Reimann & Wolff
Immobilien

 

VERKAUFT
Heinsberg:
"Bewährte Eleganz, neuer Glanz: Ihr Wohntraum mit WÄRMEPUMPE."

Kennung:5700
Objektart:Haus - Einfamilienhaus
Carport:1
Wohnfläche:116.41 m2
Grundstücksfläche:240.00 m2
Anzahl Zimmer:5.00
Anzahl Schlafzimmer:3.00
Anzahl Badezimmer:1.00
Anzahl Terrassen:1.00
Anzahl Stellplätze:1
Boden:Fliesen, Dielen
Heizungsart:Zentral/Luftwp
Keller:Ja
Dachform:Satteldach
Baujahr:1956
Zustand:Modernisiert
Verkaufstatus:Verkauft
Verfügbar Ab:nach Vereinbarung
Lage: Heinsberg
Preis:-
Courtage:Keine zusätzliche Käuferprovision.

Ihr Ansprechpartner

Reimann&Wolff Patrick Reimann Immobilienmakler Patrick Reimann
Geschäftsführer
Tel.: +49 (0) 2452 / 687469-0
reimann@reimannwolff.de

Treten Sie ein in dieses Juwel von einem Haus (derzeit vermietet, seit 2022), in dem zeitloser Charme und moderner Komfort Hand in Hand gehen.
Die Liebe zum Detail ist überall spürbar, von den liebevoll aufgearbeiteten Dielenböden, die eine warme, einladende Atmosphäre schaffen, bis hin zu den verspielten Schachbrett-Fliesen im Dielenbereich, die eine nostalgische Retro-Note setzen.

Das frisch modernisierte Badezimmer ist eine wahre Wohlfühloase. Hier können Sie unter der ebenerdigen Dusche entspannen und neue Energie tanken.

Die Wohnküche ist nicht nur funktional, sondern auch ein echter Hingucker und kommt inklusive einer stilvollen Einbauküche. Hier können Sie kulinarische Meisterwerke zaubern oder gemütliche Abende mit Freunden und/oder Familie verbringen.

Das i-Tüpfelchen dieses traumhaften Zuhauses sind die beiden Terrassen. Die eine bietet den idealen Ort für intime Abendessen im Freien, während die Dachterrasse einen gemütlichen Rahmen für gesellige Zusammenkünfte unter freiem Himmel bietet. Hier können Sie nach Herzenslust sonnenbaden, Sterne beobachten oder einfach nur die frische Luft genießen.

Dieses Haus ist ein echtes Unikat für alle, die das Besondere suchen. Wer auf eine Rasenfläche verzichten kann, findet hier den perfekten Ort, um seine Träume zu leben.

Aufgrund der derzeitigen Vermietungssituation können wir Ihnen aus Rücksicht auf die Privatsphäre der Mieter nur einen Teil der Räumlichkeiten abbilden. Wir bitten um Ihr Verständnis. Vielen Dank.

Aufgepasst: Dieses vermietete Einfamilienhaus bietet nicht nur sichere Einnahmen, sondern auch die Möglichkeit, das Immobilieninvestment zu erweitern. Ein selbst genutztes Einfamilienhaus sowie ein 3-Familienhaus in direkter Nachbarschaft stehen ebenfalls zum Verkauf. Lassen Sie sich diese seltene Chance nicht entgehen!

Willkommen in diesem bezaubernden Zuhause, wo Tradition und moderner Lebensstil eine harmonische Einheit bilden.

Schon die erneuerte Dacheindeckung, sorgfältig in den 90er Jahren auch mit einer zeitgemäßen Dämmung versehen, spricht für die Qualität und den Charakter des Hauses. Und wenn es um den modernen Komfort geht, setzt die neue Luft-Wasser-Wärmepumpe aus 2022 Maßstäbe in Sachen Energieeffizienz.

Die neu installierten Heizkörper und die partielle Modernisierung der Elektro- und (Ab-) Wasserinstallationen versprechen einen reibungslosen, sorgenfreien Alltag.

Das Herzstück des Hauses bilden die eleganten Dielenböden, die mit viel Liebe zum Detail aufgearbeitet wurden. Sie verleihen dem Haus eine authentische und warme Ausstrahlung.

Und als Sahnehäubchen finden Sie gleich zwei außergewöhnliche Rückzugsorte im Freien: Beide Terrassen sind mit wetterfestem WPC ausgestattet und bieten so die perfekte Kulisse für entspannte Stunden im Freien, sei es für gesellige Runden oder stille Momente der Erholung.

Moderner Komfort zeigt sich in den isolierverglasten Aluminiumfenstern.

Für Ihr Fahrzeug steht ein Carport im überdachten Eingangsbereich zur Verfügung, der nicht nur praktisch, sondern auch ästhetisch ansprechend ist.

Dieses Zuhause ist ein gelungener Spagat zwischen dem Charme der Vergangenheit und den Annehmlichkeiten der Gegenwart. Es ist der perfekte Ort, um sich zurückzulehnen, zu entspannen und einfach das Leben zu genießen.

Das Haus befindet sich in einer ländlichen Lage zwischen der Kreisstadt Heinsberg und dem Ortsteil Kempen. Die Umgebung ist von landwirtschaftlich genutzten Flächen und Wiesen geprägt, was für eine ruhige und entspannte Atmosphäre sorgt. Das Grundstück bietet zudem eine freie Aussicht über die angrenzenden Felder.

Die Verkehrsanbindung ist günstig, innerhalb weniger Minuten sind sowohl die Zentren von Heinsberg als auch von Kempen erreichbar. In Heinsberg finden Sie eine Vielzahl von Einkaufsmöglichkeiten, Schulen und sonstigen öffentlichen Einrichtungen. Kempen bietet weitere Freizeitmöglichkeiten und einen hohen Erholungswert.

Diese Lage ist ideal für Personen, die die Ruhe des Landlebens schätzen, aber gleichzeitig die Nähe zu städtischen Annehmlichkeiten nicht missen möchten.

Die Rurauen und der begehrte Ruruferradweg laden nach Feierabend oder am Wochenende zu entspannten Freizeitaktivitäten ein.

Umgebungskarte

Energieausweistyp:

Bedarf

Energiekennwert:

125.80 kWh/(a m²)

Energieeffizienzklasse:

D

Ausweis gültig bis:

03.09.2033


* Der oben genannte Energiekennwert spiegelt den Energieverbrauch in Kilowattstunden pro Jahr und Quadratmeter (kWh/(a m²)) wieder und liefert den tatsächlichen errechneten Energieverbrauch der Immobilie. Weitere Informationen finden Sie hier unter de.wikipedia.org/wiki/Energiebedarfsausweis

Infrastruktur (alle Werte geschätzt):
Autobahn A46 - 11 Fahrminuten
Bahnhof - 12 Busminuten
Bushaltestelle - 3 Gehminuten
Gymnasium - 18 Busminuten
Realschule - 17 Busminuten
Grundschule - 16 Busminuten
Kindergarten - 4 Fahrradminuten
Einkaufszentrum - 5 Fahrminuten
Düsseldorf - 55 Fahrminuten
Köln - 73 Fahrminuten
Aachen - 55 Fahrminuten

1. Alle zu diesem Immobilienangebot gemachten Angaben sind Circa-Werte, bei nicht vorliegenden Unterlagen zur Wohnfläche auch lediglich geschätzt und beinhalten möglicherweise zu Wohnzwecken genutzte, aber baurechtlich nicht genehmigte Flächen und stammen vom Eigentümer bzw. Auftraggeber und wurden nicht überprüft und stellen ferner keine Zusicherung durch die reimann&wolff IMMOBILIEN GmbH dar. Ein Anspruch auf Richtigkeit und Vollständigkeit besteht nicht. Daher wird auch keine Haftung für die gemachten Angaben übernommen. Irrtum und Zwischenverkauf bleiben vorbehalten.
2. Ein Großteil der Fotoaufnahmen wurde mit einem Weitwinkelobjektiv bzw. mit einem Fisheye-Objektiv aufgenommen. Dadurch können Räume größer wirken als in der Realität.
3. Reservierungen werden bei Vorlage einer entsprechenden Kaufabsichtserklärung und Vorlage einer Finanzierungsbestätigung und/oder eines Eigenkapitalnachweises vorgenommen.
4. Aufgrund der derzeit großen Anfrage nach Besichtigungstermine, bitten wir im Vorfeld um Vorlage eines Finanzierungszertifikats o.ä.

SANIERUNGSPFLICHT BEI EIGENTÜMERWECHSEL
Mehrfamilien-, Ein- und Zweifamilienhäuser in Deutschland müssen grundsätzlich gewisse Mindestanforderungen nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) erfüllen. Bis Ende Oktober 2020 galt die EnEV (Energiesparverordnung), die nun zum 01. November 2020 durch das Gebäudeenergiegesetz (GEG) abgelöst wurde.
Sanierungs- bzw. Nachrüstpflichten nach GEG gelten in allen Fällen des Eigentümerwechsels – sei es durch Hauskauf, Erbe oder Schenkung – ausgenommen sind nur Ein- und Zweifamilienhäuser, die bereits am 1.2.2002 vom Eigentümer selbst bewohnt wurden. In allen anderen Fällen gilt:
- Alte Heizkessel erneuern: Über 30 Jahre alte Heizkessel müssen erneuert werden, wenn sie flüssige oder gasförmige Brennstoffe nutzen (z.B.: Gas oder Öl). Ausgenommen sind Niedertemperatur- oder Brennwertkessel, Heizkessel mit einer Nennleistung unter 4kW oder über 400kW, Anlagen, die nur zur Warmwasser Bereitung dienen, Küchenherde oder Heizgeräte, die hauptsächlich für einen Raum ausgelegt sind und auch Warmwasser liefern. Zentralheizungen müssen mit Regelungen nachgerüstet werden. Wenn Wasser der Wärmeträger ist, müssen Thermostate zur raumweisen Temperaturregelung installiert werden.
- Warmwasserführende Rohre dämmen: Nicht gedämmte Heizungs- und Warmwasser-Rohre oder Armaturen müssen in unbeheizten Räumen gedämmt werden.
- Oberste Geschossdecken oder Dach dämmen. Die oberste Geschossdecke zu einem nicht ausgebauten und unbeheizten Dachraum muss beispielsweise gedämmt werden. Zumindest dann, wenn diese Decke zugänglich ist und die Mindestanforderungen an den Wärmeschutz nicht erfüllt werden.

Bei Ein- und Zweifamilienhäusern gilt eine Frist von 2 Jahren. Wer die Sanierungspflichten innerhalb dieser Frist nicht erfüllt, muss mit einer Strafe von bis zu 50.000€ rechnen.

Außerdem sind auch noch weitere Pflichten im GEG für Altbauten vorgeschrieben:
- Für die Haustechnik sind bestimmte Wartungsintervalle vorgeschrieben. Diese müssen eingehalten werden. Darunter fällt auch die Inspektion der Klimaanlage.
- Bei Verkauf oder Neuvermietung muss ein Energieausweis erstellt und vorgelegt werden. Denkmalgeschützte Gebäude sind von dieser Pflicht befreit.

SANIERUNGSPFLICHTEN BEI AUSBAU, UMBAU UND ERNEUERUNG
Bei größeren Umbaumaßnahmen wie Änderungen der Gebäudehülle, Erweiterungen und Ausbau sind die Eigentümer in Deutschland verpflichtet, die Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes einzuhalten. Dies Anforderungen unterscheiden sich von denen bei einem Neubau.

ERNEUERUNG EINZELNER BAUTEILE
Wer einzelne Bauteile erneuert – zum Beispiel die Fenster austauscht – muss die Anforderungen des GEG für diese einzelnen Bauteile einhalten. Auch, wenn der Putz an der Fassade entfernt wird, gilt dies als Erneuerung der Fassade und die entsprechenden Dämmwerte für die Außenwände müssen eingehalten werden. Daraus kann auch die Notwendigkeit einer Fassadendämmung entstehen. Wird die Fassade hingegen nur neu gestrichen und geringfügig ausgebessert, dann sind keine Wärmedämmanforderungen zu erfüllen.
In manchen Fällen können Ausnahmen zur Sanierungspflicht beantragt werden. Zum Beispiel wenn die Fassade saniert, aber keine neue Fassadendämmung angebracht werden soll, weil dadurch weitere Bauteile wie Fenster oder Dach zu erneuern wären, die sonst nicht hätten erneuert werden müssen.

UMFASSENDE MODERNISIERUNG MIT GESAMTENERGIEBILANZ
Alternativ dazu kann auch eine Gesamtenergiebilanz vom modernisierten Altbau erstellt werden – ähnlich wie beim Energieausweis im Neubau. Der Jahres-Primärenergiebedarf und die Transmissionswärmeverluste des gesamten Gebäudes müssen hierbei nachgewiesen und gewisse Grenzwerte eingehalten werden. Die oben beschriebenen Einzelnachweise für Bauteile entfallen damit.
Die Grenzwerte für den Altbau sind deutlich weniger streng als jene für den Neubau. Der Jahres-Primärenergiebedarf bei einem Neubau darf nicht höher sein als 75% des Referenzgebäudes. Beim Altbau hingegen darf der Jahres-Primärenergiebedarf um 40% über dem des Referenzhauses liegen. Somit kann der Primärenergiebedarf eines Altbaus zu einem vergleichbaren Neubau um rund 86% höher sein (Stand: 2019). Für die Sanierung zum Energieeffizienzhaus werden gute Förderungen vergeben.

KEINE PFLICHTEN BEI KLEINEREN MASSNAHMEN IM ALTBAU
Bei Reparatur- und Wartungsmaßnahmen oder bei Renovierungsarbeiten wie zum Beispiel die Erneuerung der Bodenbeläge oder des Badezimmers sind keine zusätzlichen Aufrüstungen nach GEG nötig.
Wenn zum Beispiel die Fassade oder die Fensterrahmen neu gestrichen werden, müssen diese Bauteile keine Grenzwerte einhalten. Selbst wenn die Fassade an einzelnen Stellen saniert wird, greift die EnEV nicht, solange die sanierte Fläche weniger als 10% der Fassadenfläche ausmacht.

WANN GILT DAS GEG IM ALTBAU NICHT?
Ist eine energetische Sanierung Pflicht? Nein! Das deutsche Gebäudeenergiegesetz (GEG) sieht nur das Nachrüsten von einigen wenigen Punkten vor, siehe oben.

Viele Sanierungsmaßnahmen wie: Fassadendämmung, neue Fenster oder die Dämmung der Kellerdecke sind hingegen freiwillig. Die Hausbesitzer entscheiden selbst, was sinnvoll erscheint und was nicht.
- Dämmung der Kellerdecke ist keine Pflicht: Eine Kellerdecke zu einem ungedämmten, nicht beheizten Kellerraum zu dämmen, kann jedoch durchaus sinnvoll sein. Es besteht aber keine gesetzliche Nachrüstpflicht.
- Fensteraustausch und Fassadendämmung ist keine Pflicht: Alte Fenster müssen laut GEG nicht ausgetauscht werden, selbst wenn sie undicht sind. Es gibt auch keine Dämmpflicht für ungedämmte Außenwände. Wenn jedoch die Fassade oder die Fenster erneuert werden sollen, dann müssen sie die Anforderrungen des GEG erfüllen. Welche Maßnahmen sinnvoll sind, kann im Einzelfall frei entschieden werden.
- Empfehlungen im Energieausweis zur Modernisierung sind nicht verpflichtend. Sie dienen als Information.

Die reimann&wolff IMMOBILIEN GmbH übernimmt für die genannten Informationen keine Haftung. Ferner wird keine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben übernommen.

Jetzt Kontakt aufnehmen

  Widerrufsbelehrung
Ich habe die Widerrufsbelehrung gelesen, verstanden und bin damit einverstanden. Des Weiteren stimme ich zu, dass vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Dienstleistung begonnen werden darf.
Die Datenschutzerklärung habe ich gelesen und zur Kenntnis genommen.
Ich erkläre mich mit der Speicherung meiner Daten gemäß Datenschutzerklärung einverstanden. Dieses Einverständnis kann ich jederzeit widerrufen.