Reimann & Wolff
Immobilien

 

VERKAUFT
Gangelt-Hastenrath:
"Modernes Ambiente."

Kennung:5625
Objektart:Haus - Doppelhaushaelfte
Garageanzahl:1
Wohnfläche:170.00 m2
Grundstücksfläche:317.00 m2
Anzahl Zimmer:4.00
Anzahl Schlafzimmer:3.00
Anzahl Badezimmer:1.00
Anzahl Terrassen:1.00
Anzahl Stellplätze:1
Kamin:Ja
Heizungsart:Zentral/Gas
Keller:Ja
Dachform:Satteldach
Baujahr:2002
Verkaufstatus:Verkauft
Verfügbar Ab:sofort
Lage: Gangelt-Hastenrath
Preis:-
Courtage:Keine zusätzliche Käuferprovision.

Ihr Ansprechpartner

Reimann&Wolff Patrick Reimann Immobilienmakler Patrick Reimann
Geschäftsführer
Tel.: +49 (0) 2452 / 687469-0
reimann@reimannwolff.de

Die Begeisterung für Design, das zugleich modern und ansprechend wirkt, wächst immer mehr.

Neben klaren Formen und Strukturen ist schon bei der Planung durch den Eigentümer auf Qualität und hochwertiges Interieur Wert gelegt worden. Gerade das Gleichgewicht zwischen wertvollen Details und besonders interessanten Akzenten zeugt von Individualität. Drei Wohnebenen ermöglichen Wohngenuss ohne Einschränkung.

Der durchdachte Baustil verfolgt nur ein Ziel: Ihnen das Leben so angenehm und bequem wie möglich zu gestalten. Das großzügige Wohnkonzept mit mehreren Schlafräumen, separatem Ankleidezimmer, ausgebautem Dachstudio und geräumigem Badezimmer fasziniert auf ganzen Linie.

Es erwartet Sie Ambiente auf höchstem Niveau. Feinste Materialien wie moderne Fliesen- und Holzböden und ein daraus resultierendes beeindruckendes Raumgefühl umgeben Sie. In dieser Atmosphäre genießen Sie jede Minute. Erholung wird hier zum Programm.

Das überdurchschnittlich geräumige Wohn-/Esszimmer hält mit dem Kaminofen eine wärmende Quelle für die kältere Jahreszeit bereit und ermöglicht durch die großen Fensterflächen einen freien Blick in Ihren Garten.
Mit der großzügigen Küche kommen Hobbyköche ganz auf ihren Geschmack. Vor den begeisterten Augen Ihrer Freunde und Bekannten: Leidenschaftliches Kochen und Backen wird hier zum Genuss.
Zu Ihrer großen Freude ist auch noch die vorhandene Einbauküche mit gerade erneuerter Spülmaschine inbegriffen.

Über die schön anzusehenden und illuminierten Treppenstufen gelangen Sie auf die Schlafebenen. Neben den insgesamt drei gut geschnittenen Schlafräumen für Sie und Ihre Kinder überzeugt das dem Elternschlafzimmer angegliederte Ankleidezimmer mit viel Stauraum.
Auch das geräumige Badezimmer geizt nicht mit seinen Reizen und glänzt mit erholsamen Details des Wohlfühlens: Waschtisch, Badewanne und Dusche. Wäscheabwurfschacht inklusive.

Zahlreiche Einbauspots in Decken und Wänden setzen das gesamte Interieur ins richtige Licht und sorgen für eine behagliche Atmosphäre.

Beeindruckende Stimmung genießen Sie auf Ihrer großen Holzterrasse mit Blick in den von Sträuchern und Hecken gesäumten und geschützten Gartenbereich. Gartenhaus inklusive.

Auch noch praktisch: Vom Wohnhaus gibt es einen direkten Durchgang zur geräumigen 3x9 Meter-Garage.

In diesem neuwertigen Zuhause erwartet Sie Premium Wohngenuss: Hochwertige Fliesen- und Echtholzböden in allen Wohn- und Schlafräumen kombiniert mit Spachtelputz an den Wänden versetzen den gesamten Wohnraum in eine moderne Umgebung und bilden den gelungenen Kontrast zu den weißen Innen- und Außenwänden.

Zahlreiche Einbauspots und integrierte Wandleuchten sorgen für eine stimmungsvolle Atmosphäre.

Im Farbton Anthrazit gehaltene Kunststofffenster (innen weiß) mit Isolierverglasung überzeugen neben den guten Dämmwerten mit ansprechender Optik. Das Gleiche gilt selbsterklärend auch für die Hauseingangstüre.

Mit verantwortlich für die beeindruckende Energieeffizienzklasse ist die in 2022 erneuerte Gasheizung inklusive Warmwasserversorgung. Selbstverständlich in Verbindung mit angenehmer Fußbodenheizung im gesamten Haus, auch im Kellergeschoss.

Dank Glasfaseranschluss sind Sie mit einer Bandbreite von bis zu 1.000 mbit/s im Internet unterwegs.

Der Vollständigkeit halber sei noch das mit überdurchschnittlicher Raumhöhe und Fliesenböden ausgestattete Untergeschoss erwähnt. Hier sind zwei Hobbyräume, Waschraum mit gemauertem Sockel für Waschmaschine und Trockner und Hausanschlussraum untergebracht. Die 8 cm starke Dämmung des Kellergeschosses rundet das Angebot wertvoll ab.

Circa 2,5 Kilometer nordwestlich von Gangelt liegt der Ortsteil Hastenrath mit ungefähr 500 Einwohnern.

Die Gemeinde Gangelt ist mit ca. 12.900 Einwohnern nahe der deutsch-niederländischen Grenze und den Naherholungsgebieten Teverner und Brunssumer Heide gelegen.

Neben der natürlichen Wohnumgebung, die zu ausgiebigen abendlichen Spaziergängen einlädt, ist auch eine gute Infrastruktur vorhanden.

Alle Einrichtungen des täglichen Bedarfs wie z.B. Einkaufsmärkte, Ärzte, Banken sowie Kindergarten und Real- sowie Gesamtschule sind in Gangelt vorhanden.

Auch die nahe gelegenen Städte Sittard, Aachen und Maastricht sind gut zu erreichen.

Umgebungskarte

Energieausweistyp:

Bedarf

Energiekennwert:

79.90 kWh/(a m²)

Energieeffizienzklasse:

C

Ausweis gültig bis:

12.09.2032


* Der oben genannte Energiekennwert spiegelt den Energieverbrauch in Kilowattstunden pro Jahr und Quadratmeter (kWh/(a m²)) wieder und liefert den tatsächlichen errechneten Energieverbrauch der Immobilie. Weitere Informationen finden Sie hier unter de.wikipedia.org/wiki/Energiebedarfsausweis

Infrastruktur (alle Angaben geschätzt):
Autobahn A46 - 10 Fahrminuten
Bahnhof - 17 Fahrminuten
Bushaltestelle - 4 Gehminuten
Grundschule - 4 Fahrminuten
Gymnasium - 43 Busminuten
Gesamtschule - 16 Busminuten
Kindergarten - 6 Fahrminuten
Einkaufsmarkt - 3 Fahrminuten
Aachen - 37 Fahrminuten
Maastricht - 34 Fahrminuten
Sittard - 12 Fahrminuten

1. Alle zu diesem Immobilienangebot gemachten Angaben sind Circa-Werte, bei nicht vorliegenden Unterlagen zur Wohnfläche auch lediglich geschätzt und beinhalten möglicherweise zu Wohnzwecken genutzte, aber baurechtlich nicht genehmigte Flächen und stammen vom Eigentümer bzw. Auftraggeber und wurden nicht überprüft und stellen ferner keine Zusicherung durch die reimann&wolff IMMOBILIEN GmbH dar. Ein Anspruch auf Richtigkeit und Vollständigkeit besteht nicht. Daher wird auch keine Haftung für die gemachten Angaben übernommen. Irrtum und Zwischenverkauf bleiben vorbehalten.
2. Ein Großteil der Fotoaufnahmen wurde mit einem Weitwinkelobjektiv bzw. mit einem Fisheye-Objektiv aufgenommen. Dadurch können Räume größer wirken als in der Realität.
3. Reservierungen werden bei Vorlage einer entsprechenden Kaufabsichtserklärung und Vorlage einer Finanzierungsbestätigung und/oder eines Eigenkapitalnachweises vorgenommen.
4. Aufgrund der derzeit großen Anfrage nach Besichtigungstermine, bitten wir im Vorfeld um Vorlage eines Finanzierungszertifikats o.ä.

SANIERUNGSPFLICHT BEI EIGENTÜMERWECHSEL
Mehrfamilien-, Ein- und Zweifamilienhäuser in Deutschland müssen grundsätzlich gewisse Mindestanforderungen nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) erfüllen. Bis Ende Oktober 2020 galt die EnEV (Energiesparverordnung), die nun zum 01. November 2020 durch das Gebäudeenergiegesetz (GEG) abgelöst wurde.
Sanierungs- bzw. Nachrüstpflichten nach GEG gelten in allen Fällen des Eigentümerwechsels – sei es durch Hauskauf, Erbe oder Schenkung – ausgenommen sind nur Ein- und Zweifamilienhäuser, die bereits am 1.2.2002 vom Eigentümer selbst bewohnt wurden. In allen anderen Fällen gilt:
- Alte Heizkessel erneuern: Über 30 Jahre alte Heizkessel müssen erneuert werden, wenn sie flüssige oder gasförmige Brennstoffe nutzen (z.B.: Gas oder Öl). Ausgenommen sind Niedertemperatur- oder Brennwertkessel, Heizkessel mit einer Nennleistung unter 4kW oder über 400kW, Anlagen, die nur zur Warmwasser Bereitung dienen, Küchenherde oder Heizgeräte, die hauptsächlich für einen Raum ausgelegt sind und auch Warmwasser liefern. Zentralheizungen müssen mit Regelungen nachgerüstet werden. Wenn Wasser der Wärmeträger ist, müssen Thermostate zur raumweisen Temperaturregelung installiert werden.
- Warmwasserführende Rohre dämmen: Nicht gedämmte Heizungs- und Warmwasser-Rohre oder Armaturen müssen in unbeheizten Räumen gedämmt werden.
- Oberste Geschossdecken oder Dach dämmen. Die oberste Geschossdecke zu einem nicht ausgebauten und unbeheizten Dachraum muss beispielsweise gedämmt werden. Zumindest dann, wenn diese Decke zugänglich ist und die Mindestanforderungen an den Wärmeschutz nicht erfüllt werden.

Bei Ein- und Zweifamilienhäusern gilt eine Frist von 2 Jahren. Wer die Sanierungspflichten innerhalb dieser Frist nicht erfüllt, muss mit einer Strafe von bis zu 50.000€ rechnen.

Außerdem sind auch noch weitere Pflichten im GEG für Altbauten vorgeschrieben:
- Für die Haustechnik sind bestimmte Wartungsintervalle vorgeschrieben. Diese müssen eingehalten werden. Darunter fällt auch die Inspektion der Klimaanlage.
- Bei Verkauf oder Neuvermietung muss ein Energieausweis erstellt und vorgelegt werden. Denkmalgeschützte Gebäude sind von dieser Pflicht befreit.

SANIERUNGSPFLICHTEN BEI AUSBAU, UMBAU UND ERNEUERUNG
Bei größeren Umbaumaßnahmen wie Änderungen der Gebäudehülle, Erweiterungen und Ausbau sind die Eigentümer in Deutschland verpflichtet, die Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes einzuhalten. Dies Anforderungen unterscheiden sich von denen bei einem Neubau.

ERNEUERUNG EINZELNER BAUTEILE
Wer einzelne Bauteile erneuert – zum Beispiel die Fenster austauscht – muss die Anforderungen des GEG für diese einzelnen Bauteile einhalten. Auch, wenn der Putz an der Fassade entfernt wird, gilt dies als Erneuerung der Fassade und die entsprechenden Dämmwerte für die Außenwände müssen eingehalten werden. Daraus kann auch die Notwendigkeit einer Fassadendämmung entstehen. Wird die Fassade hingegen nur neu gestrichen und geringfügig ausgebessert, dann sind keine Wärmedämmanforderungen zu erfüllen.
In manchen Fällen können Ausnahmen zur Sanierungspflicht beantragt werden. Zum Beispiel wenn die Fassade saniert, aber keine neue Fassadendämmung angebracht werden soll, weil dadurch weitere Bauteile wie Fenster oder Dach zu erneuern wären, die sonst nicht hätten erneuert werden müssen.

UMFASSENDE MODERNISIERUNG MIT GESAMTENERGIEBILANZ
Alternativ dazu kann auch eine Gesamtenergiebilanz vom modernisierten Altbau erstellt werden – ähnlich wie beim Energieausweis im Neubau. Der Jahres-Primärenergiebedarf und die Transmissionswärmeverluste des gesamten Gebäudes müssen hierbei nachgewiesen und gewisse Grenzwerte eingehalten werden. Die oben beschriebenen Einzelnachweise für Bauteile entfallen damit.
Die Grenzwerte für den Altbau sind deutlich weniger streng als jene für den Neubau. Der Jahres-Primärenergiebedarf bei einem Neubau darf nicht höher sein als 75% des Referenzgebäudes. Beim Altbau hingegen darf der Jahres-Primärenergiebedarf um 40% über dem des Referenzhauses liegen. Somit kann der Primärenergiebedarf eines Altbaus zu einem vergleichbaren Neubau um rund 86% höher sein (Stand: 2019). Für die Sanierung zum Energieeffizienzhaus werden gute Förderungen vergeben.

KEINE PFLICHTEN BEI KLEINEREN MASSNAHMEN IM ALTBAU
Bei Reparatur- und Wartungsmaßnahmen oder bei Renovierungsarbeiten wie zum Beispiel die Erneuerung der Bodenbeläge oder des Badezimmers sind keine zusätzlichen Aufrüstungen nach GEG nötig.
Wenn zum Beispiel die Fassade oder die Fensterrahmen neu gestrichen werden, müssen diese Bauteile keine Grenzwerte einhalten. Selbst wenn die Fassade an einzelnen Stellen saniert wird, greift die EnEV nicht, solange die sanierte Fläche weniger als 10% der Fassadenfläche ausmacht.

WANN GILT DAS GEG IM ALTBAU NICHT?
Ist eine energetische Sanierung Pflicht? Nein! Das deutsche Gebäudeenergiegesetz (GEG) sieht nur das Nachrüsten von einigen wenigen Punkten vor, siehe oben.

Viele Sanierungsmaßnahmen wie: Fassadendämmung, neue Fenster oder die Dämmung der Kellerdecke sind hingegen freiwillig. Die Hausbesitzer entscheiden selbst, was sinnvoll erscheint und was nicht.
- Dämmung der Kellerdecke ist keine Pflicht: Eine Kellerdecke zu einem ungedämmten, nicht beheizten Kellerraum zu dämmen, kann jedoch durchaus sinnvoll sein. Es besteht aber keine gesetzliche Nachrüstpflicht.
- Fensteraustausch und Fassadendämmung ist keine Pflicht: Alte Fenster müssen laut GEG nicht ausgetauscht werden, selbst wenn sie undicht sind. Es gibt auch keine Dämmpflicht für ungedämmte Außenwände. Wenn jedoch die Fassade oder die Fenster erneuert werden sollen, dann müssen sie die Anforderrungen des GEG erfüllen. Welche Maßnahmen sinnvoll sind, kann im Einzelfall frei entschieden werden.
- Empfehlungen im Energieausweis zur Modernisierung sind nicht verpflichtend. Sie dienen als Information.

Die reimann&wolff IMMOBILIEN GmbH übernimmt für die genannten Informationen keine Haftung. Ferner wird keine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben übernommen.

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