In einer ruhigen, familienfreundlichen Wohngegend gelegen, entfaltet sich dieses charmante Domizil als wahrer Rückzugsort für die ganze Familie. Drei großzügige Schlafzimmer bieten jedem Familienmitglied einen eigenen Raum der Ruhe und des Rückzugs, während das Herz des Hauses, das gemütliche Wohn-/Esszimmer, genug Platz für gemeinsame Zeit bietet. An dieser Stelle verwöhnt Sie der Kaminofen mit wohltuender Wärme.
Der Garten ist ein Paradies für Kinder, ein grüner Spielplatz unter freiem Himmel, der nur darauf wartet, mit Leben gefüllt zu werden. Hier können Träume aus Sand gebaut und erste kleine Abenteuer erlebt werden. Die überdachte Terrasse fungiert als Erweiterung des Wohnraums und ist ideal für sommerliche Grillabende, entspannte Sonntagsfrühstücke oder stille Stunden mit einem guten Buch.
Das Haus ist grundsätzlich in einem soliden Zustand und bietet die perfekte Grundlage für leichte Verschönerungen. Ein wenig liebevolle Aufmerksamkeit in einigen Bereichen könnte es in ein wahres Traumhaus verwandeln. Sehen Sie dies als Möglichkeit, Ihrem neuen Zuhause eine ganz persönliche Note zu verleihen.
Insgesamt ist dieses Objekt weit mehr als nur ein Haus; es ist eine seltene Gelegenheit, ein individuelles Zuhause in einer harmonischen Umgebung zu schaffen. Es ist die ideale Wahl für Familien, die die Ruhe und Idylle schätzen und die bereit sind, mit einigen kosmetischen Anpassungen ein ganz besonderes Heim zu kreieren.
Dieses gemütliche Familienhaus, erbaut im Jahr 1964, verbindet Beständigkeit und zeitgemäße Akzente.
Die Klinkerfassade aus dem Jahr 2013 und die Kunststofffenster mit Isolierverglasung von 1991 sorgen für eine ästhetische und wetterfeste Hülle.
Das Dach ist mit Tonziegeln gedeckt, die dem Haus einen klassischen Charme verleihen.
Im Inneren des Hauses findet sich eine Öl-Zentralheizung mit Warmwasserversorgung, die aus dem Jahr 1993 stammt. Sie bietet Raum für individuelle Modernisierungsmöglichkeiten, um dem Haus eine technische Optimierung zuteil werden zu lassen.
Der Vollkeller bietet vielzählige Nutzungsmöglichkeiten, sei es als zusätzlicher Stauraum oder als Hobbyraum. Eine Garage mit angrenzenden Abstellräumen sorgt für Komfort und Platz für Ihr Auto sowie weitere Gegenstände wie Fahrräder oder Gartengeräte.
Abschließend bietet das helle und freundliche Badezimmer eine einladende Badewanne, die zum Entspannen und Wohlfühlen einlädt.
Zusammenfassend bietet dieses Haus eine solide Ausstattung mit vielseitigen Anpassungs- und Erweiterungsmöglichkeiten, die es zur idealen Wahl für Familien machen, die ihre eigenen Wohnträume verwirklichen möchten.
Im Norden des Kreis Düren befindet sich die Gemeinde Titz mit ihren ca. 8.600 Einwohnern.
Mit der gut zu erreichenden Anschlussstelle der Autobahn A44 ist eine gute mobile Infrastruktur und kurze Wege zu den Städten Aachen, Düsseldorf und Neuss vorhanden.
Durch die im Ort befindliche Primus-Schule und verschiedene Kindergärten eignet sich die Wohnlage insbesondere für Familien mit Kindern.
Diverse Sportvereine sowie das Hallenbad erhöhen den Freizeitwert. Nahe gelegene Wiesen und Felder laden zu abendlichen Spaziergängen ein.
Umgebungskarte
Energieausweistyp: | Bedarf |
Energiekennwert: | 390.70 kWh/(a m²) |
Energieeffizienzklasse: | H |
Ausweis gültig bis: | 04.09.2033 |
* Der oben genannte Energiekennwert spiegelt den Energieverbrauch in Kilowattstunden pro Jahr und Quadratmeter (kWh/(a m²)) wieder und liefert den tatsächlichen errechneten Energieverbrauch der Immobilie. Weitere Informationen finden Sie hier unter de.wikipedia.org/wiki/Energiebedarfsausweis
Infrastruktur (alle Angaben geschätzt):
Autobahn A44 - 2 Fahrminuten
Bahnhof - 15 Fahrminuten
Bushaltestelle - 10 Gehminuten
Primus-Schule - 4 Fahrradminuten
Gymnasium (Jülich) - 36 Busminuten)
Kindergarten - 4 Fahrminuten
Einkaufsmarkt - 3 Fahrminuten
Düsseldorf - 36 Fahrminuten
Aachen - 37 Fahrminuten
1. Alle zu diesem Immobilienangebot gemachten Angaben sind Circa-Werte, bei nicht vorliegenden Unterlagen zur Wohnfläche auch lediglich geschätzt und beinhalten möglicherweise zu Wohnzwecken genutzte, aber baurechtlich nicht genehmigte Flächen und stammen vom Eigentümer bzw. Auftraggeber und wurden nicht überprüft und stellen ferner keine Zusicherung durch die reimann&wolff IMMOBILIEN GmbH dar. Ein Anspruch auf Richtigkeit und Vollständigkeit besteht nicht. Daher wird auch keine Haftung für die gemachten Angaben übernommen. Irrtum und Zwischenverkauf bleiben vorbehalten.
2. Ein Großteil der Fotoaufnahmen wurde mit einem Weitwinkelobjektiv bzw. mit einem Fisheye-Objektiv aufgenommen. Dadurch können Räume größer wirken als in der Realität.
3. Reservierungen werden bei Vorlage einer entsprechenden Kaufabsichtserklärung und Vorlage einer Finanzierungsbestätigung und/oder eines Eigenkapitalnachweises vorgenommen.
4. Aufgrund der derzeit großen Anfrage nach Besichtigungstermine, bitten wir im Vorfeld um Vorlage eines Finanzierungszertifikats o.ä.
SANIERUNGSPFLICHT BEI EIGENTÜMERWECHSEL
Mehrfamilien-, Ein- und Zweifamilienhäuser in Deutschland müssen grundsätzlich gewisse Mindestanforderungen nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) erfüllen. Bis Ende Oktober 2020 galt die EnEV (Energiesparverordnung), die nun zum 01. November 2020 durch das Gebäudeenergiegesetz (GEG) abgelöst wurde.
Sanierungs- bzw. Nachrüstpflichten nach GEG gelten in allen Fällen des Eigentümerwechsels – sei es durch Hauskauf, Erbe oder Schenkung – ausgenommen sind nur Ein- und Zweifamilienhäuser, die bereits am 1.2.2002 vom Eigentümer selbst bewohnt wurden. In allen anderen Fällen gilt:
- Alte Heizkessel erneuern: Über 30 Jahre alte Heizkessel müssen erneuert werden, wenn sie flüssige oder gasförmige Brennstoffe nutzen (z.B.: Gas oder Öl). Ausgenommen sind Niedertemperatur- oder Brennwertkessel, Heizkessel mit einer Nennleistung unter 4kW oder über 400kW, Anlagen, die nur zur Warmwasser Bereitung dienen, Küchenherde oder Heizgeräte, die hauptsächlich für einen Raum ausgelegt sind und auch Warmwasser liefern. Zentralheizungen müssen mit Regelungen nachgerüstet werden. Wenn Wasser der Wärmeträger ist, müssen Thermostate zur raumweisen Temperaturregelung installiert werden.
- Warmwasserführende Rohre dämmen: Nicht gedämmte Heizungs- und Warmwasser-Rohre oder Armaturen müssen in unbeheizten Räumen gedämmt werden.
- Oberste Geschossdecken oder Dach dämmen. Die oberste Geschossdecke zu einem nicht ausgebauten und unbeheizten Dachraum muss beispielsweise gedämmt werden. Zumindest dann, wenn diese Decke zugänglich ist und die Mindestanforderungen an den Wärmeschutz nicht erfüllt werden.
Bei Ein- und Zweifamilienhäusern gilt eine Frist von 2 Jahren. Wer die Sanierungspflichten innerhalb dieser Frist nicht erfüllt, muss mit einer Strafe von bis zu 50.000€ rechnen.
Außerdem sind auch noch weitere Pflichten im GEG für Altbauten vorgeschrieben:
- Für die Haustechnik sind bestimmte Wartungsintervalle vorgeschrieben. Diese müssen eingehalten werden. Darunter fällt auch die Inspektion der Klimaanlage.
- Bei Verkauf oder Neuvermietung muss ein Energieausweis erstellt und vorgelegt werden. Denkmalgeschützte Gebäude sind von dieser Pflicht befreit.
SANIERUNGSPFLICHTEN BEI AUSBAU, UMBAU UND ERNEUERUNG
Bei größeren Umbaumaßnahmen wie Änderungen der Gebäudehülle, Erweiterungen und Ausbau sind die Eigentümer in Deutschland verpflichtet, die Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes einzuhalten. Dies Anforderungen unterscheiden sich von denen bei einem Neubau.
ERNEUERUNG EINZELNER BAUTEILE
Wer einzelne Bauteile erneuert – zum Beispiel die Fenster austauscht – muss die Anforderungen des GEG für diese einzelnen Bauteile einhalten. Auch, wenn der Putz an der Fassade entfernt wird, gilt dies als Erneuerung der Fassade und die entsprechenden Dämmwerte für die Außenwände müssen eingehalten werden. Daraus kann auch die Notwendigkeit einer Fassadendämmung entstehen. Wird die Fassade hingegen nur neu gestrichen und geringfügig ausgebessert, dann sind keine Wärmedämmanforderungen zu erfüllen.
In manchen Fällen können Ausnahmen zur Sanierungspflicht beantragt werden. Zum Beispiel wenn die Fassade saniert, aber keine neue Fassadendämmung angebracht werden soll, weil dadurch weitere Bauteile wie Fenster oder Dach zu erneuern wären, die sonst nicht hätten erneuert werden müssen.
UMFASSENDE MODERNISIERUNG MIT GESAMTENERGIEBILANZ
Alternativ dazu kann auch eine Gesamtenergiebilanz vom modernisierten Altbau erstellt werden – ähnlich wie beim Energieausweis im Neubau. Der Jahres-Primärenergiebedarf und die Transmissionswärmeverluste des gesamten Gebäudes müssen hierbei nachgewiesen und gewisse Grenzwerte eingehalten werden. Die oben beschriebenen Einzelnachweise für Bauteile entfallen damit.
Die Grenzwerte für den Altbau sind deutlich weniger streng als jene für den Neubau. Der Jahres-Primärenergiebedarf bei einem Neubau darf nicht höher sein als 75% des Referenzgebäudes. Beim Altbau hingegen darf der Jahres-Primärenergiebedarf um 40% über dem des Referenzhauses liegen. Somit kann der Primärenergiebedarf eines Altbaus zu einem vergleichbaren Neubau um rund 86% höher sein (Stand: 2019). Für die Sanierung zum Energieeffizienzhaus werden gute Förderungen vergeben.
KEINE PFLICHTEN BEI KLEINEREN MASSNAHMEN IM ALTBAU
Bei Reparatur- und Wartungsmaßnahmen oder bei Renovierungsarbeiten wie zum Beispiel die Erneuerung der Bodenbeläge oder des Badezimmers sind keine zusätzlichen Aufrüstungen nach GEG nötig.
Wenn zum Beispiel die Fassade oder die Fensterrahmen neu gestrichen werden, müssen diese Bauteile keine Grenzwerte einhalten. Selbst wenn die Fassade an einzelnen Stellen saniert wird, greift die EnEV nicht, solange die sanierte Fläche weniger als 10% der Fassadenfläche ausmacht.
WANN GILT DAS GEG IM ALTBAU NICHT?
Ist eine energetische Sanierung Pflicht? Nein! Das deutsche Gebäudeenergiegesetz (GEG) sieht nur das Nachrüsten von einigen wenigen Punkten vor, siehe oben.
Viele Sanierungsmaßnahmen wie: Fassadendämmung, neue Fenster oder die Dämmung der Kellerdecke sind hingegen freiwillig. Die Hausbesitzer entscheiden selbst, was sinnvoll erscheint und was nicht.
- Dämmung der Kellerdecke ist keine Pflicht: Eine Kellerdecke zu einem ungedämmten, nicht beheizten Kellerraum zu dämmen, kann jedoch durchaus sinnvoll sein. Es besteht aber keine gesetzliche Nachrüstpflicht.
- Fensteraustausch und Fassadendämmung ist keine Pflicht: Alte Fenster müssen laut GEG nicht ausgetauscht werden, selbst wenn sie undicht sind. Es gibt auch keine Dämmpflicht für ungedämmte Außenwände. Wenn jedoch die Fassade oder die Fenster erneuert werden sollen, dann müssen sie die Anforderrungen des GEG erfüllen. Welche Maßnahmen sinnvoll sind, kann im Einzelfall frei entschieden werden.
- Empfehlungen im Energieausweis zur Modernisierung sind nicht verpflichtend. Sie dienen als Information.
Die reimann&wolff IMMOBILIEN GmbH übernimmt für die genannten Informationen keine Haftung. Ferner wird keine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben übernommen.