Reimann & Wolff
Immobilien

 

VERKAUFT
Wassenberg-Steinkirchen:
"Charmant und energetisch wertvoll."

Kennung:5629
Objektart:Haus - Einfamilienhaus
Garageanzahl:1
Wohnfläche:113.25 m2
Grundstücksfläche:457.00 m2
Anzahl Zimmer:5.00
Anzahl Schlafzimmer:4.00
Anzahl Badezimmer:1.00
Anzahl Stellplätze:1
Heizungsart:Fussboden/Luftwp
Keller:Nein
Dachform:Satteldach
Baujahr:1940
Zustand:Gepflegt
Verkaufstatus:Verkauft
Verfügbar Ab:nach Vereinbarung
Lage: Wassenberg-Steinkirchen
Preis:-
Courtage:Keine zusätzliche Käuferprovision.

Ihr Ansprechpartner

Reimann&Wolff Patrick Reimann Immobilienmakler Patrick Reimann
Geschäftsführer
Tel.: +49 (0) 2452 / 687469-0
reimann@reimannwolff.de

Mit diesem umfassend sanierten und gleichsam modernisierten Einfamilienhaus (nach WEG) erleben Sie komfortables Wohnen in modernem Stil und mit Charme und Wohlfühleffekt.

Im Erdgeschoss präsentiert sich eine faszinierend offene Wohnlandschaft. Ein zentraler Essplatz mit integrierter und im Kaufpreis inbegriffener Einbauküche wird hier Wirklichkeit. Das angegliederte Wohnzimmer verspricht ein beeindruckendes Wohnerlebnis.
Das Tageslicht-Badezimmer wurde vollkommen neu gestaltet und erstrahlt seit der Modernisierung in neuem und frischem Glanz - inklusive Badewanne. Das Gäste-WC wurde im gleichen Atemzug in einem attraktiven Design erneuert.

Die Wohnqualität setzt sich im Obergeschoss nahtlos fort. Mit bis zu vier Schlafzimmern präsentiert sich ein traumhaftes Haus für die ganze Familie, das insbesondere durch seinen besonderen Charakter besticht. Teilweise freiliegende Holzdielen tragen zum positiven Gesamteindruck bei.

Bei weiterem Platzbedarf steht Ihnen das ausbaufähige Dachgeschoss zur Verfügung. Die feste Holztreppe ermöglicht bereits jetzt einen bequemen Zugang zu dieser zusätzlichen Ebene. Strom- und Heizungsleitungen sind bereits vorhanden.

Der Gartenanteil mit Gartenhaus dient als Freizeitbereich und begehrter Aufenthaltsort für alle Familienmitglieder - auch zusammen mit Ihren Freunden und Bekannten. Genießen Sie den herrlichen Ausblick über die angrenzenden Felder und Wiesen und den Blick auf die Wassenberger Burg.

Mit großer Hingabe erhielt Ihr zukünftiges Zuhause in den vergangenen Jahren eine weitreichende Auffrischung - auch im energetischen Hinblick. Durch Einbau einer Luft-Wärmepumpe und der isolierverglasten Kunststofffenstern sowie dem Wärmedämmverbundsystem im Bereich des Anbaus ist die bemerkenswerte Energieeffizienzklasse B erreicht worden. In Zahlen ausgedrückt: Der jetzige Eigentümer hat ein beeindruckend niedrigen Energiebedarf von nur ca. 4.000 kWh.

Ihr lang ersehnter Wunsch nach einem attraktivem Familiendomizil wird wahr - und auch die äußerst gepflegte und hauptsächlich im Jahre 2006 modernisierte Ausstattung kann sich sehen lassen:

In Abstimmung mit den neu verlegten Bodenfliesen (hellgrau) erzeugen die weißen Innentüren einen überzeugenden Auftritt und Kontrast.

Ihr neuer Wohnsitz mit Anbau begeistert ebenfalls durch interessante wie gleichermaßen erneuerte technische Ausstattungsmerkmale. Neben dem neuen Bodenaufbau inkl. Estrich und Fußbodenheizung im ebenerdigen Wohnbereich überzeugen die neuen Kunststofffenster mit Isolierverglasung (90er Jahre) und die erneuerte Dacheindeckung (90er Jahre).

Ebenfalls im Jahr 2006 wurden alle Installationsleitungen erneuert. Dazu gehören die üppig ausgestaltete Elektroinstallation sowie die Wasser- und Abwasserleitungen.

Die im Jahr 2020 erneuerte Luft-Wärmepumpe sorgt energie- und kostensparend für die gewünschte Wärme und eine zentrale Warmwasserversorgung. Mit Fußbodenheizung im Wohnbereich (des Erdgeschosses) stehen Ihnen in diesem Punkt alle Annehmlichkeiten zur Verfügung.

Dass eine Energieeffizienzklasse B erreicht wird, liegt an den durchgeführten energetischen Verbesserungen. Ein neuer Bodenaufbau und eine wertvolle Dachdämmung sorgen für eine positive Energiebilanz und einen daraus resultierenden niedrigen Energieverbrauch.

Die großzügige Garage mit elektrischem Sektionaltor hält eine großzügige Abstellfläche bereit.

Steinkirchen ist ein westlicher Ortsteil der Stadt Wassenberg im nordrhein-westfälischen Kreis Heinsberg. Er gehört verwaltungstechnisch zum Stadtteil Ophoven und liegt zwischen Ophoven und Effeld.

Westlich von Steinkirchen fließen der Baalerbach und die Rur.

Die Infrastruktur ist ideal für Familien mit Kindern. Das Prädikat "Besonders familienfreundlich" erlangt der Wassenberger Stadtteil insbesondere durch den Vorteil des Kindergartens. Im schnell zu erreichenden Ortsteil Birgelen befindet sich die nächstgelegene Grundschule.

Einkaufsmärkte und weitere Einzelhandelsgeschäfte sowie Ärzte und Banken sind in Wassenberg vorhanden.

Nach Feierabend lädt die natürliche Umgebung zu ausgiebigen Abendspaziergängen ein.

Der Badesee "Effelder Waldsee" erhöht insbesondere in den Sommermonaten den Freizeitwert.

Umgebungskarte

Energieausweistyp:

Bedarf

Energiekennwert:

63.60 kWh/(a m²)

Energieeffizienzklasse:

B

Ausweis gültig bis:

15.09.2032


* Der oben genannte Energiekennwert spiegelt den Energieverbrauch in Kilowattstunden pro Jahr und Quadratmeter (kWh/(a m²)) wieder und liefert den tatsächlichen errechneten Energieverbrauch der Immobilie. Weitere Informationen finden Sie hier unter de.wikipedia.org/wiki/Energiebedarfsausweis

Infrastruktur (alle Werte geschätzt):
Autobahn A46 - 18 Fahrminuten
Bahnhof - 24 Busminuten
Bushaltestelle - 2 Gehminuten
Gesamtschule - 22 Busminuten
Gymnasium - 37 Busminuten
Realschule - 29 Busminuten
Grundschule - 14 Busminuten
Kindergarten - 4 Gehminuten
Einkaufszentrum - 9 Fahrminuten
Düsseldorf - 54 Fahrminuten
Köln - 71 Fahrminuten

1. Alle zu diesem Immobilienangebot gemachten Angaben sind Circa-Werte, bei nicht vorliegenden Unterlagen zur Wohnfläche auch lediglich geschätzt und beinhalten möglicherweise zu Wohnzwecken genutzte, aber baurechtlich nicht genehmigte Flächen und stammen vom Eigentümer bzw. Auftraggeber und wurden nicht überprüft und stellen ferner keine Zusicherung durch die reimann&wolff IMMOBILIEN GmbH dar. Ein Anspruch auf Richtigkeit und Vollständigkeit besteht nicht. Daher wird auch keine Haftung für die gemachten Angaben übernommen. Irrtum und Zwischenverkauf bleiben vorbehalten.
2. Ein Großteil der Fotoaufnahmen wurde mit einem Weitwinkelobjektiv bzw. mit einem Fisheye-Objektiv aufgenommen. Dadurch können Räume größer wirken als in der Realität.
3. Reservierungen werden bei Vorlage einer entsprechenden Kaufabsichtserklärung und Vorlage einer Finanzierungsbestätigung und/oder eines Eigenkapitalnachweises vorgenommen.
4. Aufgrund der derzeit großen Anfrage nach Besichtigungstermine, bitten wir im Vorfeld um Vorlage eines Finanzierungszertifikats o.ä.

SANIERUNGSPFLICHT BEI EIGENTÜMERWECHSEL
Mehrfamilien-, Ein- und Zweifamilienhäuser in Deutschland müssen grundsätzlich gewisse Mindestanforderungen nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) erfüllen. Bis Ende Oktober 2020 galt die EnEV (Energiesparverordnung), die nun zum 01. November 2020 durch das Gebäudeenergiegesetz (GEG) abgelöst wurde.
Sanierungs- bzw. Nachrüstpflichten nach GEG gelten in allen Fällen des Eigentümerwechsels – sei es durch Hauskauf, Erbe oder Schenkung – ausgenommen sind nur Ein- und Zweifamilienhäuser, die bereits am 1.2.2002 vom Eigentümer selbst bewohnt wurden. In allen anderen Fällen gilt:
- Alte Heizkessel erneuern: Über 30 Jahre alte Heizkessel müssen erneuert werden, wenn sie flüssige oder gasförmige Brennstoffe nutzen (z.B.: Gas oder Öl). Ausgenommen sind Niedertemperatur- oder Brennwertkessel, Heizkessel mit einer Nennleistung unter 4kW oder über 400kW, Anlagen, die nur zur Warmwasser Bereitung dienen, Küchenherde oder Heizgeräte, die hauptsächlich für einen Raum ausgelegt sind und auch Warmwasser liefern. Zentralheizungen müssen mit Regelungen nachgerüstet werden. Wenn Wasser der Wärmeträger ist, müssen Thermostate zur raumweisen Temperaturregelung installiert werden.
- Warmwasserführende Rohre dämmen: Nicht gedämmte Heizungs- und Warmwasser-Rohre oder Armaturen müssen in unbeheizten Räumen gedämmt werden.
- Oberste Geschossdecken oder Dach dämmen. Die oberste Geschossdecke zu einem nicht ausgebauten und unbeheizten Dachraum muss beispielsweise gedämmt werden. Zumindest dann, wenn diese Decke zugänglich ist und die Mindestanforderungen an den Wärmeschutz nicht erfüllt werden.

Bei Ein- und Zweifamilienhäusern gilt eine Frist von 2 Jahren. Wer die Sanierungspflichten innerhalb dieser Frist nicht erfüllt, muss mit einer Strafe von bis zu 50.000€ rechnen.

Außerdem sind auch noch weitere Pflichten im GEG für Altbauten vorgeschrieben:
- Für die Haustechnik sind bestimmte Wartungsintervalle vorgeschrieben. Diese müssen eingehalten werden. Darunter fällt auch die Inspektion der Klimaanlage.
- Bei Verkauf oder Neuvermietung muss ein Energieausweis erstellt und vorgelegt werden. Denkmalgeschützte Gebäude sind von dieser Pflicht befreit.

SANIERUNGSPFLICHTEN BEI AUSBAU, UMBAU UND ERNEUERUNG
Bei größeren Umbaumaßnahmen wie Änderungen der Gebäudehülle, Erweiterungen und Ausbau sind die Eigentümer in Deutschland verpflichtet, die Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes einzuhalten. Dies Anforderungen unterscheiden sich von denen bei einem Neubau.

ERNEUERUNG EINZELNER BAUTEILE
Wer einzelne Bauteile erneuert – zum Beispiel die Fenster austauscht – muss die Anforderungen des GEG für diese einzelnen Bauteile einhalten. Auch, wenn der Putz an der Fassade entfernt wird, gilt dies als Erneuerung der Fassade und die entsprechenden Dämmwerte für die Außenwände müssen eingehalten werden. Daraus kann auch die Notwendigkeit einer Fassadendämmung entstehen. Wird die Fassade hingegen nur neu gestrichen und geringfügig ausgebessert, dann sind keine Wärmedämmanforderungen zu erfüllen.
In manchen Fällen können Ausnahmen zur Sanierungspflicht beantragt werden. Zum Beispiel wenn die Fassade saniert, aber keine neue Fassadendämmung angebracht werden soll, weil dadurch weitere Bauteile wie Fenster oder Dach zu erneuern wären, die sonst nicht hätten erneuert werden müssen.

UMFASSENDE MODERNISIERUNG MIT GESAMTENERGIEBILANZ
Alternativ dazu kann auch eine Gesamtenergiebilanz vom modernisierten Altbau erstellt werden – ähnlich wie beim Energieausweis im Neubau. Der Jahres-Primärenergiebedarf und die Transmissionswärmeverluste des gesamten Gebäudes müssen hierbei nachgewiesen und gewisse Grenzwerte eingehalten werden. Die oben beschriebenen Einzelnachweise für Bauteile entfallen damit.
Die Grenzwerte für den Altbau sind deutlich weniger streng als jene für den Neubau. Der Jahres-Primärenergiebedarf bei einem Neubau darf nicht höher sein als 75% des Referenzgebäudes. Beim Altbau hingegen darf der Jahres-Primärenergiebedarf um 40% über dem des Referenzhauses liegen. Somit kann der Primärenergiebedarf eines Altbaus zu einem vergleichbaren Neubau um rund 86% höher sein (Stand: 2019). Für die Sanierung zum Energieeffizienzhaus werden gute Förderungen vergeben.

KEINE PFLICHTEN BEI KLEINEREN MASSNAHMEN IM ALTBAU
Bei Reparatur- und Wartungsmaßnahmen oder bei Renovierungsarbeiten wie zum Beispiel die Erneuerung der Bodenbeläge oder des Badezimmers sind keine zusätzlichen Aufrüstungen nach GEG nötig.
Wenn zum Beispiel die Fassade oder die Fensterrahmen neu gestrichen werden, müssen diese Bauteile keine Grenzwerte einhalten. Selbst wenn die Fassade an einzelnen Stellen saniert wird, greift die EnEV nicht, solange die sanierte Fläche weniger als 10% der Fassadenfläche ausmacht.

WANN GILT DAS GEG IM ALTBAU NICHT?
Ist eine energetische Sanierung Pflicht? Nein! Das deutsche Gebäudeenergiegesetz (GEG) sieht nur das Nachrüsten von einigen wenigen Punkten vor, siehe oben.

Viele Sanierungsmaßnahmen wie: Fassadendämmung, neue Fenster oder die Dämmung der Kellerdecke sind hingegen freiwillig. Die Hausbesitzer entscheiden selbst, was sinnvoll erscheint und was nicht.
- Dämmung der Kellerdecke ist keine Pflicht: Eine Kellerdecke zu einem ungedämmten, nicht beheizten Kellerraum zu dämmen, kann jedoch durchaus sinnvoll sein. Es besteht aber keine gesetzliche Nachrüstpflicht.
- Fensteraustausch und Fassadendämmung ist keine Pflicht: Alte Fenster müssen laut GEG nicht ausgetauscht werden, selbst wenn sie undicht sind. Es gibt auch keine Dämmpflicht für ungedämmte Außenwände. Wenn jedoch die Fassade oder die Fenster erneuert werden sollen, dann müssen sie die Anforderrungen des GEG erfüllen. Welche Maßnahmen sinnvoll sind, kann im Einzelfall frei entschieden werden.
- Empfehlungen im Energieausweis zur Modernisierung sind nicht verpflichtend. Sie dienen als Information.

Die reimann&wolff IMMOBILIEN GmbH übernimmt für die genannten Informationen keine Haftung. Ferner wird keine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben übernommen.

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