Reimann & Wolff
Immobilien

 

VERKAUFT
Selfkant-Tüddern:
"Liebe auf den ersten Blick."

Kennung:5608
Objektart:Haus - Einfamilienhaus
Garageanzahl:1
Wohnfläche:91.00 m2
Grundstücksfläche:348.00 m2
Anzahl Zimmer:5.00
Anzahl Schlafzimmer:4.00
Anzahl Badezimmer:1.00
Anzahl Terrassen:1.00
Anzahl Stellplätze:1
Heizungsart:Zentral/Oel
Keller:Teil
Baujahr:1954
Zustand:Gepflegt
Verkaufstatus:Verkauft
Verfügbar Ab:nach Vereinbarung
Lage: Selfkant-Tüddern
Preis:-
Courtage:Keine zusätzliche Käuferprovision.

Ihr Ansprechpartner

Reimann&Wolff Patrick Reimann Immobilienmakler Patrick Reimann
Geschäftsführer
Tel.: +49 (0) 2452 / 687469-0
reimann@reimannwolff.de

Erleben Sie die Faszination Ihres neuen Zuhauses! Das freistehende Einfamilienhaus mit schönem Garten ist Liebe auf den ersten Blick.

Genießen Sie den besonderen Blick in Ihren sehenswerten Garten. Von Ihrer überdachten Terrasse mit großformatigen Bodenfliesen (anthrazit) haben Sie eine fantastische Aussicht auf das satte Grün der säumenden Blumen und Sträucher.
Vor einem warmen Sommerregen geschützt genießen Sie an dieser Stelle mit Ihren Freuden und Bekannten laue Sommerabende und schöne gemeinsame Stunden.

Zur besonderen Attraktivität gehört neben der ruhigen Wohnlage die helle und modernisierte Innenausstattung. Anthrazitfarbene Fliesen und Bodenbelag in Holzoptik bilden den passenden Kontrast zu den in weiß gehaltenen Wänden und Innentüren.

Zum gemütlichen Wohn-/Esszimmer gesellen sich auf dieser Ebene Küche mit separatem Abstellraum, Flur mit Entree und das in 2009 modernisierte Tageslicht-Badezimmer mit Eckbadewanne und Dusche.

In der darüber liegenden Wohnetage überzeugt der interessante Grundriss mit vier Schlafzimmern und einem separaten WC.

Durch wertvolle erfolgte Maßnahmen punktet das Einfamilienhaus auch mit energetischen Reizen. Unter anderem erfolgte eine Hohlraumdämmung und der Einbau einer modernen Heizungsanlage. Diese Punkte sind tw. bei dem aus dem Jahr 2015 stammenden Energieausweis noch nicht berücksichtigt.

Hier fühlen Sie sich richtig wohl, umgeben von einem attraktivem Lebensraum, der nur ein Ziel verfolgt: Ihre Wohnfreude.

Treten Sie ein in Ihr neues Zuhause und leben Sie los.

Mit erneuerten und lieb gewonnenen Bodenbelägen, neu gestrichenen Innentüren und dem besonders gepflegten Unterhaltungszustand entsteht in diesem Einfamilienhaus eine besondere Wohnatmosphäre.

Kunststofffenster mit Isolierverglasung (2005) und Rollläden sowie eine neue Haustüre (2018) gehören neben der im Jahre 2018 eingebauten Öl-Zentralheizung (Warmwasseraufbereitung über Durchlauferhitzer) und den bewährten Installationsleitungen zur mehr als grundsoliden Ausstattung.

Neben dem voll ausgestatteten Badezimmer (2009) im Erdgeschoss befindet sich auf der Schlafebene ein zusätzliches WC.

Die angrenzende Garage (gefliest) ist neben einem schön anzusehenden Holztor auch noch mit einem Speicher ausgestattet. Nebenbei gibt es für Sie noch einen weiteren Nebenraum. Gleichzeitig Standort für die moderne Heizungsanlage und Abstellfläche für zum Beispiel Fahrräder. Ein Kellerraum ergänzt das Angebot.

Überall ist spürbar, dass die Eigentümer darauf bedacht waren, den Bestand zu pflegen und somit Werte zu erhalten.

Für Freunde des schnellen Internets ist bereits ein Glasfaseranschluss mit einer Bandbreite von bis zu 1.000 mbit/sec vorhanden.

Tüddern ist ein Ort in der Gemeinde Selfkant im nordrhein-westfälischen Kreis Heinsberg mit ca. 2.400 Einwohnern.

Abendliche Spaziergänge in das nahe gelegene Tüdderner Fenn erhöhen die Lebens- und Wohnqualität.

Gleichzeitig bietet Tüddern alle Einrichtungen des täglichen Bedarfs, wie z.B. Einkaufsmärkte, Banken, Ärzte, und darüber hinaus eine gute Anbindung an die Städte Sittard, Aachen und Maastricht.

Umgebungskarte

Energieausweistyp:

Bedarf

Energiekennwert:

385.70 kWh/(a m²)

Energieeffizienzklasse:

H

Ausweis gültig bis:

19.03.2025


* Der oben genannte Energiekennwert spiegelt den Energieverbrauch in Kilowattstunden pro Jahr und Quadratmeter (kWh/(a m²)) wieder und liefert den tatsächlichen errechneten Energieverbrauch der Immobilie. Weitere Informationen finden Sie hier unter de.wikipedia.org/wiki/Energiebedarfsausweis

Infrastruktur (alle Werte geschätzt):
Autobahn A46 - 14 Fahrminuten
Autobahn 2 (NL) - 8 Fahrminuten
Bahnhof - 21 Fahrminuten
Bushaltestelle - 8 Gehminuten
Gymnasium - 47 Busminuten
Gesamtschule - 34 Busminuten
Grundschule - 8 Fahrminuten
Kindergarten - 8 Gehminuten
Einkaufszentrum - 4 Fahrminuten
Düsseldorf - 56 Fahrminuten
Aachen - 38 Fahrminuten
Maastricht - 30 Fahrminuten

1. Alle zu diesem Immobilienangebot gemachten Angaben sind Circa-Werte und beinhalten möglicherweise zu Wohnzwecken genutzte, aber baurechtlich nicht genehmigte Flächen und stammen vom Eigentümer bzw. Auftraggeber und wurden nicht überprüft und stellen ferner keine Zusicherung durch die reimann&wolff IMMOBILIEN GmbH dar. Daher wird auch keine Haftung für die gemachten Angaben übernommen. Irrtum und Zwischenverkauf bleiben vorbehalten.
2. Ein Großteil der Fotoaufnahmen wurde mit einem Weitwinkelobjektiv bzw. mit einem Fisheye-Objektiv aufgenommen. Dadurch können Räume größer wirken als in der Realität.
3. Reservierungen werden bei Vorlage einer entsprechenden Kaufabsichtserklärung und Vorlage einer Finanzierungsbestätigung und/oder eines Eigenkapitalnachweises vorgenommen.
4. Aufgrund der derzeit großen Anfrage nach Besichtigungstermine, bitten wir im Vorfeld um Vorlage eines Finanzierungszertifikats o.ä.

SANIERUNGSPFLICHT BEI EIGENTÜMERWECHSEL
Mehrfamilien-, Ein- und Zweifamilienhäuser in Deutschland müssen grundsätzlich gewisse Mindestanforderungen nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) erfüllen. Bis Ende Oktober 2020 galt die EnEV (Energiesparverordnung), die nun zum 01. November 2020 durch das Gebäudeenergiegesetz (GEG) abgelöst wurde.
Sanierungs- bzw. Nachrüstpflichten nach GEG gelten in allen Fällen des Eigentümerwechsels – sei es durch Hauskauf, Erbe oder Schenkung – ausgenommen sind nur Ein- und Zweifamilienhäuser, die bereits am 1.2.2002 vom Eigentümer selbst bewohnt wurden. In allen anderen Fällen gilt:
- Alte Heizkessel erneuern: Über 30 Jahre alte Heizkessel müssen erneuert werden, wenn sie flüssige oder gasförmige Brennstoffe nutzen (z.B.: Gas oder Öl). Ausgenommen sind Niedertemperatur- oder Brennwertkessel, Heizkessel mit einer Nennleistung unter 4kW oder über 400kW, Anlagen, die nur zur Warmwasser Bereitung dienen, Küchenherde oder Heizgeräte, die hauptsächlich für einen Raum ausgelegt sind und auch Warmwasser liefern. Zentralheizungen müssen mit Regelungen nachgerüstet werden. Wenn Wasser der Wärmeträger ist, müssen Thermostate zur raumweisen Temperaturregelung installiert werden.
- Warmwasserführende Rohre dämmen: Nicht gedämmte Heizungs- und Warmwasser-Rohre oder Armaturen müssen in unbeheizten Räumen gedämmt werden.
- Oberste Geschossdecken oder Dach dämmen. Die oberste Geschossdecke zu einem nicht ausgebauten und unbeheizten Dachraum muss beispielsweise gedämmt werden. Zumindest dann, wenn diese Decke zugänglich ist und die Mindestanforderungen an den Wärmeschutz nicht erfüllt werden.

Bei Ein- und Zweifamilienhäusern gilt eine Frist von 2 Jahren. Wer die Sanierungspflichten innerhalb dieser Frist nicht erfüllt, muss mit einer Strafe von bis zu 50.000€ rechnen.

Außerdem sind auch noch weitere Pflichten im GEG für Altbauten vorgeschrieben:
- Für die Haustechnik sind bestimmte Wartungsintervalle vorgeschrieben. Diese müssen eingehalten werden. Darunter fällt auch die Inspektion der Klimaanlage.
- Bei Verkauf oder Neuvermietung muss ein Energieausweis erstellt und vorgelegt werden. Denkmalgeschützte Gebäude sind von dieser Pflicht befreit.

SANIERUNGSPFLICHTEN BEI AUSBAU, UMBAU UND ERNEUERUNG
Bei größeren Umbaumaßnahmen wie Änderungen der Gebäudehülle, Erweiterungen und Ausbau sind die Eigentümer in Deutschland verpflichtet, die Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes einzuhalten. Dies Anforderungen unterscheiden sich von denen bei einem Neubau.

ERNEUERUNG EINZELNER BAUTEILE
Wer einzelne Bauteile erneuert – zum Beispiel die Fenster austauscht – muss die Anforderungen des GEG für diese einzelnen Bauteile einhalten. Auch, wenn der Putz an der Fassade entfernt wird, gilt dies als Erneuerung der Fassade und die entsprechenden Dämmwerte für die Außenwände müssen eingehalten werden. Daraus kann auch die Notwendigkeit einer Fassadendämmung entstehen. Wird die Fassade hingegen nur neu gestrichen und geringfügig ausgebessert, dann sind keine Wärmedämmanforderungen zu erfüllen.
In manchen Fällen können Ausnahmen zur Sanierungspflicht beantragt werden. Zum Beispiel wenn die Fassade saniert, aber keine neue Fassadendämmung angebracht werden soll, weil dadurch weitere Bauteile wie Fenster oder Dach zu erneuern wären, die sonst nicht hätten erneuert werden müssen.

UMFASSENDE MODERNISIERUNG MIT GESAMTENERGIEBILANZ
Alternativ dazu kann auch eine Gesamtenergiebilanz vom modernisierten Altbau erstellt werden – ähnlich wie beim Energieausweis im Neubau. Der Jahres-Primärenergiebedarf und die Transmissionswärmeverluste des gesamten Gebäudes müssen hierbei nachgewiesen und gewisse Grenzwerte eingehalten werden. Die oben beschriebenen Einzelnachweise für Bauteile entfallen damit.
Die Grenzwerte für den Altbau sind deutlich weniger streng als jene für den Neubau. Der Jahres-Primärenergiebedarf bei einem Neubau darf nicht höher sein als 75% des Referenzgebäudes. Beim Altbau hingegen darf der Jahres-Primärenergiebedarf um 40% über dem des Referenzhauses liegen. Somit kann der Primärenergiebedarf eines Altbaus zu einem vergleichbaren Neubau um rund 86% höher sein (Stand: 2019). Für die Sanierung zum Energieeffizienzhaus werden gute Förderungen vergeben.

KEINE PFLICHTEN BEI KLEINEREN MASSNAHMEN IM ALTBAU
Bei Reparatur- und Wartungsmaßnahmen oder bei Renovierungsarbeiten wie zum Beispiel die Erneuerung der Bodenbeläge oder des Badezimmers sind keine zusätzlichen Aufrüstungen nach GEG nötig.
Wenn zum Beispiel die Fassade oder die Fensterrahmen neu gestrichen werden, müssen diese Bauteile keine Grenzwerte einhalten. Selbst wenn die Fassade an einzelnen Stellen saniert wird, greift die EnEV nicht, solange die sanierte Fläche weniger als 10% der Fassadenfläche ausmacht.

WANN GILT DAS GEG IM ALTBAU NICHT?
Ist eine energetische Sanierung Pflicht? Nein! Das deutsche Gebäudeenergiegesetz (GEG) sieht nur das Nachrüsten von einigen wenigen Punkten vor, siehe oben.

Viele Sanierungsmaßnahmen wie: Fassadendämmung, neue Fenster oder die Dämmung der Kellerdecke sind hingegen freiwillig. Die Hausbesitzer entscheiden selbst, was sinnvoll erscheint und was nicht.
- Dämmung der Kellerdecke ist keine Pflicht: Eine Kellerdecke zu einem ungedämmten, nicht beheizten Kellerraum zu dämmen, kann jedoch durchaus sinnvoll sein. Es besteht aber keine gesetzliche Nachrüstpflicht.
- Fensteraustausch und Fassadendämmung ist keine Pflicht: Alte Fenster müssen laut GEG nicht ausgetauscht werden, selbst wenn sie undicht sind. Es gibt auch keine Dämmpflicht für ungedämmte Außenwände. Wenn jedoch die Fassade oder die Fenster erneuert werden sollen, dann müssen sie die Anforderrungen des GEG erfüllen. Welche Maßnahmen sinnvoll sind, kann im Einzelfall frei entschieden werden.
- Empfehlungen im Energieausweis zur Modernisierung sind nicht verpflichtend. Sie dienen als Information.

Die reimann&wolff IMMOBILIEN GmbH übernimmt für die genannten Informationen keine Haftung. Ferner wird keine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben übernommen.

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