Zum Verkauf steht ein einzigartiges, historisches Zweifamilienhaus, gelegen im idyllischen Ortskern von Waldfeucht.
Dieses sorgfältig modernisierte und außerordentlich gut gepflegte Wohngebäude, dessen genaues Baujahr nicht datiert werden kann, wurde 1948 aufgestockt und im Laufe der Zeit liebevoll erweitert.
Das Erdgeschoss, aktuell vom Eigentümer selbst bewohnt, spiegelt die Harmonie zwischen historischem Charme und modernem Komfort wider.
Die Wohnung im Obergeschoss, derzeit vermietet, zeigt sich ebenfalls in einem frischen, modernisierten Zustand.
Beide Wohneinheiten beeindrucken unter anderem mit neuen Bodenbelägen und stilvollen Innentüren, die ein attraktives und einladendes Ambiente schaffen.
Besonders hervorzuheben sind die ebenfalls aufgefrischten und hellen Tageslicht-Badezimmer, teilweise ausgestattet mit ebenerdiger Dusche, die zeitgemäße Modernität und Funktionalität vereinen.
Das äußere Erscheinungsbild des Hauses mit im frischen Weiß erstrahlendem Außenputz ist ebenso beeindruckend. Ein wunderschöner Innenhof, teilweise überdacht, dient nicht nur als erholsamer Rückzugsort, sondern auch als praktisches Carport.
Die pflegeleichte Außenanlage bietet mehrere Möglichkeiten, Freizeitaktivitäten zu genießen oder entspannte Stunden mit Freunden und Familie zu verbringen.
Auch technisch befindet sich das Haus auf einem sehr guten Stand, dank zahlreicher Erneuerungen und Ergänzungen, die sowohl Effizienz als auch Komfort steigern.
Dieses historische Zweifamilienhaus in Waldfeucht ist eine seltene Gelegenheit, Tradition und Moderne in perfekter Harmonie zu erleben. Ideal für diejenigen, die das Besondere suchen und Wert auf Qualität, Geschichte und Lebensstil legen.
Dieses historische Zweifamilienhaus in Waldfeucht besticht nicht nur durch seine charmante Atmosphäre, sondern auch durch eine Vielzahl an praktischen und ästhetischen Ausstattungsmerkmalen.
Das Anwesen verfügt über einen liebevoll abgegrenzten Garten- und Innenhofbereich, gestaltet mit pflegeleichtem Kies und ausgestattet mit einer Werkstatt sowie einem Nebengebäude. Diese Außenbereiche bieten sowohl Funktionalität als auch Raum für Entspannung und Freizeitaktivitäten.
Im Inneren sorgen neue Bodenbeläge in allen Wohnräumen für eine moderne und gepflegte Wohnatmosphäre.
Für Wärme und Komfort sorgt eine Öl-Zentralheizung mit Warmwasserversorgung, die 2006 installiert wurde.
Alle Fenster des Hauses sind aus Kunststoff, mit Isolierverglasung versehen und wurden komplett erneuert, wobei die letzte Erneuerung im Erdgeschoss 2012 stattfand.
Zusätzlichen Komfort und Sicherheit bieten die vorhandenen Rollläden, die im vorderen Bereich des Hauses elektrisch betrieben werden.
Die Elektroinstallation im Erdgeschoss wurde 2012 auf den neuesten Stand gebracht, während die Installationen in den anderen Bereichen des Hauses sich in einem grundsoliden Zustand befinden.
Teilweise wurde nachträglich eine Innenraumdämmung hinzugefügt, um die Energieeffizienz und den Wohnkomfort weiter zu verbessern.
Diese sorgfältig ausgewählten und gut durchdachten Ausstattungsmerkmale machen das Haus sowohl funktional als auch ästhetisch ansprechend und bieten einen hohen Lebensstandard für seine Bewohner.
Das Golddorf Waldfeucht, gelegen im Kreis Heinsberg in Nordrhein-Westfalen, ist ein idyllisches Dorf mit ca. 8.900 Einwohnern nahe der niederländischen Grenze. Es zeichnet sich durch seine ruhige und naturverbundene Umgebung aus, umgeben von ausgedehnten Wäldern und malerischen Landschaften. Dies macht es zu einem idealen Wohnort für diejenigen, die die Nähe zur Natur schätzen und gleichzeitig Wert auf eine gute Verkehrsanbindung legen.
Die Autobahnen und Bundesstraßen in der Nähe ermöglichen eine einfache und schnelle Erreichbarkeit der umliegenden Städte und Regionen. Historisch gesehen hat Waldfeucht eine interessante Vergangenheit, die bis ins Mittelalter zurückreicht, und verfügt über einige sehenswerte historische Gebäude und Denkmäler.
Der Rundgang durch den historischen Ortskern führt Sie über den ehemaligen Stadtwall zu der Pfarrkirche "St. Lambertus" und zu der ehemaligen wasserumwehrten Schlossanlage aus dem 17./18. Jahrhundert, die heute die Gemeindeverwaltung beherbergt.
Die Gemeinde bietet eine gut ausgebaute Infrastruktur mit Einkaufsmöglichkeiten, Schulen, Ärzten und lokalen Einrichtungen, die den Bedürfnissen der Bewohner entsprechen. Die Gemeinschaft in Waldfeucht ist lebendig und freundlich, mit einem reichen Angebot an Vereinen und Aktivitäten, die das soziale Leben und den Zusammenhalt fördern.
Insgesamt bietet Waldfeucht eine hohe Lebensqualität, kombiniert mit der Schönheit und Ruhe der Natur, was es zu einem attraktiven Ort für Familien, Paare und Senioren gleichermaßen macht.
Umgebungskarte
Energieausweistyp: | Bedarf |
Energiekennwert: | 389.80 kWh/(a m²) |
Energieeffizienzklasse: | H |
Ausweis gültig bis: | 14.12.2033 |
* Der oben genannte Energiekennwert spiegelt den Energieverbrauch in Kilowattstunden pro Jahr und Quadratmeter (kWh/(a m²)) wieder und liefert den tatsächlichen errechneten Energieverbrauch der Immobilie. Weitere Informationen finden Sie hier unter de.wikipedia.org/wiki/Energiebedarfsausweis
Infrastruktur (alle Angaben geschätzt):
Anschluss B56n - 14 Fahrminuten
Bahnhof - 24 Busminuten
Bushaltestelle - 6 Gehminuten
Grundschule (Haaren) - 19 Busminuten
Gymnasium (Heinsberg) - 25 Busminuten
Realschule (Heinsberg) - 29 Busminuten
Kindergarten - 6 Fahrminuten
Einkaufsmarkt - 3 Fahrminuten
Aachen - 44 Fahrminuten
Düsseldorf - 63 Fahrminuten
Maastricht - 38 Minuten
1. Alle zu diesem Immobilienangebot gemachten Angaben sind Circa-Werte, bei nicht vorliegenden Unterlagen zur Wohnfläche auch lediglich geschätzt und beinhalten möglicherweise zu Wohnzwecken genutzte, aber baurechtlich nicht genehmigte Flächen und stammen vom Eigentümer bzw. Auftraggeber und wurden nicht überprüft und stellen ferner keine Zusicherung durch die reimann&wolff IMMOBILIEN GmbH dar. Ein Anspruch auf Richtigkeit und Vollständigkeit besteht nicht. Daher wird auch keine Haftung für die gemachten Angaben übernommen. Irrtum und Zwischenverkauf bleiben vorbehalten.
2. Ein Großteil der Fotoaufnahmen wurde mit einem Weitwinkelobjektiv bzw. mit einem Fisheye-Objektiv aufgenommen. Dadurch können Räume größer wirken als in der Realität.
3. Reservierungen werden bei Vorlage einer entsprechenden Kaufabsichtserklärung und Vorlage einer Finanzierungsbestätigung und/oder eines Eigenkapitalnachweises vorgenommen.
4. Aufgrund der derzeit großen Anfrage nach Besichtigungstermine, bitten wir im Vorfeld um Vorlage eines Finanzierungszertifikats o.ä.
SANIERUNGSPFLICHT BEI EIGENTÜMERWECHSEL
Mehrfamilien-, Ein- und Zweifamilienhäuser in Deutschland müssen grundsätzlich gewisse Mindestanforderungen nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) erfüllen. Bis Ende Oktober 2020 galt die EnEV (Energiesparverordnung), die nun zum 01. November 2020 durch das Gebäudeenergiegesetz (GEG) abgelöst wurde.
Sanierungs- bzw. Nachrüstpflichten nach GEG gelten in allen Fällen des Eigentümerwechsels – sei es durch Hauskauf, Erbe oder Schenkung – ausgenommen sind nur Ein- und Zweifamilienhäuser, die bereits am 1.2.2002 vom Eigentümer selbst bewohnt wurden. In allen anderen Fällen gilt:
- Alte Heizkessel erneuern: Über 30 Jahre alte Heizkessel müssen erneuert werden, wenn sie flüssige oder gasförmige Brennstoffe nutzen (z.B.: Gas oder Öl). Ausgenommen sind Niedertemperatur- oder Brennwertkessel, Heizkessel mit einer Nennleistung unter 4kW oder über 400kW, Anlagen, die nur zur Warmwasser Bereitung dienen, Küchenherde oder Heizgeräte, die hauptsächlich für einen Raum ausgelegt sind und auch Warmwasser liefern. Zentralheizungen müssen mit Regelungen nachgerüstet werden. Wenn Wasser der Wärmeträger ist, müssen Thermostate zur raumweisen Temperaturregelung installiert werden.
- Warmwasserführende Rohre dämmen: Nicht gedämmte Heizungs- und Warmwasser-Rohre oder Armaturen müssen in unbeheizten Räumen gedämmt werden.
- Oberste Geschossdecken oder Dach dämmen. Die oberste Geschossdecke zu einem nicht ausgebauten und unbeheizten Dachraum muss beispielsweise gedämmt werden. Zumindest dann, wenn diese Decke zugänglich ist und die Mindestanforderungen an den Wärmeschutz nicht erfüllt werden.
Bei Ein- und Zweifamilienhäusern gilt eine Frist von 2 Jahren. Wer die Sanierungspflichten innerhalb dieser Frist nicht erfüllt, muss mit einer Strafe von bis zu 50.000€ rechnen.
Außerdem sind auch noch weitere Pflichten im GEG für Altbauten vorgeschrieben:
- Für die Haustechnik sind bestimmte Wartungsintervalle vorgeschrieben. Diese müssen eingehalten werden. Darunter fällt auch die Inspektion der Klimaanlage.
- Bei Verkauf oder Neuvermietung muss ein Energieausweis erstellt und vorgelegt werden. Denkmalgeschützte Gebäude sind von dieser Pflicht befreit.
SANIERUNGSPFLICHTEN BEI AUSBAU, UMBAU UND ERNEUERUNG
Bei größeren Umbaumaßnahmen wie Änderungen der Gebäudehülle, Erweiterungen und Ausbau sind die Eigentümer in Deutschland verpflichtet, die Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes einzuhalten. Dies Anforderungen unterscheiden sich von denen bei einem Neubau.
ERNEUERUNG EINZELNER BAUTEILE
Wer einzelne Bauteile erneuert – zum Beispiel die Fenster austauscht – muss die Anforderungen des GEG für diese einzelnen Bauteile einhalten. Auch, wenn der Putz an der Fassade entfernt wird, gilt dies als Erneuerung der Fassade und die entsprechenden Dämmwerte für die Außenwände müssen eingehalten werden. Daraus kann auch die Notwendigkeit einer Fassadendämmung entstehen. Wird die Fassade hingegen nur neu gestrichen und geringfügig ausgebessert, dann sind keine Wärmedämmanforderungen zu erfüllen.
In manchen Fällen können Ausnahmen zur Sanierungspflicht beantragt werden. Zum Beispiel wenn die Fassade saniert, aber keine neue Fassadendämmung angebracht werden soll, weil dadurch weitere Bauteile wie Fenster oder Dach zu erneuern wären, die sonst nicht hätten erneuert werden müssen.
UMFASSENDE MODERNISIERUNG MIT GESAMTENERGIEBILANZ
Alternativ dazu kann auch eine Gesamtenergiebilanz vom modernisierten Altbau erstellt werden – ähnlich wie beim Energieausweis im Neubau. Der Jahres-Primärenergiebedarf und die Transmissionswärmeverluste des gesamten Gebäudes müssen hierbei nachgewiesen und gewisse Grenzwerte eingehalten werden. Die oben beschriebenen Einzelnachweise für Bauteile entfallen damit.
Die Grenzwerte für den Altbau sind deutlich weniger streng als jene für den Neubau. Der Jahres-Primärenergiebedarf bei einem Neubau darf nicht höher sein als 75% des Referenzgebäudes. Beim Altbau hingegen darf der Jahres-Primärenergiebedarf um 40% über dem des Referenzhauses liegen. Somit kann der Primärenergiebedarf eines Altbaus zu einem vergleichbaren Neubau um rund 86% höher sein (Stand: 2019). Für die Sanierung zum Energieeffizienzhaus werden gute Förderungen vergeben.
KEINE PFLICHTEN BEI KLEINEREN MASSNAHMEN IM ALTBAU
Bei Reparatur- und Wartungsmaßnahmen oder bei Renovierungsarbeiten wie zum Beispiel die Erneuerung der Bodenbeläge oder des Badezimmers sind keine zusätzlichen Aufrüstungen nach GEG nötig.
Wenn zum Beispiel die Fassade oder die Fensterrahmen neu gestrichen werden, müssen diese Bauteile keine Grenzwerte einhalten. Selbst wenn die Fassade an einzelnen Stellen saniert wird, greift die EnEV nicht, solange die sanierte Fläche weniger als 10% der Fassadenfläche ausmacht.
WANN GILT DAS GEG IM ALTBAU NICHT?
Ist eine energetische Sanierung Pflicht? Nein! Das deutsche Gebäudeenergiegesetz (GEG) sieht nur das Nachrüsten von einigen wenigen Punkten vor, siehe oben.
Viele Sanierungsmaßnahmen wie: Fassadendämmung, neue Fenster oder die Dämmung der Kellerdecke sind hingegen freiwillig. Die Hausbesitzer entscheiden selbst, was sinnvoll erscheint und was nicht.
- Dämmung der Kellerdecke ist keine Pflicht: Eine Kellerdecke zu einem ungedämmten, nicht beheizten Kellerraum zu dämmen, kann jedoch durchaus sinnvoll sein. Es besteht aber keine gesetzliche Nachrüstpflicht.
- Fensteraustausch und Fassadendämmung ist keine Pflicht: Alte Fenster müssen laut GEG nicht ausgetauscht werden, selbst wenn sie undicht sind. Es gibt auch keine Dämmpflicht für ungedämmte Außenwände. Wenn jedoch die Fassade oder die Fenster erneuert werden sollen, dann müssen sie die Anforderrungen des GEG erfüllen. Welche Maßnahmen sinnvoll sind, kann im Einzelfall frei entschieden werden.
- Empfehlungen im Energieausweis zur Modernisierung sind nicht verpflichtend. Sie dienen als Information.
Die reimann&wolff IMMOBILIEN GmbH übernimmt für die genannten Informationen keine Haftung. Ferner wird keine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben übernommen.