Sobald Sie dieses Anwesen betreten, sind Sie umgeben von außergewöhnlicher Architektur und hochwertigster Ausstattung. Das Entree, durchflutet von natürlichem Licht und geziert von einer spektakulären Galerie, signalisiert sofort höchsten Wohnkomfort.
Im Erdgeschoss befindet sich das luxuriöse Master-Schlafzimmer mit einem en-suite Badezimmer, das eine ebenerdige Dusche, eine exquisite Badewanne und einen eleganten, in Granit gefassten Doppelwaschtisch bietet.
Im Mittelpunkt des Hauses steht der rund 70 m² große Lebensraum. Die darin integrierte, gemütliche Küche wird durch einen funktionalen Abstellraum ergänzt. Ein weiteres Highlight ist der angrenzende Wintergarten, der neben einer überdachten Terrasse einzigartige Blicke auf die kunstvoll angelegte Gartenanlage ermöglicht. Dort finden Sie einen sorgfältig gestalteten Teich, einen malerischen Pavillon mit Steg und einen Nutzgarten für eigene landwirtschaftliche Vorhaben.
Im Untergeschoss finden Sie neben den üblichen Nutzräumen auch einen exklusiven Bereich für Fitness und Sauna. Dieser Wellness-Bereich wird durch ein eigenes Badezimmer mit Dusche ergänzt, was den Komfort auf ein weiteres Level hebt.
In Sachen Materialien setzt dieses Haus auf Qualität: Edle Granit- und Parkettböden sind mit einer Fußbodenheizung ausgestattet, die für ein angenehmes Raumklima sorgt.
Was dieses Anwesen jedoch besonders herausragend macht, sind die nachhaltigen Aspekte. Eine 7,7 kWp große Photovoltaikanlage liefert nicht nur einen Teil des Strombedarfs, sondern unterstreicht auch den umweltfreundlichen Charakter dieses Domizils. Zudem garantiert die überdurchschnittlich gute Energieeffizienzklasse B niedrige Betriebskosten und einen verantwortungsvollen Umgang mit Ressourcen.
In diesem Anwesen erleben Sie luxuriöses, komfortables und gleichzeitig nachhaltiges Wohnen auf einem Niveau, das neue Maßstäbe setzt.
Dieses hervorzuhebende Einfamilienhaus ist ein Paradebeispiel für umfassende und hochwertige Ausstattung, die wirklich keinen Wunsch offen lässt. Die Wohnräume sind mit eleganten Parkett- und robusten Granitböden ausgestattet, die nicht nur ästhetisch ansprechend, sondern auch äußerst strapazierfähig sind.
Ein besonderer Luxus ist die überdachte (und unterkellerte) Terrasse, die den Wohnbereich in die Freiluft erweitert.
Der Wintergarten, ausgestattet mit einer intelligenten Beschattungslösung, bietet einen herrlichen Blick auf den Garten und dient als weiterer Erholungsort.
Der Garten selbst ist ein Traum für jeden Naturliebhaber und dank einer automatischen Rasenbewässerung stets in perfektem Zustand.
Parkmöglichkeiten und Stauraum sind in diesem Anwesen in Hülle und Fülle vorhanden. Die große, unterkellerte Doppelgarage bietet nicht nur Platz für Ihre Fahrzeuge, sondern verfügt zudem über ein separates WC und einen Kühlraum – ideal für ambitionierte Hobbyisten oder für das Unterbringen von saisonalen Artikeln.
Im Hinblick auf Sicherheit und Energieeffizienz ist das Haus ebenso vorbildlich ausgestattet. Kunststofffenster mit Isolierverglasung und elektrischen Rollläden gewährleisten sowohl Energieeffizienz als auch zusätzlichen Einbruchschutz.
Eine fortschrittliche Alarmanlage bietet weitere Sicherheit. Besonders hervorzuheben ist die leistungsstarke Photovoltaikanlage mit 7,7 kWp, die nachhaltige Energieerzeugung ermöglicht und perfekt mit der hervorragenden Energieeffizienz des Hauses harmoniert.
Die Fußbodenheizung, die mit einer Öl-Zentralheizung und Warmwasserversorgung kombiniert ist, sorgt für ein konstant angenehmes Raumklima.
Mit dieser durchdachten und umfassenden Ausstattung bietet dieses Anwesen luxuriöses und gleichzeitig praktisches Wohnen auf höchstem Niveau.
Obspringen, ein malerischer Ortsteil der Gemeinde Waldfeucht, bietet eine ausgewogene Mischung aus idyllischer Natur und guter Anbindung an städtische Annehmlichkeiten. Inmitten der reizvollen Landschaft des Selfkantgebietes gelegen, ist Obspringen ein Zufluchtsort für alle, die die Ruhe und Schönheit des Landlebens schätzen.
Trotz der ländlichen Idylle sind die Städte Heinsberg und Geilenkirchen in nur wenigen Autominuten erreichbar, sodass auch Einkaufsmöglichkeiten, Restaurants und weitere Freizeitoptionen leicht zugänglich sind. Auch die Nähe zur niederländischen Grenze bietet zusätzliche Optionen für grenzüberschreitende Ausflüge und Einkaufstouren.
Öffentliche Verkehrsmittel sowie eine Reihe gut ausgebauter Straßen sorgen für eine bequeme Erreichbarkeit, was Obspringen sowohl für Pendler als auch für Familien interessant macht. Schulen und Kindergärten sind in den umliegenden Gemeinden gut erreichbar, und auch Ärzte und andere medizinische Dienstleister sind nur eine kurze Fahrt entfernt.
Kulturell hat Obspringen einiges zu bieten: Zahlreiche Vereine, lokale Veranstaltungen und ein ausgeprägtes Gemeinschaftsgefühl machen den Ort zu einer lebendigen und attraktiven Wohngegend.
In Obspringen finden Sie somit den perfekten Mix aus ländlicher Ruhe und urbaner Nähe, der keine Wünsche offen lässt.
Umgebungskarte
Energieausweistyp: | Verbrauch |
Energiekennwert: | 64.30 kWh/(a m²) |
Energieeffizienzklasse: | B |
Ausweis gültig bis: | 25.09.2033 |
* Der oben genannte Energiekennwert spiegelt den Energieverbrauch in Kilowattstunden pro Jahr und Quadratmeter (kWh/(a m²)) wieder und liefert den tatsächlichen errechneten Energieverbrauch der Immobilie. Weitere Informationen finden Sie hier unter de.wikipedia.org/wiki/Energiebedarfsausweis
Infrastruktur (alle Angaben geschätzt):
Autobahn A46 - 13 Fahrminuten
Bahnhof - 13 Fahrminuten
Bushaltestelle - 6 Gehminuten
Grundschule (Haaren) - 8 Fahrradminuten
Gymnasium (Heinsberg) - 33 Busminuten
Realschule (Heinsberg) - 32 Busminuten
Kindergarten - 7 Fahrradminuten
Einkaufsmarkt - 3 Fahrminuten
Aachen - 48 Fahrminuten
Düsseldorf - 58 Fahrminuten
1. Alle zu diesem Immobilienangebot gemachten Angaben sind Circa-Werte, bei nicht vorliegenden Unterlagen zur Wohnfläche auch lediglich geschätzt und beinhalten möglicherweise zu Wohnzwecken genutzte, aber baurechtlich nicht genehmigte Flächen und stammen vom Eigentümer bzw. Auftraggeber und wurden nicht überprüft und stellen ferner keine Zusicherung durch die reimann&wolff IMMOBILIEN GmbH dar. Ein Anspruch auf Richtigkeit und Vollständigkeit besteht nicht. Daher wird auch keine Haftung für die gemachten Angaben übernommen. Irrtum und Zwischenverkauf bleiben vorbehalten.
2. Ein Großteil der Fotoaufnahmen wurde mit einem Weitwinkelobjektiv bzw. mit einem Fisheye-Objektiv aufgenommen. Dadurch können Räume größer wirken als in der Realität.
3. Reservierungen werden bei Vorlage einer entsprechenden Kaufabsichtserklärung und Vorlage einer Finanzierungsbestätigung und/oder eines Eigenkapitalnachweises vorgenommen.
4. Aufgrund der derzeit großen Anfrage nach Besichtigungstermine, bitten wir im Vorfeld um Vorlage eines Finanzierungszertifikats o.ä.
SANIERUNGSPFLICHT BEI EIGENTÜMERWECHSEL
Mehrfamilien-, Ein- und Zweifamilienhäuser in Deutschland müssen grundsätzlich gewisse Mindestanforderungen nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) erfüllen. Bis Ende Oktober 2020 galt die EnEV (Energiesparverordnung), die nun zum 01. November 2020 durch das Gebäudeenergiegesetz (GEG) abgelöst wurde.
Sanierungs- bzw. Nachrüstpflichten nach GEG gelten in allen Fällen des Eigentümerwechsels – sei es durch Hauskauf, Erbe oder Schenkung – ausgenommen sind nur Ein- und Zweifamilienhäuser, die bereits am 1.2.2002 vom Eigentümer selbst bewohnt wurden. In allen anderen Fällen gilt:
- Alte Heizkessel erneuern: Über 30 Jahre alte Heizkessel müssen erneuert werden, wenn sie flüssige oder gasförmige Brennstoffe nutzen (z.B.: Gas oder Öl). Ausgenommen sind Niedertemperatur- oder Brennwertkessel, Heizkessel mit einer Nennleistung unter 4kW oder über 400kW, Anlagen, die nur zur Warmwasser Bereitung dienen, Küchenherde oder Heizgeräte, die hauptsächlich für einen Raum ausgelegt sind und auch Warmwasser liefern. Zentralheizungen müssen mit Regelungen nachgerüstet werden. Wenn Wasser der Wärmeträger ist, müssen Thermostate zur raumweisen Temperaturregelung installiert werden.
- Warmwasserführende Rohre dämmen: Nicht gedämmte Heizungs- und Warmwasser-Rohre oder Armaturen müssen in unbeheizten Räumen gedämmt werden.
- Oberste Geschossdecken oder Dach dämmen. Die oberste Geschossdecke zu einem nicht ausgebauten und unbeheizten Dachraum muss beispielsweise gedämmt werden. Zumindest dann, wenn diese Decke zugänglich ist und die Mindestanforderungen an den Wärmeschutz nicht erfüllt werden.
Bei Ein- und Zweifamilienhäusern gilt eine Frist von 2 Jahren. Wer die Sanierungspflichten innerhalb dieser Frist nicht erfüllt, muss mit einer Strafe von bis zu 50.000€ rechnen.
Außerdem sind auch noch weitere Pflichten im GEG für Altbauten vorgeschrieben:
- Für die Haustechnik sind bestimmte Wartungsintervalle vorgeschrieben. Diese müssen eingehalten werden. Darunter fällt auch die Inspektion der Klimaanlage.
- Bei Verkauf oder Neuvermietung muss ein Energieausweis erstellt und vorgelegt werden. Denkmalgeschützte Gebäude sind von dieser Pflicht befreit.
SANIERUNGSPFLICHTEN BEI AUSBAU, UMBAU UND ERNEUERUNG
Bei größeren Umbaumaßnahmen wie Änderungen der Gebäudehülle, Erweiterungen und Ausbau sind die Eigentümer in Deutschland verpflichtet, die Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes einzuhalten. Dies Anforderungen unterscheiden sich von denen bei einem Neubau.
ERNEUERUNG EINZELNER BAUTEILE
Wer einzelne Bauteile erneuert – zum Beispiel die Fenster austauscht – muss die Anforderungen des GEG für diese einzelnen Bauteile einhalten. Auch, wenn der Putz an der Fassade entfernt wird, gilt dies als Erneuerung der Fassade und die entsprechenden Dämmwerte für die Außenwände müssen eingehalten werden. Daraus kann auch die Notwendigkeit einer Fassadendämmung entstehen. Wird die Fassade hingegen nur neu gestrichen und geringfügig ausgebessert, dann sind keine Wärmedämmanforderungen zu erfüllen.
In manchen Fällen können Ausnahmen zur Sanierungspflicht beantragt werden. Zum Beispiel wenn die Fassade saniert, aber keine neue Fassadendämmung angebracht werden soll, weil dadurch weitere Bauteile wie Fenster oder Dach zu erneuern wären, die sonst nicht hätten erneuert werden müssen.
UMFASSENDE MODERNISIERUNG MIT GESAMTENERGIEBILANZ
Alternativ dazu kann auch eine Gesamtenergiebilanz vom modernisierten Altbau erstellt werden – ähnlich wie beim Energieausweis im Neubau. Der Jahres-Primärenergiebedarf und die Transmissionswärmeverluste des gesamten Gebäudes müssen hierbei nachgewiesen und gewisse Grenzwerte eingehalten werden. Die oben beschriebenen Einzelnachweise für Bauteile entfallen damit.
Die Grenzwerte für den Altbau sind deutlich weniger streng als jene für den Neubau. Der Jahres-Primärenergiebedarf bei einem Neubau darf nicht höher sein als 75% des Referenzgebäudes. Beim Altbau hingegen darf der Jahres-Primärenergiebedarf um 40% über dem des Referenzhauses liegen. Somit kann der Primärenergiebedarf eines Altbaus zu einem vergleichbaren Neubau um rund 86% höher sein (Stand: 2019). Für die Sanierung zum Energieeffizienzhaus werden gute Förderungen vergeben.
KEINE PFLICHTEN BEI KLEINEREN MASSNAHMEN IM ALTBAU
Bei Reparatur- und Wartungsmaßnahmen oder bei Renovierungsarbeiten wie zum Beispiel die Erneuerung der Bodenbeläge oder des Badezimmers sind keine zusätzlichen Aufrüstungen nach GEG nötig.
Wenn zum Beispiel die Fassade oder die Fensterrahmen neu gestrichen werden, müssen diese Bauteile keine Grenzwerte einhalten. Selbst wenn die Fassade an einzelnen Stellen saniert wird, greift die EnEV nicht, solange die sanierte Fläche weniger als 10% der Fassadenfläche ausmacht.
WANN GILT DAS GEG IM ALTBAU NICHT?
Ist eine energetische Sanierung Pflicht? Nein! Das deutsche Gebäudeenergiegesetz (GEG) sieht nur das Nachrüsten von einigen wenigen Punkten vor, siehe oben.
Viele Sanierungsmaßnahmen wie: Fassadendämmung, neue Fenster oder die Dämmung der Kellerdecke sind hingegen freiwillig. Die Hausbesitzer entscheiden selbst, was sinnvoll erscheint und was nicht.
- Dämmung der Kellerdecke ist keine Pflicht: Eine Kellerdecke zu einem ungedämmten, nicht beheizten Kellerraum zu dämmen, kann jedoch durchaus sinnvoll sein. Es besteht aber keine gesetzliche Nachrüstpflicht.
- Fensteraustausch und Fassadendämmung ist keine Pflicht: Alte Fenster müssen laut GEG nicht ausgetauscht werden, selbst wenn sie undicht sind. Es gibt auch keine Dämmpflicht für ungedämmte Außenwände. Wenn jedoch die Fassade oder die Fenster erneuert werden sollen, dann müssen sie die Anforderrungen des GEG erfüllen. Welche Maßnahmen sinnvoll sind, kann im Einzelfall frei entschieden werden.
- Empfehlungen im Energieausweis zur Modernisierung sind nicht verpflichtend. Sie dienen als Information.
Die reimann&wolff IMMOBILIEN GmbH übernimmt für die genannten Informationen keine Haftung. Ferner wird keine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben übernommen.