Reimann & Wolff
Immobilien

 

VERKAUFT
Waldfeucht-Hontem:
"Viel Platz. Für Familie und Hobby/Handwerk."

Kennung:5575
Objektart:Haus - Einfamilienhaus
Garageanzahl:3
Wohnfläche:189.98 m2
Nutzfläche:100.00 m2
Grundstücksfläche:770.00 m2
Anzahl Zimmer:9.00
Anzahl Schlafzimmer:5.00
Anzahl Badezimmer:3.00
Anzahl Terrassen:1.00
Anzahl Stellplätze:3
Einliegerwohnung:Ja
Boden:Fliesen, Laminat
Kamin:Ja
Heizungsart:Zentral/Oel
Sicherheitstechnik:Alarmanlage
Keller:Teil
Abstellraum:1
Dachform:Satteldach
Bauweise:Massiv
Baujahr:1948
Zustand:Gepflegt
Verkaufstatus:Verkauft
Verfügbar Ab:spätestens Ende 2022
Lage: Waldfeucht-Hontem
Preis:-
Courtage:Keine zusätzliche Käuferprovision.

Ihr Ansprechpartner

Reimann&Wolff Patrick Reimann Immobilienmakler Patrick Reimann
Geschäftsführer
Tel.: +49 (0) 2452 / 687469-0
reimann@reimannwolff.de

Ein eindrucksvoller Wohnsitz, ein großes Wohnhaus für die ganze Familie oder ein Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung: Die zurückhaltende Architektur greift praktische Aspekte auf, konzentriert sich auf das Wesentliche und strahlt dabei eine ganz besondere Authentizität aus.

Im Jahre ca. 1956 wieder aufgebaut, steigerte das später erweiterte Wohnhaus seine Attraktivität durch die vergrößerte Wohnfläche und die somit ansehnliche Anzahl von insgesamt bis zu acht Schlafräumen und drei Badezimmern (bei Nutzung als großes Einfamilienhaus).

Besonders erwähnenswert ist auch das überdurchschnittliche Maß der Werkstatt. Egal, ob für Ihr ausgeübtes Handwerk oder Ihr Hobby, hier haben Sie mit ca. 100 Quadratmetern Fläche richtig viel Platz. Hinzu kommt das ebenfalls genutzte und zugängliche Dachgeschoss über der Werkstattfläche. Zusätzlich ist eine Grube vorhanden.

Neben interessanter Grundrissgestaltung mit mehr als ausreichendem Platzangebot ist bei der Planung insbesondere auf das weniger Vordergründige wie Solidität und ansprechende Ausstattung Wert gelegt worden. Das Niveau des Interieurs mit besonders attraktiven wie wertvollen Akzenten zeugt von Individualität und zieht sich wie ein roter Faden von der Bodenplatte bis zum First.

Alle Ausstattungsmerkmale wie z.B. das zum Verweilen einladende Wohnzimmer mit wärmendem Kaminofen mit angrenzender überdachter und geschlossener Terrasse verfolgen nur ein Ziel: Ihnen das Leben so schön und bequem wie möglich zu gestalten.

Insbesondere im großzügig gestalteten Wohnbereich erleben Sie pure Wohnfreude. Zusätzlich weiß die verspielt angelegte Außenlage zu reizen. Sie punktet mit interessant angelegtem Garten und einigen Orten zum entspannten Verweilen - überdachte Terrasse, Freisitz, Gartenhaus. Suchen Sie sich Ihr Lieblingsplätzchen.
Gerade in den Sommermonaten vergrößert sich hierdurch Ihr Lebensraum und Sie verbringen an dieser Stellen viele gemütliche Stunden mit Ihren Freunden und Bekannten. Beeindruckende Stimmung inklusive.

Neben dem ebenerdigen Schlafzimmer im Erdgeschoss begeistern auf der darüber gelegenen Schlafebene bis zu fünf weitere geräumige und mit freundlichen Laminatböden oder textilen Oberböden ausgestattete Eltern- und Kinderschlafzimmer. Bei weiterem Platzbedarf ist das bereits ausgebaute Dachgeschoss eine zusätzliche Wohnebene mit zwei Schlafräumen inklusive Ankleidebereichen.

Entspannung folgt auf einen aktiven Tag: Auch die hellen Badezimmer (insgesamt drei) mit Duschen erfrischen und lassen Sie jede Minute in dieser schönen Umgebung genießen.

Mit den separierten Eingangsbereichen und abgeschlossenen Eingängen zum Erd- und Obergeschoss ist das Wohnhaus auch für die Nutzung als Zweifamilienhaus bzw. Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung (derzeitige Nutzung) prädestiniert.

In diesem einzigartigen Zuhause erwartet Sie Wohngenuss auf interessantem Niveau: Im vom Eigentümer genutzten (Haupt-) Haus versetzen ansprechende Bodenbeläge, Laminat und Teppichboden, und teils Glastüren diese Wohneinheit in eine genussvolle Umgebung.

Schön dekorierte Wände sorgen in Kombination mit en erneuerten Innentüren für eine stimmungsvolle Atmosphäre.

Von allen Schlafgelegenheiten überzeugt das Schlafzimmer im Erdgeschoss mit Badezimmer on suite.

Vom ebenerdigen Wohnbereich gelangen Sie bequem auf den beeindruckenden und überdachten sowie mit Holzbohlen versehenen Terrassenbereich.

Die Installationen wie (Ab-) Wasserleitungen (Material: PVC bzw. Kupfer) und die Elektrik wurden bereits erneuert und befindet sich in einem grundsoliden Zustand.

Das Untergeschoss (Teilkeller) mit den üblichen Räumen wie Heizungs- und Vorratsraum erwartet Sie mit zusätzlicher Abstellfläche.

Die Beheizung erfolgt durch die Öl-Zentralheizung inkl. Warmwassererzeugung (1990), die jedoch aufgrund des gültigen Gebäudeenergiegesetzes (GEG; siehe auch HINWEISE) erneuert werden muss.

Die komplette Fensteranlage ist aus Kunststoff mit Isolierverglasung und mechanischen Rollläden. Jüngst wurde die Hauseingangstüre erneuert.

Auch die Dachflächen sind neu eingedeckt worden. Das Haupthaus vor ca. 20 Jahren, die Werkstatt und der Anbau vor ca. 6-7 Jahren.

Dank vorhandenen Glasfaseranschlusses ist eine Bandbreite von bis zu 1.000 mbit/s verfügbar.

Hontem ist ein südöstlicher Ortsteil der Gemeinde Waldfeucht, die sich wiederum im Kreis Heinsberg befindet.

Die ländlich geprägte Umgebung zeichnet sich durch ein begehrenswert ruhiges und erholsames Wohnen aus.

Trotz dieser Vorzüge in puncto Wohnqualität sind alle Einrichtungen des täglichen Bedarfs gut zu erreichen (siehe Infrastruktur). Kurze Wege zu Kindergarten (Braunsrath) und Grundschule (Haaren) sind Ihnen garantiert.

Umgebungskarte

Energieausweistyp:

Bedarf

Energiekennwert:

197.80 kWh/(a m²)

Energieeffizienzklasse:

F

Ausweis gültig bis:

05.01.2032


* Der oben genannte Energiekennwert spiegelt den Energieverbrauch in Kilowattstunden pro Jahr und Quadratmeter (kWh/(a m²)) wieder und liefert den tatsächlichen errechneten Energieverbrauch der Immobilie. Weitere Informationen finden Sie hier unter de.wikipedia.org/wiki/Energiebedarfsausweis

Infrastruktur (alle Angaben geschätzt):
Autobahn A46 - 12 Fahrminuten
Bahnhof - 10 Fahrminuten
Bushaltestelle - 2 Gehminuten
Grundschule (Haaren) - 8 Fahrminuten
Gymnasium (Heinsberg) - 17 Busminuten
Realschule (Heinsberg) - 21 Busminuten
Kindergarten - 4 Fahrminuten
Einkaufsmarkt - 3 Fahrminuten
Aachen - 52 Fahrminuten
Düsseldorf - 55 Fahrminuten


1. Alle zu diesem Immobilienangebot gemachten Angaben sind Circa-Werte und beinhalten möglicherweise zu Wohnzwecken genutzte, aber baurechtlich nicht genehmigte Flächen und stammen vom Eigentümer bzw. Auftraggeber und wurden nicht überprüft und stellen ferner keine Zusicherung durch die reimann&wolff IMMOBILIEN GmbH dar. Daher wird auch keine Haftung für die gemachten Angaben übernommen. Irrtum und Zwischenverkauf bleiben vorbehalten.
2. Ein Großteil der Fotoaufnahmen wurde mit einem Weitwinkelobjektiv bzw. mit einem Fisheye-Objektiv aufgenommen. Dadurch können Räume größer wirken als in der Realität.
3. Reservierungen werden bei Vorlage einer entsprechenden Kaufabsichtserklärung und Vorlage einer Finanzierungsbestätigung und/oder eines Eigenkapitalnachweises vorgenommen.
4. Aufgrund der derzeit großen Anfrage nach Besichtigungstermine, bitten wir im Vorfeld um Vorlage eines Finanzierungszertifikats o.ä.

SANIERUNGSPFLICHT BEI EIGENTÜMERWECHSEL
Mehrfamilien-, Ein- und Zweifamilienhäuser in Deutschland müssen grundsätzlich gewisse Mindestanforderungen nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) erfüllen. Bis Ende Oktober 2020 galt die EnEV (Energiesparverordnung), die nun zum 01. November 2020 durch das Gebäudeenergiegesetz (GEG) abgelöst wurde.
Sanierungs- bzw. Nachrüstpflichten nach GEG gelten in allen Fällen des Eigentümerwechsels – sei es durch Hauskauf, Erbe oder Schenkung – ausgenommen sind nur Ein- und Zweifamilienhäuser, die bereits am 1.2.2002 vom Eigentümer selbst bewohnt wurden. In allen anderen Fällen gilt:
- Alte Heizkessel erneuern: Über 30 Jahre alte Heizkessel müssen erneuert werden, wenn sie flüssige oder gasförmige Brennstoffe nutzen (z.B.: Gas oder Öl). Ausgenommen sind Niedertemperatur- oder Brennwertkessel, Heizkessel mit einer Nennleistung unter 4kW oder über 400kW, Anlagen, die nur zur Warmwasser Bereitung dienen, Küchenherde oder Heizgeräte, die hauptsächlich für einen Raum ausgelegt sind und auch Warmwasser liefern. Zentralheizungen müssen mit Regelungen nachgerüstet werden. Wenn Wasser der Wärmeträger ist, müssen Thermostate zur raumweisen Temperaturregelung installiert werden.
- Warmwasserführende Rohre dämmen: Nicht gedämmte Heizungs- und Warmwasser-Rohre oder Armaturen müssen in unbeheizten Räumen gedämmt werden.
- Oberste Geschossdecken oder Dach dämmen. Die oberste Geschossdecke zu einem nicht ausgebauten und unbeheizten Dachraum muss beispielsweise gedämmt werden. Zumindest dann, wenn diese Decke zugänglich ist und die Mindestanforderungen an den Wärmeschutz nicht erfüllt werden.

Bei Ein- und Zweifamilienhäusern gilt eine Frist von 2 Jahren. Wer die Sanierungspflichten innerhalb dieser Frist nicht erfüllt, muss mit einer Strafe von bis zu 50.000€ rechnen.

Außerdem sind auch noch weitere Pflichten im GEG für Altbauten vorgeschrieben:
- Für die Haustechnik sind bestimmte Wartungsintervalle vorgeschrieben. Diese müssen eingehalten werden. Darunter fällt auch die Inspektion der Klimaanlage.
- Bei Verkauf oder Neuvermietung muss ein Energieausweis erstellt und vorgelegt werden. Denkmalgeschützte Gebäude sind von dieser Pflicht befreit.

SANIERUNGSPFLICHTEN BEI AUSBAU, UMBAU UND ERNEUERUNG
Bei größeren Umbaumaßnahmen wie Änderungen der Gebäudehülle, Erweiterungen und Ausbau sind die Eigentümer in Deutschland verpflichtet, die Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes einzuhalten. Dies Anforderungen unterscheiden sich von denen bei einem Neubau.

ERNEUERUNG EINZELNER BAUTEILE
Wer einzelne Bauteile erneuert – zum Beispiel die Fenster austauscht – muss die Anforderungen des GEG für diese einzelnen Bauteile einhalten. Auch, wenn der Putz an der Fassade entfernt wird, gilt dies als Erneuerung der Fassade und die entsprechenden Dämmwerte für die Außenwände müssen eingehalten werden. Daraus kann auch die Notwendigkeit einer Fassadendämmung entstehen. Wird die Fassade hingegen nur neu gestrichen und geringfügig ausgebessert, dann sind keine Wärmedämmanforderungen zu erfüllen.
In manchen Fällen können Ausnahmen zur Sanierungspflicht beantragt werden. Zum Beispiel wenn die Fassade saniert, aber keine neue Fassadendämmung angebracht werden soll, weil dadurch weitere Bauteile wie Fenster oder Dach zu erneuern wären, die sonst nicht hätten erneuert werden müssen.

UMFASSENDE MODERNISIERUNG MIT GESAMTENERGIEBILANZ
Alternativ dazu kann auch eine Gesamtenergiebilanz vom modernisierten Altbau erstellt werden – ähnlich wie beim Energieausweis im Neubau. Der Jahres-Primärenergiebedarf und die Transmissionswärmeverluste des gesamten Gebäudes müssen hierbei nachgewiesen und gewisse Grenzwerte eingehalten werden. Die oben beschriebenen Einzelnachweise für Bauteile entfallen damit.
Die Grenzwerte für den Altbau sind deutlich weniger streng als jene für den Neubau. Der Jahres-Primärenergiebedarf bei einem Neubau darf nicht höher sein als 75% des Referenzgebäudes. Beim Altbau hingegen darf der Jahres-Primärenergiebedarf um 40% über dem des Referenzhauses liegen. Somit kann der Primärenergiebedarf eines Altbaus zu einem vergleichbaren Neubau um rund 86% höher sein (Stand: 2019). Für die Sanierung zum Energieeffizienzhaus werden gute Förderungen vergeben.

KEINE PFLICHTEN BEI KLEINEREN MASSNAHMEN IM ALTBAU
Bei Reparatur- und Wartungsmaßnahmen oder bei Renovierungsarbeiten wie zum Beispiel die Erneuerung der Bodenbeläge oder des Badezimmers sind keine zusätzlichen Aufrüstungen nach GEG nötig.
Wenn zum Beispiel die Fassade oder die Fensterrahmen neu gestrichen werden, müssen diese Bauteile keine Grenzwerte einhalten. Selbst wenn die Fassade an einzelnen Stellen saniert wird, greift die EnEV nicht, solange die sanierte Fläche weniger als 10% der Fassadenfläche ausmacht.

WANN GILT DAS GEG IM ALTBAU NICHT?
Ist eine energetische Sanierung Pflicht? Nein! Das deutsche Gebäudeenergiegesetz (GEG) sieht nur das Nachrüsten von einigen wenigen Punkten vor, siehe oben.

Viele Sanierungsmaßnahmen wie: Fassadendämmung, neue Fenster oder die Dämmung der Kellerdecke sind hingegen freiwillig. Die Hausbesitzer entscheiden selbst, was sinnvoll erscheint und was nicht.
- Dämmung der Kellerdecke ist keine Pflicht: Eine Kellerdecke zu einem ungedämmten, nicht beheizten Kellerraum zu dämmen, kann jedoch durchaus sinnvoll sein. Es besteht aber keine gesetzliche Nachrüstpflicht.
- Fensteraustausch und Fassadendämmung ist keine Pflicht: Alte Fenster müssen laut GEG nicht ausgetauscht werden, selbst wenn sie undicht sind. Es gibt auch keine Dämmpflicht für ungedämmte Außenwände. Wenn jedoch die Fassade oder die Fenster erneuert werden sollen, dann müssen sie die Anforderrungen des GEG erfüllen. Welche Maßnahmen sinnvoll sind, kann im Einzelfall frei entschieden werden.
- Empfehlungen im Energieausweis zur Modernisierung sind nicht verpflichtend. Sie dienen als Information.

Die reimann&wolff IMMOBILIEN GmbH übernimmt für die genannten Informationen keine Haftung. Ferner wird keine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben übernommen.

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