Reimann & Wolff
Immobilien

 

VERKAUFT
Heinsberg-Aphoven:
"Zwei in einem."

Kennung:5721
Objektart:Zinshaus_renditeobjekt - Mehrfamilienhaus
Wohnfläche:137.50 m2
Grundstücksfläche:254.00 m2
Anzahl Terrassen:2.00
Heizungsart:/Gas
Keller:Teil
Dachform:Satteldach
Baujahr:1926
Zustand:Modernisiert
Verkaufstatus:Verkauft
Verfügbar Ab:sofort
Lage: Heinsberg-Aphoven
Preis:-
Courtage:Keine zusätzliche Käuferprovision.

Ihr Ansprechpartner

Reimann&Wolff Patrick Reimann Immobilienmakler Patrick Reimann
Geschäftsführer
Tel.: +49 (0) 2452 / 687469-0
reimann@reimannwolff.de

Diese charmante Immobilie, ursprünglich in den 1920er Jahren als Einfamilienhaus errichtet, präsentiert sich heute als stilvolles Zweifamilienhaus mit unverkennbarer Backsteinoptik, die perfekt die Ästhetik jener Zeit widerspiegelt.
In den 1990er Jahren sorgfältig erweitert und modernisiert, vereint dieses Gebäude historischen Charme mit modernem Komfort.

Die Immobilie bietet zwei einzigartige Wohneinheiten. Im Erdgeschoss befindet sich eine gemütliche 2-Zimmer-Wohnung (derzeit vermietet), die sich ideal für Singles oder Paare eignet. Die Wohnung öffnet sich zu einem wunderschönen und geschützten Innenhof, der eine Oase der Ruhe inmitten des städtischen Treibens darstellt. Dieser private Außenbereich ist perfekt für entspannte Stunden im Freien oder für kleine Zusammenkünfte mit Freunden und Familie.

Die zweite Wohneinheit, eine beeindruckende 4-Zimmer-Maisonette-Wohnung (derzeit unbewohnt), erstreckt sich über zwei Etagen und bietet ein geräumiges, lichtdurchflutetes Wohnambiente.
Diese Wohnung verfügt über einen eigenen, terrassenförmig angelegten Garten, der sich harmonisch in die umgebende Landschaft einfügt und einen idyllischen Rückzugsort bietet. Der angrenzende Terrassenbereich eignet sich hervorragend für gemütliche Abendessen im Freien oder zum Entspannen an sonnigen Tagen.

Diese besondere Immobilie ist ideal für Käufer, die das Flair der 20er Jahre schätzen und gleichzeitig Wert auf modernen Wohnkomfort legen.

Ob als Mehrgenerationenhaus, für die Kombination aus Wohnen und Arbeiten oder als Kapitalanlage mit zwei Mieteinheiten – dieses Haus bietet vielfältige Nutzungsmöglichkeiten und stellt eine interessante Gelegenheit am Immobilienmarkt dar.

Diese im Jahr 1992 liebevoll modernisierte Immobilie bietet eine beeindruckende Kombination aus zeitgemäßem Wohnkomfort und klassischem Charme.

Das Haus, einseitig angebaut, verfügt über einen exquisiten, terrassenförmig angelegten Außenbereich. Dieser umfasst sowohl Terrassen- als auch Ruheflächen und einen bezaubernden Innenhof, der sich ideal für entspannte Momente im Freien eignet.

Das Wohnambiente im Inneren des Hauses zeichnet sich durch eine frische und helle Gestaltung aus, insbesondere in den modernisierten Badezimmern. Diese bieten nicht nur optische Highlights, sondern auch funktionale Eleganz.

Hinsichtlich der technischen Ausstattung wurden wesentliche Installationsleitungen, darunter die Elektrik, umfassend erneuert. Auch die Wasser- und Abwasserleitungen wurden mindestens teilweise ersetzt, was die Zuverlässigkeit und Effizienz der Versorgungssysteme erhöht.

Ein weiteres Merkmal dieser Immobilie ist die hochwertige Fensterausstattung. Rundum erneuerte Aluminiumfenster mit Isolierverglasung, zuletzt in 2023, garantiert und unterstreicht die Aktualität und Qualität der Ausstattung.

Die Heizungsanlage, eine moderne Gas-Zentralheizung, wurde 2017 installiert und sorgt für eine effizientere Wärmeversorgung. Zusätzlich gewährleisten die Durchlauferhitzer eine abrechnungsfreundliche und komfortable Warmwasserversorgung.

Abschließend ist die im Laufe der Zeit erneuerte Dacheindeckung zu erwähnen, deren genaue Datierung zwar nicht möglich ist, die jedoch zur Gesamtqualität und zum ästhetischen Wert des Hauses beiträgt.

Insgesamt bietet diese Immobilie eine hervorragende Mischung aus moderner Ausstattung und traditionellem Flair, ideal für anspruchsvolle Käufer, die Wert auf Qualität und Stil legen.

Aphoven, ein charmanter und südwestlich von Heinsberg gelegener Ortsteil mit knapp 1.000 Einwohnern, bietet eine malerische Landschaft, ideal für Naturliebhaber und Outdoor-Aktivitäten.

Die gute Anbindung und Nähe zu den Niederlanden machen es attraktiv für Pendler.

Trotz seiner ruhigen Lage verfügt Aphoven über grundlegende Einrichtungen wie Kindergarten und Schule.

Die lebendige Dorfgemeinschaft mit traditionellen Festen unterstreicht den Gemeinschaftssinn. Ideal für Familien, die das Landleben mit Stadtnähe schätzen.

Umgebungskarte

Energieausweistyp:

Bedarf

Energiekennwert:

313.50 kWh/(a m²)

Energieeffizienzklasse:

H

Ausweis gültig bis:

17.12.2033


* Der oben genannte Energiekennwert spiegelt den Energieverbrauch in Kilowattstunden pro Jahr und Quadratmeter (kWh/(a m²)) wieder und liefert den tatsächlichen errechneten Energieverbrauch der Immobilie. Weitere Informationen finden Sie hier unter de.wikipedia.org/wiki/Energiebedarfsausweis

Infrastruktur (alle Werte geschätzt):
Autobahn A46 - 7 Fahrminuten
Bahnhof - 14 Busminuten
Bushaltestelle - 5 Gehminuten
Gymnasium - 16 Busminuten
Realschule - 15 Busminuten
Grundschule - 14 Busminuten
Kindergarten - 5 Fahrradminuten
Einkaufsmöglichkeit - 8 Fahrminuten
Aachen - 52 Fahrminuten
Düsseldorf - 53 Fahrminuten
Köln - 70 Fahrminuten

1. Alle zu diesem Immobilienangebot gemachten Angaben sind Circa-Werte, bei nicht vorliegenden Unterlagen zur Wohnfläche auch lediglich geschätzt und beinhalten möglicherweise zu Wohnzwecken genutzte, aber baurechtlich nicht genehmigte Flächen und stammen vom Eigentümer bzw. Auftraggeber und wurden nicht überprüft und stellen ferner keine Zusicherung durch die reimann&wolff IMMOBILIEN GmbH dar. Ein Anspruch auf Richtigkeit und Vollständigkeit besteht nicht. Daher wird auch keine Haftung für die gemachten Angaben übernommen. Irrtum und Zwischenverkauf bleiben vorbehalten.
2. Ein Großteil der Fotoaufnahmen wurde mit einem Weitwinkelobjektiv bzw. mit einem Fisheye-Objektiv aufgenommen. Dadurch können Räume größer wirken als in der Realität.
3. Reservierungen werden bei Vorlage einer entsprechenden Kaufabsichtserklärung und Vorlage einer Finanzierungsbestätigung und/oder eines Eigenkapitalnachweises vorgenommen.
4. Aufgrund der derzeit großen Anfrage nach Besichtigungstermine, bitten wir im Vorfeld um Vorlage eines Finanzierungszertifikats o.ä.

SANIERUNGSPFLICHT BEI EIGENTÜMERWECHSEL
Mehrfamilien-, Ein- und Zweifamilienhäuser in Deutschland müssen grundsätzlich gewisse Mindestanforderungen nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) erfüllen. Bis Ende Oktober 2020 galt die EnEV (Energiesparverordnung), die nun zum 01. November 2020 durch das Gebäudeenergiegesetz (GEG) abgelöst wurde.
Sanierungs- bzw. Nachrüstpflichten nach GEG gelten in allen Fällen des Eigentümerwechsels – sei es durch Hauskauf, Erbe oder Schenkung – ausgenommen sind nur Ein- und Zweifamilienhäuser, die bereits am 1.2.2002 vom Eigentümer selbst bewohnt wurden. In allen anderen Fällen gilt:
- Alte Heizkessel erneuern: Über 30 Jahre alte Heizkessel müssen erneuert werden, wenn sie flüssige oder gasförmige Brennstoffe nutzen (z.B.: Gas oder Öl). Ausgenommen sind Niedertemperatur- oder Brennwertkessel, Heizkessel mit einer Nennleistung unter 4kW oder über 400kW, Anlagen, die nur zur Warmwasser Bereitung dienen, Küchenherde oder Heizgeräte, die hauptsächlich für einen Raum ausgelegt sind und auch Warmwasser liefern. Zentralheizungen müssen mit Regelungen nachgerüstet werden. Wenn Wasser der Wärmeträger ist, müssen Thermostate zur raumweisen Temperaturregelung installiert werden.
- Warmwasserführende Rohre dämmen: Nicht gedämmte Heizungs- und Warmwasser-Rohre oder Armaturen müssen in unbeheizten Räumen gedämmt werden.
- Oberste Geschossdecken oder Dach dämmen. Die oberste Geschossdecke zu einem nicht ausgebauten und unbeheizten Dachraum muss beispielsweise gedämmt werden. Zumindest dann, wenn diese Decke zugänglich ist und die Mindestanforderungen an den Wärmeschutz nicht erfüllt werden.

Bei Ein- und Zweifamilienhäusern gilt eine Frist von 2 Jahren. Wer die Sanierungspflichten innerhalb dieser Frist nicht erfüllt, muss mit einer Strafe von bis zu 50.000€ rechnen.

Außerdem sind auch noch weitere Pflichten im GEG für Altbauten vorgeschrieben:
- Für die Haustechnik sind bestimmte Wartungsintervalle vorgeschrieben. Diese müssen eingehalten werden. Darunter fällt auch die Inspektion der Klimaanlage.
- Bei Verkauf oder Neuvermietung muss ein Energieausweis erstellt und vorgelegt werden. Denkmalgeschützte Gebäude sind von dieser Pflicht befreit.

SANIERUNGSPFLICHTEN BEI AUSBAU, UMBAU UND ERNEUERUNG
Bei größeren Umbaumaßnahmen wie Änderungen der Gebäudehülle, Erweiterungen und Ausbau sind die Eigentümer in Deutschland verpflichtet, die Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes einzuhalten. Dies Anforderungen unterscheiden sich von denen bei einem Neubau.

ERNEUERUNG EINZELNER BAUTEILE
Wer einzelne Bauteile erneuert – zum Beispiel die Fenster austauscht – muss die Anforderungen des GEG für diese einzelnen Bauteile einhalten. Auch, wenn der Putz an der Fassade entfernt wird, gilt dies als Erneuerung der Fassade und die entsprechenden Dämmwerte für die Außenwände müssen eingehalten werden. Daraus kann auch die Notwendigkeit einer Fassadendämmung entstehen. Wird die Fassade hingegen nur neu gestrichen und geringfügig ausgebessert, dann sind keine Wärmedämmanforderungen zu erfüllen.
In manchen Fällen können Ausnahmen zur Sanierungspflicht beantragt werden. Zum Beispiel wenn die Fassade saniert, aber keine neue Fassadendämmung angebracht werden soll, weil dadurch weitere Bauteile wie Fenster oder Dach zu erneuern wären, die sonst nicht hätten erneuert werden müssen.

UMFASSENDE MODERNISIERUNG MIT GESAMTENERGIEBILANZ
Alternativ dazu kann auch eine Gesamtenergiebilanz vom modernisierten Altbau erstellt werden – ähnlich wie beim Energieausweis im Neubau. Der Jahres-Primärenergiebedarf und die Transmissionswärmeverluste des gesamten Gebäudes müssen hierbei nachgewiesen und gewisse Grenzwerte eingehalten werden. Die oben beschriebenen Einzelnachweise für Bauteile entfallen damit.
Die Grenzwerte für den Altbau sind deutlich weniger streng als jene für den Neubau. Der Jahres-Primärenergiebedarf bei einem Neubau darf nicht höher sein als 75% des Referenzgebäudes. Beim Altbau hingegen darf der Jahres-Primärenergiebedarf um 40% über dem des Referenzhauses liegen. Somit kann der Primärenergiebedarf eines Altbaus zu einem vergleichbaren Neubau um rund 86% höher sein (Stand: 2019). Für die Sanierung zum Energieeffizienzhaus werden gute Förderungen vergeben.

KEINE PFLICHTEN BEI KLEINEREN MASSNAHMEN IM ALTBAU
Bei Reparatur- und Wartungsmaßnahmen oder bei Renovierungsarbeiten wie zum Beispiel die Erneuerung der Bodenbeläge oder des Badezimmers sind keine zusätzlichen Aufrüstungen nach GEG nötig.
Wenn zum Beispiel die Fassade oder die Fensterrahmen neu gestrichen werden, müssen diese Bauteile keine Grenzwerte einhalten. Selbst wenn die Fassade an einzelnen Stellen saniert wird, greift die EnEV nicht, solange die sanierte Fläche weniger als 10% der Fassadenfläche ausmacht.

WANN GILT DAS GEG IM ALTBAU NICHT?
Ist eine energetische Sanierung Pflicht? Nein! Das deutsche Gebäudeenergiegesetz (GEG) sieht nur das Nachrüsten von einigen wenigen Punkten vor, siehe oben.

Viele Sanierungsmaßnahmen wie: Fassadendämmung, neue Fenster oder die Dämmung der Kellerdecke sind hingegen freiwillig. Die Hausbesitzer entscheiden selbst, was sinnvoll erscheint und was nicht.
- Dämmung der Kellerdecke ist keine Pflicht: Eine Kellerdecke zu einem ungedämmten, nicht beheizten Kellerraum zu dämmen, kann jedoch durchaus sinnvoll sein. Es besteht aber keine gesetzliche Nachrüstpflicht.
- Fensteraustausch und Fassadendämmung ist keine Pflicht: Alte Fenster müssen laut GEG nicht ausgetauscht werden, selbst wenn sie undicht sind. Es gibt auch keine Dämmpflicht für ungedämmte Außenwände. Wenn jedoch die Fassade oder die Fenster erneuert werden sollen, dann müssen sie die Anforderrungen des GEG erfüllen. Welche Maßnahmen sinnvoll sind, kann im Einzelfall frei entschieden werden.
- Empfehlungen im Energieausweis zur Modernisierung sind nicht verpflichtend. Sie dienen als Information.

Die reimann&wolff IMMOBILIEN GmbH übernimmt für die genannten Informationen keine Haftung. Ferner wird keine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben übernommen.

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