Reimann & Wolff
Immobilien

 

VERKAUFT
Heinsberg-Straeten:
"Historisch. Großzügig. Idyllisch."

Kennung:5688
Objektart:Haus - Einfamilienhaus
Garageanzahl:1
Wohnfläche:168.94 m2
Grundstücksfläche:326.00 m2
Anzahl Zimmer:6.00
Anzahl Schlafzimmer:4.00
Anzahl Badezimmer:3.00
Anzahl Terrassen:1.00
Anzahl Stellplätze:1
Einliegerwohnung:Ja
Boden:Fliesen, Laminat, Dielen
Kamin:Ja
Wintergarten:Ja
Keller:Teil
Dachform:Satteldach
Baujahr:1911
Verkaufstatus:Verkauft
Verfügbar Ab:nach Vereinbarung
Lage: Heinsberg-Straeten
Preis:-
Courtage:Keine zusätzliche Käuferprovision.

Ihr Ansprechpartner

Reimann&Wolff Patrick Reimann Immobilienmakler Patrick Reimann
Geschäftsführer
Tel.: +49 (0) 2452 / 687469-0
reimann@reimannwolff.de

Charmantes Wohnen liegt ganz im Trend. Die historische Architektur greift diese Aspekte auf: sie fasziniert mit ansehnlichen wie gleichermaßen praktischen Aspekten und strahlt dabei eine ganz besondere Authentizität und Gemütlichkeit aus.

Dieses in 2010 umfangreich renovierte und freistehende Wohnhaus nebst Einliegerwohnung bietet eine ansprechende Ausstrahlung auf circa 170 Quadratmeter Wohnfläche. Gut geschnittene Räume und zahlreiche Stilelemente vergangener Tage, wie z.B. die lackierte Holztreppe und die schön anzusehenden Innentüren aus Eichenholz sowie die faszinierend hohen Räume, schaffen Atmosphäre und Behaglichkeit.

Der geräumige Wohn- und auch Essbereich mit angrenzender Küche ist einladend und gleichzeitig gemütlich. Er punktet zudem durch den direkten Blick in den großzügigen Innenhof und den wärmenden Kaminofen.
Seit dem Jahr 2010 ergänzt der Wintergarten das Wohnraumangebot und gibt einen wunderbaren Blick in den Innenhofbereich mit seinem idyllischen alten Baumbestand.

Entspannung folgt auf einen aktiven Tag: Drei Räume, die als Schlaf- und Kinderzimmer genutzt werden können, und ein Badezimmer mit Dusche befinden sich im 1. Obergeschoss. Somit sind persönliche Rückzugsorte und gleichzeitig familiäre Nähe gegeben.

Der uneinsehbare Innenhof vergrößert Ihren Lebensraum und ermöglicht den Zugang zum Nebengebäude mit facettenreichen Nutzungsmöglichkeiten und lässt Sie die Rasenfläche nicht vermissen.

Ganz nebenbei bietet das Wohngebäude noch die bereits angesprochene Einliegerwohnung. Separater Eingang und eine Fläche von ca. 34 Quadratmetern sind gegeben.

Im Kellergeschoss können Sie auf weitere Abstellmöglichkeiten zählen.

Erleben Sie die besonderen Momente, die das Leben und Wohnen in Ihrem neuen Zuhause ganz einfach noch schöner machen.

Gute Perspektiven und viel Wohnfreude bietet das hier vorgestellte historische Wohnhaus.

Die in 2010 durchgeführten Renovierungsmaßnahmen erreichten einen recht beträchtlichen Umfang.
Die Außenfassade und Wände im Innenhof wurden neu verfugt, Wasser - und Abwasserleitungen erneuert, verstärkter Stromanschluss und neue Stromleitungen verlegt, Holztor und Fensterläden ersetzt, Dachrinnen und Fallrohre sowie Innen- und Außenfensterbänke ebenfalls erneuert.

Durch die überarbeiteten und gestrichenen Dielenböden entsteht in Kombination mit historischen weißen Innentüren eine geschmackvolle Wohnatmosphäre.

Zwei vorhandene Badezimmer im Haupthaus und ein ergänzendes Duschbad in der Einliegerwohnung machen den Weg frei für einen entspannten Start in den Tag.

Die nicht vorhandene Zentralheizung wird derzeit durch den zentral angeordneten Kaminofen ersetzt. Warmwassererzeugung erfolgt über ebenfalls 2010 erneuerte und energiesparende Durchlauferhitzer.

Mit zum gleichen Zeitpunkt eingebauten isolierverglasten Kunststofffenstern ist ein weiterer Grundstein für Ihre familiäre Zukunft gesichert. Wohnen Sie los!

Mit ca. 1.200 Einwohnern liegt der Heinsberger Stadtteil zwischen der Kreisstadt Heinsberg im Norden und der Stadt Geilenkirchen im Süden.

Durch die im Ort befindliche Grundschule und den Kindergarten im direkt angrenzenden Nachbarort eignet sich diese Wohnlage insbesondere für Familien mit Kindern.

Durch das intakte Dorf- und Vereinsleben finden Sie auf Wunsch schnell Kontakt zur Dorfgemeinschaft.

Durch die nahegelegenen Autobahnen A46 und A44 und den nur wenige Minuten entfernten Bahnhof sind die umliegenden Großstädte wie z.B. Aachen, Mönchengladbach und Düsseldorf gut zu erreichen.

Umgebungskarte

Energieausweistyp:

Bedarf

Energiekennwert:

422.10 kWh/(a m²)

Energieeffizienzklasse:

H

Ausweis gültig bis:

14.03.2033


* Der oben genannte Energiekennwert spiegelt den Energieverbrauch in Kilowattstunden pro Jahr und Quadratmeter (kWh/(a m²)) wieder und liefert den tatsächlichen errechneten Energieverbrauch der Immobilie. Weitere Informationen finden Sie hier unter de.wikipedia.org/wiki/Energiebedarfsausweis

Infrastruktur (alle Angaben geschätzt):
Autobahn A46 - 5 Fahrminuten
Bahnhof - 20 Busminuten
Bushaltestelle - 1 Gehminute
Gymnasium - 21 Busminuten
Realschule - 25 Busminuten
Grundschule - 5 Gehminuten
Kindergarten - 3 Fahrminuten
Einkaufszentrum - 7 Fahrminuten
Düsseldorf - 49 Fahrminuten
Aachen - 45 Fahrminuten

1. Alle zu diesem Immobilienangebot gemachten Angaben sind Circa-Werte, bei nicht vorliegenden Unterlagen zur Wohnfläche auch lediglich geschätzt und beinhalten möglicherweise zu Wohnzwecken genutzte, aber baurechtlich nicht genehmigte Flächen und stammen vom Eigentümer bzw. Auftraggeber und wurden nicht überprüft und stellen ferner keine Zusicherung durch die reimann&wolff IMMOBILIEN GmbH dar. Ein Anspruch auf Richtigkeit und Vollständigkeit besteht nicht. Daher wird auch keine Haftung für die gemachten Angaben übernommen. Irrtum und Zwischenverkauf bleiben vorbehalten.
2. Ein Großteil der Fotoaufnahmen wurde mit einem Weitwinkelobjektiv bzw. mit einem Fisheye-Objektiv aufgenommen. Dadurch können Räume größer wirken als in der Realität.
3. Reservierungen werden bei Vorlage einer entsprechenden Kaufabsichtserklärung und Vorlage einer Finanzierungsbestätigung und/oder eines Eigenkapitalnachweises vorgenommen.
4. Aufgrund der derzeit großen Anfrage nach Besichtigungstermine, bitten wir im Vorfeld um Vorlage eines Finanzierungszertifikats o.ä.

SANIERUNGSPFLICHT BEI EIGENTÜMERWECHSEL
Mehrfamilien-, Ein- und Zweifamilienhäuser in Deutschland müssen grundsätzlich gewisse Mindestanforderungen nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) erfüllen. Bis Ende Oktober 2020 galt die EnEV (Energiesparverordnung), die nun zum 01. November 2020 durch das Gebäudeenergiegesetz (GEG) abgelöst wurde.
Sanierungs- bzw. Nachrüstpflichten nach GEG gelten in allen Fällen des Eigentümerwechsels – sei es durch Hauskauf, Erbe oder Schenkung – ausgenommen sind nur Ein- und Zweifamilienhäuser, die bereits am 1.2.2002 vom Eigentümer selbst bewohnt wurden. In allen anderen Fällen gilt:
- Alte Heizkessel erneuern: Über 30 Jahre alte Heizkessel müssen erneuert werden, wenn sie flüssige oder gasförmige Brennstoffe nutzen (z.B.: Gas oder Öl). Ausgenommen sind Niedertemperatur- oder Brennwertkessel, Heizkessel mit einer Nennleistung unter 4kW oder über 400kW, Anlagen, die nur zur Warmwasser Bereitung dienen, Küchenherde oder Heizgeräte, die hauptsächlich für einen Raum ausgelegt sind und auch Warmwasser liefern. Zentralheizungen müssen mit Regelungen nachgerüstet werden. Wenn Wasser der Wärmeträger ist, müssen Thermostate zur raumweisen Temperaturregelung installiert werden.
- Warmwasserführende Rohre dämmen: Nicht gedämmte Heizungs- und Warmwasser-Rohre oder Armaturen müssen in unbeheizten Räumen gedämmt werden.
- Oberste Geschossdecken oder Dach dämmen. Die oberste Geschossdecke zu einem nicht ausgebauten und unbeheizten Dachraum muss beispielsweise gedämmt werden. Zumindest dann, wenn diese Decke zugänglich ist und die Mindestanforderungen an den Wärmeschutz nicht erfüllt werden.

Bei Ein- und Zweifamilienhäusern gilt eine Frist von 2 Jahren. Wer die Sanierungspflichten innerhalb dieser Frist nicht erfüllt, muss mit einer Strafe von bis zu 50.000€ rechnen.

Außerdem sind auch noch weitere Pflichten im GEG für Altbauten vorgeschrieben:
- Für die Haustechnik sind bestimmte Wartungsintervalle vorgeschrieben. Diese müssen eingehalten werden. Darunter fällt auch die Inspektion der Klimaanlage.
- Bei Verkauf oder Neuvermietung muss ein Energieausweis erstellt und vorgelegt werden. Denkmalgeschützte Gebäude sind von dieser Pflicht befreit.

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