Eingebettet in eine zauberhafte Kulisse aus Wiesen und Feldern, offenbart sich ein weiß verputztes Refugium, welches Sie mit offenen Armen empfängt und ein unverwechselbares Gefühl von Freiheit vermittelt.
Schon von außen lässt sich der Stolz dieses Anwesens erahnen: Ein exquisit angelegter Garten lädt mit seiner erhöhten Terrasse zum Verweilen ein. Genießen Sie von hier aus die friedliche Aussicht, entspannen Sie unter der schützenden Sonnenmarkise und lauschen Sie dem beruhigenden Klang des Wasserspiels.
Wem dies noch nicht genug Raum zum Entfalten bietet, dem sei die angrenzende und optional erhältliche Wiese von 1.500 m² als Erweiterung ans Herz gelegt.
Das Innere des Hauses fängt Sie mit einer warmen Atmosphäre ein. Im Mittelpunkt des geräumigen Wohnzimmers verweilt ein Kaminofen, der in kalten Nächten für knisternde Romantik sorgt.
Der nahtlose Übergang zum rund 30 Quadratmeter großen Wintergarten, der ebenfalls über eine Feuerstelle verfügt, schafft eine zusätzliche Oase des Wohlfühlens.
Das Raumangebot setzt sich fort mit drei großzügigen Schlafzimmern. Alle sogar mit einem Balkon ausgestattet, der Sie dazu einlädt, in den frühen Morgenstunden die Frische der Natur tief einzuatmen. Abgerundet wird das Raumkonzept durch zwei lichtdurchflutete und jüngst modernisierte Badezimmer, in denen Sie sich jeden Morgen wie neu geboren fühlen werden. Ebenerdige Duschen inklusive.
Architektonische Raffinesse zeigt sich im detailverliebten, runden Treppenhaus – ein Blickfang, der in Erinnerung bleibt.
Ihre Fahrzeuge finden in der Doppelgarage und dem Carport ein sicheres Zuhause, und der geräumige Vollkeller bietet Potential für vielfältige Nutzungsmöglichkeiten.
Erfüllen Sie sich den Traum von einem Leben im Einklang mit der Natur, gepaart mit Komfort und Eleganz. Dieses Anwesen könnte schon bald Ihr neues Zuhause sein.
Besonderer Hinweis: Dieses charmante Einfamilienhaus ist Teil eines einzigartigen Immobilienangebots. Das angrenzende, vermietete Einfamilienhaus sowie das ebenfalls benachbarte 3-Familienhaus stehen ebenfalls zum Verkauf. Nutzen Sie diese seltene Gelegenheit, ein umfassendes Immobilienportfolio in einer bevorzugten Lage zu erwerben.
Dieses im Jahr 1991 erbaute Anwesen steht als Sinnbild für durchdachte Attraktivität und gehobenen Qualitätsanspruch.
Die Verwendung von Klimaleichtblocksteinen in der Bausubstanz sorgt nicht nur für ein angenehmes Raumklima, sondern betont auch die nachhaltige und umweltbewusste Bauweise.
Bereits beim Betreten des Hauses wird klar: Hier wurde mit viel Liebe zum Detail gearbeitet. Die Ausstrahlung verbindet auf harmonische Weise Eleganz mit Gemütlichkeit, was für eine sofortige Wohlfühlatmosphäre sorgt.
Der hervorragende Zustand des Hauses lässt erkennen, wie sehr es in all den Jahren gepflegt und gehegt wurde.
Ein besonderes Highlight stellt der einheitliche Bodenbelag dar: Weiße Bodenfliesen ziehen sich durch sämtliche Räume und reflektieren das Licht in einer Art und Weise, die die Räume strahlen lässt.
In Kombination mit der Fußbodenheizung bietet er insbesondere in den Wintermonaten ein unvergleichliches Komforterlebnis. Ihre Füße werden es Ihnen danken.
Ein besonderer Pluspunkt in puncto Nachhaltigkeit und Komfort ist die im Jahr 2021 installierte Erdwärmepumpe. Diese sorgt zum einen für eine umweltfreundliche Beheizung und zum anderen auch für eine zuverlässige Warmwasserversorgung.
Die isolierverglasten Holzfenster unterstützen diese Effizienz zusätzlich und fügen sich zugleich harmonisch in das Gesamtbild des Hauses ein.
Die solide Haustechnik, kombiniert mit den gewählten Baustoffen und Installationen, ermöglicht es, eine beeindruckende Energieeffizienzklasse B zu erzielen. Dies schont die Umwelt und Ihren Geldbeutel.
Mit reduzierten Energiekosten tragen Sie aktiv zum Umweltschutz bei und profitieren gleichzeitig von den finanziellen Vorteilen eines energieeffizienten Hauses.
In Summe handelt es sich bei diesem Haus um ein durchdachtes Gesamtpaket, welches in Sachen Ausstattung und Komfort keine Wünsche offenlässt. Ein Zuhause, das für Generationen geschaffen wurde.
Das Haus befindet sich in einer ländlichen Lage zwischen der Kreisstadt Heinsberg und dem Ortsteil Kempen. Die Umgebung ist von landwirtschaftlich genutzten Flächen und Wiesen geprägt, was für eine ruhige und entspannte Atmosphäre sorgt. Das Grundstück bietet zudem eine freie Aussicht über die angrenzenden Felder.
Die Verkehrsanbindung ist günstig, innerhalb weniger Minuten sind sowohl die Zentren von Heinsberg als auch von Kempen erreichbar. In Heinsberg finden Sie eine Vielzahl von Einkaufsmöglichkeiten, Schulen und sonstigen öffentlichen Einrichtungen. Kempen bietet weitere Freizeitmöglichkeiten und einen hohen Erholungswert.
Diese Lage ist ideal für Personen, die die Ruhe des Landlebens schätzen, aber gleichzeitig die Nähe zu städtischen Annehmlichkeiten nicht missen möchten.
Die Rurauen und der begehrte Ruruferradweg laden nach Feierabend oder am Wochenende zu entspannten Freizeitaktivitäten ein.
Umgebungskarte
Energieausweistyp: | Bedarf |
Energiekennwert: | 66.00 kWh/(a m²) |
Energieeffizienzklasse: | B |
Ausweis gültig bis: | 03.09.2033 |
* Der oben genannte Energiekennwert spiegelt den Energieverbrauch in Kilowattstunden pro Jahr und Quadratmeter (kWh/(a m²)) wieder und liefert den tatsächlichen errechneten Energieverbrauch der Immobilie. Weitere Informationen finden Sie hier unter de.wikipedia.org/wiki/Energiebedarfsausweis
Infrastruktur (alle Werte geschätzt):
Autobahn A46 - 11 Fahrminuten
Bahnhof - 12 Busminuten
Bushaltestelle - 3 Gehminuten
Gymnasium - 18 Busminuten
Realschule - 17 Busminuten
Grundschule - 16 Busminuten
Kindergarten - 4 Fahrradminuten
Einkaufszentrum - 5 Fahrminuten
Düsseldorf - 55 Fahrminuten
Köln - 73 Fahrminuten
Aachen - 55 Fahrminuten
1. Alle zu diesem Immobilienangebot gemachten Angaben sind Circa-Werte, bei nicht vorliegenden Unterlagen zur Wohnfläche auch lediglich geschätzt und beinhalten möglicherweise zu Wohnzwecken genutzte, aber baurechtlich nicht genehmigte Flächen und stammen vom Eigentümer bzw. Auftraggeber und wurden nicht überprüft und stellen ferner keine Zusicherung durch die reimann&wolff IMMOBILIEN GmbH dar. Ein Anspruch auf Richtigkeit und Vollständigkeit besteht nicht. Daher wird auch keine Haftung für die gemachten Angaben übernommen. Irrtum und Zwischenverkauf bleiben vorbehalten.
2. Ein Großteil der Fotoaufnahmen wurde mit einem Weitwinkelobjektiv bzw. mit einem Fisheye-Objektiv aufgenommen. Dadurch können Räume größer wirken als in der Realität.
3. Reservierungen werden bei Vorlage einer entsprechenden Kaufabsichtserklärung und Vorlage einer Finanzierungsbestätigung und/oder eines Eigenkapitalnachweises vorgenommen.
4. Aufgrund der derzeit großen Anfrage nach Besichtigungstermine, bitten wir im Vorfeld um Vorlage eines Finanzierungszertifikats o.ä.
SANIERUNGSPFLICHT BEI EIGENTÜMERWECHSEL
Mehrfamilien-, Ein- und Zweifamilienhäuser in Deutschland müssen grundsätzlich gewisse Mindestanforderungen nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) erfüllen. Bis Ende Oktober 2020 galt die EnEV (Energiesparverordnung), die nun zum 01. November 2020 durch das Gebäudeenergiegesetz (GEG) abgelöst wurde.
Sanierungs- bzw. Nachrüstpflichten nach GEG gelten in allen Fällen des Eigentümerwechsels – sei es durch Hauskauf, Erbe oder Schenkung – ausgenommen sind nur Ein- und Zweifamilienhäuser, die bereits am 1.2.2002 vom Eigentümer selbst bewohnt wurden. In allen anderen Fällen gilt:
- Alte Heizkessel erneuern: Über 30 Jahre alte Heizkessel müssen erneuert werden, wenn sie flüssige oder gasförmige Brennstoffe nutzen (z.B.: Gas oder Öl). Ausgenommen sind Niedertemperatur- oder Brennwertkessel, Heizkessel mit einer Nennleistung unter 4kW oder über 400kW, Anlagen, die nur zur Warmwasser Bereitung dienen, Küchenherde oder Heizgeräte, die hauptsächlich für einen Raum ausgelegt sind und auch Warmwasser liefern. Zentralheizungen müssen mit Regelungen nachgerüstet werden. Wenn Wasser der Wärmeträger ist, müssen Thermostate zur raumweisen Temperaturregelung installiert werden.
- Warmwasserführende Rohre dämmen: Nicht gedämmte Heizungs- und Warmwasser-Rohre oder Armaturen müssen in unbeheizten Räumen gedämmt werden.
- Oberste Geschossdecken oder Dach dämmen. Die oberste Geschossdecke zu einem nicht ausgebauten und unbeheizten Dachraum muss beispielsweise gedämmt werden. Zumindest dann, wenn diese Decke zugänglich ist und die Mindestanforderungen an den Wärmeschutz nicht erfüllt werden.
Bei Ein- und Zweifamilienhäusern gilt eine Frist von 2 Jahren. Wer die Sanierungspflichten innerhalb dieser Frist nicht erfüllt, muss mit einer Strafe von bis zu 50.000€ rechnen.
Außerdem sind auch noch weitere Pflichten im GEG für Altbauten vorgeschrieben:
- Für die Haustechnik sind bestimmte Wartungsintervalle vorgeschrieben. Diese müssen eingehalten werden. Darunter fällt auch die Inspektion der Klimaanlage.
- Bei Verkauf oder Neuvermietung muss ein Energieausweis erstellt und vorgelegt werden. Denkmalgeschützte Gebäude sind von dieser Pflicht befreit.
SANIERUNGSPFLICHTEN BEI AUSBAU, UMBAU UND ERNEUERUNG
Bei größeren Umbaumaßnahmen wie Änderungen der Gebäudehülle, Erweiterungen und Ausbau sind die Eigentümer in Deutschland verpflichtet, die Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes einzuhalten. Dies Anforderungen unterscheiden sich von denen bei einem Neubau.
ERNEUERUNG EINZELNER BAUTEILE
Wer einzelne Bauteile erneuert – zum Beispiel die Fenster austauscht – muss die Anforderungen des GEG für diese einzelnen Bauteile einhalten. Auch, wenn der Putz an der Fassade entfernt wird, gilt dies als Erneuerung der Fassade und die entsprechenden Dämmwerte für die Außenwände müssen eingehalten werden. Daraus kann auch die Notwendigkeit einer Fassadendämmung entstehen. Wird die Fassade hingegen nur neu gestrichen und geringfügig ausgebessert, dann sind keine Wärmedämmanforderungen zu erfüllen.
In manchen Fällen können Ausnahmen zur Sanierungspflicht beantragt werden. Zum Beispiel wenn die Fassade saniert, aber keine neue Fassadendämmung angebracht werden soll, weil dadurch weitere Bauteile wie Fenster oder Dach zu erneuern wären, die sonst nicht hätten erneuert werden müssen.
UMFASSENDE MODERNISIERUNG MIT GESAMTENERGIEBILANZ
Alternativ dazu kann auch eine Gesamtenergiebilanz vom modernisierten Altbau erstellt werden – ähnlich wie beim Energieausweis im Neubau. Der Jahres-Primärenergiebedarf und die Transmissionswärmeverluste des gesamten Gebäudes müssen hierbei nachgewiesen und gewisse Grenzwerte eingehalten werden. Die oben beschriebenen Einzelnachweise für Bauteile entfallen damit.
Die Grenzwerte für den Altbau sind deutlich weniger streng als jene für den Neubau. Der Jahres-Primärenergiebedarf bei einem Neubau darf nicht höher sein als 75% des Referenzgebäudes. Beim Altbau hingegen darf der Jahres-Primärenergiebedarf um 40% über dem des Referenzhauses liegen. Somit kann der Primärenergiebedarf eines Altbaus zu einem vergleichbaren Neubau um rund 86% höher sein (Stand: 2019). Für die Sanierung zum Energieeffizienzhaus werden gute Förderungen vergeben.
KEINE PFLICHTEN BEI KLEINEREN MASSNAHMEN IM ALTBAU
Bei Reparatur- und Wartungsmaßnahmen oder bei Renovierungsarbeiten wie zum Beispiel die Erneuerung der Bodenbeläge oder des Badezimmers sind keine zusätzlichen Aufrüstungen nach GEG nötig.
Wenn zum Beispiel die Fassade oder die Fensterrahmen neu gestrichen werden, müssen diese Bauteile keine Grenzwerte einhalten. Selbst wenn die Fassade an einzelnen Stellen saniert wird, greift die EnEV nicht, solange die sanierte Fläche weniger als 10% der Fassadenfläche ausmacht.
WANN GILT DAS GEG IM ALTBAU NICHT?
Ist eine energetische Sanierung Pflicht? Nein! Das deutsche Gebäudeenergiegesetz (GEG) sieht nur das Nachrüsten von einigen wenigen Punkten vor, siehe oben.
Viele Sanierungsmaßnahmen wie: Fassadendämmung, neue Fenster oder die Dämmung der Kellerdecke sind hingegen freiwillig. Die Hausbesitzer entscheiden selbst, was sinnvoll erscheint und was nicht.
- Dämmung der Kellerdecke ist keine Pflicht: Eine Kellerdecke zu einem ungedämmten, nicht beheizten Kellerraum zu dämmen, kann jedoch durchaus sinnvoll sein. Es besteht aber keine gesetzliche Nachrüstpflicht.
- Fensteraustausch und Fassadendämmung ist keine Pflicht: Alte Fenster müssen laut GEG nicht ausgetauscht werden, selbst wenn sie undicht sind. Es gibt auch keine Dämmpflicht für ungedämmte Außenwände. Wenn jedoch die Fassade oder die Fenster erneuert werden sollen, dann müssen sie die Anforderrungen des GEG erfüllen. Welche Maßnahmen sinnvoll sind, kann im Einzelfall frei entschieden werden.
- Empfehlungen im Energieausweis zur Modernisierung sind nicht verpflichtend. Sie dienen als Information.
Die reimann&wolff IMMOBILIEN GmbH übernimmt für die genannten Informationen keine Haftung. Ferner wird keine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben übernommen.