Reimann & Wolff
Immobilien

 

VERKAUFT
Waldfeucht-Schöndorf:
"Leben in der alten Schmiede."

Kennung:5598
Objektart:Haus - Einfamilienhaus
Garageanzahl:1
Wohnfläche:180.00 m2
Grundstücksfläche:1853.00 m2
Anzahl Zimmer:6.00
Anzahl Schlafzimmer:3.00
Anzahl Badezimmer:3.00
Anzahl Terrassen:2.00
Anzahl Stellplätze:1
Einliegerwohnung:Ja
Heizungsart:Zentral/Oel
Keller:Teil
Baujahr:1900
Zustand:Gepflegt
Verkaufstatus:Verkauft
Verfügbar Ab:Sommer 2022
Lage: Waldfeucht-Schöndorf
Preis:-
Courtage:Keine zusätzliche Käuferprovision.

Ihr Ansprechpartner

Reimann&Wolff Patrick Reimann Immobilienmakler Patrick Reimann
Geschäftsführer
Tel.: +49 (0) 2452 / 687469-0
reimann@reimannwolff.de

Genießen Sie jede Menge Wohnvergnügen und Freiheit. Das ursprünglich im 19. Jahrhundert errichtete und als Schmiede genutzte Wohnhaus wurde fortlaufend aufgewertet und glänzt auch mit jüngst modernisierter Einliegerwohnung und eröffnet in puncto Platzangebot eine eigene Dimension mit - und gewährt Ihnen ein besonderes Wohnerlebnis.

Besonders positiv: Mit diesem Grundbesitz erwerben Sie neben dem historisch interessanten Wohngebäude gleichzeitig eine überdurchschnittliche Außenanlage. Der großzügige Garten bietet Ihnen viel Platz, um Ihrem "grünen Daumen" freien Lauf zu lassen. Auch für Kleintierhaltung bestens geeignet.

Zusätzlich weiß die liebevoll angelegte Außenlage zu reizen. Sie punktet mit interessant angelegtem Garten, bewusst gesetzten Akzenten und einigen Orten zum entspannten Verweilen - überdachte Terrasse, Pavillon, Gartenhaus. Suchen Sie sich Ihr Lieblingsplätzchen.

Gerade in den Sommermonaten vergrößert sich hierdurch Ihr Lebensraum und Sie verbringen an dieser Stellen viele gemütliche Stunden mit Ihren Freunden und Bekannten. Beeindruckende Stimmung inklusive.

Vor allem mit seinem großen Raumangebot mit derzeit drei Schlafräumen (bei Nutzung als Haus mit Einliegerwohnung) und drei Badezimmern kann das Wohnhaus punkten. Durch die ebenerdige Einliegerwohnung (ca. 62 m²) konnte damit die bereits vorhandene Wohnfläche deutlich gesteigert werden und bietet z.B. Platz für Ihre Eltern oder Kinder.
Bei weiterem Platzbedarf steht das bereits zugängliche Dachgeschoss zum Ausbau bereit.

Im Haupthaus gefällt insbesondere der besondere Charme vergangener Tage gepaart mit modernem Komfort.
Hier sind unter anderem das geräumige Wohn-/Esszimmer und das ebenerdige Badezimmer erwähnenswerte Ausstattungsdetails.
Von Ihrem gemütlichen und charaktervollen Wohnbereich gelangen Sie auf Ihren schönen (überdachten) Terrassenbereich.

Nebenräume stehen mit zusätzlicher Abstellmöglichkeit dem Teilkeller zur Seite.

Genießen Sie die unbezahlbare Wohlfühl-Atmosphäre, das großzügige Platz- und Raumangebot und die attraktive Grundstücksgröße.

In diesem einzigartigen, teilweise noch mit Fachwerk gebauten Zuhause erwartet Sie Wohngenuss auf interessantem Niveau: Im vom Eigentümer selbst genutzten Haus versetzen ansprechende und teils erneuerte Bodenbeläge, zum Beispiel Fliesen in Holzoptik, diese Wohneinheit in eine genussvolle Umgebung.

Mit Rauputz versehene Wände sorgen in Kombination mit den dunkleren Innentüren für einen gelungenen Kontrast.

Von allen Schlafgelegenheiten überzeugt das Schlafzimmer in der Einliegerwohnung mit frischem Badezimmer (2016) on suite.

Die Installationen wie (Ab-) Wasserleitungen (Material: PVC bzw. Kupfer) und die Elektrik wurden Ende der 70er Jahre erneuert und befindet sich in einem grundsoliden Zustand.

Neben einem Kellerraum erwarten Sie ebenerdig weitere Räume wie Heizungs- und Vorratsraum sowie Hauswirtschaftsraum mit zusätzlicher Abstellfläche.

Die Beheizung erfolgt durch die Öl-Zentralheizung inkl. Warmwassererzeugung (1998). In der wärmeren Jahreszeit besteht die zusätzliche Möglichkeit, die Heizung abzustellen und die Warmwasserversorgung über Strom erfolgen zu lassen.

Die komplette Fensteranlage ist aus Kunststoff mit Isolierverglasung bzw. Dreifachverglasung (ELW). .

Auch die Dachflächen sind vor ca. 20 Jahren neu eingedeckt worden.

Dank vorhandenen Glasfaseranschlusses ist eine Bandbreite von bis zu 1.000 mbit/s verfügbar.

Schöndorf ist ein kleiner Ortsteil der Gemeinde Waldfeucht, die sich wiederum im Kreis Heinsberg befindet.

Die ländlich geprägte Umgebung zeichnet sich durch ein begehrenswert ruhiges und erholsames Wohnen aus.

Trotz dieser Vorzüge in puncto Wohnqualität sind alle Einrichtungen des täglichen Bedarfs gut zu erreichen (siehe Infrastruktur). Kurze Wege zu Kindergarten und Grundschule (Haaren) sind Ihnen garantiert.

Umgebungskarte

Energieausweistyp:

Bedarf

Energiekennwert:

269.40 kWh/(a m²)

Energieeffizienzklasse:

H

Ausweis gültig bis:

11.05.2032


* Der oben genannte Energiekennwert spiegelt den Energieverbrauch in Kilowattstunden pro Jahr und Quadratmeter (kWh/(a m²)) wieder und liefert den tatsächlichen errechneten Energieverbrauch der Immobilie. Weitere Informationen finden Sie hier unter de.wikipedia.org/wiki/Energiebedarfsausweis

Infrastruktur (alle Angaben geschätzt):
Autobahn A46 - 12 Fahrminuten
Bahnhof - 10 Fahrminuten
Bushaltestelle - 1 Gehminute
Grundschule (Haaren) - 6 Fahrminuten
Gymnasium (Heinsberg) - 13 Busminuten
Realschule (Heinsberg) - 17 Busminuten
Kindergarten - 5 Fahrradminuten
Einkaufsmarkt - 5 Fahrminuten
Aachen - 49 Fahrminuten
Düsseldorf - 55 Fahrminuten

1. Alle zu diesem Immobilienangebot gemachten Angaben sind Circa-Werte und beinhalten möglicherweise zu Wohnzwecken genutzte, aber baurechtlich nicht genehmigte Flächen und stammen vom Eigentümer bzw. Auftraggeber und wurden nicht überprüft und stellen ferner keine Zusicherung durch die reimann&wolff IMMOBILIEN GmbH dar. Daher wird auch keine Haftung für die gemachten Angaben übernommen. Irrtum und Zwischenverkauf bleiben vorbehalten.
2. Ein Großteil der Fotoaufnahmen wurde mit einem Weitwinkelobjektiv bzw. mit einem Fisheye-Objektiv aufgenommen. Dadurch können Räume größer wirken als in der Realität.
3. Reservierungen werden bei Vorlage einer entsprechenden Kaufabsichtserklärung und Vorlage einer Finanzierungsbestätigung und/oder eines Eigenkapitalnachweises vorgenommen.
4. Aufgrund der derzeit großen Anfrage nach Besichtigungstermine, bitten wir im Vorfeld um Vorlage eines Finanzierungszertifikats o.ä.

SANIERUNGSPFLICHT BEI EIGENTÜMERWECHSEL
Mehrfamilien-, Ein- und Zweifamilienhäuser in Deutschland müssen grundsätzlich gewisse Mindestanforderungen nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) erfüllen. Bis Ende Oktober 2020 galt die EnEV (Energiesparverordnung), die nun zum 01. November 2020 durch das Gebäudeenergiegesetz (GEG) abgelöst wurde.
Sanierungs- bzw. Nachrüstpflichten nach GEG gelten in allen Fällen des Eigentümerwechsels – sei es durch Hauskauf, Erbe oder Schenkung – ausgenommen sind nur Ein- und Zweifamilienhäuser, die bereits am 1.2.2002 vom Eigentümer selbst bewohnt wurden. In allen anderen Fällen gilt:
- Alte Heizkessel erneuern: Über 30 Jahre alte Heizkessel müssen erneuert werden, wenn sie flüssige oder gasförmige Brennstoffe nutzen (z.B.: Gas oder Öl). Ausgenommen sind Niedertemperatur- oder Brennwertkessel, Heizkessel mit einer Nennleistung unter 4kW oder über 400kW, Anlagen, die nur zur Warmwasser Bereitung dienen, Küchenherde oder Heizgeräte, die hauptsächlich für einen Raum ausgelegt sind und auch Warmwasser liefern. Zentralheizungen müssen mit Regelungen nachgerüstet werden. Wenn Wasser der Wärmeträger ist, müssen Thermostate zur raumweisen Temperaturregelung installiert werden.
- Warmwasserführende Rohre dämmen: Nicht gedämmte Heizungs- und Warmwasser-Rohre oder Armaturen müssen in unbeheizten Räumen gedämmt werden.
- Oberste Geschossdecken oder Dach dämmen. Die oberste Geschossdecke zu einem nicht ausgebauten und unbeheizten Dachraum muss beispielsweise gedämmt werden. Zumindest dann, wenn diese Decke zugänglich ist und die Mindestanforderungen an den Wärmeschutz nicht erfüllt werden.

Bei Ein- und Zweifamilienhäusern gilt eine Frist von 2 Jahren. Wer die Sanierungspflichten innerhalb dieser Frist nicht erfüllt, muss mit einer Strafe von bis zu 50.000€ rechnen.

Außerdem sind auch noch weitere Pflichten im GEG für Altbauten vorgeschrieben:
- Für die Haustechnik sind bestimmte Wartungsintervalle vorgeschrieben. Diese müssen eingehalten werden. Darunter fällt auch die Inspektion der Klimaanlage.
- Bei Verkauf oder Neuvermietung muss ein Energieausweis erstellt und vorgelegt werden. Denkmalgeschützte Gebäude sind von dieser Pflicht befreit.

SANIERUNGSPFLICHTEN BEI AUSBAU, UMBAU UND ERNEUERUNG
Bei größeren Umbaumaßnahmen wie Änderungen der Gebäudehülle, Erweiterungen und Ausbau sind die Eigentümer in Deutschland verpflichtet, die Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes einzuhalten. Dies Anforderungen unterscheiden sich von denen bei einem Neubau.

ERNEUERUNG EINZELNER BAUTEILE
Wer einzelne Bauteile erneuert – zum Beispiel die Fenster austauscht – muss die Anforderungen des GEG für diese einzelnen Bauteile einhalten. Auch, wenn der Putz an der Fassade entfernt wird, gilt dies als Erneuerung der Fassade und die entsprechenden Dämmwerte für die Außenwände müssen eingehalten werden. Daraus kann auch die Notwendigkeit einer Fassadendämmung entstehen. Wird die Fassade hingegen nur neu gestrichen und geringfügig ausgebessert, dann sind keine Wärmedämmanforderungen zu erfüllen.
In manchen Fällen können Ausnahmen zur Sanierungspflicht beantragt werden. Zum Beispiel wenn die Fassade saniert, aber keine neue Fassadendämmung angebracht werden soll, weil dadurch weitere Bauteile wie Fenster oder Dach zu erneuern wären, die sonst nicht hätten erneuert werden müssen.

UMFASSENDE MODERNISIERUNG MIT GESAMTENERGIEBILANZ
Alternativ dazu kann auch eine Gesamtenergiebilanz vom modernisierten Altbau erstellt werden – ähnlich wie beim Energieausweis im Neubau. Der Jahres-Primärenergiebedarf und die Transmissionswärmeverluste des gesamten Gebäudes müssen hierbei nachgewiesen und gewisse Grenzwerte eingehalten werden. Die oben beschriebenen Einzelnachweise für Bauteile entfallen damit.
Die Grenzwerte für den Altbau sind deutlich weniger streng als jene für den Neubau. Der Jahres-Primärenergiebedarf bei einem Neubau darf nicht höher sein als 75% des Referenzgebäudes. Beim Altbau hingegen darf der Jahres-Primärenergiebedarf um 40% über dem des Referenzhauses liegen. Somit kann der Primärenergiebedarf eines Altbaus zu einem vergleichbaren Neubau um rund 86% höher sein (Stand: 2019). Für die Sanierung zum Energieeffizienzhaus werden gute Förderungen vergeben.

KEINE PFLICHTEN BEI KLEINEREN MASSNAHMEN IM ALTBAU
Bei Reparatur- und Wartungsmaßnahmen oder bei Renovierungsarbeiten wie zum Beispiel die Erneuerung der Bodenbeläge oder des Badezimmers sind keine zusätzlichen Aufrüstungen nach GEG nötig.
Wenn zum Beispiel die Fassade oder die Fensterrahmen neu gestrichen werden, müssen diese Bauteile keine Grenzwerte einhalten. Selbst wenn die Fassade an einzelnen Stellen saniert wird, greift die EnEV nicht, solange die sanierte Fläche weniger als 10% der Fassadenfläche ausmacht.

WANN GILT DAS GEG IM ALTBAU NICHT?
Ist eine energetische Sanierung Pflicht? Nein! Das deutsche Gebäudeenergiegesetz (GEG) sieht nur das Nachrüsten von einigen wenigen Punkten vor, siehe oben.

Viele Sanierungsmaßnahmen wie: Fassadendämmung, neue Fenster oder die Dämmung der Kellerdecke sind hingegen freiwillig. Die Hausbesitzer entscheiden selbst, was sinnvoll erscheint und was nicht.
- Dämmung der Kellerdecke ist keine Pflicht: Eine Kellerdecke zu einem ungedämmten, nicht beheizten Kellerraum zu dämmen, kann jedoch durchaus sinnvoll sein. Es besteht aber keine gesetzliche Nachrüstpflicht.
- Fensteraustausch und Fassadendämmung ist keine Pflicht: Alte Fenster müssen laut GEG nicht ausgetauscht werden, selbst wenn sie undicht sind. Es gibt auch keine Dämmpflicht für ungedämmte Außenwände. Wenn jedoch die Fassade oder die Fenster erneuert werden sollen, dann müssen sie die Anforderrungen des GEG erfüllen. Welche Maßnahmen sinnvoll sind, kann im Einzelfall frei entschieden werden.
- Empfehlungen im Energieausweis zur Modernisierung sind nicht verpflichtend. Sie dienen als Information.

Die reimann&wolff IMMOBILIEN GmbH übernimmt für die genannten Informationen keine Haftung. Ferner wird keine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben übernommen.

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