Reimann & Wolff
Immobilien

 

VERKAUFT
Heinsberg-Straeten:
"Einfach Freizeit genießen."

Kennung:5686
Objektart:Haus - Einfamilienhaus
Wohnfläche:110.13 m2
Grundstücksfläche:278.00 m2
Anzahl Zimmer:6.00
Anzahl Schlafzimmer:5.00
Anzahl Badezimmer:1.00
Anzahl Terrassen:1.00
Boden:Teppich, Laminat
Heizungsart:Ofen/Oel
Keller:Ja
Dachform:Satteldach
Baujahr:1958
Verkaufstatus:Verkauft
Verfügbar Ab:nach Vereinbarung
Lage: Heinsberg-Straeten
Preis:-
Courtage:Keine zusätzliche Käuferprovision.

Ihr Ansprechpartner

Reimann&Wolff Patrick Reimann Immobilienmakler Patrick Reimann
Geschäftsführer
Tel.: +49 (0) 2452 / 687469-0
reimann@reimannwolff.de

Im attraktiven Baustil der 50er Jahre und mit schöner Backsteinfassade errichtet lädt das Einfamilienhaus zum erfreulichen Wohnen ein.

Ein Haus zum Verlieben. Insbesondere, wenn Sie auf der Suche nach ansprechender Optik und einem pflegeleichten und überschaubaren Außenbereich sind.

Gelegenheit zur freien Entfaltung und Verwirklichung Ihres individuellen Einrichtungsstil finden Sie auf insgesamt zwei Wohnetagen. Mit sage und schreibe fünf Schlafzimmern liegen Sie immer richtig.

Bereits im Erdgeschoss kommen Sie neben dem gemütlichen Wohn-/Esszimmer und der unmittelbar angrenzenden Küche in den Genuss eines Schlafzimmers.
Auch das mit einer Dusche ausgestattete Badezimmer finden Sie auf gleicher Ebene.

In der darüber liegenden Wohnebene bieten gleich vier weitere Schlafräume ausreichenden Platz zum Leben, Arbeiten und Entspannen.

Auf der von Sonne verwöhnten Terrasse genießen Sie Ihre Freizeit in vollen Zügen - Rasenmähen gehört ab jetzt der Vergangenheit an. Gleichzeitig erschließt sich von hier ein großzügiger Abstellraum.

Attraktive und historische Ausstattungsdetails wie z.B. die Holztreppe und die schön anzusehenden lackierten Innentüren schaffen eine angenehme Wohnatmosphäre.

Erleben Sie die besonderen Momente, die das Leben und Wohnen in Ihrem neuen Zuhause ganz einfach noch schöner machen.

Das renovierungsbedürftige Einfamilienhaus bringt alles mit, was Sie sich wünschen und gibt Ihnen dabei den Raum, Ihren individuellen Wohnstil zu verwirklichen.

Nach Anpassung an Ihren persönlichen Wohnstil erwartet Sie in Ihrem neuen Zuhause ausreichender Wohnraum.
Altbewährtes und von Ihnen modernisierte Elemente harmonieren später sicherlich in beeindruckender Weise.

Insgesamt vermittelt alleine das Einfamilienwohnhaus mit bis zu fünf Schlafräumen und einem charmanten Wohnbereich eine angenehme Wohnumgebung.

Ein Potpourri an Bodenbelägen wie Dielen-, Fliesen-, Laminat- sowie textilen Oberböden bieten eine interessante Variation.

Die vorhandenen einfach verglasten Holzfenster mit Rollläden (Holz) präsentieren sich wie die Installationsleitungen im ursprünglichen, dem Baujahr entsprechenden Zustand. Ebenso verhält es sich mit der Elektroinstallation.

Zur Wärmeerzeugung wird ein Ölofen (im Wohnbereich) genutzt. Während die Warmwasseraufbereitung durch einen gasbetriebenen Warmwasserboiler erfolgt.

Dank verfügbaren Glasfaseranschlusses sind Sie auf Wunsch bis zu 1.000 mbit schnell im Internet unterwegs.

Mit ca. 1.200 Einwohnern liegt der Heinsberger Stadtteil zwischen der Kreisstadt Heinsberg im Norden und der Stadt Geilenkirchen im Süden.

Durch die im Ort befindliche Grundschule und den Kindergarten im direkt angrenzenden Nachbarort eignet sich diese Wohnlage insbesondere für Familien mit Kindern.

Durch das intakte Dorf- und Vereinsleben finden Sie auf Wunsch schnell Kontakt zur Dorfgemeinschaft.

Durch die nahegelegenen Autobahnen A46 und A44 und den nur wenige Minuten entfernten Bahnhof sind die umliegenden Großstädte wie z.B. Aachen, Mönchengladbach und Düsseldorf gut zu erreichen.

Umgebungskarte

Energieausweistyp:

Bedarf

Energiekennwert:

453.50 kWh/(a m²)

Energieeffizienzklasse:

H

Ausweis gültig bis:

14.06.2033


* Der oben genannte Energiekennwert spiegelt den Energieverbrauch in Kilowattstunden pro Jahr und Quadratmeter (kWh/(a m²)) wieder und liefert den tatsächlichen errechneten Energieverbrauch der Immobilie. Weitere Informationen finden Sie hier unter de.wikipedia.org/wiki/Energiebedarfsausweis

Infrastruktur (alle Angaben geschätzt):
Autobahn A46 - 6 Fahrminuten
Bahnhof - 24 Busminuten
Bushaltestelle - 4 Gehminuten
Gymnasium - 25 Busminuten
Realschule - 26 Busminuten
Grundschule - 6 Gehminuten
Kindergarten (Waldenrath) - 4 Fahrminuten
Einkaufsmarkt - 6 Fahrminuten
Düsseldorf - 50 Fahrminuten
Aachen - 47 Fahrminuten

1. Alle zu diesem Immobilienangebot gemachten Angaben sind Circa-Werte, bei nicht vorliegenden Unterlagen zur Wohnfläche auch lediglich geschätzt und beinhalten möglicherweise zu Wohnzwecken genutzte, aber baurechtlich nicht genehmigte Flächen und stammen vom Eigentümer bzw. Auftraggeber und wurden nicht überprüft und stellen ferner keine Zusicherung durch die reimann&wolff IMMOBILIEN GmbH dar. Ein Anspruch auf Richtigkeit und Vollständigkeit besteht nicht. Daher wird auch keine Haftung für die gemachten Angaben übernommen. Irrtum und Zwischenverkauf bleiben vorbehalten.
2. Ein Großteil der Fotoaufnahmen wurde mit einem Weitwinkelobjektiv bzw. mit einem Fisheye-Objektiv aufgenommen. Dadurch können Räume größer wirken als in der Realität.
3. Reservierungen werden bei Vorlage einer entsprechenden Kaufabsichtserklärung und Vorlage einer Finanzierungsbestätigung und/oder eines Eigenkapitalnachweises vorgenommen.
4. Aufgrund der derzeit großen Anfrage nach Besichtigungstermine, bitten wir im Vorfeld um Vorlage eines Finanzierungszertifikats o.ä.

SANIERUNGSPFLICHT BEI EIGENTÜMERWECHSEL
Mehrfamilien-, Ein- und Zweifamilienhäuser in Deutschland müssen grundsätzlich gewisse Mindestanforderungen nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) erfüllen. Bis Ende Oktober 2020 galt die EnEV (Energiesparverordnung), die nun zum 01. November 2020 durch das Gebäudeenergiegesetz (GEG) abgelöst wurde.
Sanierungs- bzw. Nachrüstpflichten nach GEG gelten in allen Fällen des Eigentümerwechsels – sei es durch Hauskauf, Erbe oder Schenkung – ausgenommen sind nur Ein- und Zweifamilienhäuser, die bereits am 1.2.2002 vom Eigentümer selbst bewohnt wurden. In allen anderen Fällen gilt:
- Alte Heizkessel erneuern: Über 30 Jahre alte Heizkessel müssen erneuert werden, wenn sie flüssige oder gasförmige Brennstoffe nutzen (z.B.: Gas oder Öl). Ausgenommen sind Niedertemperatur- oder Brennwertkessel, Heizkessel mit einer Nennleistung unter 4kW oder über 400kW, Anlagen, die nur zur Warmwasser Bereitung dienen, Küchenherde oder Heizgeräte, die hauptsächlich für einen Raum ausgelegt sind und auch Warmwasser liefern. Zentralheizungen müssen mit Regelungen nachgerüstet werden. Wenn Wasser der Wärmeträger ist, müssen Thermostate zur raumweisen Temperaturregelung installiert werden.
- Warmwasserführende Rohre dämmen: Nicht gedämmte Heizungs- und Warmwasser-Rohre oder Armaturen müssen in unbeheizten Räumen gedämmt werden.
- Oberste Geschossdecken oder Dach dämmen. Die oberste Geschossdecke zu einem nicht ausgebauten und unbeheizten Dachraum muss beispielsweise gedämmt werden. Zumindest dann, wenn diese Decke zugänglich ist und die Mindestanforderungen an den Wärmeschutz nicht erfüllt werden.

Bei Ein- und Zweifamilienhäusern gilt eine Frist von 2 Jahren. Wer die Sanierungspflichten innerhalb dieser Frist nicht erfüllt, muss mit einer Strafe von bis zu 50.000€ rechnen.

Außerdem sind auch noch weitere Pflichten im GEG für Altbauten vorgeschrieben:
- Für die Haustechnik sind bestimmte Wartungsintervalle vorgeschrieben. Diese müssen eingehalten werden. Darunter fällt auch die Inspektion der Klimaanlage.
- Bei Verkauf oder Neuvermietung muss ein Energieausweis erstellt und vorgelegt werden. Denkmalgeschützte Gebäude sind von dieser Pflicht befreit.

Jetzt Kontakt aufnehmen

  Widerrufsbelehrung
Ich habe die Widerrufsbelehrung gelesen, verstanden und bin damit einverstanden. Des Weiteren stimme ich zu, dass vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Dienstleistung begonnen werden darf.
Die Datenschutzerklärung habe ich gelesen und zur Kenntnis genommen.
Ich erkläre mich mit der Speicherung meiner Daten gemäß Datenschutzerklärung einverstanden. Dieses Einverständnis kann ich jederzeit widerrufen.