Reimann & Wolff
Immobilien

 

VERKAUFT
Heinsberg-Straeten:
"Ihr neues Familiendomizil."

Kennung:5589
Objektart:Haus - Doppelhaushaelfte
Garageanzahl:1
Wohnfläche:121.14 m2
Grundstücksfläche:427.00 m2
Anzahl Zimmer:4.00
Anzahl Schlafzimmer:3.00
Anzahl Badezimmer:2.00
Anzahl Terrassen:1.00
Anzahl Stellplätze:1
Heizungsart:Zentral/Oel
Keller:Ja
Baujahr:1983
Verkaufstatus:Verkauft
Verfügbar Ab:nach Vereinbarung
Lage: Heinsberg-Straeten
Preis:-
Courtage:Keine zusätzliche Käuferprovision.

Ihr Ansprechpartner

Reimann&Wolff Patrick Reimann Immobilienmakler Patrick Reimann
Geschäftsführer
Tel.: +49 (0) 2452 / 687469-0
reimann@reimannwolff.de

Begehrten Platz für Sie und Ihre Familie bietet dieses attraktive als Doppelhaushälfte errichtete Einfamilienhaus.

Aufgrund einer idealen Grundrissplanung zeichnet es sich durch ein überdurchschnittliches Raumangebot aus.
Das Besondere: Neben drei Schlaf- und zwei Badezimmern ist ein weiterer zu Wohnzwecken verwendeter Raum Im Untergeschoss vorhanden. Als Gäste-Zimmer und mit integriertem Duschbad genutzt eine wertvolle Ergänzung zum übrigen Wohnraumangebot.

Und das Ganze familienfreundlich innerhalb einer naturnahen Wohnlage.

Genießen Sie Ihren Feierabend bei einem kühlen Glas Bier oder einem Glas Wein auf Ihrer schön angelegten und teilweise überbauten Terrasse, Ihrem vielleicht zukünftigen Lieblingsplätzchen. Pflegeleicht angelegt begeistert der Garten mit maximalem Freizeitvergnügen und tollem Ausblick in die umliegenden Felder und Wiesen.

Bereits mit den ersten Schritten in Ihrem vielleicht neuen Zuhause erleben Sie ein besonderes Wohlgefühl - eine wunderbare Wohnatmosphäre. Eine Stimmung, die den Charme der Baukunst der 80er Jahre mit einem optimierten Grundriss auf eindrucksvolle Weise kombiniert.

Sicherlich mitverantwortlich zeigen sich hierfür die hellen Bodenbeläge. Weiß, hellbeige und u.a. in Holzoptik zählen die Fliesen- und Laminatböden in den Wohn- und Schlafräumen neben dem gepflegten Unterhaltungszustand zu den hervorzuhebenden Ausstattungsmerkmalen.

Die Fußbodenheizung sorgt für angenehme (Fuß-) Wärme und wird durch Radiator in dem zuvor genannten Gäste-Zimmer im Untergeschoss ergänzt.
Bezieht man das Gäste-Zimmer ein, steht Ihnen mit insgesamt bis zu vier Schlafräumen und drei Badezimmern
ein mehr als attraktives Wohnraumangebot zur Verfügung.

Das geräumige (Eltern-)Badezimmer mit Badewanne, Eckdusche, WC und Waschtisch lässt Sie bequem in den Tag starten. Ihren Kindern wird das separate (Kinder-) Duschbad sicherlich gefallen.

Selbstverständlich ist das Einfamilienhaus unterkellert und somit sind ergänzend zu der Garage wertvolle Nebenräume wie z.B. Vorratsraum und Waschraum vorhanden.

Erwerben Sie nicht irgendein Haus, sondern kaufen Sie Ihr neues Familiendomizil. Mit diesem Einfamilienhaus liegen Sie dabei goldrichtig.

Mit lieb gewonnenem Platzangebot und dem gepflegten Unterhaltungszustand entsteht in diesem Einfamilienhaus eine besondere Wohnatmosphäre.

Kunststofffenster mit Isolierverglasung und Rollläden sowie dem Baujahr entsprechende Installationen bilden eine grundsolide Ausstattung.

Ebenfalls aus dem Baujahr stammend: die Öl-Zentralheizung inklusive Warmwasseraufbereitung. Gemäß Gebäudeenergiegesetz (GEG) muss die Heizungsanlage bei Eigentumswechsel aufgrund Ihre Alters vom Erwerber innerhalb von 2 Jahren erneuert werden. Alternativer Gasanschluss möglich.

Neben Eltern- und Kinderbadezimmer im Obergeschoss finden Sie im Erdgeschoss ein frisches Gäste-WC sowie eine weitere Duschmöglichkeit im Untergeschoss.

Rauputz im Flurbereich (Erdgeschoss und Treppenhaus) erleichtert die Ihren Wünschen entsprechende Anpassung des Ausstattungsstandards.

Die angrenzende Garage wird neben einem elektrischen Torantrieb auch von einer angrenzenden Werkstatt ergänzt.

Überall ist spürbar, dass die Eigentümer darauf bedacht waren, den Bestand zu pflegen und somit Werte zu erhalten.

Für Freunde des schnellen Internets ist ein Glasfaseranschluss mit einer Bandbreite von bis zu 1.000 mbit/sec vorhanden.

Mit ca. 1.100 Einwohnern liegt der Heinsberger Stadtteil zwischen der Kreisstadt Heinsberg im Norden und der Stadt Geilenkirchen im Süden.

Durch die im Ort befindliche Grundschule und den Kindergarten im direkt angrenzenden Nachbarort eignet sich diese Wohnlage insbesondere für Familien mit Kindern.

Durch das intakte Dorf- und Vereinsleben finden Sie auf Wunsch schnell Kontakt zur Dorfgemeinschaft.

Durch die nahegelegenen Autobahnen A46 und A44 und den nur wenige Minuten entfernten Bahnhof sind die umliegenden Großstädte wie z.B. Aachen, Mönchengladbach und Düsseldorf gut zu erreichen.

Umgebungskarte

Energieausweistyp:

Verbrauch

Energiekennwert:

178.30 kWh/(a m²)

Energieeffizienzklasse:

F

Ausweis gültig bis:

05.04.2032


* Der oben genannte Energiekennwert spiegelt den Energieverbrauch in Kilowattstunden pro Jahr und Quadratmeter (kWh/(a m²)) wieder und liefert den tatsächlichen errechneten Energieverbrauch der Immobilie. Weitere Informationen finden Sie hier unter de.wikipedia.org/wiki/Energiebedarfsausweis

Infrastruktur (alle Angaben geschätzt):
Autobahn A46 - 4 Fahrminuten
Bahnhof - 21 Busminuten
Bushaltestelle - 1 Gehminute
Gymnasium - 22 Busminuten
Realschule - 23 Busminuten
Grundschule - 3 Fahrradminuten
Kindergarten - 3 Fahrminuten
Einkaufszentrum - 6 Fahrminuten
Düsseldorf - 46 Fahrminuten
Aachen - 39 Fahrminuten

1. Alle zu diesem Immobilienangebot gemachten Angaben sind Circa-Werte und beinhalten möglicherweise zu Wohnzwecken genutzte, aber baurechtlich nicht genehmigte Flächen und stammen vom Eigentümer bzw. Auftraggeber und wurden nicht überprüft und stellen ferner keine Zusicherung durch die reimann&wolff IMMOBILIEN GmbH dar. Daher wird auch keine Haftung für die gemachten Angaben übernommen. Irrtum und Zwischenverkauf bleiben vorbehalten.
2. Ein Großteil der Fotoaufnahmen wurde mit einem Weitwinkelobjektiv bzw. mit einem Fisheye-Objektiv aufgenommen. Dadurch können Räume größer wirken als in der Realität.
3. Reservierungen werden bei Vorlage einer entsprechenden Kaufabsichtserklärung und Vorlage einer Finanzierungsbestätigung und/oder eines Eigenkapitalnachweises vorgenommen.
4. Aufgrund der derzeit großen Anfrage nach Besichtigungstermine, bitten wir im Vorfeld um Vorlage eines Finanzierungszertifikats o.ä.

SANIERUNGSPFLICHT BEI EIGENTÜMERWECHSEL
Mehrfamilien-, Ein- und Zweifamilienhäuser in Deutschland müssen grundsätzlich gewisse Mindestanforderungen nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) erfüllen. Bis Ende Oktober 2020 galt die EnEV (Energiesparverordnung), die nun zum 01. November 2020 durch das Gebäudeenergiegesetz (GEG) abgelöst wurde.
Sanierungs- bzw. Nachrüstpflichten nach GEG gelten in allen Fällen des Eigentümerwechsels – sei es durch Hauskauf, Erbe oder Schenkung – ausgenommen sind nur Ein- und Zweifamilienhäuser, die bereits am 1.2.2002 vom Eigentümer selbst bewohnt wurden. In allen anderen Fällen gilt:
- Alte Heizkessel erneuern: Über 30 Jahre alte Heizkessel müssen erneuert werden, wenn sie flüssige oder gasförmige Brennstoffe nutzen (z.B.: Gas oder Öl). Ausgenommen sind Niedertemperatur- oder Brennwertkessel, Heizkessel mit einer Nennleistung unter 4kW oder über 400kW, Anlagen, die nur zur Warmwasser Bereitung dienen, Küchenherde oder Heizgeräte, die hauptsächlich für einen Raum ausgelegt sind und auch Warmwasser liefern. Zentralheizungen müssen mit Regelungen nachgerüstet werden. Wenn Wasser der Wärmeträger ist, müssen Thermostate zur raumweisen Temperaturregelung installiert werden.
- Warmwasserführende Rohre dämmen: Nicht gedämmte Heizungs- und Warmwasser-Rohre oder Armaturen müssen in unbeheizten Räumen gedämmt werden.
- Oberste Geschossdecken oder Dach dämmen. Die oberste Geschossdecke zu einem nicht ausgebauten und unbeheizten Dachraum muss beispielsweise gedämmt werden. Zumindest dann, wenn diese Decke zugänglich ist und die Mindestanforderungen an den Wärmeschutz nicht erfüllt werden.

Bei Ein- und Zweifamilienhäusern gilt eine Frist von 2 Jahren. Wer die Sanierungspflichten innerhalb dieser Frist nicht erfüllt, muss mit einer Strafe von bis zu 50.000€ rechnen.

Außerdem sind auch noch weitere Pflichten im GEG für Altbauten vorgeschrieben:
- Für die Haustechnik sind bestimmte Wartungsintervalle vorgeschrieben. Diese müssen eingehalten werden. Darunter fällt auch die Inspektion der Klimaanlage.
- Bei Verkauf oder Neuvermietung muss ein Energieausweis erstellt und vorgelegt werden. Denkmalgeschützte Gebäude sind von dieser Pflicht befreit.

SANIERUNGSPFLICHTEN BEI AUSBAU, UMBAU UND ERNEUERUNG
Bei größeren Umbaumaßnahmen wie Änderungen der Gebäudehülle, Erweiterungen und Ausbau sind die Eigentümer in Deutschland verpflichtet, die Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes einzuhalten. Dies Anforderungen unterscheiden sich von denen bei einem Neubau.

ERNEUERUNG EINZELNER BAUTEILE
Wer einzelne Bauteile erneuert – zum Beispiel die Fenster austauscht – muss die Anforderungen des GEG für diese einzelnen Bauteile einhalten. Auch, wenn der Putz an der Fassade entfernt wird, gilt dies als Erneuerung der Fassade und die entsprechenden Dämmwerte für die Außenwände müssen eingehalten werden. Daraus kann auch die Notwendigkeit einer Fassadendämmung entstehen. Wird die Fassade hingegen nur neu gestrichen und geringfügig ausgebessert, dann sind keine Wärmedämmanforderungen zu erfüllen.
In manchen Fällen können Ausnahmen zur Sanierungspflicht beantragt werden. Zum Beispiel wenn die Fassade saniert, aber keine neue Fassadendämmung angebracht werden soll, weil dadurch weitere Bauteile wie Fenster oder Dach zu erneuern wären, die sonst nicht hätten erneuert werden müssen.

UMFASSENDE MODERNISIERUNG MIT GESAMTENERGIEBILANZ
Alternativ dazu kann auch eine Gesamtenergiebilanz vom modernisierten Altbau erstellt werden – ähnlich wie beim Energieausweis im Neubau. Der Jahres-Primärenergiebedarf und die Transmissionswärmeverluste des gesamten Gebäudes müssen hierbei nachgewiesen und gewisse Grenzwerte eingehalten werden. Die oben beschriebenen Einzelnachweise für Bauteile entfallen damit.
Die Grenzwerte für den Altbau sind deutlich weniger streng als jene für den Neubau. Der Jahres-Primärenergiebedarf bei einem Neubau darf nicht höher sein als 75% des Referenzgebäudes. Beim Altbau hingegen darf der Jahres-Primärenergiebedarf um 40% über dem des Referenzhauses liegen. Somit kann der Primärenergiebedarf eines Altbaus zu einem vergleichbaren Neubau um rund 86% höher sein (Stand: 2019). Für die Sanierung zum Energieeffizienzhaus werden gute Förderungen vergeben.

KEINE PFLICHTEN BEI KLEINEREN MASSNAHMEN IM ALTBAU
Bei Reparatur- und Wartungsmaßnahmen oder bei Renovierungsarbeiten wie zum Beispiel die Erneuerung der Bodenbeläge oder des Badezimmers sind keine zusätzlichen Aufrüstungen nach GEG nötig.
Wenn zum Beispiel die Fassade oder die Fensterrahmen neu gestrichen werden, müssen diese Bauteile keine Grenzwerte einhalten. Selbst wenn die Fassade an einzelnen Stellen saniert wird, greift die EnEV nicht, solange die sanierte Fläche weniger als 10% der Fassadenfläche ausmacht.

WANN GILT DAS GEG IM ALTBAU NICHT?
Ist eine energetische Sanierung Pflicht? Nein! Das deutsche Gebäudeenergiegesetz (GEG) sieht nur das Nachrüsten von einigen wenigen Punkten vor, siehe oben.

Viele Sanierungsmaßnahmen wie: Fassadendämmung, neue Fenster oder die Dämmung der Kellerdecke sind hingegen freiwillig. Die Hausbesitzer entscheiden selbst, was sinnvoll erscheint und was nicht.
- Dämmung der Kellerdecke ist keine Pflicht: Eine Kellerdecke zu einem ungedämmten, nicht beheizten Kellerraum zu dämmen, kann jedoch durchaus sinnvoll sein. Es besteht aber keine gesetzliche Nachrüstpflicht.
- Fensteraustausch und Fassadendämmung ist keine Pflicht: Alte Fenster müssen laut GEG nicht ausgetauscht werden, selbst wenn sie undicht sind. Es gibt auch keine Dämmpflicht für ungedämmte Außenwände. Wenn jedoch die Fassade oder die Fenster erneuert werden sollen, dann müssen sie die Anforderrungen des GEG erfüllen. Welche Maßnahmen sinnvoll sind, kann im Einzelfall frei entschieden werden.
- Empfehlungen im Energieausweis zur Modernisierung sind nicht verpflichtend. Sie dienen als Information.

Die reimann&wolff IMMOBILIEN GmbH übernimmt für die genannten Informationen keine Haftung. Ferner wird keine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben übernommen.

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