Dieses charmante Eigenheim mit wunderschöner Backsteinfassade und originalen Dielenböden bietet eine einzigartige Gelegenheit für kreative Menschen, die den Wert von Individualität und Authentizität zu schätzen wissen. Gelegen in einer ruhigen Wohnstraße, bietet dieses Objekt die perfekte Balance zwischen Abgeschiedenheit und guter Erreichbarkeit (Infrastruktur).
Die Dielenböden, die lackierten Innentüren und die ästhetisch ansprechende Holztreppe fügen sich harmonisch in das Gesamtbild ein und verleihen dem Haus einen besonderen Charakter.
Das Interieur bietet eine Leinwand für kreative Ideen und wartet nur darauf, durch persönliche Akzente in ein Ihr Zuhause verwandelt zu werden.
Der Garten, in dem die Natur ihren eigenen Weg gefunden hat, eröffnet einen Rückzugsort für alle, die das Zusammenspiel von Flora und Fauna genießen möchten.
Ein Ort, der nur darauf wartet, mit ein wenig Liebe und Pflege in Ihr persönliches Paradies verwandelt zu werden.
Zusammenfassend bietet diese Doppelhaushälfte die perfekte Grundlage für alle, die eine Immobilie mit Charakter und Entwicklungspotential suchen. Ein echtes Juwel für Individualisten und kreative Köpfe, die aus dem Vollen schöpfen möchten.
Das Haus besticht durch seinen charmanten Charakter und die historischen Stilelemente. Die gemütlichen Dielenböden verleihen jedem Raum eine warme und einladende Atmosphäre.
In Sachen Energieeffizienz und Komfort wurden bereits wichtige Modernisierungen vorgenommen: Die Kunststofffenster mit Isolierverglasung aus dem Jahr 2007 und die Gas-Zentralheizung mit Warmwasserversorgung, die erst 2022 eingebaut wurde, sorgen für ein angenehmes Raumklima und niedrigere Betriebskosten.
Die Installationsleitungen haben ihren ursprünglichen Charme bewahrt und bieten zusammen mit dem modernisierungsbedürftigen Badezimmer die ideale Gelegenheit, Ihrer Kreativität freien Lauf zu lassen und es ganz nach Ihren Vorstellungen zu gestalten.
Insgesamt stellt die Ausstattung des Hauses eine harmonische Kombination aus traditionellen und modernen Elementen dar, die jede Menge Spielraum für individuelle Gestaltungsmöglichkeiten bietet.
Ein wunderbares Zuhause für alle, die das Besondere suchen und bereit sind, mit ein wenig Einsatz ein echtes Schmuckstück zu schaffen.
Der Jülicher Stadtteil Kirchberg präsentiert sich als idyllische und familienfreundliche Wohngegend, die sich durch eine hohe Lebensqualität und ein vielfältiges Freizeitangebot auszeichnet.
Gelegen im Nordwesten von Jülich, bietet Kirchberg eine Mischung aus modernen Wohngebieten und charakteristischen Altbauten, die das Erscheinungsbild des Stadtteils prägen.
Natur und Erholung sind hier Programm. Die Nähe zu grünen Oasen und Parkanlagen bietet ideale Möglichkeiten für Spaziergänge, Jogging oder Radtouren. Kinder können in den zahlreichen Spielplätzen nach Herzenslust toben, während die Erwachsenen die Ruhe und Gelassenheit der naturnahen Umgebung genießen.
In puncto Infrastruktur lässt Kirchberg ebenfalls keine Wünsche offen. Diverse Einkaufsmöglichkeiten, Schulen und Kindergärten sind bequem zu Fuß oder mit dem Fahrrad erreichbar. Die gute Verkehrsanbindung (z.B. A44, A61 und A4) ermöglicht eine schnelle Erreichbarkeit der Jülicher Innenstadt sowie der umliegenden Städte.
Kulturell bietet Kirchberg ein breit gefächertes Angebot. Von lokalen Veranstaltungen bis hin zu kulturellen Einrichtungen – für jeden Geschmack ist etwas dabei. Ob Dorffeste, Vereinsaktivitäten oder lokale Märkte, die Gemeinschaft hier ist aktiv und einladend.
Insgesamt ist Kirchberg ein Stadtteil, der sowohl durch seine Lage als auch durch seine Lebensqualität überzeugt. Hier lässt es sich in einer angenehmen Atmosphäre leben, arbeiten und investieren
Umgebungskarte
Energieausweistyp: | Bedarf |
Energiekennwert: | 180.70 kWh/(a m²) |
Energieeffizienzklasse: | F |
Ausweis gültig bis: | 12.12.2032 |
* Der oben genannte Energiekennwert spiegelt den Energieverbrauch in Kilowattstunden pro Jahr und Quadratmeter (kWh/(a m²)) wieder und liefert den tatsächlichen errechneten Energieverbrauch der Immobilie. Weitere Informationen finden Sie hier unter de.wikipedia.org/wiki/Energiebedarfsausweis
Infrastruktur (alle Werte geschätzt):
Autobahn A44 - 7 Fahrminuten
Autobahn A4 - 17 Fahrminuten
Bahnhof - 13 Busminuten
Bushaltestelle - 3 Gehminuten
Gymnasium - 25 Busminuten
Realschule - 33 Busminuten
Grundschule - 19 Busminuten
Kindergarten - 9 Gehminuten
Einkaufsmöglichkeit - 6 Fahrminuten
Aachen - 34 Fahrminuten
Düsseldorf - 49 Fahrminuten
Köln - 53 Fahrminuten
1. Alle zu diesem Immobilienangebot gemachten Angaben sind Circa-Werte, bei nicht vorliegenden Unterlagen zur Wohnfläche auch lediglich geschätzt und beinhalten möglicherweise zu Wohnzwecken genutzte, aber baurechtlich nicht genehmigte Flächen und stammen vom Eigentümer bzw. Auftraggeber und wurden nicht überprüft und stellen ferner keine Zusicherung durch die reimann&wolff IMMOBILIEN GmbH dar. Ein Anspruch auf Richtigkeit und Vollständigkeit besteht nicht. Daher wird auch keine Haftung für die gemachten Angaben übernommen. Irrtum und Zwischenverkauf bleiben vorbehalten.
2. Ein Großteil der Fotoaufnahmen wurde mit einem Weitwinkelobjektiv bzw. mit einem Fisheye-Objektiv aufgenommen. Dadurch können Räume größer wirken als in der Realität.
3. Reservierungen werden bei Vorlage einer entsprechenden Kaufabsichtserklärung und Vorlage einer Finanzierungsbestätigung und/oder eines Eigenkapitalnachweises vorgenommen.
4. Aufgrund der derzeit großen Anfrage nach Besichtigungstermine, bitten wir im Vorfeld um Vorlage eines Finanzierungszertifikats o.ä.
SANIERUNGSPFLICHT BEI EIGENTÜMERWECHSEL
Mehrfamilien-, Ein- und Zweifamilienhäuser in Deutschland müssen grundsätzlich gewisse Mindestanforderungen nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) erfüllen. Bis Ende Oktober 2020 galt die EnEV (Energiesparverordnung), die nun zum 01. November 2020 durch das Gebäudeenergiegesetz (GEG) abgelöst wurde.
Sanierungs- bzw. Nachrüstpflichten nach GEG gelten in allen Fällen des Eigentümerwechsels – sei es durch Hauskauf, Erbe oder Schenkung – ausgenommen sind nur Ein- und Zweifamilienhäuser, die bereits am 1.2.2002 vom Eigentümer selbst bewohnt wurden. In allen anderen Fällen gilt:
- Alte Heizkessel erneuern: Über 30 Jahre alte Heizkessel müssen erneuert werden, wenn sie flüssige oder gasförmige Brennstoffe nutzen (z.B.: Gas oder Öl). Ausgenommen sind Niedertemperatur- oder Brennwertkessel, Heizkessel mit einer Nennleistung unter 4kW oder über 400kW, Anlagen, die nur zur Warmwasser Bereitung dienen, Küchenherde oder Heizgeräte, die hauptsächlich für einen Raum ausgelegt sind und auch Warmwasser liefern. Zentralheizungen müssen mit Regelungen nachgerüstet werden. Wenn Wasser der Wärmeträger ist, müssen Thermostate zur raumweisen Temperaturregelung installiert werden.
- Warmwasserführende Rohre dämmen: Nicht gedämmte Heizungs- und Warmwasser-Rohre oder Armaturen müssen in unbeheizten Räumen gedämmt werden.
- Oberste Geschossdecken oder Dach dämmen. Die oberste Geschossdecke zu einem nicht ausgebauten und unbeheizten Dachraum muss beispielsweise gedämmt werden. Zumindest dann, wenn diese Decke zugänglich ist und die Mindestanforderungen an den Wärmeschutz nicht erfüllt werden.
Bei Ein- und Zweifamilienhäusern gilt eine Frist von 2 Jahren. Wer die Sanierungspflichten innerhalb dieser Frist nicht erfüllt, muss mit einer Strafe von bis zu 50.000€ rechnen.
Außerdem sind auch noch weitere Pflichten im GEG für Altbauten vorgeschrieben:
- Für die Haustechnik sind bestimmte Wartungsintervalle vorgeschrieben. Diese müssen eingehalten werden. Darunter fällt auch die Inspektion der Klimaanlage.
- Bei Verkauf oder Neuvermietung muss ein Energieausweis erstellt und vorgelegt werden. Denkmalgeschützte Gebäude sind von dieser Pflicht befreit.
SANIERUNGSPFLICHTEN BEI AUSBAU, UMBAU UND ERNEUERUNG
Bei größeren Umbaumaßnahmen wie Änderungen der Gebäudehülle, Erweiterungen und Ausbau sind die Eigentümer in Deutschland verpflichtet, die Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes einzuhalten. Dies Anforderungen unterscheiden sich von denen bei einem Neubau.
ERNEUERUNG EINZELNER BAUTEILE
Wer einzelne Bauteile erneuert – zum Beispiel die Fenster austauscht – muss die Anforderungen des GEG für diese einzelnen Bauteile einhalten. Auch, wenn der Putz an der Fassade entfernt wird, gilt dies als Erneuerung der Fassade und die entsprechenden Dämmwerte für die Außenwände müssen eingehalten werden. Daraus kann auch die Notwendigkeit einer Fassadendämmung entstehen. Wird die Fassade hingegen nur neu gestrichen und geringfügig ausgebessert, dann sind keine Wärmedämmanforderungen zu erfüllen.
In manchen Fällen können Ausnahmen zur Sanierungspflicht beantragt werden. Zum Beispiel wenn die Fassade saniert, aber keine neue Fassadendämmung angebracht werden soll, weil dadurch weitere Bauteile wie Fenster oder Dach zu erneuern wären, die sonst nicht hätten erneuert werden müssen.
UMFASSENDE MODERNISIERUNG MIT GESAMTENERGIEBILANZ
Alternativ dazu kann auch eine Gesamtenergiebilanz vom modernisierten Altbau erstellt werden – ähnlich wie beim Energieausweis im Neubau. Der Jahres-Primärenergiebedarf und die Transmissionswärmeverluste des gesamten Gebäudes müssen hierbei nachgewiesen und gewisse Grenzwerte eingehalten werden. Die oben beschriebenen Einzelnachweise für Bauteile entfallen damit.
Die Grenzwerte für den Altbau sind deutlich weniger streng als jene für den Neubau. Der Jahres-Primärenergiebedarf bei einem Neubau darf nicht höher sein als 75% des Referenzgebäudes. Beim Altbau hingegen darf der Jahres-Primärenergiebedarf um 40% über dem des Referenzhauses liegen. Somit kann der Primärenergiebedarf eines Altbaus zu einem vergleichbaren Neubau um rund 86% höher sein (Stand: 2019). Für die Sanierung zum Energieeffizienzhaus werden gute Förderungen vergeben.
KEINE PFLICHTEN BEI KLEINEREN MASSNAHMEN IM ALTBAU
Bei Reparatur- und Wartungsmaßnahmen oder bei Renovierungsarbeiten wie zum Beispiel die Erneuerung der Bodenbeläge oder des Badezimmers sind keine zusätzlichen Aufrüstungen nach GEG nötig.
Wenn zum Beispiel die Fassade oder die Fensterrahmen neu gestrichen werden, müssen diese Bauteile keine Grenzwerte einhalten. Selbst wenn die Fassade an einzelnen Stellen saniert wird, greift die EnEV nicht, solange die sanierte Fläche weniger als 10% der Fassadenfläche ausmacht.
WANN GILT DAS GEG IM ALTBAU NICHT?
Ist eine energetische Sanierung Pflicht? Nein! Das deutsche Gebäudeenergiegesetz (GEG) sieht nur das Nachrüsten von einigen wenigen Punkten vor, siehe oben.
Viele Sanierungsmaßnahmen wie: Fassadendämmung, neue Fenster oder die Dämmung der Kellerdecke sind hingegen freiwillig. Die Hausbesitzer entscheiden selbst, was sinnvoll erscheint und was nicht.
- Dämmung der Kellerdecke ist keine Pflicht: Eine Kellerdecke zu einem ungedämmten, nicht beheizten Kellerraum zu dämmen, kann jedoch durchaus sinnvoll sein. Es besteht aber keine gesetzliche Nachrüstpflicht.
- Fensteraustausch und Fassadendämmung ist keine Pflicht: Alte Fenster müssen laut GEG nicht ausgetauscht werden, selbst wenn sie undicht sind. Es gibt auch keine Dämmpflicht für ungedämmte Außenwände. Wenn jedoch die Fassade oder die Fenster erneuert werden sollen, dann müssen sie die Anforderrungen des GEG erfüllen. Welche Maßnahmen sinnvoll sind, kann im Einzelfall frei entschieden werden.
- Empfehlungen im Energieausweis zur Modernisierung sind nicht verpflichtend. Sie dienen als Information.
Die reimann&wolff IMMOBILIEN GmbH übernimmt für die genannten Informationen keine Haftung. Ferner wird keine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben übernommen.