Reimann & Wolff
Immobilien

 

VERKAUFT
Waldfeucht-Obspringen:
"Skandinavische Verbundenheit mit Raum und Natur."

Kennung:5712
Objektart:Haus - Einfamilienhaus
Carport:1
Wohnfläche:155.00 m2
Grundstücksfläche:580.00 m2
Anzahl Zimmer:8.00
Anzahl Schlafzimmer:6.00
Anzahl Badezimmer:2.00
Anzahl Terrassen:1.00
Anzahl Stellplätze:1
Boden:Fliesen, Fertigparkett, Laminat
Kamin:Ja
Heizungsart:Zentral/Oel
Keller:Ja
Dachform:Satteldach
Baujahr:1980
Zustand:Gepflegt
Verkaufstatus:Verkauft
Verfügbar Ab:nach Vereinbarung
Lage: Waldfeucht-Obspringen
Preis:-
Courtage:Keine zusätzliche Käuferprovision.

Ihr Ansprechpartner

Reimann&Wolff Patrick Reimann Immobilienmakler Patrick Reimann
Geschäftsführer
Tel.: +49 (0) 2452 / 687469-0
reimann@reimannwolff.de

Entdecken Sie ein Stück skandinavisches Wohnparadies in diesem freistehenden Einfamilienhaus in Fertigbauweise, das seit seinem Erwerb im Jahr 2001 von einem norwegisch-dänischen Paar mit viel Liebe und Naturverbundenheit gestaltet wurde.
Mit dem Wunsch, in ihre Heimat zurückzukehren, öffnen die Eigentümer die Türen zu einem Lebensraum, der Ruhe, Komfort und Nähe zur Natur in sich vereint.

Das Haus begrüßt Sie mit einem offenen und einladenden Wohnbereich, in dem ein kuscheliger Kaminofen das Zentrum bildet – perfekt für gemütliche Abendstunden.

Zwei Schlafzimmer im Erdgeschoss bieten direkten Zugang zu einem funktionalen Badezimmer, während im Obergeschoss vier zusätzliche Schlafgemächer und ein modernes Badezimmer mit Dusche die räumlichen Möglichkeiten erweitern.

Jeder Blick aus dem Fenster fängt die Schönheit des liebevoll gepflegten Gartens ein, der die Naturverbundenheit widerspiegelt.
Das Eigentümerehepaar hat die Morgensonne beim Frühstück auf dem Balkon immer genossen. Zur Ruhe gekommen sind sie in den idyllischen Gartenecken.
Der vielfältige Baumbestand, der malerische Gartenteich und die Terrasse mit Markise schaffen ein Ambiente, das Entspannung und Lebensfreude verspricht. Auch Frösche und sogar ein Salamander fühlen sich an dieser Stelle wohl.
Für die Gartenarbeit oder als grüne Oase wartet ein Kräutergarten darauf, von Ihnen entdeckt zu werden.

Auf einem rund 580 m² großen Grundstück gelegen, bietet dieses Anwesen die Möglichkeit, ein unmittelbar benachbartes Baugrundstück von weiteren 557 m² zu erwerben – ideal für jene, die ihre Träume vom eigenen Anwesen verwirklichen möchten.

Zusätzlich rundet ein Vollkeller das Raumangebot ab und bietet vielfältige Nutzungsmöglichkeiten, während der vorhandene Carport Ihr Fahrzeug schützt.

Dieses Haus ist nicht einfach nur ein Ort zum Leben – es ist eine Oase des Wohlbefindens, die darauf wartet, von Liebhabern des skandinavischen Stils und der Lebensart entdeckt zu werden. Hier können Sie den Alltagsstress hinter sich lassen und in die ruhige Atmosphäre eintauchen, die dieses einzigartige Zuhause ausstrahlt.

Dieses im Jahr 1980 erbaute Einfamilienhaus verkörpert eine zeitlose Wohnkultur, die sich durch die Fertigbauweise des Herstellers Streif auszeichnet und durch energetische Optimierung eine beeindruckende Energieeffizienzklasse B erreicht.

Liebevoll ausgestattet und durchdacht gestaltet, bietet dieses Zuhause eine Kombination aus Komfort und Energiebewusstsein.

Der gemütliche Kaminofen bildet das Herzstück des Wohnbereichs und verspricht wohlige Wärme an kühlen Tagen.

Die Einbauküche ist sowohl funktionell als auch einladend und wartet darauf, kulinarische Genüsse zu zaubern. Nehmen Sie dazu auch gerne ein paar frische Kräuter aus Ihrem eigenen Kräutergarten.

Praktische Einbauschränke bieten viel Stauraum und tragen zur optimalen Raumnutzung bei.

Im Außenbereich laden die Terrasse mit Markise und der Frühstücksbalkon dazu ein, die Seele baumeln zu lassen und die Natur zu genießen. Beide bieten ideale Rückzugsorte für entspannte Momente im Freien.

Eine Öl-Zentralheizung aus dem Jahr 2001 sorgt für eine zuverlässige und behagliche Warmwasserversorgung und Heizwärme.

Die Holzfenster mit Isolierverglasung und Rollläden tragen zur energetischen Effizienz bei und gewährleisten eine angenehme Wohnatmosphäre zu jeder Jahreszeit.

Die Haustechnik des Hauses steht für Solidität. Ergänzend wurde die Elektrik teilweise im Jahr 2018 erneuert.

Auch die Innentüren wurden erneuert und fügen sich harmonisch in das Gesamtbild des Interieurs ein.

Eine weitere Annehmlichkeit dieses Hauses ist die vorhandene Zisterne, die eine umweltschonende und kostensparende Bewässerung des Gartens ermöglicht.

Der Vollkeller bietet zusätzlichen Raum für diverse Nutzungsmöglichkeiten und rundet das Angebot dieses wohlbedachten und energieeffizienten Heims ab.

Obspringen, ein malerischer Ortsteil der Gemeinde Waldfeucht, bietet eine ausgewogene Mischung aus idyllischer Natur und guter Anbindung an städtische Annehmlichkeiten. Inmitten der reizvollen Landschaft des Selfkantgebietes gelegen, ist Obspringen ein Zufluchtsort für alle, die die Ruhe und Schönheit des Landlebens schätzen.

Trotz der ländlichen Idylle sind die Städte Heinsberg und Geilenkirchen in nur wenigen Autominuten erreichbar, sodass auch Einkaufsmöglichkeiten, Restaurants und weitere Freizeitoptionen leicht zugänglich sind. Auch die Nähe zur niederländischen Grenze bietet zusätzliche Optionen für grenzüberschreitende Ausflüge und Einkaufstouren.

Öffentliche Verkehrsmittel sowie eine Reihe gut ausgebauter Straßen sorgen für eine bequeme Erreichbarkeit, was Obspringen sowohl für Pendler als auch für Familien interessant macht. Schulen und Kindergärten sind in den umliegenden Gemeinden gut erreichbar, und auch Ärzte und andere medizinische Dienstleister sind nur eine kurze Fahrt entfernt.

Umgebungskarte

Energieausweistyp:

Verbrauch

Energiekennwert:

74.20 kWh/(a m²)

Energieeffizienzklasse:

B

Ausweis gültig bis:

01.11.2033


* Der oben genannte Energiekennwert spiegelt den Energieverbrauch in Kilowattstunden pro Jahr und Quadratmeter (kWh/(a m²)) wieder und liefert den tatsächlichen errechneten Energieverbrauch der Immobilie. Weitere Informationen finden Sie hier unter de.wikipedia.org/wiki/Energiebedarfsausweis

Infrastruktur (alle Angaben geschätzt):
Autobahn A46 - 16 Fahrminuten
Bahnhof - 14 Fahrminuten
Bushaltestelle - 3 Gehminuten
Grundschule (Haaren) - 8 Fahrradminuten
Gymnasium (Heinsberg) - 36 Busminuten
Realschule (Heinsberg) - 40 Busminuten
Kindergarten - 7 Fahrradminuten
Einkaufsmarkt - 4 Fahrminuten
Aachen - 51 Fahrminuten
Düsseldorf - 60 Fahrminuten

1. Alle zu diesem Immobilienangebot gemachten Angaben sind Circa-Werte, bei nicht vorliegenden Unterlagen zur Wohnfläche auch lediglich geschätzt und beinhalten möglicherweise zu Wohnzwecken genutzte, aber baurechtlich nicht genehmigte Flächen und stammen vom Eigentümer bzw. Auftraggeber und wurden nicht überprüft und stellen ferner keine Zusicherung durch die reimann&wolff IMMOBILIEN GmbH dar. Ein Anspruch auf Richtigkeit und Vollständigkeit besteht nicht. Daher wird auch keine Haftung für die gemachten Angaben übernommen. Irrtum und Zwischenverkauf bleiben vorbehalten.
2. Ein Großteil der Fotoaufnahmen wurde mit einem Weitwinkelobjektiv bzw. mit einem Fisheye-Objektiv aufgenommen. Dadurch können Räume größer wirken als in der Realität.
3. Reservierungen werden bei Vorlage einer entsprechenden Kaufabsichtserklärung und Vorlage einer Finanzierungsbestätigung und/oder eines Eigenkapitalnachweises vorgenommen.
4. Aufgrund der derzeit großen Anfrage nach Besichtigungstermine, bitten wir im Vorfeld um Vorlage eines Finanzierungszertifikats o.ä.

SANIERUNGSPFLICHT BEI EIGENTÜMERWECHSEL
Mehrfamilien-, Ein- und Zweifamilienhäuser in Deutschland müssen grundsätzlich gewisse Mindestanforderungen nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) erfüllen. Bis Ende Oktober 2020 galt die EnEV (Energiesparverordnung), die nun zum 01. November 2020 durch das Gebäudeenergiegesetz (GEG) abgelöst wurde.
Sanierungs- bzw. Nachrüstpflichten nach GEG gelten in allen Fällen des Eigentümerwechsels – sei es durch Hauskauf, Erbe oder Schenkung – ausgenommen sind nur Ein- und Zweifamilienhäuser, die bereits am 1.2.2002 vom Eigentümer selbst bewohnt wurden. In allen anderen Fällen gilt:
- Alte Heizkessel erneuern: Über 30 Jahre alte Heizkessel müssen erneuert werden, wenn sie flüssige oder gasförmige Brennstoffe nutzen (z.B.: Gas oder Öl). Ausgenommen sind Niedertemperatur- oder Brennwertkessel, Heizkessel mit einer Nennleistung unter 4kW oder über 400kW, Anlagen, die nur zur Warmwasser Bereitung dienen, Küchenherde oder Heizgeräte, die hauptsächlich für einen Raum ausgelegt sind und auch Warmwasser liefern. Zentralheizungen müssen mit Regelungen nachgerüstet werden. Wenn Wasser der Wärmeträger ist, müssen Thermostate zur raumweisen Temperaturregelung installiert werden.
- Warmwasserführende Rohre dämmen: Nicht gedämmte Heizungs- und Warmwasser-Rohre oder Armaturen müssen in unbeheizten Räumen gedämmt werden.
- Oberste Geschossdecken oder Dach dämmen. Die oberste Geschossdecke zu einem nicht ausgebauten und unbeheizten Dachraum muss beispielsweise gedämmt werden. Zumindest dann, wenn diese Decke zugänglich ist und die Mindestanforderungen an den Wärmeschutz nicht erfüllt werden.

Bei Ein- und Zweifamilienhäusern gilt eine Frist von 2 Jahren. Wer die Sanierungspflichten innerhalb dieser Frist nicht erfüllt, muss mit einer Strafe von bis zu 50.000€ rechnen.

Außerdem sind auch noch weitere Pflichten im GEG für Altbauten vorgeschrieben:
- Für die Haustechnik sind bestimmte Wartungsintervalle vorgeschrieben. Diese müssen eingehalten werden. Darunter fällt auch die Inspektion der Klimaanlage.
- Bei Verkauf oder Neuvermietung muss ein Energieausweis erstellt und vorgelegt werden. Denkmalgeschützte Gebäude sind von dieser Pflicht befreit.

SANIERUNGSPFLICHTEN BEI AUSBAU, UMBAU UND ERNEUERUNG
Bei größeren Umbaumaßnahmen wie Änderungen der Gebäudehülle, Erweiterungen und Ausbau sind die Eigentümer in Deutschland verpflichtet, die Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes einzuhalten. Dies Anforderungen unterscheiden sich von denen bei einem Neubau.

ERNEUERUNG EINZELNER BAUTEILE
Wer einzelne Bauteile erneuert – zum Beispiel die Fenster austauscht – muss die Anforderungen des GEG für diese einzelnen Bauteile einhalten. Auch, wenn der Putz an der Fassade entfernt wird, gilt dies als Erneuerung der Fassade und die entsprechenden Dämmwerte für die Außenwände müssen eingehalten werden. Daraus kann auch die Notwendigkeit einer Fassadendämmung entstehen. Wird die Fassade hingegen nur neu gestrichen und geringfügig ausgebessert, dann sind keine Wärmedämmanforderungen zu erfüllen.
In manchen Fällen können Ausnahmen zur Sanierungspflicht beantragt werden. Zum Beispiel wenn die Fassade saniert, aber keine neue Fassadendämmung angebracht werden soll, weil dadurch weitere Bauteile wie Fenster oder Dach zu erneuern wären, die sonst nicht hätten erneuert werden müssen.

UMFASSENDE MODERNISIERUNG MIT GESAMTENERGIEBILANZ
Alternativ dazu kann auch eine Gesamtenergiebilanz vom modernisierten Altbau erstellt werden – ähnlich wie beim Energieausweis im Neubau. Der Jahres-Primärenergiebedarf und die Transmissionswärmeverluste des gesamten Gebäudes müssen hierbei nachgewiesen und gewisse Grenzwerte eingehalten werden. Die oben beschriebenen Einzelnachweise für Bauteile entfallen damit.
Die Grenzwerte für den Altbau sind deutlich weniger streng als jene für den Neubau. Der Jahres-Primärenergiebedarf bei einem Neubau darf nicht höher sein als 75% des Referenzgebäudes. Beim Altbau hingegen darf der Jahres-Primärenergiebedarf um 40% über dem des Referenzhauses liegen. Somit kann der Primärenergiebedarf eines Altbaus zu einem vergleichbaren Neubau um rund 86% höher sein (Stand: 2019). Für die Sanierung zum Energieeffizienzhaus werden gute Förderungen vergeben.

KEINE PFLICHTEN BEI KLEINEREN MASSNAHMEN IM ALTBAU
Bei Reparatur- und Wartungsmaßnahmen oder bei Renovierungsarbeiten wie zum Beispiel die Erneuerung der Bodenbeläge oder des Badezimmers sind keine zusätzlichen Aufrüstungen nach GEG nötig.
Wenn zum Beispiel die Fassade oder die Fensterrahmen neu gestrichen werden, müssen diese Bauteile keine Grenzwerte einhalten. Selbst wenn die Fassade an einzelnen Stellen saniert wird, greift die EnEV nicht, solange die sanierte Fläche weniger als 10% der Fassadenfläche ausmacht.

WANN GILT DAS GEG IM ALTBAU NICHT?
Ist eine energetische Sanierung Pflicht? Nein! Das deutsche Gebäudeenergiegesetz (GEG) sieht nur das Nachrüsten von einigen wenigen Punkten vor, siehe oben.

Viele Sanierungsmaßnahmen wie: Fassadendämmung, neue Fenster oder die Dämmung der Kellerdecke sind hingegen freiwillig. Die Hausbesitzer entscheiden selbst, was sinnvoll erscheint und was nicht.
- Dämmung der Kellerdecke ist keine Pflicht: Eine Kellerdecke zu einem ungedämmten, nicht beheizten Kellerraum zu dämmen, kann jedoch durchaus sinnvoll sein. Es besteht aber keine gesetzliche Nachrüstpflicht.
- Fensteraustausch und Fassadendämmung ist keine Pflicht: Alte Fenster müssen laut GEG nicht ausgetauscht werden, selbst wenn sie undicht sind. Es gibt auch keine Dämmpflicht für ungedämmte Außenwände. Wenn jedoch die Fassade oder die Fenster erneuert werden sollen, dann müssen sie die Anforderrungen des GEG erfüllen. Welche Maßnahmen sinnvoll sind, kann im Einzelfall frei entschieden werden.
- Empfehlungen im Energieausweis zur Modernisierung sind nicht verpflichtend. Sie dienen als Information.

Die reimann&wolff IMMOBILIEN GmbH übernimmt für die genannten Informationen keine Haftung. Ferner wird keine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben übernommen.

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