Reimann & Wolff
Immobilien

 

VERKAUFT
Geilenkirchen-Teveren:
"Aus Meisterhand."

Kennung:5580
Objektart:Haus - Einfamilienhaus
Garageanzahl:1
Wohnfläche:208.42 m2
Grundstücksfläche:522.00 m2
Anzahl Zimmer:9.00
Anzahl Schlafzimmer:8.00
Anzahl Badezimmer:2.00
Anzahl Terrassen:1.00
Anzahl Stellplätze:4
Kamin:Ja
Heizungsart:Zentral/Oel
Keller:Teil
Baujahr:1955
Verkaufstatus:Verkauft
Verfügbar Ab:kurzfristig
Lage: Geilenkirchen-Teveren
Preis:-
Courtage:Keine zusätzliche Käuferprovision.

Ihr Ansprechpartner

Reimann&Wolff Patrick Reimann Immobilienmakler Patrick Reimann
Geschäftsführer
Tel.: +49 (0) 2452 / 687469-0
reimann@reimannwolff.de

Freiraum, Platz und Bewegungsfreiheit: Mit stolzen ca. 200 m² Wohnfläche bietet das beeindruckende und im Jahr 2005 kernsanierte Einfamilienhaus insbesondere durch den Erweiterungsbau (2010) für alles einfach mehr Platz.
Bei weiterem Platzbedarf bietet das Grundstück ggfs. noch eine zusätzliche Bebauungsmöglichkeit.

Für Geselligkeit im großen Wohnbereich mit offener Küche, Essplatz und imponierender Galerie. Ein faszinierendes Wohnerlebnis, das seinesgleichen sucht. Als Geschenk für Sie: Die Einbauküche mit freistehender Kochinsel und XXL-Kühlschrank verbleiben im Haus und können schon bald Ihnen gehören.

Genial in den besonderen Lebensraum integriert genießen Sie an dieser Stelle auch das entspannende Flackern und Knistern Ihres zentral angeordneten und schönen Kaminofens.

Für Ihre Kinder in mehreren Kinderzimmern. Für Sie als Eltern im großzügigen Schlafzimmer mit angrenzendem Ankleidebereich, getrennt durch ein modernes formschönes Glasschiebeelement.
Und für Berufliches findet sich auch noch ein Plätzchen: entweder im Arbeitszimmer im Obergeschoss oder alternativ im separaten Büro im Erdgeschoss mit angrenzendem Ablageraum. Beide eignen sich auch als zusätzliche Schlafzimmer.
Bis zu acht Schlafzimmer sind möglich und werden von zwei Badezimmern und weiteren separaten WC´s ergänzt.

Eleganz und hochwertiges Ausstattungsniveau auf ganzer Linie, von der Bodenplatte bis zum First. Drei Wohnebenen bieten stilvolles Ambiente. Damit ist dieses Wohnhaus die erste Wahl für alle, die das Beste wollen.

Das kernsanierte Grundgebäude ist bis auf die Außenmauern vollkommen erneuert worden. Angefangen von den Zwischendecken bis hin zum Dachstuhl und der entsprechenden Dacheindeckung.

In Verbindung mit der Neuinstallation von Elektro- und (Ab-) Wasserleitungen wirkt der ursprüngliche Gebäudeteil auch technisch wieder wie neu.

Mit der Kernsanierung und dem neuen Anbau in Holzrahmenbauweise haben viele neue Reize in dieses Domizil Einzug gehalten. Ambientebeleuchtung mit verblüffenden Lichteffekten wie z.B. im Boden eingelassenen Spots sorgen ebenso wie Marmorspachtelputz für eindrucksvolle Stimmung.

Diverse maßangefertigte Einbauschränke und Ankleidezimmer sind bequem und praktisch zu gleich.

Die Außenanlage glänzt mit großer überdachter Terrasse mit schönem Blick in Ihren Garten. Schöne Stunden mit Ihrer Familie und/oder Freunden sind Ihnen an diesem Ort sicher.
Holzunterstand und Gartenhaus runden das Angebot in diesem Bereich ab.

Fazit: Dieses Haus lässt in puncto Raum und Ausstattung keine Wünsche offen.

In Ihrem neuen Zuhause erwartet Sie Premium Wohngenuss: Hochwertige Bodenbeläge wie großformatige Fliesen und Parkett in allen Wohn- und Schlafräumen kombiniert mit farblichen Akzenten an den Wänden versetzen den gesamten Wohnraum in eine genussvolle Umgebung und bilden den gelungenen Kontrast zu den weißen Innentüren.

Zahlreiche Einbauspots und integrierte (Wand-) Leuchten sorgen für eine stimmungsvolle Atmosphäre.

Im Farbton Grün gehaltene Kunststofffenster (innen weiß) mit Isolierverglasung (Baujahr 2010 bzw. 1993) Rollläden (tw. elektrisch) überzeugen in Kombination mit guten Dämmwerten in Folge des Wärmedämmverbundsystems und des gedämmten Daches mit vorzeigbarer Energieeffizienz.
Ergänzt durch eine Alarmanlage, die gleichzeitig den Innenbereich überwacht, und eine Brandmeldeanlage.

Die vorhandene Öl-Zentralheizung mit Warmwassererzeugung sorgt u.a. mit der Fußbodenheizung (tw.) für angenehm warme Füße. Unter Einbeziehung des Kaminofens sind Jahresverbräuche von unter 1.000 Liter Heizöl realisiert worden.

Ihr eigener durch die 2011 installierte Photovoltaikanlage produzierter Strom dient dem Eigenverbrauch und zusätzlicher Einspeisung. Letzteres sorgt für eine positive Bilanz in Ihrem Portemonnaie.

Dank Glasfaseranschluss sind Sie mit einer Bandbreite von bis zu 1.000 mbit/s im Internet unterwegs.

Der Vollständigkeit halber sei noch erwähnt, dass die aufwendigen Malerarbeiten inklusive Marmorspachtelputz aus Meisterhand stammen.

Das schöne Einfamilienhaus liegt vor den Toren der Stadt Geilenkirchen im Ortsteil Teveren. Mit seinen ca. 2.400 Einwohnern eingebettet in die natürliche Wohnumgebung, genießen Sie in Teveren das Wohnen und Leben.

Ausgedehnte Spaziergänge entlang der Wiesen und Felder oder Fahrradtouren in das nahe gelegene Naturschutzgebiet Teverne Heide erhöhen zu dem den Freizeitwert.

Öffentliche Einrichtungen wie Kindergarten und Grundschule sind im Ort vorhanden. Weiterführende Schulen befinden sich in Geilenkirchen.

Umgebungskarte

Energieausweistyp:

Bedarf

Energiekennwert:

128.40 kWh/(a m²)

Energieeffizienzklasse:

D

Ausweis gültig bis:

01.02.2032


* Der oben genannte Energiekennwert spiegelt den Energieverbrauch in Kilowattstunden pro Jahr und Quadratmeter (kWh/(a m²)) wieder und liefert den tatsächlichen errechneten Energieverbrauch der Immobilie. Weitere Informationen finden Sie hier unter de.wikipedia.org/wiki/Energiebedarfsausweis

Infrastruktur (alle Angaben geschätzt):
Autobahn A46 - 11 Fahrminuten
Autobahn A44 - 17 Fahrminuten
Bahnhof - 8 Fahrminuten
Bushaltestelle - 2 Gehminuten
Gymnasium - 15 Busminuten
Realschule - 20 Busminuten
Grundschule - 7 Gehminuten
Kindergarten - 5 Gehminuten
Einkaufszentrum - 6 Fahrminuten
Düsseldorf - 54 Fahrminuten
Aachen - 32 Fahrminuten

1. Alle zu diesem Immobilienangebot gemachten Angaben sind Circa-Werte und beinhalten möglicherweise zu Wohnzwecken genutzte, aber baurechtlich nicht genehmigte Flächen und stammen vom Eigentümer bzw. Auftraggeber und wurden nicht überprüft und stellen ferner keine Zusicherung durch die reimann&wolff IMMOBILIEN GmbH dar. Daher wird auch keine Haftung für die gemachten Angaben übernommen. Irrtum und Zwischenverkauf bleiben vorbehalten.
2. Ein Großteil der Fotoaufnahmen wurde mit einem Weitwinkelobjektiv bzw. mit einem Fisheye-Objektiv aufgenommen. Dadurch können Räume größer wirken als in der Realität.
3. Reservierungen werden bei Vorlage einer entsprechenden Kaufabsichtserklärung und Vorlage einer Finanzierungsbestätigung und/oder eines Eigenkapitalnachweises vorgenommen.
4. Aufgrund der derzeit großen Anfrage nach Besichtigungstermine, bitten wir im Vorfeld um Vorlage eines Finanzierungszertifikats o.ä.

SANIERUNGSPFLICHT BEI EIGENTÜMERWECHSEL
Mehrfamilien-, Ein- und Zweifamilienhäuser in Deutschland müssen grundsätzlich gewisse Mindestanforderungen nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) erfüllen. Bis Ende Oktober 2020 galt die EnEV (Energiesparverordnung), die nun zum 01. November 2020 durch das Gebäudeenergiegesetz (GEG) abgelöst wurde.
Sanierungs- bzw. Nachrüstpflichten nach GEG gelten in allen Fällen des Eigentümerwechsels – sei es durch Hauskauf, Erbe oder Schenkung – ausgenommen sind nur Ein- und Zweifamilienhäuser, die bereits am 1.2.2002 vom Eigentümer selbst bewohnt wurden. In allen anderen Fällen gilt:
- Alte Heizkessel erneuern: Über 30 Jahre alte Heizkessel müssen erneuert werden, wenn sie flüssige oder gasförmige Brennstoffe nutzen (z.B.: Gas oder Öl). Ausgenommen sind Niedertemperatur- oder Brennwertkessel, Heizkessel mit einer Nennleistung unter 4kW oder über 400kW, Anlagen, die nur zur Warmwasser Bereitung dienen, Küchenherde oder Heizgeräte, die hauptsächlich für einen Raum ausgelegt sind und auch Warmwasser liefern. Zentralheizungen müssen mit Regelungen nachgerüstet werden. Wenn Wasser der Wärmeträger ist, müssen Thermostate zur raumweisen Temperaturregelung installiert werden.
- Warmwasserführende Rohre dämmen: Nicht gedämmte Heizungs- und Warmwasser-Rohre oder Armaturen müssen in unbeheizten Räumen gedämmt werden.
- Oberste Geschossdecken oder Dach dämmen. Die oberste Geschossdecke zu einem nicht ausgebauten und unbeheizten Dachraum muss beispielsweise gedämmt werden. Zumindest dann, wenn diese Decke zugänglich ist und die Mindestanforderungen an den Wärmeschutz nicht erfüllt werden.

Bei Ein- und Zweifamilienhäusern gilt eine Frist von 2 Jahren. Wer die Sanierungspflichten innerhalb dieser Frist nicht erfüllt, muss mit einer Strafe von bis zu 50.000€ rechnen.

Außerdem sind auch noch weitere Pflichten im GEG für Altbauten vorgeschrieben:
- Für die Haustechnik sind bestimmte Wartungsintervalle vorgeschrieben. Diese müssen eingehalten werden. Darunter fällt auch die Inspektion der Klimaanlage.
- Bei Verkauf oder Neuvermietung muss ein Energieausweis erstellt und vorgelegt werden. Denkmalgeschützte Gebäude sind von dieser Pflicht befreit.

SANIERUNGSPFLICHTEN BEI AUSBAU, UMBAU UND ERNEUERUNG
Bei größeren Umbaumaßnahmen wie Änderungen der Gebäudehülle, Erweiterungen und Ausbau sind die Eigentümer in Deutschland verpflichtet, die Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes einzuhalten. Dies Anforderungen unterscheiden sich von denen bei einem Neubau.

ERNEUERUNG EINZELNER BAUTEILE
Wer einzelne Bauteile erneuert – zum Beispiel die Fenster austauscht – muss die Anforderungen des GEG für diese einzelnen Bauteile einhalten. Auch, wenn der Putz an der Fassade entfernt wird, gilt dies als Erneuerung der Fassade und die entsprechenden Dämmwerte für die Außenwände müssen eingehalten werden. Daraus kann auch die Notwendigkeit einer Fassadendämmung entstehen. Wird die Fassade hingegen nur neu gestrichen und geringfügig ausgebessert, dann sind keine Wärmedämmanforderungen zu erfüllen.
In manchen Fällen können Ausnahmen zur Sanierungspflicht beantragt werden. Zum Beispiel wenn die Fassade saniert, aber keine neue Fassadendämmung angebracht werden soll, weil dadurch weitere Bauteile wie Fenster oder Dach zu erneuern wären, die sonst nicht hätten erneuert werden müssen.

UMFASSENDE MODERNISIERUNG MIT GESAMTENERGIEBILANZ
Alternativ dazu kann auch eine Gesamtenergiebilanz vom modernisierten Altbau erstellt werden – ähnlich wie beim Energieausweis im Neubau. Der Jahres-Primärenergiebedarf und die Transmissionswärmeverluste des gesamten Gebäudes müssen hierbei nachgewiesen und gewisse Grenzwerte eingehalten werden. Die oben beschriebenen Einzelnachweise für Bauteile entfallen damit.
Die Grenzwerte für den Altbau sind deutlich weniger streng als jene für den Neubau. Der Jahres-Primärenergiebedarf bei einem Neubau darf nicht höher sein als 75% des Referenzgebäudes. Beim Altbau hingegen darf der Jahres-Primärenergiebedarf um 40% über dem des Referenzhauses liegen. Somit kann der Primärenergiebedarf eines Altbaus zu einem vergleichbaren Neubau um rund 86% höher sein (Stand: 2019). Für die Sanierung zum Energieeffizienzhaus werden gute Förderungen vergeben.

KEINE PFLICHTEN BEI KLEINEREN MASSNAHMEN IM ALTBAU
Bei Reparatur- und Wartungsmaßnahmen oder bei Renovierungsarbeiten wie zum Beispiel die Erneuerung der Bodenbeläge oder des Badezimmers sind keine zusätzlichen Aufrüstungen nach GEG nötig.
Wenn zum Beispiel die Fassade oder die Fensterrahmen neu gestrichen werden, müssen diese Bauteile keine Grenzwerte einhalten. Selbst wenn die Fassade an einzelnen Stellen saniert wird, greift die EnEV nicht, solange die sanierte Fläche weniger als 10% der Fassadenfläche ausmacht.

WANN GILT DAS GEG IM ALTBAU NICHT?
Ist eine energetische Sanierung Pflicht? Nein! Das deutsche Gebäudeenergiegesetz (GEG) sieht nur das Nachrüsten von einigen wenigen Punkten vor, siehe oben.

Viele Sanierungsmaßnahmen wie: Fassadendämmung, neue Fenster oder die Dämmung der Kellerdecke sind hingegen freiwillig. Die Hausbesitzer entscheiden selbst, was sinnvoll erscheint und was nicht.
- Dämmung der Kellerdecke ist keine Pflicht: Eine Kellerdecke zu einem ungedämmten, nicht beheizten Kellerraum zu dämmen, kann jedoch durchaus sinnvoll sein. Es besteht aber keine gesetzliche Nachrüstpflicht.
- Fensteraustausch und Fassadendämmung ist keine Pflicht: Alte Fenster müssen laut GEG nicht ausgetauscht werden, selbst wenn sie undicht sind. Es gibt auch keine Dämmpflicht für ungedämmte Außenwände. Wenn jedoch die Fassade oder die Fenster erneuert werden sollen, dann müssen sie die Anforderrungen des GEG erfüllen. Welche Maßnahmen sinnvoll sind, kann im Einzelfall frei entschieden werden.
- Empfehlungen im Energieausweis zur Modernisierung sind nicht verpflichtend. Sie dienen als Information.

Die reimann&wolff IMMOBILIEN GmbH übernimmt für die genannten Informationen keine Haftung. Ferner wird keine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben übernommen.

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