Reimann & Wolff
Immobilien

 

VERKAUFT
Heinsberg-Karken:
"Einfach mehr Platz."

Kennung:5636
Objektart:Haus - Einfamilienhaus
Wohnfläche:168.11 m2
Grundstücksfläche:675.00 m2
Anzahl Zimmer:7.00
Anzahl Schlafzimmer:5.00
Anzahl Badezimmer:2.00
Anzahl Terrassen:1
Anzahl Stellplätze:1
Heizungsart:Zentral/Oel
Keller:Teil
Dachform:Satteldach
Baujahr:1910
Verkaufstatus:Verkauft
Verfügbar Ab:sofort
Lage: Heinsberg-Karken
Preis:-
Courtage:Keine zusätzliche Käuferprovision.

Ihr Ansprechpartner

Reimann&Wolff Patrick Reimann Immobilienmakler Patrick Reimann
Geschäftsführer
Tel.: +49 (0) 2452 / 687469-0
reimann@reimannwolff.de

Zeitlos, stilvoll, charmant: Wäre das in Ihrem Sinne? Dann lernen Sie dieses Einfamilienhaus (nach WEG) mit all seinen Vorzügen näher kennen. Bei einer Wohnfläche von über 160 Quadratmetern kann sich hier jedes Familienmitglied voll entfalten.

Im Erdgeschoss präsentiert sich eine faszinierende Wohnlandschaft. Ein zentraler Essbereich, flankiert von der angrenzenden Küche, wird hier Wirklichkeit. Das angegliederte Wohnzimmer verspricht ein beeindruckendes Wohnerlebnis.
Gerade mit den beiden Schlafräumen bietet diese Wohnebene bereits unendlich viel Freiraum.
Das Tageslicht-Badezimmer erstrahlt immer noch in frischem Glanz. Das Gäste-WC schließt sich dem nahtlos an.

Bequem und praktisch: Auf dieser Etage befinden sich auch drei Abstellräume, die neben dem (Teil-) Keller für den benötigten Stauraum sorgen.

Das Wohnvergnügen setzt sich im Obergeschoss nahtlos fort. Mit bis zu vier Schlafzimmern präsentiert sich ein traumhaftes Haus für die ganze Familie, das insbesondere durch seinen besonderen Charakter besticht. Gleich nebenan befindet sich das ergänzende Badezimmer mit Dusche.

Der Gartenanteil mit Gartenhaus dient als Freizeitbereich und begehrter Aufenthaltsort für alle Familienmitglieder. Genießen Sie an dieser Stelle schöne Stunden zusammen mit Ihrer Familie und/oder Ihren Freunden und Bekannten.

Eine Nutzung als Zweifamilienhaus, zum Beispiel innerhalb der Familie, ist aufgrund des derzeitigen Vorhandenseins von zwei Badezimmer und zwei Küchen ebenfalls möglich.

Ihr lang ersehnter Wunsch nach einem attraktivem Familiendomizil wird wahr - und auch die gepflegte und ansprechende Ausstattung kann sich sehen lassen:

In Abstimmung mit den hellen Bodenfliesen und den Dielenböden erzeugen die kontrastreichen Wände einen überzeugenden Auftritt.

Ihr neuer Wohnsitz begeistert ebenfalls durch interessante Akzente wie zum Beispiel Kunststofffenster mit Isolierverglasung und die Öl-Zentralheizung (inklusive Warmwasseraufbereitung) aus dem Jahr 1997.

Zwei immer noch frische Badezimmer überzeugen mit einem freundlichen und hellen Auftritt. Zusätzlich sind auch zwei Küchen vorhanden.

Abstellräume sind in ausreichender Anzahl vorhanden. Sowohl im (Teil-) Keller als auch im Nebengebäude.

Im Westen des Stadtgebietes Heinsberg liegt der an die Niederlande grenzende Ortsteil Karken mit ca. 3.500 Einwohnern.

Die Infrastruktur ist ideal für Familien mit Kindern. Das Prädikat "Besonders familienfreundlich" erlangt der Heinsberger Stadtteil insbesondere durch den Vorteil des Kindergartens und der Grundschule vor Ort.

Einkaufsmärkte und weitere Einzelhandelsgeschäfte sowie Ärzte und Banken sind ebenfalls vorhanden.

Nach Feierabend lädt die natürliche Umgebung zu ausgiebigen Abendspaziergängen ein.

Das nahe gelegene Freibad und die beiden Badeseen Effelder Waldsee und "Lago Laprello" erhöhen insbesondere in den Sommermonaten den Freizeitwert.

Umgebungskarte

Energieausweistyp:

Bedarf

Energiekennwert:

285.50 kWh/(a m²)

Energieeffizienzklasse:

H

Ausweis gültig bis:

09.11.2032


* Der oben genannte Energiekennwert spiegelt den Energieverbrauch in Kilowattstunden pro Jahr und Quadratmeter (kWh/(a m²)) wieder und liefert den tatsächlichen errechneten Energieverbrauch der Immobilie. Weitere Informationen finden Sie hier unter de.wikipedia.org/wiki/Energiebedarfsausweis

Infrastruktur (alle Werte geschätzt):
Autobahn A46 - 15 Fahrminuten
Bahnhof - 9 Fahrminuten
Bushaltestelle - 3 Gehminuten
Gymnasium - 24 Busminuten
Realschule - 19 Busminuten
Grundschule - 2 Gehminuten
Kindergarten - 5 Gehminuten
Einkaufsmarkt - 4 Gehminuten
Düsseldorf - 56 Fahrminuten
Köln - 77 Fahrminuten
Aachen - 54 Fahrminuten

1. Alle zu diesem Immobilienangebot gemachten Angaben sind Circa-Werte, bei nicht vorliegenden Unterlagen zur Wohnfläche auch lediglich geschätzt und beinhalten möglicherweise zu Wohnzwecken genutzte, aber baurechtlich nicht genehmigte Flächen und stammen vom Eigentümer bzw. Auftraggeber und wurden nicht überprüft und stellen ferner keine Zusicherung durch die reimann&wolff IMMOBILIEN GmbH dar. Ein Anspruch auf Richtigkeit und Vollständigkeit besteht nicht. Daher wird auch keine Haftung für die gemachten Angaben übernommen. Irrtum und Zwischenverkauf bleiben vorbehalten.
2. Ein Großteil der Fotoaufnahmen wurde mit einem Weitwinkelobjektiv bzw. mit einem Fisheye-Objektiv aufgenommen. Dadurch können Räume größer wirken als in der Realität.
3. Reservierungen werden bei Vorlage einer entsprechenden Kaufabsichtserklärung und Vorlage einer Finanzierungsbestätigung und/oder eines Eigenkapitalnachweises vorgenommen.
4. Aufgrund der derzeit großen Anfrage nach Besichtigungstermine, bitten wir im Vorfeld um Vorlage eines Finanzierungszertifikats o.ä.

SANIERUNGSPFLICHT BEI EIGENTÜMERWECHSEL
Mehrfamilien-, Ein- und Zweifamilienhäuser in Deutschland müssen grundsätzlich gewisse Mindestanforderungen nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) erfüllen. Bis Ende Oktober 2020 galt die EnEV (Energiesparverordnung), die nun zum 01. November 2020 durch das Gebäudeenergiegesetz (GEG) abgelöst wurde.
Sanierungs- bzw. Nachrüstpflichten nach GEG gelten in allen Fällen des Eigentümerwechsels – sei es durch Hauskauf, Erbe oder Schenkung – ausgenommen sind nur Ein- und Zweifamilienhäuser, die bereits am 1.2.2002 vom Eigentümer selbst bewohnt wurden. In allen anderen Fällen gilt:
- Alte Heizkessel erneuern: Über 30 Jahre alte Heizkessel müssen erneuert werden, wenn sie flüssige oder gasförmige Brennstoffe nutzen (z.B.: Gas oder Öl). Ausgenommen sind Niedertemperatur- oder Brennwertkessel, Heizkessel mit einer Nennleistung unter 4kW oder über 400kW, Anlagen, die nur zur Warmwasser Bereitung dienen, Küchenherde oder Heizgeräte, die hauptsächlich für einen Raum ausgelegt sind und auch Warmwasser liefern. Zentralheizungen müssen mit Regelungen nachgerüstet werden. Wenn Wasser der Wärmeträger ist, müssen Thermostate zur raumweisen Temperaturregelung installiert werden.
- Warmwasserführende Rohre dämmen: Nicht gedämmte Heizungs- und Warmwasser-Rohre oder Armaturen müssen in unbeheizten Räumen gedämmt werden.
- Oberste Geschossdecken oder Dach dämmen. Die oberste Geschossdecke zu einem nicht ausgebauten und unbeheizten Dachraum muss beispielsweise gedämmt werden. Zumindest dann, wenn diese Decke zugänglich ist und die Mindestanforderungen an den Wärmeschutz nicht erfüllt werden.

Bei Ein- und Zweifamilienhäusern gilt eine Frist von 2 Jahren. Wer die Sanierungspflichten innerhalb dieser Frist nicht erfüllt, muss mit einer Strafe von bis zu 50.000€ rechnen.

Außerdem sind auch noch weitere Pflichten im GEG für Altbauten vorgeschrieben:
- Für die Haustechnik sind bestimmte Wartungsintervalle vorgeschrieben. Diese müssen eingehalten werden. Darunter fällt auch die Inspektion der Klimaanlage.
- Bei Verkauf oder Neuvermietung muss ein Energieausweis erstellt und vorgelegt werden. Denkmalgeschützte Gebäude sind von dieser Pflicht befreit.

SANIERUNGSPFLICHTEN BEI AUSBAU, UMBAU UND ERNEUERUNG
Bei größeren Umbaumaßnahmen wie Änderungen der Gebäudehülle, Erweiterungen und Ausbau sind die Eigentümer in Deutschland verpflichtet, die Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes einzuhalten. Dies Anforderungen unterscheiden sich von denen bei einem Neubau.

ERNEUERUNG EINZELNER BAUTEILE
Wer einzelne Bauteile erneuert – zum Beispiel die Fenster austauscht – muss die Anforderungen des GEG für diese einzelnen Bauteile einhalten. Auch, wenn der Putz an der Fassade entfernt wird, gilt dies als Erneuerung der Fassade und die entsprechenden Dämmwerte für die Außenwände müssen eingehalten werden. Daraus kann auch die Notwendigkeit einer Fassadendämmung entstehen. Wird die Fassade hingegen nur neu gestrichen und geringfügig ausgebessert, dann sind keine Wärmedämmanforderungen zu erfüllen.
In manchen Fällen können Ausnahmen zur Sanierungspflicht beantragt werden. Zum Beispiel wenn die Fassade saniert, aber keine neue Fassadendämmung angebracht werden soll, weil dadurch weitere Bauteile wie Fenster oder Dach zu erneuern wären, die sonst nicht hätten erneuert werden müssen.

UMFASSENDE MODERNISIERUNG MIT GESAMTENERGIEBILANZ
Alternativ dazu kann auch eine Gesamtenergiebilanz vom modernisierten Altbau erstellt werden – ähnlich wie beim Energieausweis im Neubau. Der Jahres-Primärenergiebedarf und die Transmissionswärmeverluste des gesamten Gebäudes müssen hierbei nachgewiesen und gewisse Grenzwerte eingehalten werden. Die oben beschriebenen Einzelnachweise für Bauteile entfallen damit.
Die Grenzwerte für den Altbau sind deutlich weniger streng als jene für den Neubau. Der Jahres-Primärenergiebedarf bei einem Neubau darf nicht höher sein als 75% des Referenzgebäudes. Beim Altbau hingegen darf der Jahres-Primärenergiebedarf um 40% über dem des Referenzhauses liegen. Somit kann der Primärenergiebedarf eines Altbaus zu einem vergleichbaren Neubau um rund 86% höher sein (Stand: 2019). Für die Sanierung zum Energieeffizienzhaus werden gute Förderungen vergeben.

KEINE PFLICHTEN BEI KLEINEREN MASSNAHMEN IM ALTBAU
Bei Reparatur- und Wartungsmaßnahmen oder bei Renovierungsarbeiten wie zum Beispiel die Erneuerung der Bodenbeläge oder des Badezimmers sind keine zusätzlichen Aufrüstungen nach GEG nötig.
Wenn zum Beispiel die Fassade oder die Fensterrahmen neu gestrichen werden, müssen diese Bauteile keine Grenzwerte einhalten. Selbst wenn die Fassade an einzelnen Stellen saniert wird, greift die EnEV nicht, solange die sanierte Fläche weniger als 10% der Fassadenfläche ausmacht.

WANN GILT DAS GEG IM ALTBAU NICHT?
Ist eine energetische Sanierung Pflicht? Nein! Das deutsche Gebäudeenergiegesetz (GEG) sieht nur das Nachrüsten von einigen wenigen Punkten vor, siehe oben.

Viele Sanierungsmaßnahmen wie: Fassadendämmung, neue Fenster oder die Dämmung der Kellerdecke sind hingegen freiwillig. Die Hausbesitzer entscheiden selbst, was sinnvoll erscheint und was nicht.
- Dämmung der Kellerdecke ist keine Pflicht: Eine Kellerdecke zu einem ungedämmten, nicht beheizten Kellerraum zu dämmen, kann jedoch durchaus sinnvoll sein. Es besteht aber keine gesetzliche Nachrüstpflicht.
- Fensteraustausch und Fassadendämmung ist keine Pflicht: Alte Fenster müssen laut GEG nicht ausgetauscht werden, selbst wenn sie undicht sind. Es gibt auch keine Dämmpflicht für ungedämmte Außenwände. Wenn jedoch die Fassade oder die Fenster erneuert werden sollen, dann müssen sie die Anforderrungen des GEG erfüllen. Welche Maßnahmen sinnvoll sind, kann im Einzelfall frei entschieden werden.
- Empfehlungen im Energieausweis zur Modernisierung sind nicht verpflichtend. Sie dienen als Information.

Die reimann&wolff IMMOBILIEN GmbH übernimmt für die genannten Informationen keine Haftung. Ferner wird keine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben übernommen.

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