Charmant, charmanter, am charmantesten! Im Superlativ präsentiert sich der ursprünglich in den 30er Jahren des 20. Jahrhunderts zweigeschossig erbaute Traum vom ersehnten neuen Familienwohnsitz.
Ein Haus zum Verlieben. Insbesondere, wenn Sie auf der Suche nach einem besonderen Zuhause mit schönem und pflegeleicht angelegtem Garten sind.
Sehr viel Gelegenheit zur freien Entfaltung finden Sie auf insgesamt zwei Wohnetagen. Und sollten Sie weiteren Bedarf an Wohnräumen haben, steht Ihnen mit dem bereits über eine feste Treppe zugänglichen und teilweise bereits ausgebauten Dachgeschoss eine weitere Ausbaufläche zur Verfügung.
Entdecken Sie mit dem beeindruckenden (Wohn-) Raumangebot, den beiden Vollgeschossen und dem teilausgebauten Dachgeschoss ein beeindruckendes Wohnerlebnis.
Das Raumwunder glänzt bereits im Erdgeschoss durch einen großzügigen Wohnbereich. Unterteilt durch eine noch immer vorhandene Schiebetüre. Ergänzt durch einen wärmendem Kachelofen.
Die angrenzende Küche gewährt direkten Zugang zum gemütlichen, hell gefliesten und beheizten Wintergarten. Ergänzt von einem just erneuerten Badezimmer mit ebenerdiger Dusche und separatem Gäste-WC (2021) auf Höhe des in die weiteren Wohnebenen führenden Zwischenpodestes.
In der darüber liegenden Wohnebene bieten drei großzügig geschnittene Schlafräume den mehr als ausreichenden Platz zum Leben, Arbeiten und Entspannen.
Entdecken Sie an und in Ihrem vielleicht zukünftigen Zuhause viele überzeugende Seiten. Im z.B. interessanten Badezimmer erwartet Sie vor allem eines: eine erfrischende Umgebung mit Dusche.
Attraktive und historische Ausstattungsdetails wie z.B. die formschöne Holztreppe und die historisch schönen und lackierten Innentüren schaffen eine einzigartige Wohnatmosphäre.
Neben den Kellerräumen können Sie auf eine weitere Abstellmöglichkeit zählen: Die separate Garage bietet ebenfalls wertvolle Nutzfläche.
Erleben Sie die besonderen Momente, die das Leben und Wohnen in Ihrem neuen Zuhause ganz einfach noch schöner machen.
Gute Perspektiven und viel Wohnfreude bietet das hier vorgestellte Anwesen.
Ihr ganzes Leben lang hatten die jetzigen Eigentümer viel Herzblut und Engagement in das Familiendomizil mit dem schönen Garten gesteckt. Immer wurden notwendige Unterhaltungsarbeiten durchgeführt. Nur so kann auch der solide Unterhaltungszustand präsentiert werden.
Klassisch erleben Sie das eine, zeitlos das andere in 2021 modernisierte Badezimmer.
Rauputz im gesamten Flurbereich erleichtert die möglicherweise gewünschte farbliche Umgestaltung.
Textile Oberböden auf vorhandenen Dielenböden begegnen Ihnen ebenso wie schön anzusehende und helle Bodenfliesen.
Gleichermaßen historische wie geschmackvolle Details vermitteln ein gemütliches Ambiente.
Wärmeerzeugung erfolgt über die in 2012 eingebaute Öl-Zentralheizung inklusive Warmwasserversorgung. Fernwärme ist ebenfalls eine zusätzliche Option.
Ende der 1980er Jahre eingebaute isolierverglaste Kunststofffenster, eine 2021 erneuerte Hauseingangstüre und ebenfalls im gleichen Jahrzehnt verbesserte Installationsleitungen ((Ab-) Waser, Elektro) spiegeln den guten Stand der Technik wider.
Das vorhandene Glasfasernetz ermöglicht Ihnen eine Internetgeschwindigkeit von bis zu 1.000 mbit/s.
Millich ist ein Stadtteil der Stadt Hückelhoven und zählt ca. 2.800 Einwohner.
Einkaufsmarkt und Kindergarten befinden sich im Ort. Das nahe gelegene Stadtzentrum von Hückelhoven mit weiteren Einrichtungen des täglichen Bedarf sowie weiterführende Schulen sind schnell erreichbar.
Auch durch die ideale Anbindung an die A46 verspricht Hückelhoven-Millich einen bedeutenden Standortvorteil.
Die Millicher Halde und die nahe gelegene Wälder und Wiesen, der Badesee Kapusch sowie das Hü-Bad bieten Raum für Ihre Freizeitaktivitäten.
Umgebungskarte
* Der oben genannte Energiekennwert spiegelt den Energieverbrauch in Kilowattstunden pro Jahr und Quadratmeter (kWh/(a m²)) wieder und liefert den tatsächlichen errechneten Energieverbrauch der Immobilie. Weitere Informationen finden Sie hier unter de.wikipedia.org/wiki/Energiebedarfsausweis
Infrastruktur (alle Angaben geschätzt):
Autobahn A46 - 1 Fahrminute
Bahnhof - 23 Busminuten
Bushaltestelle - 2 Gehminuten
Grundschule (Schaufenberg) - 6 Fahrradminuten
Gymnasium - 10 Busminuten
Realschule (Ratheim) - 8 Fahrradminuten
Kindergarten - 3 Gehminuten
Einkaufsmarkt - 1 Fahrminute
Aachen - 53 Fahrminuten
Köln - 56 Fahrminuten
Düsseldorf - 40 Fahrminuten
1. Alle zu diesem Immobilienangebot gemachten Angaben sind Circa-Werte, bei nicht vorliegenden Unterlagen zur Wohnfläche auch lediglich geschätzt und beinhalten möglicherweise zu Wohnzwecken genutzte, aber baurechtlich nicht genehmigte Flächen und stammen vom Eigentümer bzw. Auftraggeber und wurden nicht überprüft und stellen ferner keine Zusicherung durch die reimann&wolff IMMOBILIEN GmbH dar. Ein Anspruch auf Richtigkeit und Vollständigkeit besteht nicht. Daher wird auch keine Haftung für die gemachten Angaben übernommen. Irrtum und Zwischenverkauf bleiben vorbehalten.
2. Ein Großteil der Fotoaufnahmen wurde mit einem Weitwinkelobjektiv bzw. mit einem Fisheye-Objektiv aufgenommen. Dadurch können Räume größer wirken als in der Realität.
3. Reservierungen werden bei Vorlage einer entsprechenden Kaufabsichtserklärung und Vorlage einer Finanzierungsbestätigung und/oder eines Eigenkapitalnachweises vorgenommen.
4. Aufgrund der derzeit großen Anfrage nach Besichtigungstermine, bitten wir im Vorfeld um Vorlage eines Finanzierungszertifikats o.ä.
SANIERUNGSPFLICHT BEI EIGENTÜMERWECHSEL
Mehrfamilien-, Ein- und Zweifamilienhäuser in Deutschland müssen grundsätzlich gewisse Mindestanforderungen nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) erfüllen. Bis Ende Oktober 2020 galt die EnEV (Energiesparverordnung), die nun zum 01. November 2020 durch das Gebäudeenergiegesetz (GEG) abgelöst wurde.
Sanierungs- bzw. Nachrüstpflichten nach GEG gelten in allen Fällen des Eigentümerwechsels – sei es durch Hauskauf, Erbe oder Schenkung – ausgenommen sind nur Ein- und Zweifamilienhäuser, die bereits am 1.2.2002 vom Eigentümer selbst bewohnt wurden. In allen anderen Fällen gilt:
- Alte Heizkessel erneuern: Über 30 Jahre alte Heizkessel müssen erneuert werden, wenn sie flüssige oder gasförmige Brennstoffe nutzen (z.B.: Gas oder Öl). Ausgenommen sind Niedertemperatur- oder Brennwertkessel, Heizkessel mit einer Nennleistung unter 4kW oder über 400kW, Anlagen, die nur zur Warmwasser Bereitung dienen, Küchenherde oder Heizgeräte, die hauptsächlich für einen Raum ausgelegt sind und auch Warmwasser liefern. Zentralheizungen müssen mit Regelungen nachgerüstet werden. Wenn Wasser der Wärmeträger ist, müssen Thermostate zur raumweisen Temperaturregelung installiert werden.
- Warmwasserführende Rohre dämmen: Nicht gedämmte Heizungs- und Warmwasser-Rohre oder Armaturen müssen in unbeheizten Räumen gedämmt werden.
- Oberste Geschossdecken oder Dach dämmen. Die oberste Geschossdecke zu einem nicht ausgebauten und unbeheizten Dachraum muss beispielsweise gedämmt werden. Zumindest dann, wenn diese Decke zugänglich ist und die Mindestanforderungen an den Wärmeschutz nicht erfüllt werden.
Bei Ein- und Zweifamilienhäusern gilt eine Frist von 2 Jahren. Wer die Sanierungspflichten innerhalb dieser Frist nicht erfüllt, muss mit einer Strafe von bis zu 50.000€ rechnen.
Außerdem sind auch noch weitere Pflichten im GEG für Altbauten vorgeschrieben:
- Für die Haustechnik sind bestimmte Wartungsintervalle vorgeschrieben. Diese müssen eingehalten werden. Darunter fällt auch die Inspektion der Klimaanlage.
- Bei Verkauf oder Neuvermietung muss ein Energieausweis erstellt und vorgelegt werden. Denkmalgeschützte Gebäude sind von dieser Pflicht befreit.
SANIERUNGSPFLICHTEN BEI AUSBAU, UMBAU UND ERNEUERUNG
Bei größeren Umbaumaßnahmen wie Änderungen der Gebäudehülle, Erweiterungen und Ausbau sind die Eigentümer in Deutschland verpflichtet, die Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes einzuhalten. Dies Anforderungen unterscheiden sich von denen bei einem Neubau.
ERNEUERUNG EINZELNER BAUTEILE
Wer einzelne Bauteile erneuert – zum Beispiel die Fenster austauscht – muss die Anforderungen des GEG für diese einzelnen Bauteile einhalten. Auch, wenn der Putz an der Fassade entfernt wird, gilt dies als Erneuerung der Fassade und die entsprechenden Dämmwerte für die Außenwände müssen eingehalten werden. Daraus kann auch die Notwendigkeit einer Fassadendämmung entstehen. Wird die Fassade hingegen nur neu gestrichen und geringfügig ausgebessert, dann sind keine Wärmedämmanforderungen zu erfüllen.
In manchen Fällen können Ausnahmen zur Sanierungspflicht beantragt werden. Zum Beispiel wenn die Fassade saniert, aber keine neue Fassadendämmung angebracht werden soll, weil dadurch weitere Bauteile wie Fenster oder Dach zu erneuern wären, die sonst nicht hätten erneuert werden müssen.
UMFASSENDE MODERNISIERUNG MIT GESAMTENERGIEBILANZ
Alternativ dazu kann auch eine Gesamtenergiebilanz vom modernisierten Altbau erstellt werden – ähnlich wie beim Energieausweis im Neubau. Der Jahres-Primärenergiebedarf und die Transmissionswärmeverluste des gesamten Gebäudes müssen hierbei nachgewiesen und gewisse Grenzwerte eingehalten werden. Die oben beschriebenen Einzelnachweise für Bauteile entfallen damit.
Die Grenzwerte für den Altbau sind deutlich weniger streng als jene für den Neubau. Der Jahres-Primärenergiebedarf bei einem Neubau darf nicht höher sein als 75% des Referenzgebäudes. Beim Altbau hingegen darf der Jahres-Primärenergiebedarf um 40% über dem des Referenzhauses liegen. Somit kann der Primärenergiebedarf eines Altbaus zu einem vergleichbaren Neubau um rund 86% höher sein (Stand: 2019). Für die Sanierung zum Energieeffizienzhaus werden gute Förderungen vergeben.
KEINE PFLICHTEN BEI KLEINEREN MASSNAHMEN IM ALTBAU
Bei Reparatur- und Wartungsmaßnahmen oder bei Renovierungsarbeiten wie zum Beispiel die Erneuerung der Bodenbeläge oder des Badezimmers sind keine zusätzlichen Aufrüstungen nach GEG nötig.
Wenn zum Beispiel die Fassade oder die Fensterrahmen neu gestrichen werden, müssen diese Bauteile keine Grenzwerte einhalten. Selbst wenn die Fassade an einzelnen Stellen saniert wird, greift die EnEV nicht, solange die sanierte Fläche weniger als 10% der Fassadenfläche ausmacht.
WANN GILT DAS GEG IM ALTBAU NICHT?
Ist eine energetische Sanierung Pflicht? Nein! Das deutsche Gebäudeenergiegesetz (GEG) sieht nur das Nachrüsten von einigen wenigen Punkten vor, siehe oben.
Viele Sanierungsmaßnahmen wie: Fassadendämmung, neue Fenster oder die Dämmung der Kellerdecke sind hingegen freiwillig. Die Hausbesitzer entscheiden selbst, was sinnvoll erscheint und was nicht.
- Dämmung der Kellerdecke ist keine Pflicht: Eine Kellerdecke zu einem ungedämmten, nicht beheizten Kellerraum zu dämmen, kann jedoch durchaus sinnvoll sein. Es besteht aber keine gesetzliche Nachrüstpflicht.
- Fensteraustausch und Fassadendämmung ist keine Pflicht: Alte Fenster müssen laut GEG nicht ausgetauscht werden, selbst wenn sie undicht sind. Es gibt auch keine Dämmpflicht für ungedämmte Außenwände. Wenn jedoch die Fassade oder die Fenster erneuert werden sollen, dann müssen sie die Anforderrungen des GEG erfüllen. Welche Maßnahmen sinnvoll sind, kann im Einzelfall frei entschieden werden.
- Empfehlungen im Energieausweis zur Modernisierung sind nicht verpflichtend. Sie dienen als Information.
Die reimann&wolff IMMOBILIEN GmbH übernimmt für die genannten Informationen keine Haftung. Ferner wird keine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben übernommen.