Reimann & Wolff
Immobilien

 

VERKAUFT
Wassenberg-Steinkirchen:
"Charmant und großzügig."

Kennung:5584
Objektart:Haus - Einfamilienhaus
Wohnfläche:170.00 m2
Grundstücksfläche:1451.00 m2
Anzahl Zimmer:7.00
Anzahl Schlafzimmer:5.00
Anzahl Badezimmer:2.00
Anzahl Stellplätze:2
Einliegerwohnung:Ja
Kamin:Ja
Heizungsart:Zentral/Oel
Keller:Teil
Baujahr:1930
Verkaufstatus:Verkauft
Lage: Wassenberg-Steinkirchen
Preis:-
Courtage:Keine zusätzliche Käuferprovision.

Ihr Ansprechpartner

Reimann&Wolff Patrick Reimann Immobilienmakler Patrick Reimann
Geschäftsführer
Tel.: +49 (0) 2452 / 687469-0
reimann@reimannwolff.de

Genießen Sie ein besonderes Wohnerlebnis und jede Menge Freiheit. Die Hofanlage geschätzt stammend aus den 30er Jahren wurde im Laufe der Jahre dem heutigen Zeitgeist angepasst und zeigt wahre Größe - und das gewisse Etwas.

Vor allem mit seinem großen Raumangebot und beneidenswerten Details kann das Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung und Nebengebäude punkten. Historische Stilelemente wie zum Beispiel Fachwerkelemente, die schön anzusehende Holztreppe oder die Dielenböden geben diesem Anwesen eine ganz besondere Note.

Ein besonderer Anreiz: Mit diesem Grundbesitz erwerben Sie gleichzeitig einen schönen uneinsehbaren Innenhof und ein riesiges Außengelände, das als großzügiger Garten mit ordentlich Grünfläche und/oder Ihre Tierhaltung dienen kann.
Eine Brücke spannt sich eindrucksvoll über die angelegte Teichanlage. Auch an dem massiv erbauten Gartenhaus werden Sie Ihre Freude haben.
Hier können Sie sich entspannen und/oder gemütliche Stunden bei einem Glas Wein mit Freunden und Bekannten verbringen.

Bereits auf den ersten Blick überzeugt die besondere Wohnatmosphäre, von der eine faszinierende Anziehungskraft ausgeht. Durch den besonderen Charme vergangener Tage ist im Zusammenspiel mit modernem Komfort eine positive Stimmung entstanden.

Durch die modernen Fliesen- und warmen Dielenböden ist in Kombination mit hellen Wänden und weißen Innentüren ein begehrter Lebensraum verwirklicht worden.

Mit ebenerdiger Dusche ist das im Jahr 2015 modernisierte Badezimmer im Erdgeschoss eine wahre Bereicherung.
Weiterhin erwartet Sie auf dieser Ebene ein attraktiver Wohnbereich mit wärmendem Kamin. Direkt nebenan schließt sich die Wohnküche an. Ein Abstellraum oder Büro ergänzen das Raumangebot auf dieser Etage.

In der darüber liegenden Wohnebene vermitteln insgesamt vier Schlafzimmer eine beeindruckende Großzügigkeit und Gemütlichkeit. Wenn Sie schon immer von einem Ankleidezimmer geträumt haben, wird auch dieser Wunsch jetzt Realität. Ergänzt durch ein Gäste-WC.

Die separate Einliegerwohnung (circa 50 Quadratmeter) verfügt über gleichen Komfort, verteilt auf zwei Wohnebenen mit Wohnbereich, Küchenzeile, in 2021 modernisiertem Badezimmer und darüber liegendem Schlafbereich.

Im angrenzenden Nebengebäude finden Sie Unterstellmöglichkeiten für Ihr Fahrzeug sowie Werkstatt, Heizungs- und Waschraum. Ein Gewölbekeller rundet das Platzangebot ab.

Das ansprechende Anwesen bringt nahezu alles mit, was Sie sich wünschen und gibt Ihnen dabei viel Raum, Ihren individuellen Lebensstil auszuleben.

Attraktive Bodenfliesen und Dielenboden erhöhen den Wohnkomfort und vermitteln ein eindrucksvolles Wohnerlebnis.

Im Laufe der Zeit wurden Modernisierungen durchgeführt. Hierzu zählen u.a. die Kunststofffenster mit Isolierverglasung, die tw. erneuerte Elektrik und die neu gestalteten Badezimmer.

Für das in der kälteren Jahreszeit warme Raumklima sind die Öl-Zentralheizung inkl. Warmwasserversorgung und der wärmende Kaminofen zuständig.

Weitere Annehmlichkeiten wie Glasfaseranschluss (1.000 mbit/s) bereichern Ihr zukünftiges Leben.

Steinkirchen ist ein westlicher Ortsteil der Stadt Wassenberg im nordrhein-westfälischen Kreis Heinsberg. Er gehört verwaltungstechnisch zum Stadtteil Ophoven und liegt zwischen Ophoven und Effeld.

Westlich von Steinkirchen fließen der Baalerbach und die Rur.

Die Infrastruktur ist ideal für Familien mit Kindern. Das Prädikat "Besonders familienfreundlich" erlangt der Wassenberger Stadtteil insbesondere durch den Vorteil des Kindergartens. Im schnell zu erreichenden Ortsteil Birgelen befindet sich die nächstgelegene Grundschule.

Einkaufsmärkte und weitere Einzelhandelsgeschäfte sowie Ärzte und Banken sind in Wassenberg vorhanden.

Nach Feierabend lädt die natürliche Umgebung zu ausgiebigen Abendspaziergängen ein.

Der Badesee "Effelder Waldsee" erhöht insbesondere in den Sommermonaten den Freizeitwert.

Umgebungskarte

Energieausweistyp:

Bedarf

Energiekennwert:

277.40 kWh/(a m²)

Energieeffizienzklasse:

H

Ausweis gültig bis:

17.03.2032


* Der oben genannte Energiekennwert spiegelt den Energieverbrauch in Kilowattstunden pro Jahr und Quadratmeter (kWh/(a m²)) wieder und liefert den tatsächlichen errechneten Energieverbrauch der Immobilie. Weitere Informationen finden Sie hier unter de.wikipedia.org/wiki/Energiebedarfsausweis

Infrastruktur (alle Werte geschätzt):
Autobahn A46 - 20 Fahrminuten
Bahnhof - 25 Busminuten
Bushaltestelle - 1 Gehminute
Gesamtschule - 30 Busminuten
Gymnasium - 35 Busminuten
Realschule - 30 Busminuten
Grundschule - 13 Fahrradminuten
Kindergarten - 2 Gehminuten
Einkaufsmarkt - 5 Fahrminuten
Düsseldorf - 54 Fahrminuten
Köln - 75 Fahrminuten

1. Alle zu diesem Immobilienangebot gemachten Angaben sind Circa-Werte und beinhalten möglicherweise zu Wohnzwecken genutzte, aber baurechtlich nicht genehmigte Flächen und stammen vom Eigentümer bzw. Auftraggeber und wurden nicht überprüft und stellen ferner keine Zusicherung durch die reimann&wolff IMMOBILIEN GmbH dar. Daher wird auch keine Haftung für die gemachten Angaben übernommen. Irrtum und Zwischenverkauf bleiben vorbehalten.
2. Ein Großteil der Fotoaufnahmen wurde mit einem Weitwinkelobjektiv bzw. mit einem Fisheye-Objektiv aufgenommen. Dadurch können Räume größer wirken als in der Realität.
3. Reservierungen werden bei Vorlage einer entsprechenden Kaufabsichtserklärung und Vorlage einer Finanzierungsbestätigung und/oder eines Eigenkapitalnachweises vorgenommen.
4. Aufgrund der derzeit großen Anfrage nach Besichtigungstermine, bitten wir im Vorfeld um Vorlage eines Finanzierungszertifikats o.ä.

SANIERUNGSPFLICHT BEI EIGENTÜMERWECHSEL
Mehrfamilien-, Ein- und Zweifamilienhäuser in Deutschland müssen grundsätzlich gewisse Mindestanforderungen nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) erfüllen. Bis Ende Oktober 2020 galt die EnEV (Energiesparverordnung), die nun zum 01. November 2020 durch das Gebäudeenergiegesetz (GEG) abgelöst wurde.
Sanierungs- bzw. Nachrüstpflichten nach GEG gelten in allen Fällen des Eigentümerwechsels – sei es durch Hauskauf, Erbe oder Schenkung – ausgenommen sind nur Ein- und Zweifamilienhäuser, die bereits am 1.2.2002 vom Eigentümer selbst bewohnt wurden. In allen anderen Fällen gilt:
- Alte Heizkessel erneuern: Über 30 Jahre alte Heizkessel müssen erneuert werden, wenn sie flüssige oder gasförmige Brennstoffe nutzen (z.B.: Gas oder Öl). Ausgenommen sind Niedertemperatur- oder Brennwertkessel, Heizkessel mit einer Nennleistung unter 4kW oder über 400kW, Anlagen, die nur zur Warmwasser Bereitung dienen, Küchenherde oder Heizgeräte, die hauptsächlich für einen Raum ausgelegt sind und auch Warmwasser liefern. Zentralheizungen müssen mit Regelungen nachgerüstet werden. Wenn Wasser der Wärmeträger ist, müssen Thermostate zur raumweisen Temperaturregelung installiert werden.
- Warmwasserführende Rohre dämmen: Nicht gedämmte Heizungs- und Warmwasser-Rohre oder Armaturen müssen in unbeheizten Räumen gedämmt werden.
- Oberste Geschossdecken oder Dach dämmen. Die oberste Geschossdecke zu einem nicht ausgebauten und unbeheizten Dachraum muss beispielsweise gedämmt werden. Zumindest dann, wenn diese Decke zugänglich ist und die Mindestanforderungen an den Wärmeschutz nicht erfüllt werden.

Bei Ein- und Zweifamilienhäusern gilt eine Frist von 2 Jahren. Wer die Sanierungspflichten innerhalb dieser Frist nicht erfüllt, muss mit einer Strafe von bis zu 50.000€ rechnen.

Außerdem sind auch noch weitere Pflichten im GEG für Altbauten vorgeschrieben:
- Für die Haustechnik sind bestimmte Wartungsintervalle vorgeschrieben. Diese müssen eingehalten werden. Darunter fällt auch die Inspektion der Klimaanlage.
- Bei Verkauf oder Neuvermietung muss ein Energieausweis erstellt und vorgelegt werden. Denkmalgeschützte Gebäude sind von dieser Pflicht befreit.

SANIERUNGSPFLICHTEN BEI AUSBAU, UMBAU UND ERNEUERUNG
Bei größeren Umbaumaßnahmen wie Änderungen der Gebäudehülle, Erweiterungen und Ausbau sind die Eigentümer in Deutschland verpflichtet, die Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes einzuhalten. Dies Anforderungen unterscheiden sich von denen bei einem Neubau.

ERNEUERUNG EINZELNER BAUTEILE
Wer einzelne Bauteile erneuert – zum Beispiel die Fenster austauscht – muss die Anforderungen des GEG für diese einzelnen Bauteile einhalten. Auch, wenn der Putz an der Fassade entfernt wird, gilt dies als Erneuerung der Fassade und die entsprechenden Dämmwerte für die Außenwände müssen eingehalten werden. Daraus kann auch die Notwendigkeit einer Fassadendämmung entstehen. Wird die Fassade hingegen nur neu gestrichen und geringfügig ausgebessert, dann sind keine Wärmedämmanforderungen zu erfüllen.
In manchen Fällen können Ausnahmen zur Sanierungspflicht beantragt werden. Zum Beispiel wenn die Fassade saniert, aber keine neue Fassadendämmung angebracht werden soll, weil dadurch weitere Bauteile wie Fenster oder Dach zu erneuern wären, die sonst nicht hätten erneuert werden müssen.

UMFASSENDE MODERNISIERUNG MIT GESAMTENERGIEBILANZ
Alternativ dazu kann auch eine Gesamtenergiebilanz vom modernisierten Altbau erstellt werden – ähnlich wie beim Energieausweis im Neubau. Der Jahres-Primärenergiebedarf und die Transmissionswärmeverluste des gesamten Gebäudes müssen hierbei nachgewiesen und gewisse Grenzwerte eingehalten werden. Die oben beschriebenen Einzelnachweise für Bauteile entfallen damit.
Die Grenzwerte für den Altbau sind deutlich weniger streng als jene für den Neubau. Der Jahres-Primärenergiebedarf bei einem Neubau darf nicht höher sein als 75% des Referenzgebäudes. Beim Altbau hingegen darf der Jahres-Primärenergiebedarf um 40% über dem des Referenzhauses liegen. Somit kann der Primärenergiebedarf eines Altbaus zu einem vergleichbaren Neubau um rund 86% höher sein (Stand: 2019). Für die Sanierung zum Energieeffizienzhaus werden gute Förderungen vergeben.

KEINE PFLICHTEN BEI KLEINEREN MASSNAHMEN IM ALTBAU
Bei Reparatur- und Wartungsmaßnahmen oder bei Renovierungsarbeiten wie zum Beispiel die Erneuerung der Bodenbeläge oder des Badezimmers sind keine zusätzlichen Aufrüstungen nach GEG nötig.
Wenn zum Beispiel die Fassade oder die Fensterrahmen neu gestrichen werden, müssen diese Bauteile keine Grenzwerte einhalten. Selbst wenn die Fassade an einzelnen Stellen saniert wird, greift die EnEV nicht, solange die sanierte Fläche weniger als 10% der Fassadenfläche ausmacht.

WANN GILT DAS GEG IM ALTBAU NICHT?
Ist eine energetische Sanierung Pflicht? Nein! Das deutsche Gebäudeenergiegesetz (GEG) sieht nur das Nachrüsten von einigen wenigen Punkten vor, siehe oben.

Viele Sanierungsmaßnahmen wie: Fassadendämmung, neue Fenster oder die Dämmung der Kellerdecke sind hingegen freiwillig. Die Hausbesitzer entscheiden selbst, was sinnvoll erscheint und was nicht.
- Dämmung der Kellerdecke ist keine Pflicht: Eine Kellerdecke zu einem ungedämmten, nicht beheizten Kellerraum zu dämmen, kann jedoch durchaus sinnvoll sein. Es besteht aber keine gesetzliche Nachrüstpflicht.
- Fensteraustausch und Fassadendämmung ist keine Pflicht: Alte Fenster müssen laut GEG nicht ausgetauscht werden, selbst wenn sie undicht sind. Es gibt auch keine Dämmpflicht für ungedämmte Außenwände. Wenn jedoch die Fassade oder die Fenster erneuert werden sollen, dann müssen sie die Anforderrungen des GEG erfüllen. Welche Maßnahmen sinnvoll sind, kann im Einzelfall frei entschieden werden.
- Empfehlungen im Energieausweis zur Modernisierung sind nicht verpflichtend. Sie dienen als Information.

Die reimann&wolff IMMOBILIEN GmbH übernimmt für die genannten Informationen keine Haftung. Ferner wird keine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben übernommen.

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