Reimann & Wolff
Immobilien

 

VERKAUFT
Waldfeucht-Bocket:
"Von Meisterhand. Für Feinschmecker."

Kennung:5637
Objektart:Haus - Einfamilienhaus
Garageanzahl:1
Wohnfläche:184.07 m2
Nutzfläche:27.26 m2
Grundstücksfläche:549.00 m2
Anzahl Zimmer:6.00
Anzahl Schlafzimmer:4.00
Anzahl Badezimmer:1.00
Anzahl Terrassen:1.00
Anzahl Stellplätze:3
Kamin:Ja
Heizungsart:Zentral/Gas
Wintergarten:Ja
Keller:Nein
Dachform:Pultdach
Baujahr:2014
Zustand:Neuwertig
Verkaufstatus:Verkauft
Verfügbar Ab:nach Vereinbarung
Lage: Waldfeucht-Bocket
Preis:-
Courtage:Keine zusätzliche Käuferprovision.

Ihr Ansprechpartner

Reimann&Wolff Patrick Reimann Immobilienmakler Patrick Reimann
Geschäftsführer
Tel.: +49 (0) 2452 / 687469-0
reimann@reimannwolff.de

Es ist ein faszinierendes Zusammenspiel aus Offenheit, Geborgenheit und hochwertigen Ausstattungsdetails in dem beeindruckenden Einfamilienhaus, das sich insbesondere durch die Liebe zum Detail auszeichnet.

Unterschiedliche Raumhöhen und Lichtspiele wechseln sich im eindrucksvollen Zentrum – dem nahezu 60 Quadratmeter großen Lebensraum – ab und vermitteln Freiheit, aber sepa­rieren dennoch die unterschiedlichen Räume.

Durch architektonische Raffinesse entsteht ein interessantes Wechsel­spiel aus offener Wohnatmosphäre und gleichzeitiger Privat­sphäre.

Die bis zum Giebel reichenden Fensterflächen des als Wintergarten konzipierten Hausabschlusses durchfluten den gesamten Wohn- und Esskomplex.

Und das Haus bietet weitere Highlights in diesem Stil: Der große beeindruckende Wohnbereich mit wärmendem Kaminofen und Sicht auf die "schwebenden" Treppenstufen aus Stahl, die über die Empore zu den oberen Räumlich­keiten führen, eröffnet einen weitere Trakt mit Wohn- und Schlafräumen.

Ein fesselndes Buch in der einen und eine warme Tasse Tee in der anderen Hand – den Blick in die Gartenanlage und die benachbarten Wiesen gerichtet. Die Empore dieses faszinierenden Einfamilienhauses bietet stets einen gemütlichen Platz in der ersten Reihe. Ein echter Lieblingsplatz und Rückzugsort.

Im Erdgeschoss liegen der offene Wohn- und Essbereich auf der einen Seite und zwei Schlaf- bzw. Arbeitszimmer nebst Badezimmer und Gäste-WC auf der anderen. Die Küche ist an den Wohn-/Essbereich angeschlossen und liegt zwischen diesem und dem Hauswirt­schaftsraum mit direktem Zugang zur großen Garage.
Die im Kaufpreis enthaltene und individuell gefertigte Einbauküche in U-Form glänzt mit speziellen Raffinessen: Arbeitsplatte aus schwarzem Wengenholz, Waschbecken aus Massivholz, Fronten aus Massivholz (Kirschbaum), optisch versteckten Elektrogeräten.

Das große Schlafzimmer reizt mit kunstvoll integriertem und begehbarem Kleiderschrank. Einbauschränke und eine schön verbaute LED-Nachttischbeleuchtung sind nur einige der wertvollen Details.

Auch die Terrasse aus Eichenholz verspricht schöne Stunden in Ihrer schön angelegten Gartenanlage.

In diesem neuwertigen Zuhause erwartet Sie Premium Wohngenuss: Handgefertigtes Eichenholz-Parkett aus Sägefurnier versetzt den gesamten Wohnraum in eine genussvolle Umgebung, Eichenholz-Fertigparkett (weiß/grau geölt) in den Schlafräumen bildet einen gelungenen Kontrast zu den weißen Innenwänden, handgefertigte und einzigartige teilweise raumhohe und flächenbündige Zimmertüren mit individuellen Türdrückern aus Holz sind eine wahre Zier.

Der Wintergarten als Fassadenanbau ist als Holz-Alu-Konstruktion konzipiert und beinhaltet hohe Fenster und Türen mit gleichzeitiger Beschattung. Die in diesem Bereich integrierte Empore ist mit Stahlseilen am Dachstuhl befestigt.

Das Feuerwerk der Besonderheiten setzt sich im Badezimmer fort: Neben der ebenerdigen und begehbaren Dusche überzeugt die zusätzliche Badewanne mit einer Echtholzverkleidung. Ein Gäste-WC mit Badmöbeln in hochglanz-weißem Material schließt sich dem an.

Im Farbton Anthrazit gehaltene Kunststofffenster (innen weiß) mit 3-fach Verglasung und Rollläden (elektrisch) überzeugen auch durch sehr gute Dämmwerte. Nachzulesen im energetisch sehr positiven Energieausweis.

Mit verantwortlich für die beeindruckende Energieeffizienzklasse B ist die moderne Gasheizung, die bei der Warmwassererzeugung durch Solarpanelen unterstützt wird. Selbstverständlich in Verbindung mit angenehmer Fußbodenheizung.

Dank Glasfaseranschluss sind Sie mit einer Bandbreite von bis zu 1.000 mbit/s im Internet unterwegs.

An allen Wandbereichen angebrachtes Malervlies rundet das Angebot ab.

Der Ort Bocket ist ein Teil der Gemeinde Waldfeucht und mit ca. 1.000 Einwohner ein beschaulicher Wohnort mit naturnaher Wohnqualität.

Ein Kindergarten ist im Ort vorhanden. In unmittelbarer Nähe, nur ca. 2-3 Fahrminuten entfernt, treffen Sie in Waldfeucht auf eine hervorragende Infrastruktur. Hier finden Sie Ärzte, Einkaufszentrum, Banken sowie Einzelhandelsgeschäfte.

Die Grundschule und ein Hallenbad befinden sich im nahe gelegenen Ortsteil Haaren.

Umgebungskarte

Energieausweistyp:

Verbrauch

Energiekennwert:

68.70 kWh/(a m²)

Energieeffizienzklasse:

B

Ausweis gültig bis:

04.10.2032


* Der oben genannte Energiekennwert spiegelt den Energieverbrauch in Kilowattstunden pro Jahr und Quadratmeter (kWh/(a m²)) wieder und liefert den tatsächlichen errechneten Energieverbrauch der Immobilie. Weitere Informationen finden Sie hier unter de.wikipedia.org/wiki/Energiebedarfsausweis

Infrastruktur (alle Angaben geschätzt):
Autobahn A46 - 13 Fahrminuten
Bahnhof - 10 Fahrminuten
Bushaltestelle - 4 Gehminuten
Grundschule (Haaren) - 8 Fahrminuten
Gymnasium - 33 Busminuten
Realschule - 28 Busminuten
Kindergarten - 4 Gehminuten
Einkaufsmarkt - 3 Fahrminuten
Aachen - 44 Fahrminuten
Köln - 69 Fahrminuten
Düsseldorf - 55 Fahrminuten

1. Alle zu diesem Immobilienangebot gemachten Angaben sind Circa-Werte, bei nicht vorliegenden Unterlagen zur Wohnfläche auch lediglich geschätzt und beinhalten möglicherweise zu Wohnzwecken genutzte, aber baurechtlich nicht genehmigte Flächen und stammen vom Eigentümer bzw. Auftraggeber und wurden nicht überprüft und stellen ferner keine Zusicherung durch die reimann&wolff IMMOBILIEN GmbH dar. Ein Anspruch auf Richtigkeit und Vollständigkeit besteht nicht. Daher wird auch keine Haftung für die gemachten Angaben übernommen. Irrtum und Zwischenverkauf bleiben vorbehalten.
2. Ein Großteil der Fotoaufnahmen wurde mit einem Weitwinkelobjektiv bzw. mit einem Fisheye-Objektiv aufgenommen. Dadurch können Räume größer wirken als in der Realität.
3. Reservierungen werden bei Vorlage einer entsprechenden Kaufabsichtserklärung und Vorlage einer Finanzierungsbestätigung und/oder eines Eigenkapitalnachweises vorgenommen.
4. Aufgrund der derzeit großen Anfrage nach Besichtigungstermine, bitten wir im Vorfeld um Vorlage eines Finanzierungszertifikats o.ä.

SANIERUNGSPFLICHT BEI EIGENTÜMERWECHSEL
Mehrfamilien-, Ein- und Zweifamilienhäuser in Deutschland müssen grundsätzlich gewisse Mindestanforderungen nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) erfüllen. Bis Ende Oktober 2020 galt die EnEV (Energiesparverordnung), die nun zum 01. November 2020 durch das Gebäudeenergiegesetz (GEG) abgelöst wurde.
Sanierungs- bzw. Nachrüstpflichten nach GEG gelten in allen Fällen des Eigentümerwechsels – sei es durch Hauskauf, Erbe oder Schenkung – ausgenommen sind nur Ein- und Zweifamilienhäuser, die bereits am 1.2.2002 vom Eigentümer selbst bewohnt wurden. In allen anderen Fällen gilt:
- Alte Heizkessel erneuern: Über 30 Jahre alte Heizkessel müssen erneuert werden, wenn sie flüssige oder gasförmige Brennstoffe nutzen (z.B.: Gas oder Öl). Ausgenommen sind Niedertemperatur- oder Brennwertkessel, Heizkessel mit einer Nennleistung unter 4kW oder über 400kW, Anlagen, die nur zur Warmwasser Bereitung dienen, Küchenherde oder Heizgeräte, die hauptsächlich für einen Raum ausgelegt sind und auch Warmwasser liefern. Zentralheizungen müssen mit Regelungen nachgerüstet werden. Wenn Wasser der Wärmeträger ist, müssen Thermostate zur raumweisen Temperaturregelung installiert werden.
- Warmwasserführende Rohre dämmen: Nicht gedämmte Heizungs- und Warmwasser-Rohre oder Armaturen müssen in unbeheizten Räumen gedämmt werden.
- Oberste Geschossdecken oder Dach dämmen. Die oberste Geschossdecke zu einem nicht ausgebauten und unbeheizten Dachraum muss beispielsweise gedämmt werden. Zumindest dann, wenn diese Decke zugänglich ist und die Mindestanforderungen an den Wärmeschutz nicht erfüllt werden.

Bei Ein- und Zweifamilienhäusern gilt eine Frist von 2 Jahren. Wer die Sanierungspflichten innerhalb dieser Frist nicht erfüllt, muss mit einer Strafe von bis zu 50.000€ rechnen.

Außerdem sind auch noch weitere Pflichten im GEG für Altbauten vorgeschrieben:
- Für die Haustechnik sind bestimmte Wartungsintervalle vorgeschrieben. Diese müssen eingehalten werden. Darunter fällt auch die Inspektion der Klimaanlage.
- Bei Verkauf oder Neuvermietung muss ein Energieausweis erstellt und vorgelegt werden. Denkmalgeschützte Gebäude sind von dieser Pflicht befreit.

SANIERUNGSPFLICHTEN BEI AUSBAU, UMBAU UND ERNEUERUNG
Bei größeren Umbaumaßnahmen wie Änderungen der Gebäudehülle, Erweiterungen und Ausbau sind die Eigentümer in Deutschland verpflichtet, die Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes einzuhalten. Dies Anforderungen unterscheiden sich von denen bei einem Neubau.

ERNEUERUNG EINZELNER BAUTEILE
Wer einzelne Bauteile erneuert – zum Beispiel die Fenster austauscht – muss die Anforderungen des GEG für diese einzelnen Bauteile einhalten. Auch, wenn der Putz an der Fassade entfernt wird, gilt dies als Erneuerung der Fassade und die entsprechenden Dämmwerte für die Außenwände müssen eingehalten werden. Daraus kann auch die Notwendigkeit einer Fassadendämmung entstehen. Wird die Fassade hingegen nur neu gestrichen und geringfügig ausgebessert, dann sind keine Wärmedämmanforderungen zu erfüllen.
In manchen Fällen können Ausnahmen zur Sanierungspflicht beantragt werden. Zum Beispiel wenn die Fassade saniert, aber keine neue Fassadendämmung angebracht werden soll, weil dadurch weitere Bauteile wie Fenster oder Dach zu erneuern wären, die sonst nicht hätten erneuert werden müssen.

UMFASSENDE MODERNISIERUNG MIT GESAMTENERGIEBILANZ
Alternativ dazu kann auch eine Gesamtenergiebilanz vom modernisierten Altbau erstellt werden – ähnlich wie beim Energieausweis im Neubau. Der Jahres-Primärenergiebedarf und die Transmissionswärmeverluste des gesamten Gebäudes müssen hierbei nachgewiesen und gewisse Grenzwerte eingehalten werden. Die oben beschriebenen Einzelnachweise für Bauteile entfallen damit.
Die Grenzwerte für den Altbau sind deutlich weniger streng als jene für den Neubau. Der Jahres-Primärenergiebedarf bei einem Neubau darf nicht höher sein als 75% des Referenzgebäudes. Beim Altbau hingegen darf der Jahres-Primärenergiebedarf um 40% über dem des Referenzhauses liegen. Somit kann der Primärenergiebedarf eines Altbaus zu einem vergleichbaren Neubau um rund 86% höher sein (Stand: 2019). Für die Sanierung zum Energieeffizienzhaus werden gute Förderungen vergeben.

KEINE PFLICHTEN BEI KLEINEREN MASSNAHMEN IM ALTBAU
Bei Reparatur- und Wartungsmaßnahmen oder bei Renovierungsarbeiten wie zum Beispiel die Erneuerung der Bodenbeläge oder des Badezimmers sind keine zusätzlichen Aufrüstungen nach GEG nötig.
Wenn zum Beispiel die Fassade oder die Fensterrahmen neu gestrichen werden, müssen diese Bauteile keine Grenzwerte einhalten. Selbst wenn die Fassade an einzelnen Stellen saniert wird, greift die EnEV nicht, solange die sanierte Fläche weniger als 10% der Fassadenfläche ausmacht.

WANN GILT DAS GEG IM ALTBAU NICHT?
Ist eine energetische Sanierung Pflicht? Nein! Das deutsche Gebäudeenergiegesetz (GEG) sieht nur das Nachrüsten von einigen wenigen Punkten vor, siehe oben.

Viele Sanierungsmaßnahmen wie: Fassadendämmung, neue Fenster oder die Dämmung der Kellerdecke sind hingegen freiwillig. Die Hausbesitzer entscheiden selbst, was sinnvoll erscheint und was nicht.
- Dämmung der Kellerdecke ist keine Pflicht: Eine Kellerdecke zu einem ungedämmten, nicht beheizten Kellerraum zu dämmen, kann jedoch durchaus sinnvoll sein. Es besteht aber keine gesetzliche Nachrüstpflicht.
- Fensteraustausch und Fassadendämmung ist keine Pflicht: Alte Fenster müssen laut GEG nicht ausgetauscht werden, selbst wenn sie undicht sind. Es gibt auch keine Dämmpflicht für ungedämmte Außenwände. Wenn jedoch die Fassade oder die Fenster erneuert werden sollen, dann müssen sie die Anforderrungen des GEG erfüllen. Welche Maßnahmen sinnvoll sind, kann im Einzelfall frei entschieden werden.
- Empfehlungen im Energieausweis zur Modernisierung sind nicht verpflichtend. Sie dienen als Information.

Die reimann&wolff IMMOBILIEN GmbH übernimmt für die genannten Informationen keine Haftung. Ferner wird keine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben übernommen.

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