Reimann & Wolff
Immobilien

 

VERKAUFT
Meerbusch-Bovert:
"Bungalow und mehr."

Kennung:5586
Objektart:Haus - Einfamilienhaus
Garageanzahl:2
Wohnfläche:177.58 m2
Grundstücksfläche:1396.00 m2
Anzahl Zimmer:5.00
Anzahl Schlafzimmer:4.00
Anzahl Badezimmer:3.00
Anzahl Terrassen:1.00
Anzahl Stellplätze:2
Kamin:Ja
Heizungsart:Zentral/Oel
Keller:Ja
Baujahr:1968
Zustand:Gepflegt
Verkaufstatus:Verkauft
Verfügbar Ab:nach Vereinbarung
Lage: Meerbusch-Bovert
Preis:-
Courtage:Keine zusätzliche Käuferprovision.

Ihr Ansprechpartner

Reimann&Wolff Patrick Reimann Immobilienmakler Patrick Reimann
Geschäftsführer
Tel.: +49 (0) 2452 / 687469-0
reimann@reimannwolff.de

Auf einer ebenerdigen Fläche von rund 180 Quadratmetern treffen bei diesem freistehenden Walmdachbungalow ein perfekt durchdachter Grundriss und maximales Wohlfühlambiente aufeinander. Ergänzt durch drei weitere als Büro und Gäste-Zimmer genutzte Räume nebst zusätzlichem Badezimmer.

Vom großen repräsentativen Entree führt der Weg direkt zum absoluten Hingucker des freistehenden Bungalows: den großen Wohn-/Essbereich mit faszinierendem Panoramafenster und uneingeschränktem Blick in die grüne Gartenlandschaft. Durch die interessante Anordnung wird dieser Lebensraum von Licht durchströmt und erstrahlt dank attraktivem und anthrazitfarbenen Fliesenboden in vollem Glanz.

Von der einladenden Diele mit Splitlevel-Architektur führt Sie ein Nebenarm in den räumlich separierten Schlaftrakt mit großzügig gestaltetem (Eltern-) Schlafzimmer. Als Reich für Ihre Kinder dienen die drei weiteren auf dieser Wohnebene gelegenen Räume.

Für Sie erfüllt das Tageslicht-Badezimmer alle Wünsche: Sich in der kühleren Jahreszeit in der bequemen Badewanne aufwärmen oder sich unter der großen Dusche erfrischen. Ihre Kinder freuen sich über ein eigenes Badezimmer.

Durch die symmetrische Grundform entsteht im Außenbereich u.a. ein geschützter Bereich. Die teils überdachte Terrasse eignet sich somit als perfekter Erholungsort - für Sie, Ihre Familie und Ihre Freunde und Bekannte. Entspannen Sie beim unvergleichlichen Blick in Ihren von grünen Sträuchern gesäumten Garten.

Ergänzt wird das Platzangebot durch die Unterkellerung und den mit viel Tageslicht versorgten Souterrainbereich. Neben dem zuvor angesprochenen wohnlich genutzten Areal dienen zusätzliche (Abstell-) Räume wie Waschraum und Bügelzimmer als wertvolle Nutzfläche.

Gartengeräte finden im separaten Bereich hinter der Doppelgarage Ihre Abstellmöglichkeit.

In diesem ebenerdigen Zuhause erwartet Sie Wohnfreude pur. Ansprechende Details und eine gleichermaßen sehenswerte wie gepflegte Ausstattung verwandeln den gesamten Wohnbereich in eine genussvolle Umgebung.

Mit dem gewissen Händchen ist es den Eigentümern gelungen, eine stimmungsvolle und stilvolle Atmosphäre zu schaffen.

Im Wohnbereich bildet zeitgemäßer Fliesenboden eine wörtlich genommene solide Grundlage und steht im Einklang mit den weiteren Fliesen- und textilen Oberböden im Schlaftrakt.

Die formschön angelegte Terrasse weiß mit Großzügigkeit zu begeistern und mündet in die weitläufige Gartenlandschaft. Zusammen ein wahrhaft einladendes Ensemble.

Eine Öl-Zentralheizung (1998) inklusive Warmwasserversorgung und Kunststofffenster mit Isolierverglasung sind weitere technische Ausstattungsmerkmale.

Wasser- und Abwasserleitungen befinden sich in grundsolidem Zustand. Elektroinstallation wurde jüngst nicht erneuert.

Eine Doppelgarage mit elektrischem Garagentor rundet das Angebot ab!

Für Freunde des schnellen Internets ist dank Glasfaseranschluss eine Bandbreite von bis zu 1.000 mbit/s verfügbar.

Die Vorteile der Stadt nutzen und doch im Grünen wohnen.

Meerbusch liegt am linken Niederrhein zwischen Krefeld und Düsseldorf. Der Bungalow befindet sich im Stadtteil Osterrath an der westlichen Stadtgrenze.

Mit seinen insgesamt ca. 13.500 Einwohnern ist Osterrath ein Stadtteil, der alles zu bieten hat, was man zum täglichen Leben braucht. Bei Schulen und Kindergarten, Einkaufsmärkten sowie Ärzten sind kurze Wege garantiert.
Bovert verfügt über eine eigene Grundschule. Kindergärten und weiterführende befinden sich in Büderich oder Osterath.

Auch ein eigener U-Bahnanschluss ist vorhanden.

Der zu Fuß erreichbare U-Bahnhof Bovert (Richtung Düsseldorf-Krefeld) sowie der Osterather Bahnhof (Köln-Düsseldorf-Mönchengladbach) bieten hervorragende Anbindungen an den ÖPNV.

Die Autobahn A57 erreichen Sie bequem in rund 3 Minuten und bietet beste Anbindung an die Autobahnen 52, 46 und 44.

Die nahe gelegenen Wiesen und Wälder laden zu abendlichen Spaziergängen ein.

Umgebungskarte

Energieausweistyp:

Bedarf

Energiekennwert:

231.70 kWh/(a m²)

Energieeffizienzklasse:

G

Ausweis gültig bis:

01.05.2032


* Der oben genannte Energiekennwert spiegelt den Energieverbrauch in Kilowattstunden pro Jahr und Quadratmeter (kWh/(a m²)) wieder und liefert den tatsächlichen errechneten Energieverbrauch der Immobilie. Weitere Informationen finden Sie hier unter de.wikipedia.org/wiki/Energiebedarfsausweis

Infrastruktur (alle Angaben geschätzt):
Autobahn (A57) - 2 Fahrminuten
Bahnhof - 5 Fahrminuten
U-Bahnhof - 6 Gehminuten
Bushaltestelle - 6 Gehminuten
Gymnasium - 7 Fahrradminuten
Realschule - 11 Fahrradminuten
Grundschule - 4 Fahrminuten
Kindergarten - 5 Fahrminuten
Einkaufsmarkt - 5 Fahrminuten
Neuss - 14 Fahrminuten
Krefeld - 22 U-Bahnminuten
Düsseldorf-Stadtzentrum - 16 Fahrminuten
Düsseldorf-Flughafen - 11 Fahrminuten
Düsseldorf Messe: 10 Fahrminuten
Golfpark Meerbusch - 8 Fahrminuten

1. Alle zu diesem Immobilienangebot gemachten Angaben sind Circa-Werte und beinhalten möglicherweise zu Wohnzwecken genutzte, aber baurechtlich nicht genehmigte Flächen und stammen vom Eigentümer bzw. Auftraggeber und wurden nicht überprüft und stellen ferner keine Zusicherung durch die reimann&wolff IMMOBILIEN GmbH dar. Daher wird auch keine Haftung für die gemachten Angaben übernommen. Irrtum und Zwischenverkauf bleiben vorbehalten.
2. Ein Großteil der Fotoaufnahmen wurde mit einem Weitwinkelobjektiv bzw. mit einem Fisheye-Objektiv aufgenommen. Dadurch können Räume größer wirken als in der Realität.
3. Reservierungen werden bei Vorlage einer entsprechenden Kaufabsichtserklärung und Vorlage einer Finanzierungsbestätigung und/oder eines Eigenkapitalnachweises vorgenommen.
4. Aufgrund der derzeit großen Anfrage nach Besichtigungstermine, bitten wir im Vorfeld um Vorlage eines Finanzierungszertifikats o.ä.

SANIERUNGSPFLICHT BEI EIGENTÜMERWECHSEL
Mehrfamilien-, Ein- und Zweifamilienhäuser in Deutschland müssen grundsätzlich gewisse Mindestanforderungen nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) erfüllen. Bis Ende Oktober 2020 galt die EnEV (Energiesparverordnung), die nun zum 01. November 2020 durch das Gebäudeenergiegesetz (GEG) abgelöst wurde.
Sanierungs- bzw. Nachrüstpflichten nach GEG gelten in allen Fällen des Eigentümerwechsels – sei es durch Hauskauf, Erbe oder Schenkung – ausgenommen sind nur Ein- und Zweifamilienhäuser, die bereits am 1.2.2002 vom Eigentümer selbst bewohnt wurden. In allen anderen Fällen gilt:
- Alte Heizkessel erneuern: Über 30 Jahre alte Heizkessel müssen erneuert werden, wenn sie flüssige oder gasförmige Brennstoffe nutzen (z.B.: Gas oder Öl). Ausgenommen sind Niedertemperatur- oder Brennwertkessel, Heizkessel mit einer Nennleistung unter 4kW oder über 400kW, Anlagen, die nur zur Warmwasser Bereitung dienen, Küchenherde oder Heizgeräte, die hauptsächlich für einen Raum ausgelegt sind und auch Warmwasser liefern. Zentralheizungen müssen mit Regelungen nachgerüstet werden. Wenn Wasser der Wärmeträger ist, müssen Thermostate zur raumweisen Temperaturregelung installiert werden.
- Warmwasserführende Rohre dämmen: Nicht gedämmte Heizungs- und Warmwasser-Rohre oder Armaturen müssen in unbeheizten Räumen gedämmt werden.
- Oberste Geschossdecken oder Dach dämmen. Die oberste Geschossdecke zu einem nicht ausgebauten und unbeheizten Dachraum muss beispielsweise gedämmt werden. Zumindest dann, wenn diese Decke zugänglich ist und die Mindestanforderungen an den Wärmeschutz nicht erfüllt werden.

Bei Ein- und Zweifamilienhäusern gilt eine Frist von 2 Jahren. Wer die Sanierungspflichten innerhalb dieser Frist nicht erfüllt, muss mit einer Strafe von bis zu 50.000€ rechnen.

Außerdem sind auch noch weitere Pflichten im GEG für Altbauten vorgeschrieben:
- Für die Haustechnik sind bestimmte Wartungsintervalle vorgeschrieben. Diese müssen eingehalten werden. Darunter fällt auch die Inspektion der Klimaanlage.
- Bei Verkauf oder Neuvermietung muss ein Energieausweis erstellt und vorgelegt werden. Denkmalgeschützte Gebäude sind von dieser Pflicht befreit.

SANIERUNGSPFLICHTEN BEI AUSBAU, UMBAU UND ERNEUERUNG
Bei größeren Umbaumaßnahmen wie Änderungen der Gebäudehülle, Erweiterungen und Ausbau sind die Eigentümer in Deutschland verpflichtet, die Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes einzuhalten. Dies Anforderungen unterscheiden sich von denen bei einem Neubau.

ERNEUERUNG EINZELNER BAUTEILE
Wer einzelne Bauteile erneuert – zum Beispiel die Fenster austauscht – muss die Anforderungen des GEG für diese einzelnen Bauteile einhalten. Auch, wenn der Putz an der Fassade entfernt wird, gilt dies als Erneuerung der Fassade und die entsprechenden Dämmwerte für die Außenwände müssen eingehalten werden. Daraus kann auch die Notwendigkeit einer Fassadendämmung entstehen. Wird die Fassade hingegen nur neu gestrichen und geringfügig ausgebessert, dann sind keine Wärmedämmanforderungen zu erfüllen.
In manchen Fällen können Ausnahmen zur Sanierungspflicht beantragt werden. Zum Beispiel wenn die Fassade saniert, aber keine neue Fassadendämmung angebracht werden soll, weil dadurch weitere Bauteile wie Fenster oder Dach zu erneuern wären, die sonst nicht hätten erneuert werden müssen.

UMFASSENDE MODERNISIERUNG MIT GESAMTENERGIEBILANZ
Alternativ dazu kann auch eine Gesamtenergiebilanz vom modernisierten Altbau erstellt werden – ähnlich wie beim Energieausweis im Neubau. Der Jahres-Primärenergiebedarf und die Transmissionswärmeverluste des gesamten Gebäudes müssen hierbei nachgewiesen und gewisse Grenzwerte eingehalten werden. Die oben beschriebenen Einzelnachweise für Bauteile entfallen damit.
Die Grenzwerte für den Altbau sind deutlich weniger streng als jene für den Neubau. Der Jahres-Primärenergiebedarf bei einem Neubau darf nicht höher sein als 75% des Referenzgebäudes. Beim Altbau hingegen darf der Jahres-Primärenergiebedarf um 40% über dem des Referenzhauses liegen. Somit kann der Primärenergiebedarf eines Altbaus zu einem vergleichbaren Neubau um rund 86% höher sein (Stand: 2019). Für die Sanierung zum Energieeffizienzhaus werden gute Förderungen vergeben.

KEINE PFLICHTEN BEI KLEINEREN MASSNAHMEN IM ALTBAU
Bei Reparatur- und Wartungsmaßnahmen oder bei Renovierungsarbeiten wie zum Beispiel die Erneuerung der Bodenbeläge oder des Badezimmers sind keine zusätzlichen Aufrüstungen nach GEG nötig.
Wenn zum Beispiel die Fassade oder die Fensterrahmen neu gestrichen werden, müssen diese Bauteile keine Grenzwerte einhalten. Selbst wenn die Fassade an einzelnen Stellen saniert wird, greift die EnEV nicht, solange die sanierte Fläche weniger als 10% der Fassadenfläche ausmacht.

WANN GILT DAS GEG IM ALTBAU NICHT?
Ist eine energetische Sanierung Pflicht? Nein! Das deutsche Gebäudeenergiegesetz (GEG) sieht nur das Nachrüsten von einigen wenigen Punkten vor, siehe oben.

Viele Sanierungsmaßnahmen wie: Fassadendämmung, neue Fenster oder die Dämmung der Kellerdecke sind hingegen freiwillig. Die Hausbesitzer entscheiden selbst, was sinnvoll erscheint und was nicht.
- Dämmung der Kellerdecke ist keine Pflicht: Eine Kellerdecke zu einem ungedämmten, nicht beheizten Kellerraum zu dämmen, kann jedoch durchaus sinnvoll sein. Es besteht aber keine gesetzliche Nachrüstpflicht.
- Fensteraustausch und Fassadendämmung ist keine Pflicht: Alte Fenster müssen laut GEG nicht ausgetauscht werden, selbst wenn sie undicht sind. Es gibt auch keine Dämmpflicht für ungedämmte Außenwände. Wenn jedoch die Fassade oder die Fenster erneuert werden sollen, dann müssen sie die Anforderrungen des GEG erfüllen. Welche Maßnahmen sinnvoll sind, kann im Einzelfall frei entschieden werden.
- Empfehlungen im Energieausweis zur Modernisierung sind nicht verpflichtend. Sie dienen als Information.

Die reimann&wolff IMMOBILIEN GmbH übernimmt für die genannten Informationen keine Haftung. Ferner wird keine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben übernommen.

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