Reimann & Wolff
Immobilien

 

VERKAUFT
Herzogenrath-Kohlscheid:
"Gute Haussichten mit weiterer Bebauungsmöglichkeit."

Kennung:5612
Objektart:Haus - Mehrfamilienhaus
Wohnfläche:398.00 m2
Grundstücksfläche:990.00 m2
Anzahl Zimmer:22.00
Anzahl Stellplätze:10
Heizungsart:/Gas
Keller:Ja
Baujahr:2002
Zustand:Teil_vollsaniert
Verkaufstatus:Verkauft
Verfügbar Ab:sofort
Lage: Herzogenrath-Kohlscheid
Preis:-
Mieteinnahmen Ist:40.200,00 € / Jahr
Mieteinnahmen Soll:40.200,00 € / Jahr
Courtage:Keine zusätzliche Käuferprovision.

Ihr Ansprechpartner

Reimann&Wolff Patrick Reimann Immobilienmakler Patrick Reimann
Geschäftsführer
Tel.: +49 (0) 2452 / 687469-0
reimann@reimannwolff.de

Mit dieser Immobilienanlage, einem im Jahr 2002 umfangreich sanierten und um eine Etage aufgestockten vermieteten Mehrfamilienhaus mit 10 Wohneinheiten, kommen Sie Ihrem Wunsch nach finanzieller Unabhängigkeit ein großes Stück näher - und sichern ganz nebenbei Ihre Altersvorsorge.
Zusätzlich kann das Grundstück noch weiter bebaut werden!

Für die Erzielung nachhaltiger Mieten und einer guten Vermietungssituation, ist die Attraktivität der einzelnen Wohnungen von entscheidender Bedeutung. Dabei steht die Frage im Vordergrund, worauf Mieter Wert legen. Sicherlich eine attraktive und begehrte Ausstattung gepaart mit einer durchdachten Raumaufteilung (siehe Grundrisse). Selbstverständlich ist auch die gute und zentrale Wohnlage ein wichtiges Kriterium.

Mit diesem vom jetzigen Eigentümer stets sehr gut unterhaltenden und dadurch im Bestzustand befindlichen Mehrfamilienhaus werden genau diese Wünsche erfüllt. Ihre zufriedenen Mieter danken es Ihnen mit entsprechender Mietkonstanz.

Zur Attraktivität der 2- und 3- Zimmer-Wohnungen tragen insbesondere die ansprechenden Balkone inklusive Blick in die grüne Gartenanlage und Wohnumgebung bei.

Alle 10 Wohneinheiten mit Wohnungsgrößen von ca. 32 bis 63 Quadratmetern glänzen zusätzlich durch die erfrischende Ausstattung und moderne Tageslicht-Badezimmer mit Dusche.

Kellerabstellräume für die einzelnen Wohnungen sind bequem zu erreichen und befinden sich neben den üblichen Nutzräumen wie Fahrradabstell-, Wasch- und Trockenraum im Untergeschoss des Hauses.

Das Gebäude wurde ursprünglich 1956 zweigeschossig und in solider Massivbauweise errichtet. Im Jahr 2002 erfolgte dann eine Kernsanierung und die Aufstockung um das jetzige Dachgeschoss. Somit konnte die ohnehin schon attraktive Wohnfläche deutlich gesteigert werden.
Zuletzt wurden drei Wohneinheiten renoviert. Mit neuen Bodenbelägen und frisch gestrichenen Wände ein wahrer Hingucker.

Durch die eingebrachte Modernität, die sich sowohl bei der elegant und frisch wirkenden Außenoptik als auch bei der Auswahl der Innenausstattung widerspiegelt, ist der Grundstein für eine nachhaltige Attraktivität gelegt worden.

Dass der bisherige Eigentümer ein besonderes Augenmerk auf die Werterhaltung gelegt hat, ist unter anderem auch beim überdurchschnittlich gepflegten Zustand des Untergeschosses und des Hausflures ersichtlich.

Gefällige Bodenbeläge mit Fliesen und Laminat geben den hellen Räumen eine ganz eigene und elegante Note.

Auch energetisch ist das Mehrfamilienhaus mit Kunststofffenster inklusive Isolierverglasung und Wärmedämmverbundsystem sehr gute aufgestellt.

Neben der neuen Fassade wurde mit der Aufstockung selbstverständlich auch ein neues Dach und eine neue Dacheindeckung mit entsprechender Wärmedämmung hergestellt, was zu einem geringen Energieverbrauch und einen hervorragenden Energiekennwert führt. Belohnt durch die Energieeffizienzklasse B.

Mit komplett erneuerter Haustechnik (u.a. Elektroinstallation, (Ab-) Wasserleitungen) ist das Mietobjekt auch von dieser Seite betrachtet eine gute Investition.

Alle modernisierten Badezimmer sind sehenswert, weiß gefliest und mit Duschen ausgestattet.

Selbstverständlich auch aus dem Jahr der Sanierung: die mit Gas betriebene Heizungsanlage. Warmwassererzeugung erfolgt über Durchlauferhitzer.

Kohlscheid ist ein Stadtteil von Herzogenrath in der Städteregion Aachen mit ca. 19.000 Einwohnern.

Durch die intakte Infrastruktur mit Anschluss an Bahnhof und die Autobahnen A4 und 44 sind die Städte Aachen und Maastricht schnell zu erreichen.

Einkaufsmärkte, Schulen und Kindergärten sind ebenfalls im Ort vorhanden.

Umgebungskarte

Energieausweistyp:

Verbrauch

Energiekennwert:

63.30 kWh/(a m²)

Energieeffizienzklasse:

B

Ausweis gültig bis:

11.07.2032


* Der oben genannte Energiekennwert spiegelt den Energieverbrauch in Kilowattstunden pro Jahr und Quadratmeter (kWh/(a m²)) wieder und liefert den tatsächlichen errechneten Energieverbrauch der Immobilie. Weitere Informationen finden Sie hier unter de.wikipedia.org/wiki/Energiebedarfsausweis

Infrastruktur (alle Angaben geschätzt):
Autobahn A44 - 12 Fahrminuten
A4 - 8 Fahrminuten
Bahnhof - 7 Fahrminuten
Bushaltestelle - 2 Gehminuten
Grundschule - 6 Fahrradminuten
Gymnasium - 14 Fahrradminuten
Realschule - 14 Fahrradminuten
Kindergarten - 6 Fahrradminuten
Einkaufsmarkt - 2 Fahrminuten
Aachen - 21 Fahrminuten
Maastricht - 35 Fahrminuten
Düsseldorf - 61 Fahrminuten

1. Alle zu diesem Immobilienangebot gemachten Angaben sind Circa-Werte und beinhalten möglicherweise zu Wohnzwecken genutzte, aber baurechtlich nicht genehmigte Flächen und stammen vom Eigentümer bzw. Auftraggeber und wurden nicht überprüft und stellen ferner keine Zusicherung durch die reimann&wolff IMMOBILIEN GmbH dar. Daher wird auch keine Haftung für die gemachten Angaben übernommen. Irrtum und Zwischenverkauf bleiben vorbehalten.
2. Ein Großteil der Fotoaufnahmen wurde mit einem Weitwinkelobjektiv bzw. mit einem Fisheye-Objektiv aufgenommen. Dadurch können Räume größer wirken als in der Realität.
3. Reservierungen werden bei Vorlage einer entsprechenden Kaufabsichtserklärung und Vorlage einer Finanzierungsbestätigung und/oder eines Eigenkapitalnachweises vorgenommen.
4. Aufgrund der derzeit großen Anfrage nach Besichtigungstermine, bitten wir im Vorfeld um Vorlage eines Finanzierungszertifikats o.ä.

SANIERUNGSPFLICHT BEI EIGENTÜMERWECHSEL
Mehrfamilien-, Ein- und Zweifamilienhäuser in Deutschland müssen grundsätzlich gewisse Mindestanforderungen nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) erfüllen. Bis Ende Oktober 2020 galt die EnEV (Energiesparverordnung), die nun zum 01. November 2020 durch das Gebäudeenergiegesetz (GEG) abgelöst wurde.
Sanierungs- bzw. Nachrüstpflichten nach GEG gelten in allen Fällen des Eigentümerwechsels – sei es durch Hauskauf, Erbe oder Schenkung – ausgenommen sind nur Ein- und Zweifamilienhäuser, die bereits am 1.2.2002 vom Eigentümer selbst bewohnt wurden. In allen anderen Fällen gilt:
- Alte Heizkessel erneuern: Über 30 Jahre alte Heizkessel müssen erneuert werden, wenn sie flüssige oder gasförmige Brennstoffe nutzen (z.B.: Gas oder Öl). Ausgenommen sind Niedertemperatur- oder Brennwertkessel, Heizkessel mit einer Nennleistung unter 4kW oder über 400kW, Anlagen, die nur zur Warmwasser Bereitung dienen, Küchenherde oder Heizgeräte, die hauptsächlich für einen Raum ausgelegt sind und auch Warmwasser liefern. Zentralheizungen müssen mit Regelungen nachgerüstet werden. Wenn Wasser der Wärmeträger ist, müssen Thermostate zur raumweisen Temperaturregelung installiert werden.
- Warmwasserführende Rohre dämmen: Nicht gedämmte Heizungs- und Warmwasser-Rohre oder Armaturen müssen in unbeheizten Räumen gedämmt werden.
- Oberste Geschossdecken oder Dach dämmen. Die oberste Geschossdecke zu einem nicht ausgebauten und unbeheizten Dachraum muss beispielsweise gedämmt werden. Zumindest dann, wenn diese Decke zugänglich ist und die Mindestanforderungen an den Wärmeschutz nicht erfüllt werden.

Bei Ein- und Zweifamilienhäusern gilt eine Frist von 2 Jahren. Wer die Sanierungspflichten innerhalb dieser Frist nicht erfüllt, muss mit einer Strafe von bis zu 50.000€ rechnen.

Außerdem sind auch noch weitere Pflichten im GEG für Altbauten vorgeschrieben:
- Für die Haustechnik sind bestimmte Wartungsintervalle vorgeschrieben. Diese müssen eingehalten werden. Darunter fällt auch die Inspektion der Klimaanlage.
- Bei Verkauf oder Neuvermietung muss ein Energieausweis erstellt und vorgelegt werden. Denkmalgeschützte Gebäude sind von dieser Pflicht befreit.

SANIERUNGSPFLICHTEN BEI AUSBAU, UMBAU UND ERNEUERUNG
Bei größeren Umbaumaßnahmen wie Änderungen der Gebäudehülle, Erweiterungen und Ausbau sind die Eigentümer in Deutschland verpflichtet, die Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes einzuhalten. Dies Anforderungen unterscheiden sich von denen bei einem Neubau.

ERNEUERUNG EINZELNER BAUTEILE
Wer einzelne Bauteile erneuert – zum Beispiel die Fenster austauscht – muss die Anforderungen des GEG für diese einzelnen Bauteile einhalten. Auch, wenn der Putz an der Fassade entfernt wird, gilt dies als Erneuerung der Fassade und die entsprechenden Dämmwerte für die Außenwände müssen eingehalten werden. Daraus kann auch die Notwendigkeit einer Fassadendämmung entstehen. Wird die Fassade hingegen nur neu gestrichen und geringfügig ausgebessert, dann sind keine Wärmedämmanforderungen zu erfüllen.
In manchen Fällen können Ausnahmen zur Sanierungspflicht beantragt werden. Zum Beispiel wenn die Fassade saniert, aber keine neue Fassadendämmung angebracht werden soll, weil dadurch weitere Bauteile wie Fenster oder Dach zu erneuern wären, die sonst nicht hätten erneuert werden müssen.

UMFASSENDE MODERNISIERUNG MIT GESAMTENERGIEBILANZ
Alternativ dazu kann auch eine Gesamtenergiebilanz vom modernisierten Altbau erstellt werden – ähnlich wie beim Energieausweis im Neubau. Der Jahres-Primärenergiebedarf und die Transmissionswärmeverluste des gesamten Gebäudes müssen hierbei nachgewiesen und gewisse Grenzwerte eingehalten werden. Die oben beschriebenen Einzelnachweise für Bauteile entfallen damit.
Die Grenzwerte für den Altbau sind deutlich weniger streng als jene für den Neubau. Der Jahres-Primärenergiebedarf bei einem Neubau darf nicht höher sein als 75% des Referenzgebäudes. Beim Altbau hingegen darf der Jahres-Primärenergiebedarf um 40% über dem des Referenzhauses liegen. Somit kann der Primärenergiebedarf eines Altbaus zu einem vergleichbaren Neubau um rund 86% höher sein (Stand: 2019). Für die Sanierung zum Energieeffizienzhaus werden gute Förderungen vergeben.

KEINE PFLICHTEN BEI KLEINEREN MASSNAHMEN IM ALTBAU
Bei Reparatur- und Wartungsmaßnahmen oder bei Renovierungsarbeiten wie zum Beispiel die Erneuerung der Bodenbeläge oder des Badezimmers sind keine zusätzlichen Aufrüstungen nach GEG nötig.
Wenn zum Beispiel die Fassade oder die Fensterrahmen neu gestrichen werden, müssen diese Bauteile keine Grenzwerte einhalten. Selbst wenn die Fassade an einzelnen Stellen saniert wird, greift die EnEV nicht, solange die sanierte Fläche weniger als 10% der Fassadenfläche ausmacht.

WANN GILT DAS GEG IM ALTBAU NICHT?
Ist eine energetische Sanierung Pflicht? Nein! Das deutsche Gebäudeenergiegesetz (GEG) sieht nur das Nachrüsten von einigen wenigen Punkten vor, siehe oben.

Viele Sanierungsmaßnahmen wie: Fassadendämmung, neue Fenster oder die Dämmung der Kellerdecke sind hingegen freiwillig. Die Hausbesitzer entscheiden selbst, was sinnvoll erscheint und was nicht.
- Dämmung der Kellerdecke ist keine Pflicht: Eine Kellerdecke zu einem ungedämmten, nicht beheizten Kellerraum zu dämmen, kann jedoch durchaus sinnvoll sein. Es besteht aber keine gesetzliche Nachrüstpflicht.
- Fensteraustausch und Fassadendämmung ist keine Pflicht: Alte Fenster müssen laut GEG nicht ausgetauscht werden, selbst wenn sie undicht sind. Es gibt auch keine Dämmpflicht für ungedämmte Außenwände. Wenn jedoch die Fassade oder die Fenster erneuert werden sollen, dann müssen sie die Anforderrungen des GEG erfüllen. Welche Maßnahmen sinnvoll sind, kann im Einzelfall frei entschieden werden.
- Empfehlungen im Energieausweis zur Modernisierung sind nicht verpflichtend. Sie dienen als Information.

Die reimann&wolff IMMOBILIEN GmbH übernimmt für die genannten Informationen keine Haftung. Ferner wird keine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben übernommen.

Jetzt Kontakt aufnehmen

  Widerrufsbelehrung
Ich habe die Widerrufsbelehrung gelesen, verstanden und bin damit einverstanden. Des Weiteren stimme ich zu, dass vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Dienstleistung begonnen werden darf.
Die Datenschutzerklärung habe ich gelesen und zur Kenntnis genommen.
Ich erkläre mich mit der Speicherung meiner Daten gemäß Datenschutzerklärung einverstanden. Dieses Einverständnis kann ich jederzeit widerrufen.