Reimann & Wolff
Immobilien

 

VERKAUFT
Waldfeucht-Haaren:
"Entdecke die Möglichkeiten."

Kennung:5680
Objektart:Haus - Einfamilienhaus
Garageanzahl:1
Wohnfläche:116.61 m2
Grundstücksfläche:403.00 m2
Anzahl Zimmer:6.00
Anzahl Schlafzimmer:5.00
Anzahl Badezimmer:2.00
Anzahl Terrassen:1.00
Anzahl Stellplätze:1
Heizungsart:Zentral/Oel
Keller:Teil
Dachform:Satteldach
Baujahr:1937
Verkaufstatus:Verkauft
Verfügbar Ab:nach Vereinbarung
Lage: Waldfeucht-Haaren
Preis:-
Courtage:Keine zusätzliche Käuferprovision.

Ihr Ansprechpartner

Reimann&Wolff Patrick Reimann Immobilienmakler Patrick Reimann
Geschäftsführer
Tel.: +49 (0) 2452 / 687469-0
reimann@reimannwolff.de

Dieses Ein-/Zweifamilienhaus wurde in den frühen 1920er Jahren erbaut, könnte viele Geschichten erzählen und hat im Laufe der Jahre viele Veränderungen erlebt.
Es hat jedoch immer noch viele der ursprünglichen Merkmale, die es zu einem begehrenswerten Objekt machen.

Neben dem üppigen Wohnraumangebot mit vielen Schlafräumen und zwei Badezimmern hat es zusätzlich ein Nebengebäude mit Platz für Ihr geliebtes Hobby zu bieten.

Auch ein uneinsehbarer Innenhof und ein pflegeleichter Garten laden zum Verweilen ein.

Wenn man das Haus betritt, fühlt man sich von der ersten Minute an zu Hause. Es gibt viele Räume mit schönen Oberböden wie z.B. Vinylboden im gesamten Erdgeschoss (darunter befinden sich helle Fliesen).

Durch die überdurchschnittliche Anzahl an Räumen gibt es eine Vielzahl von Optionen, wie man das Haus nutzen könnte. Vom Wohnzimmer über das Esszimmer bis hin zu den beiden Badezimmern und den Schlafräumen bietet das Haus genügend Platz für eine Familie oder auch zwei getrennte Mieteinheiten (bisherige Nutzung, zwei Küchen und separate Eingänge vorhanden).

Es ist eine Chance, eine Verbindung zur Vergangenheit herzustellen und ein Stück Geschichte zu bewahren. Es ist auch eine Möglichkeit, das Haus in ein warmes und einladendes Zuhause zu verwandeln, das für viele weitere Jahre der Familie und Freunden Freude bereiten wird.

Insgesamt wartet dieses charmante Haus darauf, aus dem Dornröschenschlaf erweckt zu werden. Mit etwas Kreativität, Zeit und Engagement wird es zu einem Ort, an dem viele glückliche Erinnerungen geschaffen werden können.

Ihr lang ersehnter Wunsch nach einem attraktivem Familiendomizil wird wahr.

Angefangen von den Vinylböden (darunter helle Fliesen, 2010) im Erdgeschoss bis hin zu den mit textilem Belag überdeckten Böden im Obergeschoss - dieses Wohnhaus liefert einen interessanten Auftritt.

Ihr neuer Wohnsitz begeistert ebenfalls durch interessante Akzente wie zum Beispiel Aluminiumfenster mit Isolierverglasung (2003), tw. erneuerte Installationsleitungen (EG, 2010) und die Öl-Zentralheizung inklusive Warmwasseraufbereitung aus dem Jahr 1988.
Die Heizungsanlage muss aufgrund Ihres Alters und des geltenden Gebäudeenergiegesetzes mit Eigentumswechsel ausgetauscht werden.

Das in 2010 modernisierte Badezimmer im Erdgeschoss beschert Ihnen sowohl eine Dusche als auch eine wohltuende Badewanne.

Abstellräume sind in ausreichender Anzahl vorhanden. Sowohl im Erd- als auch im Kellergeschoss sowie im Nebengebäude und in der Garage.

Dank verfügbarem Glasfaseranschluss ist eine Bandbreite von bis zu 1.000 mbit/s möglich.

Haaren ist mit ca. 4.100 Einwohnern der größte Ortsteil der Gemeinde Waldfeucht, die im Landkreis Heinsberg liegt.

Die hervorragende Infrastruktur mit allen Einrichtungen des täglichen Bedarfs macht diese Wohnlage so attraktiv. Ärzte, Banken, Einkaufsmarkt, Restaurants sowie zwei Kindergärten, Grund- und Sekundarschule sind im Ort vorhanden. Sogar ein Hallenbad ist hier anzutreffen.

Mit der natürlichen Wohnumgebung sind auch abendliche Spaziergänge ein Genuss.

Umgebungskarte

Energieausweistyp:

Bedarf

Energiekennwert:

447.70 kWh/(a m²)

Energieeffizienzklasse:

H

Ausweis gültig bis:

19.04.2033


* Der oben genannte Energiekennwert spiegelt den Energieverbrauch in Kilowattstunden pro Jahr und Quadratmeter (kWh/(a m²)) wieder und liefert den tatsächlichen errechneten Energieverbrauch der Immobilie. Weitere Informationen finden Sie hier unter de.wikipedia.org/wiki/Energiebedarfsausweis

Infrastruktur (alle Angaben geschätzt):
Autobahn A46 - 12 Fahrminuten
Bahnhof - 11 Fahrminuten
Bushaltestelle - 1 Gehminute
Grundschule - 2 Gehminuten
Gymnasium - 27 Busminuten
Realschule - 31 Busminuten
Kindergarten - 5 Gehminuten
Einkaufsmarkt - 6 Gehminuten
Aachen - 49 Fahrminuten
Köln - 72 Fahrminuten
Düsseldorf - 56 Fahrminuten

1. Alle zu diesem Immobilienangebot gemachten Angaben sind Circa-Werte, bei nicht vorliegenden Unterlagen zur Wohnfläche auch lediglich geschätzt und beinhalten möglicherweise zu Wohnzwecken genutzte, aber baurechtlich nicht genehmigte Flächen und stammen vom Eigentümer bzw. Auftraggeber und wurden nicht überprüft und stellen ferner keine Zusicherung durch die reimann&wolff IMMOBILIEN GmbH dar. Ein Anspruch auf Richtigkeit und Vollständigkeit besteht nicht. Daher wird auch keine Haftung für die gemachten Angaben übernommen. Irrtum und Zwischenverkauf bleiben vorbehalten.
2. Ein Großteil der Fotoaufnahmen wurde mit einem Weitwinkelobjektiv bzw. mit einem Fisheye-Objektiv aufgenommen. Dadurch können Räume größer wirken als in der Realität.
3. Reservierungen werden bei Vorlage einer entsprechenden Kaufabsichtserklärung und Vorlage einer Finanzierungsbestätigung und/oder eines Eigenkapitalnachweises vorgenommen.
4. Aufgrund der derzeit großen Anfrage nach Besichtigungstermine, bitten wir im Vorfeld um Vorlage eines Finanzierungszertifikats o.ä.

SANIERUNGSPFLICHT BEI EIGENTÜMERWECHSEL
Mehrfamilien-, Ein- und Zweifamilienhäuser in Deutschland müssen grundsätzlich gewisse Mindestanforderungen nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) erfüllen. Bis Ende Oktober 2020 galt die EnEV (Energiesparverordnung), die nun zum 01. November 2020 durch das Gebäudeenergiegesetz (GEG) abgelöst wurde.
Sanierungs- bzw. Nachrüstpflichten nach GEG gelten in allen Fällen des Eigentümerwechsels – sei es durch Hauskauf, Erbe oder Schenkung – ausgenommen sind nur Ein- und Zweifamilienhäuser, die bereits am 1.2.2002 vom Eigentümer selbst bewohnt wurden. In allen anderen Fällen gilt:
- Alte Heizkessel erneuern: Über 30 Jahre alte Heizkessel müssen erneuert werden, wenn sie flüssige oder gasförmige Brennstoffe nutzen (z.B.: Gas oder Öl). Ausgenommen sind Niedertemperatur- oder Brennwertkessel, Heizkessel mit einer Nennleistung unter 4kW oder über 400kW, Anlagen, die nur zur Warmwasser Bereitung dienen, Küchenherde oder Heizgeräte, die hauptsächlich für einen Raum ausgelegt sind und auch Warmwasser liefern. Zentralheizungen müssen mit Regelungen nachgerüstet werden. Wenn Wasser der Wärmeträger ist, müssen Thermostate zur raumweisen Temperaturregelung installiert werden.
- Warmwasserführende Rohre dämmen: Nicht gedämmte Heizungs- und Warmwasser-Rohre oder Armaturen müssen in unbeheizten Räumen gedämmt werden.
- Oberste Geschossdecken oder Dach dämmen. Die oberste Geschossdecke zu einem nicht ausgebauten und unbeheizten Dachraum muss beispielsweise gedämmt werden. Zumindest dann, wenn diese Decke zugänglich ist und die Mindestanforderungen an den Wärmeschutz nicht erfüllt werden.

Bei Ein- und Zweifamilienhäusern gilt eine Frist von 2 Jahren. Wer die Sanierungspflichten innerhalb dieser Frist nicht erfüllt, muss mit einer Strafe von bis zu 50.000€ rechnen.

Außerdem sind auch noch weitere Pflichten im GEG für Altbauten vorgeschrieben:
- Für die Haustechnik sind bestimmte Wartungsintervalle vorgeschrieben. Diese müssen eingehalten werden. Darunter fällt auch die Inspektion der Klimaanlage.
- Bei Verkauf oder Neuvermietung muss ein Energieausweis erstellt und vorgelegt werden. Denkmalgeschützte Gebäude sind von dieser Pflicht befreit.

SANIERUNGSPFLICHTEN BEI AUSBAU, UMBAU UND ERNEUERUNG
Bei größeren Umbaumaßnahmen wie Änderungen der Gebäudehülle, Erweiterungen und Ausbau sind die Eigentümer in Deutschland verpflichtet, die Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes einzuhalten. Dies Anforderungen unterscheiden sich von denen bei einem Neubau.

ERNEUERUNG EINZELNER BAUTEILE
Wer einzelne Bauteile erneuert – zum Beispiel die Fenster austauscht – muss die Anforderungen des GEG für diese einzelnen Bauteile einhalten. Auch, wenn der Putz an der Fassade entfernt wird, gilt dies als Erneuerung der Fassade und die entsprechenden Dämmwerte für die Außenwände müssen eingehalten werden. Daraus kann auch die Notwendigkeit einer Fassadendämmung entstehen. Wird die Fassade hingegen nur neu gestrichen und geringfügig ausgebessert, dann sind keine Wärmedämmanforderungen zu erfüllen.
In manchen Fällen können Ausnahmen zur Sanierungspflicht beantragt werden. Zum Beispiel wenn die Fassade saniert, aber keine neue Fassadendämmung angebracht werden soll, weil dadurch weitere Bauteile wie Fenster oder Dach zu erneuern wären, die sonst nicht hätten erneuert werden müssen.

UMFASSENDE MODERNISIERUNG MIT GESAMTENERGIEBILANZ
Alternativ dazu kann auch eine Gesamtenergiebilanz vom modernisierten Altbau erstellt werden – ähnlich wie beim Energieausweis im Neubau. Der Jahres-Primärenergiebedarf und die Transmissionswärmeverluste des gesamten Gebäudes müssen hierbei nachgewiesen und gewisse Grenzwerte eingehalten werden. Die oben beschriebenen Einzelnachweise für Bauteile entfallen damit.
Die Grenzwerte für den Altbau sind deutlich weniger streng als jene für den Neubau. Der Jahres-Primärenergiebedarf bei einem Neubau darf nicht höher sein als 75% des Referenzgebäudes. Beim Altbau hingegen darf der Jahres-Primärenergiebedarf um 40% über dem des Referenzhauses liegen. Somit kann der Primärenergiebedarf eines Altbaus zu einem vergleichbaren Neubau um rund 86% höher sein (Stand: 2019). Für die Sanierung zum Energieeffizienzhaus werden gute Förderungen vergeben.

KEINE PFLICHTEN BEI KLEINEREN MASSNAHMEN IM ALTBAU
Bei Reparatur- und Wartungsmaßnahmen oder bei Renovierungsarbeiten wie zum Beispiel die Erneuerung der Bodenbeläge oder des Badezimmers sind keine zusätzlichen Aufrüstungen nach GEG nötig.
Wenn zum Beispiel die Fassade oder die Fensterrahmen neu gestrichen werden, müssen diese Bauteile keine Grenzwerte einhalten. Selbst wenn die Fassade an einzelnen Stellen saniert wird, greift die EnEV nicht, solange die sanierte Fläche weniger als 10% der Fassadenfläche ausmacht.

WANN GILT DAS GEG IM ALTBAU NICHT?
Ist eine energetische Sanierung Pflicht? Nein! Das deutsche Gebäudeenergiegesetz (GEG) sieht nur das Nachrüsten von einigen wenigen Punkten vor, siehe oben.

Viele Sanierungsmaßnahmen wie: Fassadendämmung, neue Fenster oder die Dämmung der Kellerdecke sind hingegen freiwillig. Die Hausbesitzer entscheiden selbst, was sinnvoll erscheint und was nicht.
- Dämmung der Kellerdecke ist keine Pflicht: Eine Kellerdecke zu einem ungedämmten, nicht beheizten Kellerraum zu dämmen, kann jedoch durchaus sinnvoll sein. Es besteht aber keine gesetzliche Nachrüstpflicht.
- Fensteraustausch und Fassadendämmung ist keine Pflicht: Alte Fenster müssen laut GEG nicht ausgetauscht werden, selbst wenn sie undicht sind. Es gibt auch keine Dämmpflicht für ungedämmte Außenwände. Wenn jedoch die Fassade oder die Fenster erneuert werden sollen, dann müssen sie die Anforderrungen des GEG erfüllen. Welche Maßnahmen sinnvoll sind, kann im Einzelfall frei entschieden werden.
- Empfehlungen im Energieausweis zur Modernisierung sind nicht verpflichtend. Sie dienen als Information.

Die reimann&wolff IMMOBILIEN GmbH übernimmt für die genannten Informationen keine Haftung. Ferner wird keine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben übernommen.

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