Reimann & Wolff
Immobilien

 

VERKAUFT
Waldfeucht:
"Wohnen. Mit Charakter."

Kennung:5573
Objektart:Haus - Einfamilienhaus
Wohnfläche:100.00 m2
Grundstücksfläche:146.00 m2
Anzahl Zimmer:4.00
Anzahl Schlafzimmer:3.00
Anzahl Badezimmer:1.00
Anzahl Terrassen:1
Anzahl Stellplätze:1.00
Boden:Fliesen
Kamin:Ja
Heizungsart:Zentral/Gas
Keller:Teil
Dachform:Satteldach
Bauweise:Massiv
Baujahr:1955
Zustand:Modernisiert
Stil:Altbau
Verkaufstatus:Verkauft
Lage: Waldfeucht
Preis:235.000,00 € (Kaufpreis)

Ihr Ansprechpartner

Reimann&Wolff Patrick Reimann Immobilienmakler Patrick Reimann
Geschäftsführer
Tel.: +49 (0) 2452 / 687469-0
reimann@reimannwolff.de

Mit diesem in den letzten Jahren umfassend sanierten und gleichsam modernisierten Einfamilienhaus erleben Sie komfortables Wohnen in modernem Stil – mit Charme und Wohlfühleffekt.

Im Erdgeschoss präsentiert sich eine faszinierend offene Wohnlandschaft. Ein zentraler Essplatz mit integrierter Küche wird hier Wirklichkeit. Mit wärmendem Kaminofen und direktem Zugang zur überdachten Terrasse entsteht im Wohnzimmer ein beeindruckendes Wohnerlebnis.

Die Wohnqualität setzt sich im klimatisierten Obergeschoss nahtlos fort. Mit insgesamt drei Schlafzimmern präsentiert sich ein traumhaftes Haus für die ganze Familie, das insbesondere durch seinen besonderen Charakter besticht.
Das absolut sehenswerte Badezimmer inklusive Fußbodenheizung wurde vollkommen neu gestaltet und erstrahlt seither in neuem und frischem Glanz.

Bereits der einladende und uneinsehbare Innenhof lässt die besondere Note erkennen, die sich hier eröffnet. Mit der 2016 errichteten Terrassenüberdachung inklusive Heizstrahlern dient der Außenbereich als begehrter Aufenthaltsort für alle Familienmitglieder - auch zusammen mit Ihren Freunden und Bekannten.

Mit großer Hingabe erhielt Ihr zukünftiges Zuhause im den vergangenen Jahren eine weitreichende Auffrischung - auch im energetischen Hinblick.

Ihr lang ersehnter Wunsch nach einem zentralen Familiendomizil wird wahr - und auch die äußerst gepflegte und modern gestaltete Ausstattung kann sich sehen lassen:

In Abstimmung mit den neu verlegten großformatigen Bodenfliesen (anthrazit) erzeugen die weißen Innentüren einen überzeugenden Auftritt und Kontrast.

Ihr neuer Wohnsitz begeistert ebenfalls durch interessante wie gleichermaßen erneuerte technische Ausstattungsmerkmale. In 2007 wurden z.B. im Erdgeschoss neue Kunststofffenster mit Isolierverglasung und 2020 eine neue Fenster-Schiebeanlage im Wohnbereich eingebaut.

Im gleichem Atemzug wurden alle Installationsleitungen erneuert. Dazu gehören die Elektroinstallation sowie die Wasser- und Abwasserleitungen.

Die im Jahr 2011 erneuerte Gas-Zentralheizung sorgt für die gewünschte Wärme und eine zentrale Warmwasserversorgung. Mit Fußbodenheizung und Kaminofen stehen in Ihnen in diesem Punkt alle Annehmlichkeiten zur Verfügung.

Dass eine Energieeffizienzklasse B erreicht wird, liegt an den durchgeführten energetischen Verbesserungen. Eine nachträgliche Außenwanddämmung, ein neuer Bodenaufbau und eine wertvolle Dachdämmung sorgen für eine positive Energiebilanz und einen daraus resultierenden niedrigen Energieverbrauch.

Ebenfalls erneuert: die Dacheindeckung inklusive Dämmung (2013).

Die großzügige Garage mit elektrischem Sektionaltor, neuem Dachstuhl und Dacheindeckung (2013) hält eine Überraschung für Sie bereit: Über der Garage befindet sich im gedämmten Studio ein schöner Aufenthaltsraum. Als Büro und/oder Hobbyraum eine wahre Bereicherung.

Eine Unterkellerung ist ebenfalls vorhanden.

Damit Sie auch beim Surfen auf ihre Kosten kommen, ist ein Internetanschluss mit einer Geschwindigkeit von bis zu 1.000 mbit/sec möglich.

Waldfeucht liegt westlich von Heinsberg (Kreisstadt) im Naturraum Selfkant zwischen den Flüssen Wurm im Osten und der Maas im Westen und hat ca. 8.900 Einwohner.

Der Rundgang durch den historischen Ortskern führt Sie über den ehemaligen Stadtwall zu der Pfarrkirche "St. Lambertus" und zu der ehemaligen wasserumwehrten Schlossanlage aus dem 17./18. Jahrhundert, die heute die Gemeindeverwaltung beherbergt.

Das Golddorf Waldfeucht lädt Sie ein zum Anschauen, Besuchen und Entdecken.

Umgebungskarte

Energieausweistyp:

Verbrauch

Energiekennwert:

57.50 kWh/(a m²)

Energieeffizienzklasse:

B

Ausweis gültig bis:

09.12.2031


* Der oben genannte Energiekennwert spiegelt den Energieverbrauch in Kilowattstunden pro Jahr und Quadratmeter (kWh/(a m²)) wieder und liefert den tatsächlichen errechneten Energieverbrauch der Immobilie. Weitere Informationen finden Sie hier unter de.wikipedia.org/wiki/Energiebedarfsausweis

Infrastruktur (alle Angaben geschätzt):
Anschluss B56n - 14 Fahrminuten
Bahnhof - 24 Busminuten
Bushaltestelle - 6 Gehminuten
Grundschule (Haaren) - 19 Busminuten
Gymnasium (Heinsberg) - 25 Busminuten
Realschule (Heinsberg) - 29 Busminuten
Kindergarten - 6 Fahrminuten
Einkaufsmarkt - 3 Fahrminuten
Aachen - 44 Fahrminuten
Düsseldorf - 63 Fahrminuten
Maastricht - 38 Minuten

1. Alle zu diesem Immobilienangebot gemachten Angaben stammen vom Eigentümer bzw. Auftraggeber und wurden nicht überprüft und stellen ferner keine Zusicherung durch die reimann&wolff IMMOBILIEN GmbH dar. Daher wird auch keine Haftung für die gemachten Angaben übernommen. Irrtum und Zwischenverkauf bleiben vorbehalten.
2. Ein Großteil der Fotoaufnahmen wurde mit einem Weitwinkelobjektiv bzw. mit einem Fisheye-Objektiv aufgenommen. Dadurch können Räume größer wirken als in der Realität.
3. Reservierungen werden bei Vorlage einer entsprechenden Kaufabsichtserklärung und Vorlage einer Finanzierungsbestätigung und/oder eines Eigenkapitalnachweises vorgenommen.
4. Aufgrund der derzeit großen Anfrage nach Besichtigungstermine, bitten wir im Vorfeld um Vorlage eines Finanzierungszertifikats o.ä.

SANIERUNGSPFLICHT BEI EIGENTÜMERWECHSEL
Mehrfamilien-, Ein- und Zweifamilienhäuser in Deutschland müssen grundsätzlich gewisse Mindestanforderungen nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) erfüllen. Bis Ende Oktober 2020 galt die EnEV (Energiesparverordnung), die nun zum 01. November 2020 durch das Gebäudeenergiegesetz (GEG) abgelöst wurde.
Sanierungs- bzw. Nachrüstpflichten nach GEG gelten in allen Fällen des Eigentümerwechsels – sei es durch Hauskauf, Erbe oder Schenkung – ausgenommen sind nur Ein- und Zweifamilienhäuser, die bereits am 1.2.2002 vom Eigentümer selbst bewohnt wurden. In allen anderen Fällen gilt:
- Alte Heizkessel erneuern: Über 30 Jahre alte Heizkessel müssen erneuert werden, wenn sie flüssige oder gasförmige Brennstoffe nutzen (z.B.: Gas oder Öl). Ausgenommen sind Niedertemperatur- oder Brennwertkessel, Heizkessel mit einer Nennleistung unter 4kW oder über 400kW, Anlagen, die nur zur Warmwasser Bereitung dienen, Küchenherde oder Heizgeräte, die hauptsächlich für einen Raum ausgelegt sind und auch Warmwasser liefern. Zentralheizungen müssen mit Regelungen nachgerüstet werden. Wenn Wasser der Wärmeträger ist, müssen Thermostate zur raumweisen Temperaturregelung installiert werden.
- Warmwasserführende Rohre dämmen: Nicht gedämmte Heizungs- und Warmwasser-Rohre oder Armaturen müssen in unbeheizten Räumen gedämmt werden.
- Oberste Geschossdecken oder Dach dämmen. Die oberste Geschossdecke zu einem nicht ausgebauten und unbeheizten Dachraum muss beispielsweise gedämmt werden. Zumindest dann, wenn diese Decke zugänglich ist und die Mindestanforderungen an den Wärmeschutz nicht erfüllt werden.

Bei Ein- und Zweifamilienhäusern gilt eine Frist von 2 Jahren. Wer die Sanierungspflichten innerhalb dieser Frist nicht erfüllt, muss mit einer Strafe von bis zu 50.000€ rechnen.

Außerdem sind auch noch weitere Pflichten im GEG für Altbauten vorgeschrieben:
- Für die Haustechnik sind bestimmte Wartungsintervalle vorgeschrieben. Diese müssen eingehalten werden. Darunter fällt auch die Inspektion der Klimaanlage.
- Bei Verkauf oder Neuvermietung muss ein Energieausweis erstellt und vorgelegt werden. Denkmalgeschützte Gebäude sind von dieser Pflicht befreit.

SANIERUNGSPFLICHTEN BEI AUSBAU, UMBAU UND ERNEUERUNG
Bei größeren Umbaumaßnahmen wie Änderungen der Gebäudehülle, Erweiterungen und Ausbau sind die Eigentümer in Deutschland verpflichtet, die Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes einzuhalten. Dies Anforderungen unterscheiden sich von denen bei einem Neubau.

ERNEUERUNG EINZELNER BAUTEILE
Wer einzelne Bauteile erneuert – zum Beispiel die Fenster austauscht – muss die Anforderungen des GEG für diese einzelnen Bauteile einhalten. Auch, wenn der Putz an der Fassade entfernt wird, gilt dies als Erneuerung der Fassade und die entsprechenden Dämmwerte für die Außenwände müssen eingehalten werden. Daraus kann auch die Notwendigkeit einer Fassadendämmung entstehen. Wird die Fassade hingegen nur neu gestrichen und geringfügig ausgebessert, dann sind keine Wärmedämmanforderungen zu erfüllen.
In manchen Fällen können Ausnahmen zur Sanierungspflicht beantragt werden. Zum Beispiel wenn die Fassade saniert, aber keine neue Fassadendämmung angebracht werden soll, weil dadurch weitere Bauteile wie Fenster oder Dach zu erneuern wären, die sonst nicht hätten erneuert werden müssen.

UMFASSENDE MODERNISIERUNG MIT GESAMTENERGIEBILANZ
Alternativ dazu kann auch eine Gesamtenergiebilanz vom modernisierten Altbau erstellt werden – ähnlich wie beim Energieausweis im Neubau. Der Jahres-Primärenergiebedarf und die Transmissionswärmeverluste des gesamten Gebäudes müssen hierbei nachgewiesen und gewisse Grenzwerte eingehalten werden. Die oben beschriebenen Einzelnachweise für Bauteile entfallen damit.
Die Grenzwerte für den Altbau sind deutlich weniger streng als jene für den Neubau. Der Jahres-Primärenergiebedarf bei einem Neubau darf nicht höher sein als 75% des Referenzgebäudes. Beim Altbau hingegen darf der Jahres-Primärenergiebedarf um 40% über dem des Referenzhauses liegen. Somit kann der Primärenergiebedarf eines Altbaus zu einem vergleichbaren Neubau um rund 86% höher sein (Stand: 2019). Für die Sanierung zum Energieeffizienzhaus werden gute Förderungen vergeben.

KEINE PFLICHTEN BEI KLEINEREN MASSNAHMEN IM ALTBAU
Bei Reparatur- und Wartungsmaßnahmen oder bei Renovierungsarbeiten wie zum Beispiel die Erneuerung der Bodenbeläge oder des Badezimmers sind keine zusätzlichen Aufrüstungen nach GEG nötig.
Wenn zum Beispiel die Fassade oder die Fensterrahmen neu gestrichen werden, müssen diese Bauteile keine Grenzwerte einhalten. Selbst wenn die Fassade an einzelnen Stellen saniert wird, greift die EnEV nicht, solange die sanierte Fläche weniger als 10% der Fassadenfläche ausmacht.

WANN GILT DAS GEG IM ALTBAU NICHT?
Ist eine energetische Sanierung Pflicht? Nein! Das deutsche Gebäudeenergiegesetz (GEG) sieht nur das Nachrüsten von einigen wenigen Punkten vor, siehe oben.

Viele Sanierungsmaßnahmen wie: Fassadendämmung, neue Fenster oder die Dämmung der Kellerdecke sind hingegen freiwillig. Die Hausbesitzer entscheiden selbst, was sinnvoll erscheint und was nicht.
- Dämmung der Kellerdecke ist keine Pflicht: Eine Kellerdecke zu einem ungedämmten, nicht beheizten Kellerraum zu dämmen, kann jedoch durchaus sinnvoll sein. Es besteht aber keine gesetzliche Nachrüstpflicht.
- Fensteraustausch und Fassadendämmung ist keine Pflicht: Alte Fenster müssen laut GEG nicht ausgetauscht werden, selbst wenn sie undicht sind. Es gibt auch keine Dämmpflicht für ungedämmte Außenwände. Wenn jedoch die Fassade oder die Fenster erneuert werden sollen, dann müssen sie die Anforderrungen des GEG erfüllen. Welche Maßnahmen sinnvoll sind, kann im Einzelfall frei entschieden werden.
- Empfehlungen im Energieausweis zur Modernisierung sind nicht verpflichtend. Sie dienen als Information.

Die reimann&wolff IMMOBILIEN GmbH übernimmt für die genannten Informationen keine Haftung. Ferner wird keine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben übernommen.

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