Reimann & Wolff
Immobilien

 

VERKAUFT
Waldfeucht-Bocket:
"Aus besten Händen."

Kennung:5609
Objektart:Haus - Einfamilienhaus
Garageanzahl:2
Wohnfläche:193.50 m2
Grundstücksfläche:1714.00 m2
Anzahl Zimmer:7.00
Anzahl Schlafzimmer:6.00
Anzahl Badezimmer:2.00
Anzahl Terrassen:2.00
Anzahl Stellplätze:2
Heizungsart:Zentral/Gas
Keller:Ja
Baujahr:1963
Verkaufstatus:Verkauft
Verfügbar Ab:nach Vereinbarung
Lage: Waldfeucht-Bocket
Preis:-
Courtage:Keine zusätzliche Käuferprovision.

Ihr Ansprechpartner

Reimann&Wolff Patrick Reimann Immobilienmakler Patrick Reimann
Geschäftsführer
Tel.: +49 (0) 2452 / 687469-0
reimann@reimannwolff.de

Die anhaltende Attraktivität bei diesem freistehenden Einfamilienhaus nebst großem Grundstück zeigt sich durch den gelungenen Kontrast zwischen elegant weißer Außenfassade mit markanten Klinkerakzenten. Besonders herauszustellen ist der überdurchschnittliche und seinesgleichen suchende Unterhaltungs- und Pflegezustand.

Auf dem insgesamt mehr als 1.700 Quadratmeter großen Stück Freiheit genießen Sie Garten und Natur pur.
Durch einen gemütlichen, schöne Stunden in Gemeinsamkeit versprechenden Pavillon wird die großzügige Rasenfläche mit schön integrierten und bunt blühenden Sträuchern und Blumen ergänzt.
Von der leicht erhöhten Terrasse oder Ihrer bemerkenswerten Dachterrasse haben Sie einen wunderbaren Blick auf Ihren Garten.

Die attraktive Ortslage mit naturverbundenem Garten macht den Unterschied - für Sie und Ihre Kinder ein interessanter Platz zum Leben und Entspannen.

Insbesondere durch das überdurchschnittliche Wohnraumangebot mit bis zu sechs Schlaf- und zwei Badezimmern und der dadurch gesteigerten Wohnfreude bietet das mit viel Liebe zum Detail gepflegte Wohnhaus für alles einfach mehr Platz.
Mit dem ebenerdigen Schlafraum und zusätzlichem Badezimmer (2000 modernisiert) können Sie das Wohnen auf einer Ebene realisieren.

Aufsehen erregend und faszinierend zugleich: Der mehr als geräumige und komplett hell geflieste Wohnraum mit faszinierendem Grundriss vereint auf eindrucksvolle Weise die offen gestalteten Bereiche Wohnzimmer, Kaminecke, Esszimmer und Küche und schafft ganz nebenbei eine atemberaubende Wohnatmosphäre.

Auf den weiter oben liegenden Ebenen, im Ober- und gemütlichen Dachgeschoss, sind die Schlafbereiche mit bis zu fünf weiteren Schlafzimmern sowie ein zusätzliches Tageslicht-Badezimmer zu finden.

Gerade das Gleichgewicht zwischen überdurchschnittlichem und interessantem Platzangebot und freizeitorientierten Akzenten wie dem wunderschönen Garten zeugt von besonderer Individualität und verfolgt nur ein Ziel: Ihnen das Leben so schön wie möglich zu gestalten.

Mit dem ebenfalls komplett gefliesten Kellerbereich eröffnen sich wertvolle Abstell- und Nutzungsmöglichkeiten. Ergänzt durch die beiden Garagen im Außenbereich.

In diesem einzigartigen Zuhause erwartet Sie Wohngenuss auf besonders interessantem Niveau: Altbewährtes und modernisierte Elemente wie z.B. die hellen Fliesenböden vermitteln eine moderne und freundliche Wohnumgebung.

Im Rahmen der ständig durchgeführten Instandhaltungsmaßnahmen sind u.a. folgende Gewerke erneuert worden: Fensteranlage (ca. 1989 bzw. 90er Jahre), Erneuerung des hinteren (Flach-) Daches (vor ca. 20 Jahren), Erneuerung der Heizungsanlage (2008), Dachdämmung usw.
Installationsleitungen sin in einem soliden Zustand. Genauer gesagt, Wasserleitungen sind aus Kupfer und Abwasserleitungen bereits aus PVC. Alleine die Elektroinstallation lässt Spielraum für Verbesserungen.

Die vorhandenen Kunststofffenster mit Isolierverglasung und Rollläden präsentieren sich somit in gutem Zustand.

Die Wärmeerzeugung sowie die Warmwasseraufbereitung erfolgt seit 2008 über eine Gas-Zentralheizung.

Eine Internetgeschwindigkeit von bis zu 1.000 mbit/s ist möglich.

Der Ort Bocket ist ein Teil der Gemeinde Waldfeucht und mit ca. 1.000 Einwohner ein beschaulicher Wohnort mit naturnaher Wohnqualität.

Am Ortsrand gelegen, nur unweit des schönen Ortskerns, kommen Sie in den Genuss einer natürlichen Weitsicht.

Ein Kindergarten ist im Ort vorhanden. In unmittelbarer Nähe, nur ca. 2-3 Fahrminuten entfernt, treffen Sie in Waldfeucht auf eine hervorragende Infrastruktur. Hier finden Sie Ärzte, Einkaufszentrum, Banken sowie Einzelhandelsgeschäfte.

Die Grundschule und ein Hallenbad befinden sich im nahe gelegenen Ortsteil Haaren.

Umgebungskarte

Energieausweistyp:

Bedarf

Energiekennwert:

251.70 kWh/(a m²)

Energieeffizienzklasse:

H

Ausweis gültig bis:

16.06.2032


* Der oben genannte Energiekennwert spiegelt den Energieverbrauch in Kilowattstunden pro Jahr und Quadratmeter (kWh/(a m²)) wieder und liefert den tatsächlichen errechneten Energieverbrauch der Immobilie. Weitere Informationen finden Sie hier unter de.wikipedia.org/wiki/Energiebedarfsausweis

Infrastruktur (alle Angaben geschätzt):
Autobahn A46 - 13 Fahrminuten
Bahnhof - 10 Fahrminuten
Bushaltestelle - 1 Gehminute
Grundschule (Haaren) - 7 Fahrminuten
Gymnasium - 33 Busminuten
Realschule - 28 Busminuten
Kindergarten - 6 Gehminuten
Einkaufsmarkt - 2 Fahrminuten
Aachen - 47 Fahrminuten
Köln - 76 Fahrminuten
Düsseldorf - 55 Fahrminuten

1. Alle zu diesem Immobilienangebot gemachten Angaben sind Circa-Werte und beinhalten möglicherweise zu Wohnzwecken genutzte, aber baurechtlich nicht genehmigte Flächen und stammen vom Eigentümer bzw. Auftraggeber und wurden nicht überprüft und stellen ferner keine Zusicherung durch die reimann&wolff IMMOBILIEN GmbH dar. Daher wird auch keine Haftung für die gemachten Angaben übernommen. Irrtum und Zwischenverkauf bleiben vorbehalten.
2. Ein Großteil der Fotoaufnahmen wurde mit einem Weitwinkelobjektiv bzw. mit einem Fisheye-Objektiv aufgenommen. Dadurch können Räume größer wirken als in der Realität.
3. Reservierungen werden bei Vorlage einer entsprechenden Kaufabsichtserklärung und Vorlage einer Finanzierungsbestätigung und/oder eines Eigenkapitalnachweises vorgenommen.
4. Aufgrund der derzeit großen Anfrage nach Besichtigungstermine, bitten wir im Vorfeld um Vorlage eines Finanzierungszertifikats o.ä.

SANIERUNGSPFLICHT BEI EIGENTÜMERWECHSEL
Mehrfamilien-, Ein- und Zweifamilienhäuser in Deutschland müssen grundsätzlich gewisse Mindestanforderungen nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) erfüllen. Bis Ende Oktober 2020 galt die EnEV (Energiesparverordnung), die nun zum 01. November 2020 durch das Gebäudeenergiegesetz (GEG) abgelöst wurde.
Sanierungs- bzw. Nachrüstpflichten nach GEG gelten in allen Fällen des Eigentümerwechsels – sei es durch Hauskauf, Erbe oder Schenkung – ausgenommen sind nur Ein- und Zweifamilienhäuser, die bereits am 1.2.2002 vom Eigentümer selbst bewohnt wurden. In allen anderen Fällen gilt:
- Alte Heizkessel erneuern: Über 30 Jahre alte Heizkessel müssen erneuert werden, wenn sie flüssige oder gasförmige Brennstoffe nutzen (z.B.: Gas oder Öl). Ausgenommen sind Niedertemperatur- oder Brennwertkessel, Heizkessel mit einer Nennleistung unter 4kW oder über 400kW, Anlagen, die nur zur Warmwasser Bereitung dienen, Küchenherde oder Heizgeräte, die hauptsächlich für einen Raum ausgelegt sind und auch Warmwasser liefern. Zentralheizungen müssen mit Regelungen nachgerüstet werden. Wenn Wasser der Wärmeträger ist, müssen Thermostate zur raumweisen Temperaturregelung installiert werden.
- Warmwasserführende Rohre dämmen: Nicht gedämmte Heizungs- und Warmwasser-Rohre oder Armaturen müssen in unbeheizten Räumen gedämmt werden.
- Oberste Geschossdecken oder Dach dämmen. Die oberste Geschossdecke zu einem nicht ausgebauten und unbeheizten Dachraum muss beispielsweise gedämmt werden. Zumindest dann, wenn diese Decke zugänglich ist und die Mindestanforderungen an den Wärmeschutz nicht erfüllt werden.

Bei Ein- und Zweifamilienhäusern gilt eine Frist von 2 Jahren. Wer die Sanierungspflichten innerhalb dieser Frist nicht erfüllt, muss mit einer Strafe von bis zu 50.000€ rechnen.

Außerdem sind auch noch weitere Pflichten im GEG für Altbauten vorgeschrieben:
- Für die Haustechnik sind bestimmte Wartungsintervalle vorgeschrieben. Diese müssen eingehalten werden. Darunter fällt auch die Inspektion der Klimaanlage.
- Bei Verkauf oder Neuvermietung muss ein Energieausweis erstellt und vorgelegt werden. Denkmalgeschützte Gebäude sind von dieser Pflicht befreit.

SANIERUNGSPFLICHTEN BEI AUSBAU, UMBAU UND ERNEUERUNG
Bei größeren Umbaumaßnahmen wie Änderungen der Gebäudehülle, Erweiterungen und Ausbau sind die Eigentümer in Deutschland verpflichtet, die Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes einzuhalten. Dies Anforderungen unterscheiden sich von denen bei einem Neubau.

ERNEUERUNG EINZELNER BAUTEILE
Wer einzelne Bauteile erneuert – zum Beispiel die Fenster austauscht – muss die Anforderungen des GEG für diese einzelnen Bauteile einhalten. Auch, wenn der Putz an der Fassade entfernt wird, gilt dies als Erneuerung der Fassade und die entsprechenden Dämmwerte für die Außenwände müssen eingehalten werden. Daraus kann auch die Notwendigkeit einer Fassadendämmung entstehen. Wird die Fassade hingegen nur neu gestrichen und geringfügig ausgebessert, dann sind keine Wärmedämmanforderungen zu erfüllen.
In manchen Fällen können Ausnahmen zur Sanierungspflicht beantragt werden. Zum Beispiel wenn die Fassade saniert, aber keine neue Fassadendämmung angebracht werden soll, weil dadurch weitere Bauteile wie Fenster oder Dach zu erneuern wären, die sonst nicht hätten erneuert werden müssen.

UMFASSENDE MODERNISIERUNG MIT GESAMTENERGIEBILANZ
Alternativ dazu kann auch eine Gesamtenergiebilanz vom modernisierten Altbau erstellt werden – ähnlich wie beim Energieausweis im Neubau. Der Jahres-Primärenergiebedarf und die Transmissionswärmeverluste des gesamten Gebäudes müssen hierbei nachgewiesen und gewisse Grenzwerte eingehalten werden. Die oben beschriebenen Einzelnachweise für Bauteile entfallen damit.
Die Grenzwerte für den Altbau sind deutlich weniger streng als jene für den Neubau. Der Jahres-Primärenergiebedarf bei einem Neubau darf nicht höher sein als 75% des Referenzgebäudes. Beim Altbau hingegen darf der Jahres-Primärenergiebedarf um 40% über dem des Referenzhauses liegen. Somit kann der Primärenergiebedarf eines Altbaus zu einem vergleichbaren Neubau um rund 86% höher sein (Stand: 2019). Für die Sanierung zum Energieeffizienzhaus werden gute Förderungen vergeben.

KEINE PFLICHTEN BEI KLEINEREN MASSNAHMEN IM ALTBAU
Bei Reparatur- und Wartungsmaßnahmen oder bei Renovierungsarbeiten wie zum Beispiel die Erneuerung der Bodenbeläge oder des Badezimmers sind keine zusätzlichen Aufrüstungen nach GEG nötig.
Wenn zum Beispiel die Fassade oder die Fensterrahmen neu gestrichen werden, müssen diese Bauteile keine Grenzwerte einhalten. Selbst wenn die Fassade an einzelnen Stellen saniert wird, greift die EnEV nicht, solange die sanierte Fläche weniger als 10% der Fassadenfläche ausmacht.

WANN GILT DAS GEG IM ALTBAU NICHT?
Ist eine energetische Sanierung Pflicht? Nein! Das deutsche Gebäudeenergiegesetz (GEG) sieht nur das Nachrüsten von einigen wenigen Punkten vor, siehe oben.

Viele Sanierungsmaßnahmen wie: Fassadendämmung, neue Fenster oder die Dämmung der Kellerdecke sind hingegen freiwillig. Die Hausbesitzer entscheiden selbst, was sinnvoll erscheint und was nicht.
- Dämmung der Kellerdecke ist keine Pflicht: Eine Kellerdecke zu einem ungedämmten, nicht beheizten Kellerraum zu dämmen, kann jedoch durchaus sinnvoll sein. Es besteht aber keine gesetzliche Nachrüstpflicht.
- Fensteraustausch und Fassadendämmung ist keine Pflicht: Alte Fenster müssen laut GEG nicht ausgetauscht werden, selbst wenn sie undicht sind. Es gibt auch keine Dämmpflicht für ungedämmte Außenwände. Wenn jedoch die Fassade oder die Fenster erneuert werden sollen, dann müssen sie die Anforderrungen des GEG erfüllen. Welche Maßnahmen sinnvoll sind, kann im Einzelfall frei entschieden werden.
- Empfehlungen im Energieausweis zur Modernisierung sind nicht verpflichtend. Sie dienen als Information.

Die reimann&wolff IMMOBILIEN GmbH übernimmt für die genannten Informationen keine Haftung. Ferner wird keine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben übernommen.

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