Die interessante Architektur verbindet auf bemerkenswerte Weise das ursprünglich in den 50er Jahren erbaute mit dem im Jahr 1996 errichteten Anbau und eröffnet in puncto Platzangebot eine eigene Dimension.
Dabei erscheint Gesamtanwesen in elegantem Weiß und strahlt dabei eine ganz besondere Authentizität aus.
Schon bald dürfen Sie zwei separate Wohneinheiten Ihr Eigen nennen.
Vor allem mit seinem großen Raumangebot kann das Wohnhaus punkten. Durch die Erweiterung konnte die bereits vorhandene Wohnfläche deutlich gesteigert werden und Sie genießen nunmehr jede Menge Freiheit und Wohnvergnügen.
Insbesondere im großzügig und offen gestalteten Wohnbereich (ehemals Ladenlokal) des Ursprungshauses erwartet Sie beeindruckendes Raumgefühl und der Charme vergangener Tage.
Dank der besonderen Raumzuschnitte ist der Grundriss alles andere als gewöhnliche zu bezeichnen und imponiert auf zwei Ebenen mit verschiedenen Wohn- und Schlafräumen. Ergänzt von zwei Badezimmern, eins auf jeder Etage.
Sowohl eine geschlossene und überdachte Terrasse als auch eine Freiterrasse mit Blick auf die unmittelbar angrenzenden Wiesen freuen sich, Ihnen Ihre Freizeit schöner zu gestalten.
Der zentrale Wohnraum des "Neubaus" erstreckt sich im Wesentlichen über das Obergeschoss und punktet durch das offene Raumgefühl und das zusätzlich zu Wohnzwecken ausgebaute Dachstudio (nicht in der angegebenen Wohnfläche enthalten).
Eine modern wirkende Ausstattung überzeugt mit Fliesenböden im hellgrauen Farbton und Laminatböden, die farbliche Akzente setzen. Mit allem ausgestattet, was das Herz begehrt, begegnet Ihnen das frische Badezimmer. Entspannen Sie in Ihrer Eckbadewanne oder beginnen Sie den Tag mit einem erfrischenden Duschbad.
Genießen Sie die besondere Wohlfühl-Atmosphäre und das großzügige Platz- und Raumangebot. Lediglich auf Garten- und Rasenfläche müssen Sie verzichten!
Als wertvolle Besonderheit sind die beiden Wohneinheiten bereits rechtlich selbständig (Aufteilung nach Wohnungseigentumsgesetz (WEG)) und können getrennt verkauft werden.
In diesem einzigartigen Zuhause erwartet Sie purer Wohngenuss auf vielen Quadratmetern. Insbesondere im nachträglich errichteten Gebäudeteil versetzen ansprechende Bodenbeläge und geschmackvolle Akzente die Wohnräume in eine genussvolle Umgebung.
Das Ursprungshaus bietet Ihnen die passende Grundlage, Ihren eigenen Ideen und Vorstellung einzubringen.
Technisch spielt das freistehende Ein-/Zweifamilienhaus in einer soliden Liga. Zweifach verglaste Aluminiumfenster bzw. Kunststofffenster mit elektrischen Rollläden (Neubau) gehören genauso zum sehenswerten Ausstattungsstandard wie auch die komplett neue Dacheindeckung aus dem Jahre 1996.
Die Öl-Zentralheizung inklusive Warmwasseraufbereitung entstammt dem Jahr 1988 und muss aufgrund geltendem Gebäudeenergiegesetz (GEG) innerhalb von 2 Jahren nach Eigentumswechsel vom Käufer erneuert werden.
Mit Heizungs- und Wasserleitungen aus Kupfer können sich auch die Installationen sehen lassen.
Grundsätzlich ist der Anbau selbstverständlich auf dem (technischen) Stand von 1996.
Mit Teilkeller, großzügiger Garage und weiteren Kellerersatzräumen im Erdgeschoss des "Neubaus" ist auch mehr als ausreichender Platz für Ihr Hobby und Ihre Freizeitaktivitäten vorhanden. Somit werden Ihnen facettenreiche Nutzungsmöglichkeiten zuteil.
Mit ca. 1.100 Einwohnern liegt der Heinsberger Stadtteil zwischen der Kreisstadt Heinsberg im Norden und der Stadt Geilenkirchen im Süden.
Durch die im Ort befindliche Grundschule und den Kindergarten im direkt angrenzenden Nachbarort eignet sich diese Wohnlage insbesondere für Familien mit Kindern.
Durch das intakte Dorf- und Vereinsleben finden Sie auf Wunsch schnell Kontakt zur Dorfgemeinschaft.
Durch die nahegelegenen Autobahnen A46 und A44 und den nur wenige Minuten entfernten Bahnhof sind die umliegenden Großstädte wie z.B. Aachen, Mönchengladbach und Düsseldorf gut zu erreichen.
Umgebungskarte
Energieausweistyp: | Bedarf |
Energiekennwert: | 298.30 kWh/(a m²) |
Energieeffizienzklasse: | H |
Ausweis gültig bis: | 02.06.2032 |
* Der oben genannte Energiekennwert spiegelt den Energieverbrauch in Kilowattstunden pro Jahr und Quadratmeter (kWh/(a m²)) wieder und liefert den tatsächlichen errechneten Energieverbrauch der Immobilie. Weitere Informationen finden Sie hier unter de.wikipedia.org/wiki/Energiebedarfsausweis
Infrastruktur (alle Angaben geschätzt):
Autobahn A46 - 5 Fahrminuten
Bahnhof - 18 Busminuten
Bushaltestelle - 2 Gehminuten
Gymnasium - 16 Busminuten
Realschule - 21 Busminuten
Grundschule - 7 Gehminuten
Kindergarten - 4 Fahrradminuten
Einkaufszentrum - 6 Fahrminuten
Düsseldorf - 47 Fahrminuten
Aachen - 48 Fahrminuten
1. Alle zu diesem Immobilienangebot gemachten Angaben sind Circa-Werte und beinhalten möglicherweise zu Wohnzwecken genutzte, aber baurechtlich nicht genehmigte Flächen und stammen vom Eigentümer bzw. Auftraggeber und wurden nicht überprüft und stellen ferner keine Zusicherung durch die reimann&wolff IMMOBILIEN GmbH dar. Daher wird auch keine Haftung für die gemachten Angaben übernommen. Irrtum und Zwischenverkauf bleiben vorbehalten.
2. Ein Großteil der Fotoaufnahmen wurde mit einem Weitwinkelobjektiv bzw. mit einem Fisheye-Objektiv aufgenommen. Dadurch können Räume größer wirken als in der Realität.
3. Reservierungen werden bei Vorlage einer entsprechenden Kaufabsichtserklärung und Vorlage einer Finanzierungsbestätigung und/oder eines Eigenkapitalnachweises vorgenommen.
4. Aufgrund der derzeit großen Anfrage nach Besichtigungstermine, bitten wir im Vorfeld um Vorlage eines Finanzierungszertifikats o.ä.
SANIERUNGSPFLICHT BEI EIGENTÜMERWECHSEL
Mehrfamilien-, Ein- und Zweifamilienhäuser in Deutschland müssen grundsätzlich gewisse Mindestanforderungen nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) erfüllen. Bis Ende Oktober 2020 galt die EnEV (Energiesparverordnung), die nun zum 01. November 2020 durch das Gebäudeenergiegesetz (GEG) abgelöst wurde.
Sanierungs- bzw. Nachrüstpflichten nach GEG gelten in allen Fällen des Eigentümerwechsels – sei es durch Hauskauf, Erbe oder Schenkung – ausgenommen sind nur Ein- und Zweifamilienhäuser, die bereits am 1.2.2002 vom Eigentümer selbst bewohnt wurden. In allen anderen Fällen gilt:
- Alte Heizkessel erneuern: Über 30 Jahre alte Heizkessel müssen erneuert werden, wenn sie flüssige oder gasförmige Brennstoffe nutzen (z.B.: Gas oder Öl). Ausgenommen sind Niedertemperatur- oder Brennwertkessel, Heizkessel mit einer Nennleistung unter 4kW oder über 400kW, Anlagen, die nur zur Warmwasser Bereitung dienen, Küchenherde oder Heizgeräte, die hauptsächlich für einen Raum ausgelegt sind und auch Warmwasser liefern. Zentralheizungen müssen mit Regelungen nachgerüstet werden. Wenn Wasser der Wärmeträger ist, müssen Thermostate zur raumweisen Temperaturregelung installiert werden.
- Warmwasserführende Rohre dämmen: Nicht gedämmte Heizungs- und Warmwasser-Rohre oder Armaturen müssen in unbeheizten Räumen gedämmt werden.
- Oberste Geschossdecken oder Dach dämmen. Die oberste Geschossdecke zu einem nicht ausgebauten und unbeheizten Dachraum muss beispielsweise gedämmt werden. Zumindest dann, wenn diese Decke zugänglich ist und die Mindestanforderungen an den Wärmeschutz nicht erfüllt werden.
Bei Ein- und Zweifamilienhäusern gilt eine Frist von 2 Jahren. Wer die Sanierungspflichten innerhalb dieser Frist nicht erfüllt, muss mit einer Strafe von bis zu 50.000€ rechnen.
Außerdem sind auch noch weitere Pflichten im GEG für Altbauten vorgeschrieben:
- Für die Haustechnik sind bestimmte Wartungsintervalle vorgeschrieben. Diese müssen eingehalten werden. Darunter fällt auch die Inspektion der Klimaanlage.
- Bei Verkauf oder Neuvermietung muss ein Energieausweis erstellt und vorgelegt werden. Denkmalgeschützte Gebäude sind von dieser Pflicht befreit.
SANIERUNGSPFLICHTEN BEI AUSBAU, UMBAU UND ERNEUERUNG
Bei größeren Umbaumaßnahmen wie Änderungen der Gebäudehülle, Erweiterungen und Ausbau sind die Eigentümer in Deutschland verpflichtet, die Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes einzuhalten. Dies Anforderungen unterscheiden sich von denen bei einem Neubau.
ERNEUERUNG EINZELNER BAUTEILE
Wer einzelne Bauteile erneuert – zum Beispiel die Fenster austauscht – muss die Anforderungen des GEG für diese einzelnen Bauteile einhalten. Auch, wenn der Putz an der Fassade entfernt wird, gilt dies als Erneuerung der Fassade und die entsprechenden Dämmwerte für die Außenwände müssen eingehalten werden. Daraus kann auch die Notwendigkeit einer Fassadendämmung entstehen. Wird die Fassade hingegen nur neu gestrichen und geringfügig ausgebessert, dann sind keine Wärmedämmanforderungen zu erfüllen.
In manchen Fällen können Ausnahmen zur Sanierungspflicht beantragt werden. Zum Beispiel wenn die Fassade saniert, aber keine neue Fassadendämmung angebracht werden soll, weil dadurch weitere Bauteile wie Fenster oder Dach zu erneuern wären, die sonst nicht hätten erneuert werden müssen.
UMFASSENDE MODERNISIERUNG MIT GESAMTENERGIEBILANZ
Alternativ dazu kann auch eine Gesamtenergiebilanz vom modernisierten Altbau erstellt werden – ähnlich wie beim Energieausweis im Neubau. Der Jahres-Primärenergiebedarf und die Transmissionswärmeverluste des gesamten Gebäudes müssen hierbei nachgewiesen und gewisse Grenzwerte eingehalten werden. Die oben beschriebenen Einzelnachweise für Bauteile entfallen damit.
Die Grenzwerte für den Altbau sind deutlich weniger streng als jene für den Neubau. Der Jahres-Primärenergiebedarf bei einem Neubau darf nicht höher sein als 75% des Referenzgebäudes. Beim Altbau hingegen darf der Jahres-Primärenergiebedarf um 40% über dem des Referenzhauses liegen. Somit kann der Primärenergiebedarf eines Altbaus zu einem vergleichbaren Neubau um rund 86% höher sein (Stand: 2019). Für die Sanierung zum Energieeffizienzhaus werden gute Förderungen vergeben.
KEINE PFLICHTEN BEI KLEINEREN MASSNAHMEN IM ALTBAU
Bei Reparatur- und Wartungsmaßnahmen oder bei Renovierungsarbeiten wie zum Beispiel die Erneuerung der Bodenbeläge oder des Badezimmers sind keine zusätzlichen Aufrüstungen nach GEG nötig.
Wenn zum Beispiel die Fassade oder die Fensterrahmen neu gestrichen werden, müssen diese Bauteile keine Grenzwerte einhalten. Selbst wenn die Fassade an einzelnen Stellen saniert wird, greift die EnEV nicht, solange die sanierte Fläche weniger als 10% der Fassadenfläche ausmacht.
WANN GILT DAS GEG IM ALTBAU NICHT?
Ist eine energetische Sanierung Pflicht? Nein! Das deutsche Gebäudeenergiegesetz (GEG) sieht nur das Nachrüsten von einigen wenigen Punkten vor, siehe oben.
Viele Sanierungsmaßnahmen wie: Fassadendämmung, neue Fenster oder die Dämmung der Kellerdecke sind hingegen freiwillig. Die Hausbesitzer entscheiden selbst, was sinnvoll erscheint und was nicht.
- Dämmung der Kellerdecke ist keine Pflicht: Eine Kellerdecke zu einem ungedämmten, nicht beheizten Kellerraum zu dämmen, kann jedoch durchaus sinnvoll sein. Es besteht aber keine gesetzliche Nachrüstpflicht.
- Fensteraustausch und Fassadendämmung ist keine Pflicht: Alte Fenster müssen laut GEG nicht ausgetauscht werden, selbst wenn sie undicht sind. Es gibt auch keine Dämmpflicht für ungedämmte Außenwände. Wenn jedoch die Fassade oder die Fenster erneuert werden sollen, dann müssen sie die Anforderrungen des GEG erfüllen. Welche Maßnahmen sinnvoll sind, kann im Einzelfall frei entschieden werden.
- Empfehlungen im Energieausweis zur Modernisierung sind nicht verpflichtend. Sie dienen als Information.
Die reimann&wolff IMMOBILIEN GmbH übernimmt für die genannten Informationen keine Haftung. Ferner wird keine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben übernommen.