Reimann & Wolff
Immobilien

 

VERKAUFT
Heinsberg-Waldenrath:
"Charaktervolles Haus mit schönem Garten."

Kennung:5709
Objektart:Haus - Einfamilienhaus
Garageanzahl:1
Wohnfläche:147.59 m2
Grundstücksfläche:679.00 m2
Anzahl Zimmer:6.00
Anzahl Schlafzimmer:4.00
Anzahl Badezimmer:2.00
Anzahl Terrassen:1.00
Anzahl Stellplätze:1
Boden:Fliesen, Teppich, Dielen
Heizungsart:Zentral/Oel
Keller:Teil
Dachform:Satteldach
Baujahr:1950
Verkaufstatus:Verkauft
Verfügbar Ab:nach Vereinbarung
Lage: Heinsberg-Waldenrath
Preis:-
Courtage:Keine zusätzliche Käuferprovision.

Ihr Ansprechpartner

Reimann&Wolff Patrick Reimann Immobilienmakler Patrick Reimann
Geschäftsführer
Tel.: +49 (0) 2452 / 687469-0
reimann@reimannwolff.de

Dieses charmante Einfamilienhaus vereint Gemütlichkeit und Funktionalität und befindet sich in einer ruhigen Wohnlage, die sofort ein Gefühl der Geborgenheit vermittelt.

Die bisherige Eigentümerin, eine fürsorgliche ältere Dame, hat das Anwesen immer mit viel Liebe gehegt und gepflegt.

Bei Betreten des Hauses werden Sie von einer großzügigen Anzahl an Wohnräumen empfangen: Das Erdgeschoss beherbergt zwei der insgesamt vier Schlafzimmer, die sich perfekt für ein Home-Office, Kinder- oder Gästezimmer eignen könnten.
Auch eines der beiden Badezimmer befindet sich hier und wurde im Jahr 2023 stilvoll modernisiert. Es glänzt durch frische Fliesen und eine begehbare, ebenerdige Dusche, die zum Entspannen einlädt.

Das Herz des Hauses ist sicherlich die geräumige Wohnküche, die als zentraler Treffpunkt für Familie und Freunde dient.
Ausgestattet mit Einbauküche und genügend Platz für einen großen Esstisch, bildet sie den idealen Ort für gemeinsame Mahlzeiten und gemütliche Familienabende.
Direkt angrenzend liegt ein praktischer Hauswirtschaftsraum, der zusätzlichen Stauraum und Platz für Waschmaschine und Trockner bietet.

Eine (Beton-) Treppe führt in die obere Etage, wo sich zwei weitere großzügige Schlafzimmer und ein weiteres komfortables Badezimmer befinden.

Falls Sie noch mehr Raum benötigen, steht Ihnen das ausbaufähige Dachgeschoss zur Verfügung, das vielfältige Nutzungsmöglichkeiten bietet, sei es als zusätzlicher Wohnraum, Hobbyraum oder zur Lagerung.

Das Anwesen wird durch ein Nebengebäude und ein schönes Grundstück komplettiert. Hier können Sie die Seele baumeln lassen und die Ruhe genießen oder sich im Garten an der frischen Luft aktiv betätigen.

Dieses Einfamilienhaus ist mehr als nur eine Immobilie; es ist ein Zuhause, das mit seiner warmen Atmosphäre und seinen vielfältigen Möglichkeiten zur Verwirklichung Ihrer Wohnträume einlädt.

Dieses Einfamilienhaus, geschätzt ursprünglich Anfang der 1950er Jahre erbaut, hat eine interessante Geschichte und Architektur, die durch Anbauten und Aufstockungen im Laufe der Jahre erweitert wurde.

Die Zeit hat ihre Spuren in Form von charmanten Eigenschaften wie den originalen Dielenböden hinterlassen, die dem Haus einen besonderen Charakter verleihen.
Weitere Bodenbeläge wie Fliesen und Teppichboden bieten in den unterschiedlichen Räumen jeweils ein eigenes Ambiente.

Die Fenster aus Kunststoff mit Isolierverkleidung sind aus dem Jahr 1986 und tragen zur Energieeffizienz des Hauses bei, während der Dachstuhl und die Dacheindeckung, die aus den 1970er Jahren stammen, dem Haus eine solide Struktur verleihen.

Beheizt wird das Anwesen durch eine Öl-Zentralheizung aus dem Jahr 1991, die auch die Warmwasserversorgung sicherstellt. Obwohl funktionstüchtig, ist die Heizungsanlage zu erneuern.
Dies gibt dem neuen Eigentümer die Möglichkeit, eine moderne und effiziente Lösung nach eigenen Vorstellungen zu installieren.

Was die Haustechnik angeht, so sind die Installationsleitungen solide, aber in die Jahre gekommen. Dies bietet dem neuen Erwerber ebenfalls die Gelegenheit, gezielte Modernisierungen vorzunehmen und das Haus nach eigenen Wünschen und Bedürfnissen zu gestalten.

Insgesamt bietet diese Immobilie eine Mischung aus nostalgischem Charme und solidem Fundament, auf dem sich vielfältige Wohnträume realisieren lassen.

Waldenrath ist ein Stadtteil der Kreisstadt Heinsberg, dem westlichsten Kreis Deutschlands nahe der niederländischen Grenze.

Der Ort grenzt im Norden an den Weiler Pütt, im Westen an Birgden und Schierwaldenrath, beides Ortsteile der Gemeinde Gangelt, im Süden an Gillrath, ein Ortsteil der Stadt Geilenkirchen, und im Osten an Straeten, ein Stadtteil der Stadt Heinsberg.

Waldenrath hat ca. 1350 Einwohner und verfügt über ein intaktes Dorf- und Vereinsleben.

Mit Errichtung von zwei Einkaufsmärkten im unmittelbar angrenzenden Ort Birgden ist die Infrastruktur an Attraktivität gewonnen. Auch durch die Anschlüsse an die B56n (Autobahnanschluss Heinsberg A46 - Maastricht)

Umgebungskarte

Energieausweistyp:

Bedarf

Energiekennwert:

407.10 kWh/(a m²)

Energieeffizienzklasse:

H

Ausweis gültig bis:

15.10.2033


* Der oben genannte Energiekennwert spiegelt den Energieverbrauch in Kilowattstunden pro Jahr und Quadratmeter (kWh/(a m²)) wieder und liefert den tatsächlichen errechneten Energieverbrauch der Immobilie. Weitere Informationen finden Sie hier unter de.wikipedia.org/wiki/Energiebedarfsausweis

Infrastruktur (alle Angaben geschätzt):
Autobahn A46 - 6 Fahrminuten
Bahnhof - 23 Busminuten
Bushaltestelle - 7 Gehminuten
Grundschule (Straeten) - 5 Fahrradminuten
Gymnasium - 25 Busminuten
Kindergarten - 5 Gehminuten
Einkaufsmarkt - 3 Fahrminuten
Düsseldorf - 49 Fahrminuten
Aachen - 44 Fahrminuten
Maastricht - 38 Fahrminuten

1. Alle zu diesem Immobilienangebot gemachten Angaben sind Circa-Werte, bei nicht vorliegenden Unterlagen zur Wohnfläche auch lediglich geschätzt und beinhalten möglicherweise zu Wohnzwecken genutzte, aber baurechtlich nicht genehmigte Flächen und stammen vom Eigentümer bzw. Auftraggeber und wurden nicht überprüft und stellen ferner keine Zusicherung durch die reimann&wolff IMMOBILIEN GmbH dar. Ein Anspruch auf Richtigkeit und Vollständigkeit besteht nicht. Daher wird auch keine Haftung für die gemachten Angaben übernommen. Irrtum und Zwischenverkauf bleiben vorbehalten.
2. Ein Großteil der Fotoaufnahmen wurde mit einem Weitwinkelobjektiv bzw. mit einem Fisheye-Objektiv aufgenommen. Dadurch können Räume größer wirken als in der Realität.
3. Reservierungen werden bei Vorlage einer entsprechenden Kaufabsichtserklärung und Vorlage einer Finanzierungsbestätigung und/oder eines Eigenkapitalnachweises vorgenommen.
4. Aufgrund der derzeit großen Anfrage nach Besichtigungstermine, bitten wir im Vorfeld um Vorlage eines Finanzierungszertifikats o.ä.

SANIERUNGSPFLICHT BEI EIGENTÜMERWECHSEL
Mehrfamilien-, Ein- und Zweifamilienhäuser in Deutschland müssen grundsätzlich gewisse Mindestanforderungen nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) erfüllen. Bis Ende Oktober 2020 galt die EnEV (Energiesparverordnung), die nun zum 01. November 2020 durch das Gebäudeenergiegesetz (GEG) abgelöst wurde.
Sanierungs- bzw. Nachrüstpflichten nach GEG gelten in allen Fällen des Eigentümerwechsels – sei es durch Hauskauf, Erbe oder Schenkung – ausgenommen sind nur Ein- und Zweifamilienhäuser, die bereits am 1.2.2002 vom Eigentümer selbst bewohnt wurden. In allen anderen Fällen gilt:
- Alte Heizkessel erneuern: Über 30 Jahre alte Heizkessel müssen erneuert werden, wenn sie flüssige oder gasförmige Brennstoffe nutzen (z.B.: Gas oder Öl). Ausgenommen sind Niedertemperatur- oder Brennwertkessel, Heizkessel mit einer Nennleistung unter 4kW oder über 400kW, Anlagen, die nur zur Warmwasser Bereitung dienen, Küchenherde oder Heizgeräte, die hauptsächlich für einen Raum ausgelegt sind und auch Warmwasser liefern. Zentralheizungen müssen mit Regelungen nachgerüstet werden. Wenn Wasser der Wärmeträger ist, müssen Thermostate zur raumweisen Temperaturregelung installiert werden.
- Warmwasserführende Rohre dämmen: Nicht gedämmte Heizungs- und Warmwasser-Rohre oder Armaturen müssen in unbeheizten Räumen gedämmt werden.
- Oberste Geschossdecken oder Dach dämmen. Die oberste Geschossdecke zu einem nicht ausgebauten und unbeheizten Dachraum muss beispielsweise gedämmt werden. Zumindest dann, wenn diese Decke zugänglich ist und die Mindestanforderungen an den Wärmeschutz nicht erfüllt werden.

Bei Ein- und Zweifamilienhäusern gilt eine Frist von 2 Jahren. Wer die Sanierungspflichten innerhalb dieser Frist nicht erfüllt, muss mit einer Strafe von bis zu 50.000€ rechnen.

Außerdem sind auch noch weitere Pflichten im GEG für Altbauten vorgeschrieben:
- Für die Haustechnik sind bestimmte Wartungsintervalle vorgeschrieben. Diese müssen eingehalten werden. Darunter fällt auch die Inspektion der Klimaanlage.
- Bei Verkauf oder Neuvermietung muss ein Energieausweis erstellt und vorgelegt werden. Denkmalgeschützte Gebäude sind von dieser Pflicht befreit.

SANIERUNGSPFLICHTEN BEI AUSBAU, UMBAU UND ERNEUERUNG
Bei größeren Umbaumaßnahmen wie Änderungen der Gebäudehülle, Erweiterungen und Ausbau sind die Eigentümer in Deutschland verpflichtet, die Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes einzuhalten. Dies Anforderungen unterscheiden sich von denen bei einem Neubau.

ERNEUERUNG EINZELNER BAUTEILE
Wer einzelne Bauteile erneuert – zum Beispiel die Fenster austauscht – muss die Anforderungen des GEG für diese einzelnen Bauteile einhalten. Auch, wenn der Putz an der Fassade entfernt wird, gilt dies als Erneuerung der Fassade und die entsprechenden Dämmwerte für die Außenwände müssen eingehalten werden. Daraus kann auch die Notwendigkeit einer Fassadendämmung entstehen. Wird die Fassade hingegen nur neu gestrichen und geringfügig ausgebessert, dann sind keine Wärmedämmanforderungen zu erfüllen.
In manchen Fällen können Ausnahmen zur Sanierungspflicht beantragt werden. Zum Beispiel wenn die Fassade saniert, aber keine neue Fassadendämmung angebracht werden soll, weil dadurch weitere Bauteile wie Fenster oder Dach zu erneuern wären, die sonst nicht hätten erneuert werden müssen.

UMFASSENDE MODERNISIERUNG MIT GESAMTENERGIEBILANZ
Alternativ dazu kann auch eine Gesamtenergiebilanz vom modernisierten Altbau erstellt werden – ähnlich wie beim Energieausweis im Neubau. Der Jahres-Primärenergiebedarf und die Transmissionswärmeverluste des gesamten Gebäudes müssen hierbei nachgewiesen und gewisse Grenzwerte eingehalten werden. Die oben beschriebenen Einzelnachweise für Bauteile entfallen damit.
Die Grenzwerte für den Altbau sind deutlich weniger streng als jene für den Neubau. Der Jahres-Primärenergiebedarf bei einem Neubau darf nicht höher sein als 75% des Referenzgebäudes. Beim Altbau hingegen darf der Jahres-Primärenergiebedarf um 40% über dem des Referenzhauses liegen. Somit kann der Primärenergiebedarf eines Altbaus zu einem vergleichbaren Neubau um rund 86% höher sein (Stand: 2019). Für die Sanierung zum Energieeffizienzhaus werden gute Förderungen vergeben.

KEINE PFLICHTEN BEI KLEINEREN MASSNAHMEN IM ALTBAU
Bei Reparatur- und Wartungsmaßnahmen oder bei Renovierungsarbeiten wie zum Beispiel die Erneuerung der Bodenbeläge oder des Badezimmers sind keine zusätzlichen Aufrüstungen nach GEG nötig.
Wenn zum Beispiel die Fassade oder die Fensterrahmen neu gestrichen werden, müssen diese Bauteile keine Grenzwerte einhalten. Selbst wenn die Fassade an einzelnen Stellen saniert wird, greift die EnEV nicht, solange die sanierte Fläche weniger als 10% der Fassadenfläche ausmacht.

WANN GILT DAS GEG IM ALTBAU NICHT?
Ist eine energetische Sanierung Pflicht? Nein! Das deutsche Gebäudeenergiegesetz (GEG) sieht nur das Nachrüsten von einigen wenigen Punkten vor, siehe oben.

Viele Sanierungsmaßnahmen wie: Fassadendämmung, neue Fenster oder die Dämmung der Kellerdecke sind hingegen freiwillig. Die Hausbesitzer entscheiden selbst, was sinnvoll erscheint und was nicht.
- Dämmung der Kellerdecke ist keine Pflicht: Eine Kellerdecke zu einem ungedämmten, nicht beheizten Kellerraum zu dämmen, kann jedoch durchaus sinnvoll sein. Es besteht aber keine gesetzliche Nachrüstpflicht.
- Fensteraustausch und Fassadendämmung ist keine Pflicht: Alte Fenster müssen laut GEG nicht ausgetauscht werden, selbst wenn sie undicht sind. Es gibt auch keine Dämmpflicht für ungedämmte Außenwände. Wenn jedoch die Fassade oder die Fenster erneuert werden sollen, dann müssen sie die Anforderrungen des GEG erfüllen. Welche Maßnahmen sinnvoll sind, kann im Einzelfall frei entschieden werden.
- Empfehlungen im Energieausweis zur Modernisierung sind nicht verpflichtend. Sie dienen als Information.

Die reimann&wolff IMMOBILIEN GmbH übernimmt für die genannten Informationen keine Haftung. Ferner wird keine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben übernommen.

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