Reimann & Wolff
Immobilien

 

VERKAUFT
Selfkant-Wehr:
"Traumhaus in Bestzustand: Eleganz und Komfort in Perfektion."

Kennung:5696
Objektart:Haus - Einfamilienhaus
Garageanzahl:2
Wohnfläche:234.70 m2
Grundstücksfläche:982.00 m2
Anzahl Zimmer:7.00
Anzahl Schlafzimmer:5.00
Anzahl Badezimmer:3.00
Anzahl Terrassen:2.00
Anzahl Stellplätze:2
Einliegerwohnung:Ja
Boden:Fliesen, Laminat
Kamin:Ja
Heizungsart:Zentral/Oel
Sauna:Ja
Wintergarten:Ja
Keller:Ja
Dachform:Mansarddach
Baujahr:1995
Zustand:Gepflegt
Verkaufstatus:Verkauft
Verfügbar Ab:Anfang 2025
Lage: Selfkant-Wehr
Preis:-
Courtage:Keine zusätzliche Käuferprovision.

Ihr Ansprechpartner

Reimann&Wolff Patrick Reimann Immobilienmakler Patrick Reimann
Geschäftsführer
Tel.: +49 (0) 2452 / 687469-0
reimann@reimannwolff.de

Herzlich willkommen in Ihrem neuen Zuhause! Dieses außergewöhnliche Einfamilienhaus mit einer zusätzlichen Einliegerwohnung ist mehr als nur ein Haus; es ist eine Oase der Ruhe und des guten Stils.

Der Garten dieses Anwesens ist ein absoluter Traum. Mit zwei Wintergärten, einer witterungsbeständigen WPC-Terrasse, einem sonnigen Freisitz, einer Teichanlage und einem Gartenhaus bietet er zahlreiche Möglichkeiten, die Natur zu genießen und im Freien zu entspannen.

Schon beim Betreten werden Sie von einem Empfangsbereich begrüßt, der den Beginn eines unvergesslichen Erlebnisses markiert. Dieser Bereich öffnet die Tore zu einem faszinierendem Wohnbereich.

Der Hauptwohnbereich im Erdgeschoss beeindruckt mit einem integrierten Wohn- und Esszimmer, das mit einem gemütlichen Specksteinofen ausgestattet ist.
Dieser Raum öffnet sich zu einem lichtdurchfluteten Wintergarten, der das ganze Jahr über für eine angenehme Atmosphäre sorgt.

Die traumhafte, jüngst modernisierte Küche (hochwertige Einbauküche nicht im Kaufpreis enthalten) ist ein wahrer Blickfang und verfügt über einen unmittelbar angrenzenden Abstellraum, der mit praktischen Einbauschränken ausgestattet ist.
Ein zweiter Wintergarten grenzt direkt an die Küche, perfekt geeignet für entspannte Mahlzeiten mit Blick auf den Garten.

Der Schlaftrakt im Erdgeschoss umfasst ein Schlafzimmer mit einem Badezimmer en suite, ein privates Refugium, das ein Höchstmaß an Privatsphäre und Komfort bietet.

Im Obergeschoss erwarten Sie drei weitere Schlafzimmer und ein 2018 hochwertig modernisiertes Badezimmer in Betonsteinoptik.

Die separate 2-Zimmer-Einliegerwohnung mit eigenem Eingang verleiht diesem Anwesen eine Extraportion Raffinesse. Mit einem geräumigen Wohnzimmer, einem Balkon mit Sonnenmarkise, einem Schlafzimmer, einer Küche und einem weiteren Badezimmer ist sie die perfekte Ergänzung.
Sie können sie für Gäste nutzen, Ihren Lieben anbieten oder sogar durch Vermietung einen finanziellen Vorteil ziehen.

Dieses Haus ist nicht nur ein Haus; es ist ein Meisterwerk des Wohnens, in dem Sorgfalt und Liebe fürs Detail in jeder Ecke spürbar sind. Machen Sie Ihren Traum wahr und vereinbaren Sie noch heute einen Besichtigungstermin!

Dieses Haus ist ein wahres Juwel, wenn es um Pflege und Unterhaltung geht. Es wurde sorgfältig und liebevoll von Fachfirmen betreut und ist in einem Zustand, der seinesgleichen sucht.
Fortlaufend wurden Investitionen getätigt, wodurch Ihnen heute ein Zuhause von höchster Qualität geboten werden kann.

Sie werden die regelmäßig durchgeführten Verschönerungs- und die liebevoll durchgeführten Maler- und Tapezierarbeiten bemerken, die für ein frisches und einladendes Ambiente sorgen.

Hochwertige Einbauschränke bieten nicht nur praktischen Stauraum, sondern verleihen auch jedem Raum einen Hauch von Eleganz.

Die neue Haustür ist zum einen ein stilvolles Detail und zum anderen ein Zeichen für die fortlaufende Modernisierung dieses Anwesens.

Im Jahr 2018 wurde das Badezimmer im Obergeschoss aufwendig modernisiert und erstrahlt nun in zeitloser Schönheit.

Isolierverglaste Kunststofffenster, teilweise mit elektrischen Rollläden, sorgen für eine angenehme Wohnatmosphäre und eine effiziente Energieausnutzung.

Im Jahr 2016 wurde die Öl-Zentralheizung durch Brennwerttechnik erneuert, wodurch ein niedrigerer Energieverbrauch und eine beeindruckende Energieeffizienzklasse erreicht werden konnten. Darüber hinaus ist ein Gasanschluss vorhanden, der zusätzliche Flexibilität bietet.

Die Ausstattung dieses Hauses erfüllt alle Ihre Wünsche. Eine Sauna mit einem zusätzlichen Badezimmer ist ein Ort der Entspannung und Erholung.

Die Dachentwässerung führt in einen idyllischen Gartenteich, der praktisch ist und gleichzeitig auch einen charmanten Akzent im Garten setzt.
Ein eigener Brunnen sorgt für eine zuverlässige Wasserversorgung, und eine Alarmanlage gewährleistet Ihre Sicherheit und Ihr Wohlbefinden.

Für Ihre Fahrzeuge steht eine großzügige Garage zur Verfügung, die Platz für zwei Fahrzeige bietet.
Das Garagentor wurde erneuert und ist elektrisch betrieben, was den Komfort zusätzlich erhöht.

In Bezug auf Pflege- und Unterhaltungszustand setzt dieses Haus neue Maßstäbe. Hier können Sie einziehen und sich sofort wohlfühlen. Willkommen in Ihrem neuen Zuhause!

Der Ortsteil Wehr mit ca. 750 Einwohnern liegt im südlichen Gebiet der Gemeinde Selfkant. Die Ortschaft an der deutsch-niederländischen Grenze ist benachbart zur der niederländischen Stadt Sittard.

Nur einen Steinwurf entfernt vom naturverbundenen Tüdderner Fenn. Sowohl das Tüdderner Fenn als auch die umliegenden Felder und Wiesen laden zum erholsamen Spaziergang ein.

Dass gerade die vorhandene Infrastruktur an Wert gewonnen hat, zeigt die Ansiedlung eines Einkaufsmarktes in unmittelbarer Nähe. Somit sind alle Einrichtungen des täglichen Bedarfs in nur kurzer Entfernung vorhanden.

Umgebungskarte

Energieausweistyp:

Bedarf

Energiekennwert:

110.00 kWh/(a m²)

Energieeffizienzklasse:

D

Ausweis gültig bis:

10.12.2027


* Der oben genannte Energiekennwert spiegelt den Energieverbrauch in Kilowattstunden pro Jahr und Quadratmeter (kWh/(a m²)) wieder und liefert den tatsächlichen errechneten Energieverbrauch der Immobilie. Weitere Informationen finden Sie hier unter de.wikipedia.org/wiki/Energiebedarfsausweis

Infrastruktur (alle Werte geschätzt):
Autobahn A46 - 17 Fahrminuten
B56n - 7 Fahrminuten
Bahnhof - 8 Fahrminuten
Bushaltestelle - 2 Gehminuten
Gesamtschule - 20 Busminuten
Grundschule - 8 Fahrradminuten
Kindergarten - 2 Gehminuten
Einkaufsmarkt - 2 Fahrminuten
Maastricht - 35 Fahrminuten
Düsseldorf - 58 Fahrminuten
Köln - 75 Fahrminuten

1. Alle zu diesem Immobilienangebot gemachten Angaben sind Circa-Werte, bei nicht vorliegenden Unterlagen zur Wohnfläche auch lediglich geschätzt und beinhalten möglicherweise zu Wohnzwecken genutzte, aber baurechtlich nicht genehmigte Flächen und stammen vom Eigentümer bzw. Auftraggeber und wurden nicht überprüft und stellen ferner keine Zusicherung durch die reimann&wolff IMMOBILIEN GmbH dar. Ein Anspruch auf Richtigkeit und Vollständigkeit besteht nicht. Daher wird auch keine Haftung für die gemachten Angaben übernommen. Irrtum und Zwischenverkauf bleiben vorbehalten.
2. Ein Großteil der Fotoaufnahmen wurde mit einem Weitwinkelobjektiv bzw. mit einem Fisheye-Objektiv aufgenommen. Dadurch können Räume größer wirken als in der Realität.
3. Reservierungen werden bei Vorlage einer entsprechenden Kaufabsichtserklärung und Vorlage einer Finanzierungsbestätigung und/oder eines Eigenkapitalnachweises vorgenommen.
4. Aufgrund der derzeit großen Anfrage nach Besichtigungstermine, bitten wir im Vorfeld um Vorlage eines Finanzierungszertifikats o.ä.

SANIERUNGSPFLICHT BEI EIGENTÜMERWECHSEL
Mehrfamilien-, Ein- und Zweifamilienhäuser in Deutschland müssen grundsätzlich gewisse Mindestanforderungen nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) erfüllen. Bis Ende Oktober 2020 galt die EnEV (Energiesparverordnung), die nun zum 01. November 2020 durch das Gebäudeenergiegesetz (GEG) abgelöst wurde.
Sanierungs- bzw. Nachrüstpflichten nach GEG gelten in allen Fällen des Eigentümerwechsels – sei es durch Hauskauf, Erbe oder Schenkung – ausgenommen sind nur Ein- und Zweifamilienhäuser, die bereits am 1.2.2002 vom Eigentümer selbst bewohnt wurden. In allen anderen Fällen gilt:
- Alte Heizkessel erneuern: Über 30 Jahre alte Heizkessel müssen erneuert werden, wenn sie flüssige oder gasförmige Brennstoffe nutzen (z.B.: Gas oder Öl). Ausgenommen sind Niedertemperatur- oder Brennwertkessel, Heizkessel mit einer Nennleistung unter 4kW oder über 400kW, Anlagen, die nur zur Warmwasser Bereitung dienen, Küchenherde oder Heizgeräte, die hauptsächlich für einen Raum ausgelegt sind und auch Warmwasser liefern. Zentralheizungen müssen mit Regelungen nachgerüstet werden. Wenn Wasser der Wärmeträger ist, müssen Thermostate zur raumweisen Temperaturregelung installiert werden.
- Warmwasserführende Rohre dämmen: Nicht gedämmte Heizungs- und Warmwasser-Rohre oder Armaturen müssen in unbeheizten Räumen gedämmt werden.
- Oberste Geschossdecken oder Dach dämmen. Die oberste Geschossdecke zu einem nicht ausgebauten und unbeheizten Dachraum muss beispielsweise gedämmt werden. Zumindest dann, wenn diese Decke zugänglich ist und die Mindestanforderungen an den Wärmeschutz nicht erfüllt werden.

Bei Ein- und Zweifamilienhäusern gilt eine Frist von 2 Jahren. Wer die Sanierungspflichten innerhalb dieser Frist nicht erfüllt, muss mit einer Strafe von bis zu 50.000€ rechnen.

Außerdem sind auch noch weitere Pflichten im GEG für Altbauten vorgeschrieben:
- Für die Haustechnik sind bestimmte Wartungsintervalle vorgeschrieben. Diese müssen eingehalten werden. Darunter fällt auch die Inspektion der Klimaanlage.
- Bei Verkauf oder Neuvermietung muss ein Energieausweis erstellt und vorgelegt werden. Denkmalgeschützte Gebäude sind von dieser Pflicht befreit.

SANIERUNGSPFLICHTEN BEI AUSBAU, UMBAU UND ERNEUERUNG
Bei größeren Umbaumaßnahmen wie Änderungen der Gebäudehülle, Erweiterungen und Ausbau sind die Eigentümer in Deutschland verpflichtet, die Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes einzuhalten. Dies Anforderungen unterscheiden sich von denen bei einem Neubau.

ERNEUERUNG EINZELNER BAUTEILE
Wer einzelne Bauteile erneuert – zum Beispiel die Fenster austauscht – muss die Anforderungen des GEG für diese einzelnen Bauteile einhalten. Auch, wenn der Putz an der Fassade entfernt wird, gilt dies als Erneuerung der Fassade und die entsprechenden Dämmwerte für die Außenwände müssen eingehalten werden. Daraus kann auch die Notwendigkeit einer Fassadendämmung entstehen. Wird die Fassade hingegen nur neu gestrichen und geringfügig ausgebessert, dann sind keine Wärmedämmanforderungen zu erfüllen.
In manchen Fällen können Ausnahmen zur Sanierungspflicht beantragt werden. Zum Beispiel wenn die Fassade saniert, aber keine neue Fassadendämmung angebracht werden soll, weil dadurch weitere Bauteile wie Fenster oder Dach zu erneuern wären, die sonst nicht hätten erneuert werden müssen.

UMFASSENDE MODERNISIERUNG MIT GESAMTENERGIEBILANZ
Alternativ dazu kann auch eine Gesamtenergiebilanz vom modernisierten Altbau erstellt werden – ähnlich wie beim Energieausweis im Neubau. Der Jahres-Primärenergiebedarf und die Transmissionswärmeverluste des gesamten Gebäudes müssen hierbei nachgewiesen und gewisse Grenzwerte eingehalten werden. Die oben beschriebenen Einzelnachweise für Bauteile entfallen damit.
Die Grenzwerte für den Altbau sind deutlich weniger streng als jene für den Neubau. Der Jahres-Primärenergiebedarf bei einem Neubau darf nicht höher sein als 75% des Referenzgebäudes. Beim Altbau hingegen darf der Jahres-Primärenergiebedarf um 40% über dem des Referenzhauses liegen. Somit kann der Primärenergiebedarf eines Altbaus zu einem vergleichbaren Neubau um rund 86% höher sein (Stand: 2019). Für die Sanierung zum Energieeffizienzhaus werden gute Förderungen vergeben.

KEINE PFLICHTEN BEI KLEINEREN MASSNAHMEN IM ALTBAU
Bei Reparatur- und Wartungsmaßnahmen oder bei Renovierungsarbeiten wie zum Beispiel die Erneuerung der Bodenbeläge oder des Badezimmers sind keine zusätzlichen Aufrüstungen nach GEG nötig.
Wenn zum Beispiel die Fassade oder die Fensterrahmen neu gestrichen werden, müssen diese Bauteile keine Grenzwerte einhalten. Selbst wenn die Fassade an einzelnen Stellen saniert wird, greift die EnEV nicht, solange die sanierte Fläche weniger als 10% der Fassadenfläche ausmacht.

WANN GILT DAS GEG IM ALTBAU NICHT?
Ist eine energetische Sanierung Pflicht? Nein! Das deutsche Gebäudeenergiegesetz (GEG) sieht nur das Nachrüsten von einigen wenigen Punkten vor, siehe oben.

Viele Sanierungsmaßnahmen wie: Fassadendämmung, neue Fenster oder die Dämmung der Kellerdecke sind hingegen freiwillig. Die Hausbesitzer entscheiden selbst, was sinnvoll erscheint und was nicht.
- Dämmung der Kellerdecke ist keine Pflicht: Eine Kellerdecke zu einem ungedämmten, nicht beheizten Kellerraum zu dämmen, kann jedoch durchaus sinnvoll sein. Es besteht aber keine gesetzliche Nachrüstpflicht.
- Fensteraustausch und Fassadendämmung ist keine Pflicht: Alte Fenster müssen laut GEG nicht ausgetauscht werden, selbst wenn sie undicht sind. Es gibt auch keine Dämmpflicht für ungedämmte Außenwände. Wenn jedoch die Fassade oder die Fenster erneuert werden sollen, dann müssen sie die Anforderrungen des GEG erfüllen. Welche Maßnahmen sinnvoll sind, kann im Einzelfall frei entschieden werden.
- Empfehlungen im Energieausweis zur Modernisierung sind nicht verpflichtend. Sie dienen als Information.

Die reimann&wolff IMMOBILIEN GmbH übernimmt für die genannten Informationen keine Haftung. Ferner wird keine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben übernommen.

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