Dieses charmante Einfamilienhaus verbindet historischen Charme mit modernem Komfort.
Die ansprechende Backsteinfassade weckt Erinnerungen an traditionelle Baukunst, während die umfangreichen Modernisierungen, einschließlich des 2020 ausgebauten Dachgeschosses, zeitgemäßen Wohnansprüchen gerecht werden.
Der großzügige und offen gestaltete Wohnbereich mit integrierter Küche bildet das Herzstück des Hauses. Hier verschmelzen Kochen, Essen und Entspannen zu einem harmonischen Ganzen.
Ein angrenzender großer Hobbyraum, der einem weiteren Wohnzimmer gleicht, bietet vielfältige Nutzungsmöglichkeiten und führt in einen separaten Hauswirtschaftsbereich und ein Gäste-WC.
Das ebenerdige Badezimmer, 2016 modernisiert, lädt mit einer gemütlichen Badewanne und einer praktischen, nahezu bodengleichen Dusche zum Verweilen ein.
Im Obergeschoss finden sich drei gut geschnittene Schlafräume, die Rückzugsorte für die ganze Familie bieten.
Das ausgebaute Dachgeschoss beherbergt einen weiteren gemütlichen Schlafraum und ein ergänzendes WC, ideal für Gäste oder als privates Refugium.
Der liebevoll angelegte Garten ist ein Paradies für Erholungssuchende und bietet mit einem massiven, geschützten Freisitz und einer erhöhten Terrasse mit angrenzender Grillecke vielfältige Möglichkeiten für Freizeit und Entspannung im Freien. Hier lässt es sich wunderbar vom Alltag erholen und die Ruhe genießen.
Bei dieser Immobilie wurde großen Wert auf eine nachhaltige und zeitgemäße Ausstattung gelegt.
Die umfangreiche Modernisierung im Jahr 2016 umfasste die Erneuerung sämtlicher Installationsleitungen, inklusive der Elektrik sowie der Wasser- und Abwasserleitungen, was für ein beruhigendes Gefühl der Sicherheit und Effizienz sorgt.
Der Dachgeschossausbau im Jahr 2020 erfolgte mit besonderem Augenmerk auf Energieeffizienz, erkennbar an der hochwertigen 12 cm Dämmung, die für ein angenehmes Raumklima und reduzierte Heizkosten sorgt.
Die Wärmeversorgung des Hauses wird durch eine Gas-Zentralheizung sichergestellt, die 2014 eingebaut wurde und neben der Heizleistung auch die Warmwasserversorgung effizient gewährleistet.
Die Kunststofffenster mit Isolierverglasung sind vermutlich aus den 70er/80er Jahren.
Die Badmodernisierung fand im gleichen Jahr wie die übrige Modernisierung statt, was eine harmonische und zeitgemäße Gestaltung des Badezimmers zur Folge hatte.
Der Anbau, welcher 2021 ein neues (Flach-) Dach erhalten hat, bekam zusätzlich eine Innenraumdämmung, um den Energiehaushalt weiter zu optimieren.
Abgerundet wird die Ausstattung durch neue, pflegeleichte Vinylböden und geschmackvolle Fliesen, die in jedem Raum eine angenehme Atmosphäre schaffen und das Gesamtbild des Hauses abrunden.
Das Einfamilienhaus befindet sich im charmanten Ortsteil Heinsberg-Kirchhoven, eine idyllische Lage im Westen Nordrhein-Westfalens, die eine hohe Lebensqualität mit der Ruhe einer ländlichen Umgebung kombiniert.
Nur wenige Minuten entfernt liegt der See "Lago Laprello", ein beliebtes Naherholungsgebiet, das eine breite Palette an Freizeitmöglichkeiten bietet, von entspannten Spaziergängen am Wasser bis hin zu Bootsfahrten.
In Kirchhoven selbst sind alle Annehmlichkeiten für den täglichen Bedarf wie Einkaufsmöglichkeiten, Grundschule und Ärzte schnell und bequem erreichbar.
Die Nähe zur niederländischen Grenze und zur Kreisstadt Heinsberg erweitert das Angebot an Freizeitaktivitäten und Einkaufsmöglichkeiten.
Dank guter Verkehrsanbindungen, sowohl öffentlich als auch über Hauptverkehrsstraßen, ist der Ortsteil auch ideal für Pendler.
Die naturnahe Umgebung mit ihren Feldern, Wiesen und Wäldern lädt zu Outdoor-Aktivitäten wie Spaziergängen und Radtouren ein. Zudem fördert ein aktives Dorfleben mit einer Vielzahl an Vereinen und Veranstaltungen den sozialen Zusammenhalt und bietet eine freundliche, engagierte Gemeinschaft.
In dieser begehrten Lage vereint das Einfamilienhaus die Vorzüge ländlicher Ruhe mit städtischer Nähe und einem breiten Freizeitangebot, inklusive direktem Zugang zu einem der schönsten Naherholungsgebiete der Region.
Umgebungskarte
Energieausweistyp: | Bedarf |
Energiekennwert: | 321.60 kWh/(a m²) |
Energieeffizienzklasse: | H |
Ausweis gültig bis: | 09.11.2033 |
* Der oben genannte Energiekennwert spiegelt den Energieverbrauch in Kilowattstunden pro Jahr und Quadratmeter (kWh/(a m²)) wieder und liefert den tatsächlichen errechneten Energieverbrauch der Immobilie. Weitere Informationen finden Sie hier unter de.wikipedia.org/wiki/Energiebedarfsausweis
Infrastruktur (alle Angaben geschätzt):
Autobahn A46 - 13 Fahrminuten
Bahnhof - 12 Fahrradminuten
Bushaltestelle - 7 Gehminuten
Gymnasium - 16 Fahrradminuten
Realschule - 14 Fahrradminuten
Grundschule - 7 Gehminuten
Kindergarten - 7 Gehminuten
Einkaufszentrum - 7 Fahrminuten
Aachen - 54 Fahrminuten
Düsseldorf - 57 Fahrminuten
1. Alle zu diesem Immobilienangebot gemachten Angaben sind Circa-Werte, bei nicht vorliegenden Unterlagen zur Wohnfläche auch lediglich geschätzt und beinhalten möglicherweise zu Wohnzwecken genutzte, aber baurechtlich nicht genehmigte Flächen und stammen vom Eigentümer bzw. Auftraggeber und wurden nicht überprüft und stellen ferner keine Zusicherung durch die reimann&wolff IMMOBILIEN GmbH dar. Ein Anspruch auf Richtigkeit und Vollständigkeit besteht nicht. Daher wird auch keine Haftung für die gemachten Angaben übernommen. Irrtum und Zwischenverkauf bleiben vorbehalten.
2. Ein Großteil der Fotoaufnahmen wurde mit einem Weitwinkelobjektiv bzw. mit einem Fisheye-Objektiv aufgenommen. Dadurch können Räume größer wirken als in der Realität.
3. Reservierungen werden bei Vorlage einer entsprechenden Kaufabsichtserklärung und Vorlage einer Finanzierungsbestätigung und/oder eines Eigenkapitalnachweises vorgenommen.
4. Aufgrund der derzeit großen Anfrage nach Besichtigungstermine, bitten wir im Vorfeld um Vorlage eines Finanzierungszertifikats o.ä.
SANIERUNGSPFLICHT BEI EIGENTÜMERWECHSEL
Mehrfamilien-, Ein- und Zweifamilienhäuser in Deutschland müssen grundsätzlich gewisse Mindestanforderungen nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) erfüllen. Bis Ende Oktober 2020 galt die EnEV (Energiesparverordnung), die nun zum 01. November 2020 durch das Gebäudeenergiegesetz (GEG) abgelöst wurde.
Sanierungs- bzw. Nachrüstpflichten nach GEG gelten in allen Fällen des Eigentümerwechsels – sei es durch Hauskauf, Erbe oder Schenkung – ausgenommen sind nur Ein- und Zweifamilienhäuser, die bereits am 1.2.2002 vom Eigentümer selbst bewohnt wurden. In allen anderen Fällen gilt:
- Alte Heizkessel erneuern: Über 30 Jahre alte Heizkessel müssen erneuert werden, wenn sie flüssige oder gasförmige Brennstoffe nutzen (z.B.: Gas oder Öl). Ausgenommen sind Niedertemperatur- oder Brennwertkessel, Heizkessel mit einer Nennleistung unter 4kW oder über 400kW, Anlagen, die nur zur Warmwasser Bereitung dienen, Küchenherde oder Heizgeräte, die hauptsächlich für einen Raum ausgelegt sind und auch Warmwasser liefern. Zentralheizungen müssen mit Regelungen nachgerüstet werden. Wenn Wasser der Wärmeträger ist, müssen Thermostate zur raumweisen Temperaturregelung installiert werden.
- Warmwasserführende Rohre dämmen: Nicht gedämmte Heizungs- und Warmwasser-Rohre oder Armaturen müssen in unbeheizten Räumen gedämmt werden.
- Oberste Geschossdecken oder Dach dämmen. Die oberste Geschossdecke zu einem nicht ausgebauten und unbeheizten Dachraum muss beispielsweise gedämmt werden. Zumindest dann, wenn diese Decke zugänglich ist und die Mindestanforderungen an den Wärmeschutz nicht erfüllt werden.
Bei Ein- und Zweifamilienhäusern gilt eine Frist von 2 Jahren. Wer die Sanierungspflichten innerhalb dieser Frist nicht erfüllt, muss mit einer Strafe von bis zu 50.000€ rechnen.
Außerdem sind auch noch weitere Pflichten im GEG für Altbauten vorgeschrieben:
- Für die Haustechnik sind bestimmte Wartungsintervalle vorgeschrieben. Diese müssen eingehalten werden. Darunter fällt auch die Inspektion der Klimaanlage.
- Bei Verkauf oder Neuvermietung muss ein Energieausweis erstellt und vorgelegt werden. Denkmalgeschützte Gebäude sind von dieser Pflicht befreit.
SANIERUNGSPFLICHTEN BEI AUSBAU, UMBAU UND ERNEUERUNG
Bei größeren Umbaumaßnahmen wie Änderungen der Gebäudehülle, Erweiterungen und Ausbau sind die Eigentümer in Deutschland verpflichtet, die Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes einzuhalten. Dies Anforderungen unterscheiden sich von denen bei einem Neubau.
ERNEUERUNG EINZELNER BAUTEILE
Wer einzelne Bauteile erneuert – zum Beispiel die Fenster austauscht – muss die Anforderungen des GEG für diese einzelnen Bauteile einhalten. Auch, wenn der Putz an der Fassade entfernt wird, gilt dies als Erneuerung der Fassade und die entsprechenden Dämmwerte für die Außenwände müssen eingehalten werden. Daraus kann auch die Notwendigkeit einer Fassadendämmung entstehen. Wird die Fassade hingegen nur neu gestrichen und geringfügig ausgebessert, dann sind keine Wärmedämmanforderungen zu erfüllen.
In manchen Fällen können Ausnahmen zur Sanierungspflicht beantragt werden. Zum Beispiel wenn die Fassade saniert, aber keine neue Fassadendämmung angebracht werden soll, weil dadurch weitere Bauteile wie Fenster oder Dach zu erneuern wären, die sonst nicht hätten erneuert werden müssen.
UMFASSENDE MODERNISIERUNG MIT GESAMTENERGIEBILANZ
Alternativ dazu kann auch eine Gesamtenergiebilanz vom modernisierten Altbau erstellt werden – ähnlich wie beim Energieausweis im Neubau. Der Jahres-Primärenergiebedarf und die Transmissionswärmeverluste des gesamten Gebäudes müssen hierbei nachgewiesen und gewisse Grenzwerte eingehalten werden. Die oben beschriebenen Einzelnachweise für Bauteile entfallen damit.
Die Grenzwerte für den Altbau sind deutlich weniger streng als jene für den Neubau. Der Jahres-Primärenergiebedarf bei einem Neubau darf nicht höher sein als 75% des Referenzgebäudes. Beim Altbau hingegen darf der Jahres-Primärenergiebedarf um 40% über dem des Referenzhauses liegen. Somit kann der Primärenergiebedarf eines Altbaus zu einem vergleichbaren Neubau um rund 86% höher sein (Stand: 2019). Für die Sanierung zum Energieeffizienzhaus werden gute Förderungen vergeben.
KEINE PFLICHTEN BEI KLEINEREN MASSNAHMEN IM ALTBAU
Bei Reparatur- und Wartungsmaßnahmen oder bei Renovierungsarbeiten wie zum Beispiel die Erneuerung der Bodenbeläge oder des Badezimmers sind keine zusätzlichen Aufrüstungen nach GEG nötig.
Wenn zum Beispiel die Fassade oder die Fensterrahmen neu gestrichen werden, müssen diese Bauteile keine Grenzwerte einhalten. Selbst wenn die Fassade an einzelnen Stellen saniert wird, greift die EnEV nicht, solange die sanierte Fläche weniger als 10% der Fassadenfläche ausmacht.
WANN GILT DAS GEG IM ALTBAU NICHT?
Ist eine energetische Sanierung Pflicht? Nein! Das deutsche Gebäudeenergiegesetz (GEG) sieht nur das Nachrüsten von einigen wenigen Punkten vor, siehe oben.
Viele Sanierungsmaßnahmen wie: Fassadendämmung, neue Fenster oder die Dämmung der Kellerdecke sind hingegen freiwillig. Die Hausbesitzer entscheiden selbst, was sinnvoll erscheint und was nicht.
- Dämmung der Kellerdecke ist keine Pflicht: Eine Kellerdecke zu einem ungedämmten, nicht beheizten Kellerraum zu dämmen, kann jedoch durchaus sinnvoll sein. Es besteht aber keine gesetzliche Nachrüstpflicht.
- Fensteraustausch und Fassadendämmung ist keine Pflicht: Alte Fenster müssen laut GEG nicht ausgetauscht werden, selbst wenn sie undicht sind. Es gibt auch keine Dämmpflicht für ungedämmte Außenwände. Wenn jedoch die Fassade oder die Fenster erneuert werden sollen, dann müssen sie die Anforderrungen des GEG erfüllen. Welche Maßnahmen sinnvoll sind, kann im Einzelfall frei entschieden werden.
- Empfehlungen im Energieausweis zur Modernisierung sind nicht verpflichtend. Sie dienen als Information.
Die reimann&wolff IMMOBILIEN GmbH übernimmt für die genannten Informationen keine Haftung. Ferner wird keine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben übernommen.