Eingebettet in das sanfte Grün am Rande der Ortschaft, präsentiert sich diese charmante Doppelhaushälfte aus den 50er Jahren als ein Rückzugsort, der Naturverbundenheit mit Wohnkomfort verbindet.
Der Außenbereich, eine harmonische Komposition aus gepflasterter Hoffläche mit funktionalen Nebengebäuden und einer Garage, kontrastiert reizvoll mit dem lebhaften Grün des Rasens – ein sichtbares Zeichen für ein Zuhause, das Spielraum für Ihr Hobby oder Ihre individuelle Freizeitgestaltung lässt.
Der großzügige Wintergarten ist dabei ein transparentes Bindeglied zwischen Wohlfühlraum und der natürlichen Außenumgebung, ein Panorama lebendiger Farben, das sich mit den Jahreszeiten wandelt.
Viel Licht durchflutet den mit Parkettboden ausgestatteten Wohn- und Essbereich, der Lebensfreude und Stilbewusstsein vereint.
Die Wohnküche, wie auch einst das Herzstück des familiären Lebens, wartet mit dem Charme vergangener Tage und modernem Stauraum auf.
Das Gäste-WC im Erdgeschoss, kürzlich einer ästhetischen Runderneuerung unterzogen, setzt Akzente mit zeitloser Eleganz.
Die Wohnlichkeit setzt sich fort im Obergeschoss, wo ein modernisiertes Badezimmer mit exquisiten Ausstattungsdetails wie der ebenerdigen Dusche und eine Auswahl an freundlich gestalteten Schlafzimmern auf die neuen Bewohner warten.
Für die Zukunftsplaner bietet das Dachgeschoss, eine leere Leinwand, bereit für die Umsetzung kreativer Wohnideen.
Lassen Sie sich inspirieren von einem Raumangebot, das mit seiner Mischung aus Beständigkeit und Potential zur persönlichen Entfaltung einlädt.
In dieser behaglichen Doppelhaushälfte finden sich gekonnt gesetzte Akzente der Modernität, die sich nahtlos in das historische Gewand des Hauses fügen.
Im Jahr 2020 sorgfältig modernisierte Sanitärbereiche vereinen zeitgemäßes Design mit hochwertiger Technik. Die Sanierung umfasste nicht nur ästhetische Aufwertungen, sondern auch eine gründliche Erneuerung von Wasser- und Abwasserleitungen, welche die Funktionalität des Hauses entscheidend verbessern.
Die technische Ausstattung steht dem in nichts nach: Kunststofffenster mit Isolierverglasung, eingebaut im Jahr 2015, garantieren eine verbesserte Wärmedämmung. Sie sind kombiniert mit Rollläden – im Wintergarten und Badezimmer sogar mit dem Komfort elektrischer Bedienung – die Privatsphäre und Schutz vor den Elementen gewährleisten.
Auch die Elektrik wurde im Zuge der umfangreichen Modernisierungsarbeiten auf den neuesten Stand gebracht, was die Sicherheit und Effizienz des Hauses unterstreicht.
Eine Öl-Zentralheizung aus dem Jahr 2014 sorgt für behagliche Wärme und wird durch die praktische Warmwasserbereitung mittels Durchlauferhitzer ergänzt.
Die Funktionalität setzt sich im Außenbereich fort: Eine Garage, flankiert von einem geräumigen Abstellraum/einer Werkstatt mit neuen Fenstern, bietet nicht nur Platz für Fahrzeuge, sondern auch für Werkzeuge, Gartengeräte und Freizeitutensilien. Das Dach dieser Nebenstrukturen wurde ca. 2016 erneuert, was die Langlebigkeit und Wertbeständigkeit des Anwesens betont.
Hier wurde mit Bedacht und Weitsicht gearbeitet, um ein Zuhause zu schaffen, das historischen Charme mit modernem Komfort verbindet.
Rurich ist ein Stadtteil der Stadt Hückelhoven und liegt im Südosten des Kreises Heinsberg und zählt ca. 650 Einwohner. Nachbarorte sind Baal, Brachelen und Körrenzig (Stadt Linnich).
Durch die nahe gelegenen Städten Hückelhoven, Erkelenz und Linnich ist mit Einkaufsmärkten, Ärzten, Banken sowie Einzelhandelsgeschäften eine gute Nahversorgung gegeben.
Mit den ebenfalls gut zu erreichenden Anschlussstellen der Autobahnen A44 und 46 ist auch eine gute mobile Infrastruktur und kurze Wege zu den Städten Aachen, Düsseldorf und Neuss vorhanden.
Die Nähe zum Flüsschen Rur und die grundsätzlich sehr natürliche Wohnumgebung lädt zum abendlichen Spaziergang ein.
Umgebungskarte
Energieausweistyp: | Bedarf |
Energiekennwert: | 219.80 kWh/(a m²) |
Energieeffizienzklasse: | G |
Ausweis gültig bis: | 25.07.2033 |
* Der oben genannte Energiekennwert spiegelt den Energieverbrauch in Kilowattstunden pro Jahr und Quadratmeter (kWh/(a m²)) wieder und liefert den tatsächlichen errechneten Energieverbrauch der Immobilie. Weitere Informationen finden Sie hier unter de.wikipedia.org/wiki/Energiebedarfsausweis
Infrastruktur (alle Angaben geschätzt):
Autobahn A46 - 11 Fahrminuten
Autobahn A44 - 17 Fahrminuten
Bahnhof - 11 Fahrradminuten
Bushaltestelle - 6 Gehminuten
Gymnasium - 36 Busminuten
Realschule - 39 Busminuten
Grundschule - 14 Busminuten
Kindergarten - 4 Gehminuten
Einkaufszentrum - 8 Fahrminuten
Köln - 65 Fahrminuten
Düsseldorf - 45 Fahrminuten
Aachen - 45 Fahrminuten
1. Alle zu diesem Immobilienangebot gemachten Angaben sind Circa-Werte, bei nicht vorliegenden Unterlagen zur Wohnfläche auch lediglich geschätzt und beinhalten möglicherweise zu Wohnzwecken genutzte, aber baurechtlich nicht genehmigte Flächen und stammen vom Eigentümer bzw. Auftraggeber und wurden nicht überprüft und stellen ferner keine Zusicherung durch die reimann&wolff IMMOBILIEN GmbH dar. Ein Anspruch auf Richtigkeit und Vollständigkeit besteht nicht. Daher wird auch keine Haftung für die gemachten Angaben übernommen. Irrtum und Zwischenverkauf bleiben vorbehalten.
2. Ein Großteil der Fotoaufnahmen wurde mit einem Weitwinkelobjektiv bzw. mit einem Fisheye-Objektiv aufgenommen. Dadurch können Räume größer wirken als in der Realität.
3. Reservierungen werden bei Vorlage einer entsprechenden Kaufabsichtserklärung und Vorlage einer Finanzierungsbestätigung und/oder eines Eigenkapitalnachweises vorgenommen.
4. Aufgrund der derzeit großen Anfrage nach Besichtigungstermine, bitten wir im Vorfeld um Vorlage eines Finanzierungszertifikats o.ä.
SANIERUNGSPFLICHT BEI EIGENTÜMERWECHSEL
Mehrfamilien-, Ein- und Zweifamilienhäuser in Deutschland müssen grundsätzlich gewisse Mindestanforderungen nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) erfüllen. Bis Ende Oktober 2020 galt die EnEV (Energiesparverordnung), die nun zum 01. November 2020 durch das Gebäudeenergiegesetz (GEG) abgelöst wurde.
Sanierungs- bzw. Nachrüstpflichten nach GEG gelten in allen Fällen des Eigentümerwechsels – sei es durch Hauskauf, Erbe oder Schenkung – ausgenommen sind nur Ein- und Zweifamilienhäuser, die bereits am 1.2.2002 vom Eigentümer selbst bewohnt wurden. In allen anderen Fällen gilt:
- Alte Heizkessel erneuern: Über 30 Jahre alte Heizkessel müssen erneuert werden, wenn sie flüssige oder gasförmige Brennstoffe nutzen (z.B.: Gas oder Öl). Ausgenommen sind Niedertemperatur- oder Brennwertkessel, Heizkessel mit einer Nennleistung unter 4kW oder über 400kW, Anlagen, die nur zur Warmwasser Bereitung dienen, Küchenherde oder Heizgeräte, die hauptsächlich für einen Raum ausgelegt sind und auch Warmwasser liefern. Zentralheizungen müssen mit Regelungen nachgerüstet werden. Wenn Wasser der Wärmeträger ist, müssen Thermostate zur raumweisen Temperaturregelung installiert werden.
- Warmwasserführende Rohre dämmen: Nicht gedämmte Heizungs- und Warmwasser-Rohre oder Armaturen müssen in unbeheizten Räumen gedämmt werden.
- Oberste Geschossdecken oder Dach dämmen. Die oberste Geschossdecke zu einem nicht ausgebauten und unbeheizten Dachraum muss beispielsweise gedämmt werden. Zumindest dann, wenn diese Decke zugänglich ist und die Mindestanforderungen an den Wärmeschutz nicht erfüllt werden.
Bei Ein- und Zweifamilienhäusern gilt eine Frist von 2 Jahren. Wer die Sanierungspflichten innerhalb dieser Frist nicht erfüllt, muss mit einer Strafe von bis zu 50.000€ rechnen.
Außerdem sind auch noch weitere Pflichten im GEG für Altbauten vorgeschrieben:
- Für die Haustechnik sind bestimmte Wartungsintervalle vorgeschrieben. Diese müssen eingehalten werden. Darunter fällt auch die Inspektion der Klimaanlage.
- Bei Verkauf oder Neuvermietung muss ein Energieausweis erstellt und vorgelegt werden. Denkmalgeschützte Gebäude sind von dieser Pflicht befreit.
SANIERUNGSPFLICHTEN BEI AUSBAU, UMBAU UND ERNEUERUNG
Bei größeren Umbaumaßnahmen wie Änderungen der Gebäudehülle, Erweiterungen und Ausbau sind die Eigentümer in Deutschland verpflichtet, die Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes einzuhalten. Dies Anforderungen unterscheiden sich von denen bei einem Neubau.
ERNEUERUNG EINZELNER BAUTEILE
Wer einzelne Bauteile erneuert – zum Beispiel die Fenster austauscht – muss die Anforderungen des GEG für diese einzelnen Bauteile einhalten. Auch, wenn der Putz an der Fassade entfernt wird, gilt dies als Erneuerung der Fassade und die entsprechenden Dämmwerte für die Außenwände müssen eingehalten werden. Daraus kann auch die Notwendigkeit einer Fassadendämmung entstehen. Wird die Fassade hingegen nur neu gestrichen und geringfügig ausgebessert, dann sind keine Wärmedämmanforderungen zu erfüllen.
In manchen Fällen können Ausnahmen zur Sanierungspflicht beantragt werden. Zum Beispiel wenn die Fassade saniert, aber keine neue Fassadendämmung angebracht werden soll, weil dadurch weitere Bauteile wie Fenster oder Dach zu erneuern wären, die sonst nicht hätten erneuert werden müssen.
UMFASSENDE MODERNISIERUNG MIT GESAMTENERGIEBILANZ
Alternativ dazu kann auch eine Gesamtenergiebilanz vom modernisierten Altbau erstellt werden – ähnlich wie beim Energieausweis im Neubau. Der Jahres-Primärenergiebedarf und die Transmissionswärmeverluste des gesamten Gebäudes müssen hierbei nachgewiesen und gewisse Grenzwerte eingehalten werden. Die oben beschriebenen Einzelnachweise für Bauteile entfallen damit.
Die Grenzwerte für den Altbau sind deutlich weniger streng als jene für den Neubau. Der Jahres-Primärenergiebedarf bei einem Neubau darf nicht höher sein als 75% des Referenzgebäudes. Beim Altbau hingegen darf der Jahres-Primärenergiebedarf um 40% über dem des Referenzhauses liegen. Somit kann der Primärenergiebedarf eines Altbaus zu einem vergleichbaren Neubau um rund 86% höher sein (Stand: 2019). Für die Sanierung zum Energieeffizienzhaus werden gute Förderungen vergeben.
KEINE PFLICHTEN BEI KLEINEREN MASSNAHMEN IM ALTBAU
Bei Reparatur- und Wartungsmaßnahmen oder bei Renovierungsarbeiten wie zum Beispiel die Erneuerung der Bodenbeläge oder des Badezimmers sind keine zusätzlichen Aufrüstungen nach GEG nötig.
Wenn zum Beispiel die Fassade oder die Fensterrahmen neu gestrichen werden, müssen diese Bauteile keine Grenzwerte einhalten. Selbst wenn die Fassade an einzelnen Stellen saniert wird, greift die EnEV nicht, solange die sanierte Fläche weniger als 10% der Fassadenfläche ausmacht.
WANN GILT DAS GEG IM ALTBAU NICHT?
Ist eine energetische Sanierung Pflicht? Nein! Das deutsche Gebäudeenergiegesetz (GEG) sieht nur das Nachrüsten von einigen wenigen Punkten vor, siehe oben.
Viele Sanierungsmaßnahmen wie: Fassadendämmung, neue Fenster oder die Dämmung der Kellerdecke sind hingegen freiwillig. Die Hausbesitzer entscheiden selbst, was sinnvoll erscheint und was nicht.
- Dämmung der Kellerdecke ist keine Pflicht: Eine Kellerdecke zu einem ungedämmten, nicht beheizten Kellerraum zu dämmen, kann jedoch durchaus sinnvoll sein. Es besteht aber keine gesetzliche Nachrüstpflicht.
- Fensteraustausch und Fassadendämmung ist keine Pflicht: Alte Fenster müssen laut GEG nicht ausgetauscht werden, selbst wenn sie undicht sind. Es gibt auch keine Dämmpflicht für ungedämmte Außenwände. Wenn jedoch die Fassade oder die Fenster erneuert werden sollen, dann müssen sie die Anforderrungen des GEG erfüllen. Welche Maßnahmen sinnvoll sind, kann im Einzelfall frei entschieden werden.
- Empfehlungen im Energieausweis zur Modernisierung sind nicht verpflichtend. Sie dienen als Information.
Die reimann&wolff IMMOBILIEN GmbH übernimmt für die genannten Informationen keine Haftung. Ferner wird keine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben übernommen.