Reimann & Wolff
Immobilien

 

VERKAUFT
Selfkant-Schalbruch:
"Prädikat: Besonders familienfreundlich."

Kennung:5588
Objektart:Haus - Einfamilienhaus
Garageanzahl:1
Wohnfläche:141.82 m2
Grundstücksfläche:824.00 m2
Anzahl Zimmer:5.00
Anzahl Schlafzimmer:4.00
Anzahl Badezimmer:1.00
Anzahl Terrassen:1.00
Anzahl Stellplätze:1
Heizungsart:Zentral/Gas
Keller:Nein
Baujahr:2000
Verkaufstatus:Verkauft
Verfügbar Ab:nach Vereinbarung
Lage: Selfkant-Schalbruch
Preis:-
Courtage:Keine zusätzliche Käuferprovision.

Ihr Ansprechpartner

Reimann&Wolff Patrick Reimann Immobilienmakler Patrick Reimann
Geschäftsführer
Tel.: +49 (0) 2452 / 687469-0
reimann@reimannwolff.de

Das freistehende und überdurchschnittlich gepflegte Einfamilienhaus gewährt viel Raum zur freien Entfaltung und überzeugt durch eine attraktive und funktionale Grundrissgestaltung. Ideal zugeschnitten auf die Bedürfnisse einer Familie bietet Ihr neues Eigenheim gleichermaßen Bereiche des gemütlichen Wohnens, wie Orte der Entspannung, persönliche Rückzugsorte für Sie und Ihre Kinder.

Von Ihrer mit Sonnenmarkise ausgestatteten Terrasse oder Ihrem Wintergarten (inklusive TV-Anschluß) haben Sie einen fantastischen Blick auf Ihren pflegeleicht angelegten und von blühenden Blumen und Sträuchern gesäumten Garten.

Begehrte Details wie das komplett geflieste Erdgeschoss und die schönen Laminatböden in der oberen Wohnetage setzen interessante Akzente.
Somit harmonieren im Haus helle bzw. im Schachbrettmuster verlegte und somit kontrastreiche Bodenflächen mit weißen Innentüren. Zusammen mit ebenfalls hellen und teilweise dezent abgetönten Wandfarben wird somit ein harmonischer und insgesamt positiver Gesamteindruck erzeugt.

Große und viele Fensterflächen lassen im großzügigen Wohn-/Esszimmer mit unmittelbar angrenzenden Küchenbereich eine freundlich luftige Atmosphäre entstehen. Auf Wunsch durch die doppelflügige Verbindungstüre getrennt.
Als besonderer Leckerbissen ist die Einbauküche mit Gasherd eine Inklusivleistung.

Ins Obergeschoss führt eine zentral angeordnete weiße Holztreppe. Hier erwarten Sie insgesamt bis zu vier Eltern- und Kinderschlafzimmer. Der Schlafbereich der Eltern glänz zusätzlich mit einem eigens angepassten Einbauschrank.

Freundlich frisch präsentiert sich das Badezimmer mit allem, was Ihr Herz begehrt: Badewanne, Dusche und großer Waschtisch - viel Tageslicht inklusive. Attraktiv wirkt auch das zeitlose Gäste-WC.

In diesem besonderen Zuhause erwartet Sie Wohnfreude pur. Ansprechende Details und eine gleichermaßen sehenswerte wie gepflegte Ausstattung verwandeln den gesamten Wohnbereich in eine genussvolle Umgebung.

Mit dem gewissen Händchen ist es den Eigentümern gelungen, eine stimmungsvolle und stilvolle Atmosphäre zu schaffen.

Im kompletten Erdgeschoss bilden ansprechende Bodenfliesen eine wörtlich genommene solide Grundlage und stehen im Einklang mit den ebenfalls hell gestalteten Wänden .

Vom ebenerdigen Wohnbereich gelangen Sie bequem auf den beeindruckenden Terrassen- und Gartenbereich. In zwei unterschiedliche Bereiche unterteilt, überzeugt der pflegeleicht angelegte Steingarten.

Eine Grundwasserpumpe und eine dadurch autonome Gartenbewässerung ist ebenfalls vorhanden.

Eine in 2021 eingebaute Gasheizung (geleast) inklusive Warmwasserversorgung versorgt Ihr Zuhause mit der benötigten Wärme. Der Rohstoffvorrat befindet sich in dem im Erdreich eingelassene Flüssiggastank (gemietet).
Im gesamten Erdgeschoss und im Badezimmer erfreuen Sie sich an einer wohlig warmen Fußbodenheizung.

Ein hochwertiges Merkmal der Kunststofffenster ist die 4fach-Verglasung, teilweise mit Fliegengittern ausgestattet. mit Isolierverglasung sind weitere grundsolide technische Ausstattungsmerkmale.

Eine geflieste Garage mit elektrischem Garagentor sowie Hauswirtschaftsraum und mehrere Abstellräume bieten den erforderlichen Platz für Ihr Fahrzeug, Ihre Fahrräder und alle für den Familienbetrieb und den Lebensunterhalt notwendigen Utensilien..

Bei Bedarf sorgt die vorhandene Kameraüberwachung (außen) und Alarmanlage für die gewünschte Sicherheit.

Für Freunde des schnellen Internets ist eine Bandbreite von bis zu 1.000 mbit/s (Glasfaser) verfügbar.

Mit ca. 1.000 Einwohner verspricht der Ortsteil Schalbruch (Gemeinde Selfkant) eine einzigartige und naturnahe Wohnlage. Ein ruhiges und entspanntes Wohnen ist hier garantiert.

Genießen Sie diese heute selten gewordene Wohn- und Lebensqualität. Abendliche Spaziergänge oder ein Ausritt in die umliegende Natur sind gleichsam möglich.

Gleichzeitig bietet Schalbruch z.B. eine gute Anbindung an die Städte Aachen und Maastricht.

Umgebungskarte

Energieausweistyp:

Bedarf

Energiekennwert:

97.90 kWh/(a m²)

Energieeffizienzklasse:

C

Ausweis gültig bis:

29.03.2032


* Der oben genannte Energiekennwert spiegelt den Energieverbrauch in Kilowattstunden pro Jahr und Quadratmeter (kWh/(a m²)) wieder und liefert den tatsächlichen errechneten Energieverbrauch der Immobilie. Weitere Informationen finden Sie hier unter de.wikipedia.org/wiki/Energiebedarfsausweis

Infrastruktur (alle Werte geschätzt):
Autobahn A46 - 19 Fahrminuten
Bahnhof - 22 Fahrminuten
Bushaltestelle - 5 Gehminuten
Gymnasium - 47 Busminuten
Realschule - 47 Busminuten
Grundschule - 4 Gehminuten
Kindergarten - 6 Gehminuten
Einkaufszentrum - 8 Fahrminuten
Aachen - 41 Fahrminuten
Maastricht - 34 Fahrminuten

1. Alle zu diesem Immobilienangebot gemachten Angaben sind Circa-Werte und beinhalten möglicherweise zu Wohnzwecken genutzte, aber baurechtlich nicht genehmigte Flächen und stammen vom Eigentümer bzw. Auftraggeber und wurden nicht überprüft und stellen ferner keine Zusicherung durch die reimann&wolff IMMOBILIEN GmbH dar. Daher wird auch keine Haftung für die gemachten Angaben übernommen. Irrtum und Zwischenverkauf bleiben vorbehalten.
2. Ein Großteil der Fotoaufnahmen wurde mit einem Weitwinkelobjektiv bzw. mit einem Fisheye-Objektiv aufgenommen. Dadurch können Räume größer wirken als in der Realität.
3. Reservierungen werden bei Vorlage einer entsprechenden Kaufabsichtserklärung und Vorlage einer Finanzierungsbestätigung und/oder eines Eigenkapitalnachweises vorgenommen.
4. Aufgrund der derzeit großen Anfrage nach Besichtigungstermine, bitten wir im Vorfeld um Vorlage eines Finanzierungszertifikats o.ä.

SANIERUNGSPFLICHT BEI EIGENTÜMERWECHSEL
Mehrfamilien-, Ein- und Zweifamilienhäuser in Deutschland müssen grundsätzlich gewisse Mindestanforderungen nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) erfüllen. Bis Ende Oktober 2020 galt die EnEV (Energiesparverordnung), die nun zum 01. November 2020 durch das Gebäudeenergiegesetz (GEG) abgelöst wurde.
Sanierungs- bzw. Nachrüstpflichten nach GEG gelten in allen Fällen des Eigentümerwechsels – sei es durch Hauskauf, Erbe oder Schenkung – ausgenommen sind nur Ein- und Zweifamilienhäuser, die bereits am 1.2.2002 vom Eigentümer selbst bewohnt wurden. In allen anderen Fällen gilt:
- Alte Heizkessel erneuern: Über 30 Jahre alte Heizkessel müssen erneuert werden, wenn sie flüssige oder gasförmige Brennstoffe nutzen (z.B.: Gas oder Öl). Ausgenommen sind Niedertemperatur- oder Brennwertkessel, Heizkessel mit einer Nennleistung unter 4kW oder über 400kW, Anlagen, die nur zur Warmwasser Bereitung dienen, Küchenherde oder Heizgeräte, die hauptsächlich für einen Raum ausgelegt sind und auch Warmwasser liefern. Zentralheizungen müssen mit Regelungen nachgerüstet werden. Wenn Wasser der Wärmeträger ist, müssen Thermostate zur raumweisen Temperaturregelung installiert werden.
- Warmwasserführende Rohre dämmen: Nicht gedämmte Heizungs- und Warmwasser-Rohre oder Armaturen müssen in unbeheizten Räumen gedämmt werden.
- Oberste Geschossdecken oder Dach dämmen. Die oberste Geschossdecke zu einem nicht ausgebauten und unbeheizten Dachraum muss beispielsweise gedämmt werden. Zumindest dann, wenn diese Decke zugänglich ist und die Mindestanforderungen an den Wärmeschutz nicht erfüllt werden.

Bei Ein- und Zweifamilienhäusern gilt eine Frist von 2 Jahren. Wer die Sanierungspflichten innerhalb dieser Frist nicht erfüllt, muss mit einer Strafe von bis zu 50.000€ rechnen.

Außerdem sind auch noch weitere Pflichten im GEG für Altbauten vorgeschrieben:
- Für die Haustechnik sind bestimmte Wartungsintervalle vorgeschrieben. Diese müssen eingehalten werden. Darunter fällt auch die Inspektion der Klimaanlage.
- Bei Verkauf oder Neuvermietung muss ein Energieausweis erstellt und vorgelegt werden. Denkmalgeschützte Gebäude sind von dieser Pflicht befreit.

SANIERUNGSPFLICHTEN BEI AUSBAU, UMBAU UND ERNEUERUNG
Bei größeren Umbaumaßnahmen wie Änderungen der Gebäudehülle, Erweiterungen und Ausbau sind die Eigentümer in Deutschland verpflichtet, die Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes einzuhalten. Dies Anforderungen unterscheiden sich von denen bei einem Neubau.

ERNEUERUNG EINZELNER BAUTEILE
Wer einzelne Bauteile erneuert – zum Beispiel die Fenster austauscht – muss die Anforderungen des GEG für diese einzelnen Bauteile einhalten. Auch, wenn der Putz an der Fassade entfernt wird, gilt dies als Erneuerung der Fassade und die entsprechenden Dämmwerte für die Außenwände müssen eingehalten werden. Daraus kann auch die Notwendigkeit einer Fassadendämmung entstehen. Wird die Fassade hingegen nur neu gestrichen und geringfügig ausgebessert, dann sind keine Wärmedämmanforderungen zu erfüllen.
In manchen Fällen können Ausnahmen zur Sanierungspflicht beantragt werden. Zum Beispiel wenn die Fassade saniert, aber keine neue Fassadendämmung angebracht werden soll, weil dadurch weitere Bauteile wie Fenster oder Dach zu erneuern wären, die sonst nicht hätten erneuert werden müssen.

UMFASSENDE MODERNISIERUNG MIT GESAMTENERGIEBILANZ
Alternativ dazu kann auch eine Gesamtenergiebilanz vom modernisierten Altbau erstellt werden – ähnlich wie beim Energieausweis im Neubau. Der Jahres-Primärenergiebedarf und die Transmissionswärmeverluste des gesamten Gebäudes müssen hierbei nachgewiesen und gewisse Grenzwerte eingehalten werden. Die oben beschriebenen Einzelnachweise für Bauteile entfallen damit.
Die Grenzwerte für den Altbau sind deutlich weniger streng als jene für den Neubau. Der Jahres-Primärenergiebedarf bei einem Neubau darf nicht höher sein als 75% des Referenzgebäudes. Beim Altbau hingegen darf der Jahres-Primärenergiebedarf um 40% über dem des Referenzhauses liegen. Somit kann der Primärenergiebedarf eines Altbaus zu einem vergleichbaren Neubau um rund 86% höher sein (Stand: 2019). Für die Sanierung zum Energieeffizienzhaus werden gute Förderungen vergeben.

KEINE PFLICHTEN BEI KLEINEREN MASSNAHMEN IM ALTBAU
Bei Reparatur- und Wartungsmaßnahmen oder bei Renovierungsarbeiten wie zum Beispiel die Erneuerung der Bodenbeläge oder des Badezimmers sind keine zusätzlichen Aufrüstungen nach GEG nötig.
Wenn zum Beispiel die Fassade oder die Fensterrahmen neu gestrichen werden, müssen diese Bauteile keine Grenzwerte einhalten. Selbst wenn die Fassade an einzelnen Stellen saniert wird, greift die EnEV nicht, solange die sanierte Fläche weniger als 10% der Fassadenfläche ausmacht.

WANN GILT DAS GEG IM ALTBAU NICHT?
Ist eine energetische Sanierung Pflicht? Nein! Das deutsche Gebäudeenergiegesetz (GEG) sieht nur das Nachrüsten von einigen wenigen Punkten vor, siehe oben.

Viele Sanierungsmaßnahmen wie: Fassadendämmung, neue Fenster oder die Dämmung der Kellerdecke sind hingegen freiwillig. Die Hausbesitzer entscheiden selbst, was sinnvoll erscheint und was nicht.
- Dämmung der Kellerdecke ist keine Pflicht: Eine Kellerdecke zu einem ungedämmten, nicht beheizten Kellerraum zu dämmen, kann jedoch durchaus sinnvoll sein. Es besteht aber keine gesetzliche Nachrüstpflicht.
- Fensteraustausch und Fassadendämmung ist keine Pflicht: Alte Fenster müssen laut GEG nicht ausgetauscht werden, selbst wenn sie undicht sind. Es gibt auch keine Dämmpflicht für ungedämmte Außenwände. Wenn jedoch die Fassade oder die Fenster erneuert werden sollen, dann müssen sie die Anforderrungen des GEG erfüllen. Welche Maßnahmen sinnvoll sind, kann im Einzelfall frei entschieden werden.
- Empfehlungen im Energieausweis zur Modernisierung sind nicht verpflichtend. Sie dienen als Information.

Die reimann&wolff IMMOBILIEN GmbH übernimmt für die genannten Informationen keine Haftung. Ferner wird keine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben übernommen.

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