Reimann & Wolff
Immobilien

 

VERKAUFT
Mönchengladbach-Neuwerk:
"Die Lage: Ein Traum."

Kennung:5673
Objektart:Haus - Einfamilienhaus
Garageanzahl:2
Wohnfläche:136.15 m2
Grundstücksfläche:471.00 m2
Anzahl Zimmer:3.00
Anzahl Schlafzimmer:2.00
Anzahl Badezimmer:1.00
Anzahl Terrassen:1.00
Anzahl Stellplätze:2
Heizungsart:Zentral/Gas
Keller:Ja
Dachform:Satteldach
Baujahr:1985
Zustand:Gepflegt
Verkaufstatus:Verkauft
Verfügbar Ab:nach Vereinbarung
Lage: Mönchengladbach-Neuwerk
Preis:-
Courtage:Keine zusätzliche Käuferprovision.

Ihr Ansprechpartner

Reimann&Wolff Patrick Reimann Immobilienmakler Patrick Reimann
Geschäftsführer
Tel.: +49 (0) 2452 / 687469-0
reimann@reimannwolff.de

Ein attraktives Einfamilienhaus für Sie und Ihre Familie! Kinderfreundlich in einer Spielstraße und einer grundsätzlich ruhigen Wohnlage gelegen.

Das satte Grün des Rasens und die säumenden Sträucher und Stauden versprechen Ihnen eine begehrenswerte Gartenanlage. Insbesondere Ihr Kind/Ihre Kinder werden das Spielen auf Ihrem neuen Grundstück lieben - gerade, weil ausreichender Platz für Spielturm, Trampolin u.ä. vorhanden ist.

Genießen Sie Ihren Feierabend bei einem Glas Wein auf Ihrem vielleicht zukünftigen Lieblingsplätzchen - der schönen Terrasse mit herrlichem Blick in Ihren Garten.

Bereits mit den ersten Schritten in Ihrem vielleicht neuen Zuhause erleben Sie ein besonderes Gefühl des Wohlfühlens - eine wunderbare Wohnatmosphäre. Eine Atmosphäre, die den Charme der Baukunst der 80er Jahre widerspiegelt. Die luftige Eingangsdiele heißt Sie und Ihre Besucher herzlich willkommen.

Sicherlich mitverantwortlich zeigen sich hierfür die warmen Bodenbeläge. Fliesenböden finden Sie in allen Wohn- und Schlafräumen.

Die Fußbodenheizung im Erd- und Obergeschosses sorgt für angenehme Wärme.

Mit derzeit zwei Schlafräumen und einem ausbaufähigem Dachgeschoss steht Ihnen ein attraktives Wohnraumangebot mit Erweiterungspotenzial zur Verfügung.

Das geräumige Badezimmer mit einer dem Baujahr entsprechenden Ausstattung verwöhnt Sie mit allen Annehmlichkeiten: Badewanne, Dusche, WC , Bidet und zwei Waschtische. So können Sie und Ihre Kinder bequem und parallel in den Tag starten.

Selbstverständlich ist das Einfamilienhaus unterkellert. Somit sind gerade für Familien wertvolle Nebenräume wie z.B. Abstellräume vorhanden. Ergänzt durch einen riesigen Hobbyraum mit großzügiger Belichtung , der u.U. zu Wohnzwecken genutzt werden könnte.

Die durchgängig befahrbare Garage, mit Toren an der Vorder- als auch Rückseite, bietet jeweils weitere Abstellflächen für Fahrzeuge.

Sie entscheiden, was Ihnen wichtig ist: Erwerben Sie nicht irgendein Haus, sondern kaufen Sie Ihr neues, beeindruckendes Zuhause. Mit diesem Einfamilienhaus liegen Sie immer richtig.

Mit warmen Fliesenböden und weiteren Stilelementen der 80er Jahre entsteht in diesem Einfamilienhaus eine angenehm warme Wohnatmosphäre.

Kunststofffenster mit Isolierverglasung und teilweise elektrischen Rollläden (im Wohnzimmer) gehören zur mehr als grundsoliden Ausstattung.

Die Ausstattung des Badezimmers entspricht dem Baujahr und überzeugt mit Platz für Doppelwaschtisch, Badewanne, Dusche, WC und Bidet.

Eine aus dem Jahr 1985 stammende Gas-Zentralheizung inkl. Warmwasseraufbereitung sorgt in der kälteren Jahreszeit mit der Fußbodenheizung für ein behagliches Wohnklima.

Die Vollunterkellung mit Zugang zum Garten (Kelleraußentreppe) bietet den für Familien notwendigen Hobby- und Abstellbereich.

Bis zu 1.000 mbit/s schnelles Internet ist dank verfügbarem Glasfaseranschluss (NEW) möglich!

Das freistehende Einfamilienhaus befindest sich im Nordosten von Mönchengladbach im Stadtteil Neuwerk.

Mit seinen insgesamt ca. 6.700 Einwohnern ist Neuwerk ein Stadtteil, der alles zu bieten hat, was man zum täglichen Leben braucht. Bei Schulen und Kindergarten, Einkaufsmärkten sowie Ärzten sind kurze Wege garantiert.

Ein intaktes Vereinsleben bietet einen erhöhten Freizeitwert.

Umgebungskarte

Energieausweistyp:

Bedarf

Energiekennwert:

197.00 kWh/(a m²)

Energieeffizienzklasse:

F

Ausweis gültig bis:

27.03.2033


* Der oben genannte Energiekennwert spiegelt den Energieverbrauch in Kilowattstunden pro Jahr und Quadratmeter (kWh/(a m²)) wieder und liefert den tatsächlichen errechneten Energieverbrauch der Immobilie. Weitere Informationen finden Sie hier unter de.wikipedia.org/wiki/Energiebedarfsausweis

Infrastruktur (alle Angaben geschätzt):
Autobahn A52 - 5 Fahrminuten
Autobahn A44 - 7 Fahrminuten
MG Hbf. - 11 Fahrminuten
Bushaltestelle - 3 Gehminuten
Grundschule - 6 Gehminuten
Gesamtschule - 7 Gehminuten
Kindergarten - 4 Gehminuten
Einkaufsmarkt - 3 Fahrminuten
Düsseldorf - 29 Fahrminuten
Köln - 54 Fahrminuten

1. Alle zu diesem Immobilienangebot gemachten Angaben sind Circa-Werte, bei nicht vorliegenden Unterlagen zur Wohnfläche auch lediglich geschätzt und beinhalten möglicherweise zu Wohnzwecken genutzte, aber baurechtlich nicht genehmigte Flächen und stammen vom Eigentümer bzw. Auftraggeber und wurden nicht überprüft und stellen ferner keine Zusicherung durch die reimann&wolff IMMOBILIEN GmbH dar. Ein Anspruch auf Richtigkeit und Vollständigkeit besteht nicht. Daher wird auch keine Haftung für die gemachten Angaben übernommen. Irrtum und Zwischenverkauf bleiben vorbehalten.
2. Ein Großteil der Fotoaufnahmen wurde mit einem Weitwinkelobjektiv bzw. mit einem Fisheye-Objektiv aufgenommen. Dadurch können Räume größer wirken als in der Realität.
3. Reservierungen werden bei Vorlage einer entsprechenden Kaufabsichtserklärung und Vorlage einer Finanzierungsbestätigung und/oder eines Eigenkapitalnachweises vorgenommen.
4. Aufgrund der derzeit großen Anfrage nach Besichtigungstermine, bitten wir im Vorfeld um Vorlage eines Finanzierungszertifikats o.ä.

SANIERUNGSPFLICHT BEI EIGENTÜMERWECHSEL
Mehrfamilien-, Ein- und Zweifamilienhäuser in Deutschland müssen grundsätzlich gewisse Mindestanforderungen nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) erfüllen. Bis Ende Oktober 2020 galt die EnEV (Energiesparverordnung), die nun zum 01. November 2020 durch das Gebäudeenergiegesetz (GEG) abgelöst wurde.
Sanierungs- bzw. Nachrüstpflichten nach GEG gelten in allen Fällen des Eigentümerwechsels – sei es durch Hauskauf, Erbe oder Schenkung – ausgenommen sind nur Ein- und Zweifamilienhäuser, die bereits am 1.2.2002 vom Eigentümer selbst bewohnt wurden. In allen anderen Fällen gilt:
- Alte Heizkessel erneuern: Über 30 Jahre alte Heizkessel müssen erneuert werden, wenn sie flüssige oder gasförmige Brennstoffe nutzen (z.B.: Gas oder Öl). Ausgenommen sind Niedertemperatur- oder Brennwertkessel, Heizkessel mit einer Nennleistung unter 4kW oder über 400kW, Anlagen, die nur zur Warmwasser Bereitung dienen, Küchenherde oder Heizgeräte, die hauptsächlich für einen Raum ausgelegt sind und auch Warmwasser liefern. Zentralheizungen müssen mit Regelungen nachgerüstet werden. Wenn Wasser der Wärmeträger ist, müssen Thermostate zur raumweisen Temperaturregelung installiert werden.
- Warmwasserführende Rohre dämmen: Nicht gedämmte Heizungs- und Warmwasser-Rohre oder Armaturen müssen in unbeheizten Räumen gedämmt werden.
- Oberste Geschossdecken oder Dach dämmen. Die oberste Geschossdecke zu einem nicht ausgebauten und unbeheizten Dachraum muss beispielsweise gedämmt werden. Zumindest dann, wenn diese Decke zugänglich ist und die Mindestanforderungen an den Wärmeschutz nicht erfüllt werden.

Bei Ein- und Zweifamilienhäusern gilt eine Frist von 2 Jahren. Wer die Sanierungspflichten innerhalb dieser Frist nicht erfüllt, muss mit einer Strafe von bis zu 50.000€ rechnen.

Außerdem sind auch noch weitere Pflichten im GEG für Altbauten vorgeschrieben:
- Für die Haustechnik sind bestimmte Wartungsintervalle vorgeschrieben. Diese müssen eingehalten werden. Darunter fällt auch die Inspektion der Klimaanlage.
- Bei Verkauf oder Neuvermietung muss ein Energieausweis erstellt und vorgelegt werden. Denkmalgeschützte Gebäude sind von dieser Pflicht befreit.

SANIERUNGSPFLICHTEN BEI AUSBAU, UMBAU UND ERNEUERUNG
Bei größeren Umbaumaßnahmen wie Änderungen der Gebäudehülle, Erweiterungen und Ausbau sind die Eigentümer in Deutschland verpflichtet, die Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes einzuhalten. Dies Anforderungen unterscheiden sich von denen bei einem Neubau.

ERNEUERUNG EINZELNER BAUTEILE
Wer einzelne Bauteile erneuert – zum Beispiel die Fenster austauscht – muss die Anforderungen des GEG für diese einzelnen Bauteile einhalten. Auch, wenn der Putz an der Fassade entfernt wird, gilt dies als Erneuerung der Fassade und die entsprechenden Dämmwerte für die Außenwände müssen eingehalten werden. Daraus kann auch die Notwendigkeit einer Fassadendämmung entstehen. Wird die Fassade hingegen nur neu gestrichen und geringfügig ausgebessert, dann sind keine Wärmedämmanforderungen zu erfüllen.
In manchen Fällen können Ausnahmen zur Sanierungspflicht beantragt werden. Zum Beispiel wenn die Fassade saniert, aber keine neue Fassadendämmung angebracht werden soll, weil dadurch weitere Bauteile wie Fenster oder Dach zu erneuern wären, die sonst nicht hätten erneuert werden müssen.

UMFASSENDE MODERNISIERUNG MIT GESAMTENERGIEBILANZ
Alternativ dazu kann auch eine Gesamtenergiebilanz vom modernisierten Altbau erstellt werden – ähnlich wie beim Energieausweis im Neubau. Der Jahres-Primärenergiebedarf und die Transmissionswärmeverluste des gesamten Gebäudes müssen hierbei nachgewiesen und gewisse Grenzwerte eingehalten werden. Die oben beschriebenen Einzelnachweise für Bauteile entfallen damit.
Die Grenzwerte für den Altbau sind deutlich weniger streng als jene für den Neubau. Der Jahres-Primärenergiebedarf bei einem Neubau darf nicht höher sein als 75% des Referenzgebäudes. Beim Altbau hingegen darf der Jahres-Primärenergiebedarf um 40% über dem des Referenzhauses liegen. Somit kann der Primärenergiebedarf eines Altbaus zu einem vergleichbaren Neubau um rund 86% höher sein (Stand: 2019). Für die Sanierung zum Energieeffizienzhaus werden gute Förderungen vergeben.

KEINE PFLICHTEN BEI KLEINEREN MASSNAHMEN IM ALTBAU
Bei Reparatur- und Wartungsmaßnahmen oder bei Renovierungsarbeiten wie zum Beispiel die Erneuerung der Bodenbeläge oder des Badezimmers sind keine zusätzlichen Aufrüstungen nach GEG nötig.
Wenn zum Beispiel die Fassade oder die Fensterrahmen neu gestrichen werden, müssen diese Bauteile keine Grenzwerte einhalten. Selbst wenn die Fassade an einzelnen Stellen saniert wird, greift die EnEV nicht, solange die sanierte Fläche weniger als 10% der Fassadenfläche ausmacht.

WANN GILT DAS GEG IM ALTBAU NICHT?
Ist eine energetische Sanierung Pflicht? Nein! Das deutsche Gebäudeenergiegesetz (GEG) sieht nur das Nachrüsten von einigen wenigen Punkten vor, siehe oben.

Viele Sanierungsmaßnahmen wie: Fassadendämmung, neue Fenster oder die Dämmung der Kellerdecke sind hingegen freiwillig. Die Hausbesitzer entscheiden selbst, was sinnvoll erscheint und was nicht.
- Dämmung der Kellerdecke ist keine Pflicht: Eine Kellerdecke zu einem ungedämmten, nicht beheizten Kellerraum zu dämmen, kann jedoch durchaus sinnvoll sein. Es besteht aber keine gesetzliche Nachrüstpflicht.
- Fensteraustausch und Fassadendämmung ist keine Pflicht: Alte Fenster müssen laut GEG nicht ausgetauscht werden, selbst wenn sie undicht sind. Es gibt auch keine Dämmpflicht für ungedämmte Außenwände. Wenn jedoch die Fassade oder die Fenster erneuert werden sollen, dann müssen sie die Anforderrungen des GEG erfüllen. Welche Maßnahmen sinnvoll sind, kann im Einzelfall frei entschieden werden.
- Empfehlungen im Energieausweis zur Modernisierung sind nicht verpflichtend. Sie dienen als Information.

Die reimann&wolff IMMOBILIEN GmbH übernimmt für die genannten Informationen keine Haftung. Ferner wird keine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben übernommen.

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