauft
Lage: Waldfeucht-Haaren
Preis:-

Ihr Ansprechpartner

Reimann&Wolff Patrick Reimann Immobilienmakler Patrick Reimann
Geschäftsführer
Tel.: +49 (0) 2452 / 687469-0
reimann@reimannwolff.de

Genie?en Sie Wohnvergn?gen und jede Menge Freiheit. Das Einfamilienhaus mit separater Einliegerwohnung (im Rohbau) er?ffnet eine Vielfalt an Wohnm?glichkeiten.

Mit diesem Grundbesitz erwerben Sie gleichzeitig ein sch?nes St?ck Garten. Die Freifl?che mit Terrasse und sattem Gr?n wird Ihnen in Ihrer Freizeit viel Freude bereiten.

Vor allem mit seinem gro?en Raumangebot kann das Wohnhaus punkten. Durch die bereits erfolgte Erweiterung um eine Einliegerwohnung (derzeit Rohbau!) kann die genannte Wohnfl?che um weitere ca. 70 m? gesteigert werden.

Ihr mit knapp 40 Quadratmetern recht gro?z?giger Wohnbereich integriert im offenen Wohnstil die K?che. Somit haben Sie sowohl vom Essplatz als auch am Abend von der gem?tlichen Sitzgarnitur einen sch?nen Blick auf das Flackern des Kaminofens. Ganz nebenbei sorgt dieser f?r eine wohltuende und entspannende W?rme.

Dank des attraktiven und ?berdachten Innenhofes, als Verbindungsglied zwischen Einfamilienhaus und Einliegerwohnung (im Rohbau!), ist eine zus?tzliche Erholungsfl?che und eine vor Wind und Wetter gesch?tzte attraktive Alternative zur luftigen Terrasse vorhanden.

Im Haupthaus gef?llt insbesondere der besondere Charme vergangener Tage gepaart mit modernisierten Akzenten.
Mit dem zeitlos frischen Badezimmer erfahren Sie eine Vollausstattung. Eckbadewanne, Eckdusche, Handtuchheizk?rper und zwei Waschtische sind eine wahre Bereicherung.

Genie?en Sie das gro?z?gige Platz- und Raumangebot und die weiteren M?glichkeiten.

Das Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung (im Rohbau!) bringt alles mit, was Sie sich w?nschen ? und gibt Ihnen dabei viel Raum, Ihren individuellen Wohnstil zu entwickeln.

In Ihrem neuen Zuhause erwartet Sie gro?z?giger Wohnraum mit interessanten Erweiterungsm?glichkeiten.
Altbew?hrtes und teilweise modernisierte Elemente harmonieren in beeindruckender Weise.

Insgesamt vermittelt alleine das Einfamilienwohnhaus mit bis zu vier Schlafr?umen und zwei Badezimmern (davon eins im Rohbau) eine angenehme Wohnumgebung.

Fliesen- und Laminatb?den sowie textiler Oberboden bilden einen gelungenen Kontrast zu den ?berwiegend hellen W?nden.

Die vorhandenen Kunststofffenster mit Isolierverglasung und Rolll?den pr?sentieren sich wie die Installationsleitungen in solidem Zustand. Die Elektroinstallation wurde im Laufe der Jahre erneuert.

Die W?rmeerzeugung sowie die Warmwasseraufbereitung erfolgt ?ber die vorhandene Gas-Zentralheizung (1988). Aufgrund geltenden Geb?udeenergiegesetzes (GEG) muss die Heizungsanlage aufgrund Ihres Alters erneuert werden (siehe UNSERE HINWEISE).

Sowohl Im Haupthaus als insbesondere in der im Rohbau befindlichen Einliegerwohnung sind Renovierungs- und Ausbauarbeiten notwendig.

Bereits einige Wohnr?ume sind mit einer Innend?mmung versehen worden und sorgen somit f?r eine bessere Energiebilanz.

Dank verf?gbaren Glasfaseranschlusses sind Sie auf Wunsch bis zu 1.000 mbit schnell im Internet unterwegs.

Haaren ist mit ca. 4.100 Einwohnern der gr??te Ortsteil der Gemeinde Waldfeucht, die im Landkreis Heinsberg liegt.

Die hervorragende Infrastruktur mit allen Einrichtungen des t?glichen Bedarfs macht diese Wohnlage so attraktiv. ?rzte, Banken, Einkaufsmarkt, Restaurants sowie zwei Kinderg?rten, Grund- und Sekundarschule sind im Ort vorhanden. Sogar ein Hallenbad ist hier anzutreffen.

Mit der nat?rlichen Wohnumgebung sind auch abendliche Spazierg?nge ein Genuss.

Umgebungskarte

Energieausweistyp:

Bedarf

Energiekennwert:

164.90 kWh/(a m²)

Energieeffizienzklasse:

F

Ausweis gültig bis:

21.11.2031


* Der oben genannte Energiekennwert spiegelt den Energieverbrauch in Kilowattstunden pro Jahr und Quadratmeter (kWh/(a m²)) wieder und liefert den tatsächlichen errechneten Energieverbrauch der Immobilie. Weitere Informationen finden Sie hier unter de.wikipedia.org/wiki/Energiebedarfsausweis

Infrastruktur (alle Angaben gesch?tzt):
Autobahn A46 - 15 Fahrminuten
Bahnhof - 12 Fahrminuten
Bushaltestelle - 7 Gehminuten
Grundschule - 13 Gehminuten
Gymnasium - 27 Busminuten
Realschule - 31 Busminuten
Kindergarten - 3 Gehminuten
Einkaufsmarkt - 6 Fahrradminuten
Aachen - 47 Fahrminuten
K?ln - 78 Fahrminuten
D?sseldorf - 58 Fahrminuten

1. Alle zu diesem Immobilienangebot gemachten Angaben stammen vom Eigent?mer bzw. Auftraggeber und wurden nicht ?berpr?ft und stellen ferner keine Zusicherung durch die reimann&wolff IMMOBILIEN GmbH dar. Daher wird auch keine Haftung f?r die gemachten Angaben ?bernommen. Irrtum und Zwischenverkauf bleiben vorbehalten.
2. Ein Gro?teil der Fotoaufnahmen wurde mit einem Weitwinkelobjektiv bzw. mit einem Fisheye-Objektiv aufgenommen. Dadurch k?nnen R?ume gr??er wirken als in der Realit?t.
3. Reservierungen werden bei Vorlage einer entsprechenden Kaufabsichtserkl?rung und Vorlage einer Finanzierungsbest?tigung und/oder eines Eigenkapitalnachweises vorgenommen.
4. Aufgrund der derzeit gro?en Anfrage nach Besichtigungstermine, bitten wir im Vorfeld um Vorlage eines Finanzierungszertifikats o.?.

SANIERUNGSPFLICHT BEI EIGENT?MERWECHSEL
Mehrfamilien-, Ein- und Zweifamilienh?user in Deutschland m?ssen grunds?tzlich gewisse Mindestanforderungen nach dem Geb?udeenergiegesetz (GEG) erf?llen. Bis Ende Oktober 2020 galt die EnEV (Energiesparverordnung), die nun zum 01. November 2020 durch das Geb?udeenergiegesetz (GEG) abgel?st wurde.
Sanierungs- bzw. Nachr?stpflichten nach GEG gelten in allen F?llen des Eigent?merwechsels ? sei es durch Hauskauf, Erbe oder Schenkung ? ausgenommen sind nur Ein- und Zweifamilienh?user, die bereits am 1.2.2002 vom Eigent?mer selbst bewohnt wurden. In allen anderen F?llen gilt:
- Alte Heizkessel erneuern: ?ber 30 Jahre alte Heizkessel m?ssen erneuert werden, wenn sie fl?ssige oder gasf?rmige Brennstoffe nutzen (z.B.: Gas oder ?l). Ausgenommen sind Niedertemperatur- oder Brennwertkessel, Heizkessel mit einer Nennleistung unter 4kW oder ?ber 400kW, Anlagen, die nur zur Warmwasser Bereitung dienen, K?chenherde oder Heizger?te, die haupts?chlich f?r einen Raum ausgelegt sind und auch Warmwasser liefern. Zentralheizungen m?ssen mit Regelungen nachger?stet werden. Wenn Wasser der W?rmetr?ger ist, m?ssen Thermostate zur raumweisen Temperaturregelung installiert werden.
- Warmwasserf?hrende Rohre d?mmen: Nicht ged?mmte Heizungs- und Warmwasser-Rohre oder Armaturen m?ssen in unbeheizten R?umen ged?mmt werden.
- Oberste Geschossdecken oder Dach d?mmen. Die oberste Geschossdecke zu einem nicht ausgebauten und unbeheizten Dachraum muss beispielsweise ged?mmt werden. Zumindest dann, wenn diese Decke zug?nglich ist und die Mindestanforderungen an den W?rmeschutz nicht erf?llt werden.

Bei Ein- und Zweifamilienh?usern gilt eine Frist von 2 Jahren. Wer die Sanierungspflichten innerhalb dieser Frist nicht erf?llt, muss mit einer Strafe von bis zu 50.000? rechnen.

Au?erdem sind auch noch weitere Pflichten im GEG f?r Altbauten vorgeschrieben:
- F?r die Haustechnik sind bestimmte Wartungsintervalle vorgeschrieben. Diese m?ssen eingehalten werden. Darunter f?llt auch die Inspektion der Klimaanlage.
- Bei Verkauf oder Neuvermietung muss ein Energieausweis erstellt und vorgelegt werden. Denkmalgesch?tzte Geb?ude sind von dieser Pflicht befreit.

SANIERUNGSPFLICHTEN BEI AUSBAU, UMBAU UND ERNEUERUNG
Bei gr??eren Umbauma?nahmen wie ?nderungen der Geb?udeh?lle, Erweiterungen und Ausbau sind die Eigent?mer in Deutschland verpflichtet, die Anforderungen des Geb?udeenergiegesetzes einzuhalten. Dies Anforderungen unterscheiden sich von denen bei einem Neubau.

ERNEUERUNG EINZELNER BAUTEILE
Wer einzelne Bauteile erneuert ? zum Beispiel die Fenster austauscht ? muss die Anforderungen des GEG f?r diese einzelnen Bauteile einhalten. Auch, wenn der Putz an der Fassade entfernt wird, gilt dies als Erneuerung der Fassade und die entsprechenden D?mmwerte f?r die Au?enw?nde m?ssen eingehalten werden. Daraus kann auch die Notwendigkeit einer Fassadend?mmung entstehen. Wird die Fassade hingegen nur neu gestrichen und geringf?gig ausgebessert, dann sind keine W?rmed?mmanforderungen zu erf?llen.
In manchen F?llen k?nnen Ausnahmen zur Sanierungspflicht beantragt werden. Zum Beispiel wenn die Fassade saniert, aber keine neue Fassadend?mmung angebracht werden soll, weil dadurch weitere Bauteile wie Fenster oder Dach zu erneuern w?ren, die sonst nicht h?tten erneuert werden m?ssen.

UMFASSENDE MODERNISIERUNG MIT GESAMTENERGIEBILANZ
Alternativ dazu kann auch eine Gesamtenergiebilanz vom modernisierten Altbau erstellt werden ? ?hnlich wie beim Energieausweis im Neubau. Der Jahres-Prim?renergiebedarf und die Transmissionsw?rmeverluste des gesamten Geb?udes m?ssen hierbei nachgewiesen und gewisse Grenzwerte eingehalten werden. Die oben beschriebenen Einzelnachweise f?r Bauteile entfallen damit.
Die Grenzwerte f?r den Altbau sind deutlich weniger streng als jene f?r den Neubau. Der Jahres-Prim?renergiebedarf bei einem Neubau darf nicht h?her sein als 75% des Referenzgeb?udes. Beim Altbau hingegen darf der Jahres-Prim?renergiebedarf um 40% ?ber dem des Referenzhauses liegen. Somit kann der Prim?renergiebedarf eines Altbaus zu einem vergleichbaren Neubau um rund 86% h?her sein (Stand: 2019). F?r die Sanierung zum Energieeffizienzhaus werden gute F?rderungen vergeben.

KEINE PFLICHTEN BEI KLEINEREN MASSNAHMEN IM ALTBAU
Bei Reparatur- und Wartungsma?nahmen oder bei Renovierungsarbeiten wie zum Beispiel die Erneuerung der Bodenbel?ge oder des Badezimmers sind keine zus?tzlichen Aufr?stungen nach GEG n?tig.
Wenn zum Beispiel die Fassade oder die Fensterrahmen neu gestrichen werden, m?ssen diese Bauteile keine Grenzwerte einhalten. Selbst wenn die Fassade an einzelnen Stellen saniert wird, greift die EnEV nicht, solange die sanierte Fl?che weniger als 10% der Fassadenfl?che ausmacht.

WANN GILT DAS GEG IM ALTBAU NICHT?
Ist eine energetische Sanierung Pflicht? Nein! Das deutsche Geb?udeenergiegesetz (GEG) sieht nur das Nachr?sten von einigen wenigen Punkten vor, siehe oben.

Viele Sanierungsma?nahmen wie: Fassadend?mmung, neue Fenster oder die D?mmung der Kellerdecke sind hingegen freiwillig. Die Hausbesitzer entscheiden selbst, was sinnvoll erscheint und was nicht.
- D?mmung der Kellerdecke ist keine Pflicht: Eine Kellerdecke zu einem unged?mmten, nicht beheizten Kellerraum zu d?mmen, kann jedoch durchaus sinnvoll sein. Es besteht aber keine gesetzliche Nachr?stpflicht.
- Fensteraustausch und Fassadend?mmung ist keine Pflicht: Alte Fenster m?ssen laut GEG nicht ausgetauscht werden, selbst wenn sie undicht sind. Es gibt auch keine D?mmpflicht f?r unged?mmte Au?enw?nde. Wenn jedoch die Fassade oder die Fenster erneuert werden sollen, dann m?ssen sie die Anforderrungen des GEG erf?llen. Welche Ma?nahmen sinnvoll sind, kann im Einzelfall frei entschieden werden.
- Empfehlungen im Energieausweis zur Modernisierung sind nicht verpflichtend. Sie dienen als Information.

Die reimann&wolff IMMOBILIEN GmbH ?bernimmt f?r die genannten Informationen keine Haftung. Ferner wird keine Gew?hr f?r die Richtigkeit und Vollst?ndigkeit der Angaben ?bernommen.

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