Reimann & Wolff
Immobilien

 

VERKAUFT
Wassenberg-Stadt:
"Das Stadthaus."

Kennung:5730
Objektart:Haus - Einfamilienhaus
Garageanzahl:1
Wohnfläche:110.53 m2
Grundstücksfläche:473.00 m2
Anzahl Zimmer:4.00
Anzahl Schlafzimmer:3.00
Anzahl Badezimmer:1.00
Anzahl Terrassen:1
Anzahl Stellplätze:1
Boden:Fliesen, Teppich, Parkett
Heizungsart:Zentral/Oel
Wintergarten:Ja
Keller:Ja
Dachform:Satteldach
Baujahr:1957
Verkaufstatus:Verkauft
Verfügbar Ab:nach Vereinbarung
Lage: Wassenberg-Stadt
Preis:-
Courtage:Keine zusätzliche Käuferprovision.

Ihr Ansprechpartner

Reimann&Wolff Patrick Reimann Immobilienmakler Patrick Reimann
Geschäftsführer
Tel.: +49 (0) 2452 / 687469-0
reimann@reimannwolff.de

Entdecken Sie dieses einzigartige, freistehende Einfamilienhaus in der ruhigen Wohngegend der Wassenberger Innenstadt, das mit seiner ansprechenden Backsteinfassade begeistert.

Das besondere Wohnhaus bietet einen kreativ gestalteten Wohnbereich, der Wohn- und Essraum stilvoll vereint.

Die Küche besticht durch ihre ansprechende Gestaltung und ermöglicht einen direkten Zugang zur überdachten Terrasse, die quasi als Wintergarten fungiert und unabhängig von der Wetterlage zum Verweilen einlädt.

Das einladende Entree führt in ein elegantes Treppenhaus mit einer formschönen Holztreppe, die auf ein Podest mit einem als Blickfang dienenden, farblich abgestimmten runden Flurfenster mündet.

Im Obergeschoss finden sich drei Schlafzimmer, eines davon mit Zugang zu einem attraktiven Balkon – ideal, um die Ruhe der Umgebung zu genießen.

Das Badezimmer überzeugt durch eine moderne und erfrischende Gestaltung, die Entspannung und Erholung verspricht.

Der Garten bietet viel Raum für Spiel und Freizeit und wird somit zum Herzstück für Familien, während die ruhig gelegene Nebenstraße perfekte Bedingungen für eine unbeschwerte Kindheit schafft.

Dieses Haus ist die ideale Wahl für Familien, die eine harmonische und ruhige Wohnumgebung mit der Nähe zum Stadtzentrum verbinden möchten.

Erleben Sie Wohnkomfort und Lebensqualität in einer der begehrtesten Lagen von Wassenberg, wo Charme und Funktionalität auf einzigartige Weise zusammenkommen.

Dieses attraktive Einfamilienhaus in Wassenberg befindet sich in einer bevorzugten Wohnlage, eingebettet in eine ruhige Seitenstraße nahe dem Stadtzentrum.
Das Einfamilienhaus überzeugt durch seine Lage und eine gut durchdachte Ausstattung, die attraktiven Wohnkomfort verspricht.

Das Haus ist umgeben von einer ansprechenden Gartenfläche, die viel Raum für Entspannung und Freizeitaktivitäten im Freien bietet. Dieser private Außenbereich ist ideal für Familien mit Kindern, die hier in ruhiger Umgebung spielen und den Tag genießen können.

Die Fenster des Hauses sind aus Kunststoff gefertigt und verfügen über eine Isolierverglasung, die zur Wärmedämmung beiträgt. Gleichzeitig sorgen die großen Fensterflächen für helle und freundliche Räume.

Beheizt wird das Objekt durch eine Öl-Zentralheizung, die im Jahr 2006 installiert wurde und auch die Warmwassererzeugung übernimmt. Diese Heizungsanlage steht für Zuverlässigkeit und Effizienz, was sich positiv auf die Betriebskosten auswirkt.

Die Haustechnik des Gebäudes ist solide und wurde im Laufe der Zeit durch teilweise erneuerte Installationsleitungen auf Stand gebracht.
Diese Maßnahmen garantieren eine hohe Funktionalität der technischen Systeme und tragen zur Langlebigkeit des Hauses bei.

Zusammenfassend bietet dieses Einfamilienhaus in Wassenberg eine solide Ausstattung, die Ansprüche an angenehmen Wohnkomfort erfüllt.

Die ruhige und dennoch zentrale Lage sowie der großzügige Garten machen es zur idealen Wahl für Familien, die Wert auf Qualität und Wohlbefinden legen.

Wassenberg, eine malerische Stadt im Westen Deutschlands, verzaubert ihre Bewohner und Besucher mit einer harmonischen Verbindung aus historischem Charme und natürlicher Schönheit. Gelegen in einer reizvollen Landschaft, bietet Wassenberg eine einzigartige Lebensqualität für all diejenigen, die sowohl die Nähe zur Natur als auch die Vorteile städtischen Lebens schätzen.

Umgeben von üppigen Wäldern, sanften Hügeln und klaren Gewässern, ist Wassenberg ein Paradies für Naturliebhaber und Outdoor-Enthusiasten. Wander- und Radwege durchziehen die Landschaft und laden zu Erkundungstouren ein, bei denen man die vielfältige Flora und Fauna der Region entdecken kann. Die zahlreichen Seen und Flüsse bieten zudem ideale Bedingungen für Wassersport und entspannte Tage im Freien.

Neben seiner natürlichen Schönheit besticht Wassenberg durch sein lebendiges Stadtzentrum, das historische Gebäude, gemütliche Cafés und eine Auswahl an Geschäften und Dienstleistungen vereint. Der historische Stadtkern mit seiner imposanten Burganlage erzählt die Geschichte der Stadt und verleiht ihr ein ganz besonderes Flair. Kulturelle Veranstaltungen, Märkte und Feste bereichern das gesellschaftliche Leben und fördern das Gemeinschaftsgefühl.

Wassenberg ist auch durch seine verkehrsgünstige Lage attraktiv, mit guter Anbindung an größere Städte und Verkehrswege. Dies erleichtert das Pendeln für Berufstätige und bietet gleichzeitig einen ruhigen Rückzugsort weitab vom Trubel der Großstadt.

In Wassenberg zu leben bedeutet, den perfekten Ausgleich zwischen Naturgenuss und städtischem Komfort zu finden. Die freundliche Gemeinschaft, die hohe Lebensqualität und die malerische Umgebung machen Wassenberg zu einem idealen Ort für Familien, Paare und alle, die das Besondere suchen.

Umgebungskarte

Energieausweistyp:

Bedarf

Energiekennwert:

394.00 kWh/(a m²)

Energieeffizienzklasse:

H

Ausweis gültig bis:

19.10.2033


* Der oben genannte Energiekennwert spiegelt den Energieverbrauch in Kilowattstunden pro Jahr und Quadratmeter (kWh/(a m²)) wieder und liefert den tatsächlichen errechneten Energieverbrauch der Immobilie. Weitere Informationen finden Sie hier unter de.wikipedia.org/wiki/Energiebedarfsausweis

Infrastruktur (alle Angaben geschätzt):
Autobahn A46 - 11 Fahrminuten
Bahnhof - 19 Busminuten
Bushaltestelle - 5 Gehminuten
Grundschule - 5 Fahrradminuten
Gymnasium (Hückelhoven) - 26 Busminuten
Gesamtschule - 9 Fahrradminuten
Realschule (Ratheim) - 15 Busminuten
Kindergarten - 1 Gehminute
Einkaufsmarkt - 4 Fahrminuten
Aachen - 60 Fahrminuten
Köln - 76 Fahrminuten
Düsseldorf - 53 Fahrminuten

1. Alle zu diesem Immobilienangebot gemachten Angaben sind Circa-Werte, bei nicht vorliegenden Unterlagen zur Wohnfläche auch lediglich geschätzt und beinhalten möglicherweise zu Wohnzwecken genutzte, aber baurechtlich nicht genehmigte Flächen und stammen vom Eigentümer bzw. Auftraggeber und wurden nicht überprüft und stellen ferner keine Zusicherung durch die reimann&wolff IMMOBILIEN GmbH dar. Ein Anspruch auf Richtigkeit und Vollständigkeit besteht nicht. Daher wird auch keine Haftung für die gemachten Angaben übernommen. Irrtum und Zwischenverkauf bleiben vorbehalten.
2. Ein Großteil der Fotoaufnahmen wurde mit einem Weitwinkelobjektiv bzw. mit einem Fisheye-Objektiv aufgenommen. Dadurch können Räume größer wirken als in der Realität.
3. Reservierungen werden bei Vorlage einer entsprechenden Kaufabsichtserklärung und Vorlage einer Finanzierungsbestätigung und/oder eines Eigenkapitalnachweises vorgenommen.
4. Aufgrund der derzeit großen Anfrage nach Besichtigungstermine, bitten wir im Vorfeld um Vorlage eines Finanzierungszertifikats o.ä.

SANIERUNGSPFLICHT BEI EIGENTÜMERWECHSEL
Mehrfamilien-, Ein- und Zweifamilienhäuser in Deutschland müssen grundsätzlich gewisse Mindestanforderungen nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) erfüllen. Bis Ende Oktober 2020 galt die EnEV (Energiesparverordnung), die nun zum 01. November 2020 durch das Gebäudeenergiegesetz (GEG) abgelöst wurde.
Sanierungs- bzw. Nachrüstpflichten nach GEG gelten in allen Fällen des Eigentümerwechsels – sei es durch Hauskauf, Erbe oder Schenkung – ausgenommen sind nur Ein- und Zweifamilienhäuser, die bereits am 1.2.2002 vom Eigentümer selbst bewohnt wurden. In allen anderen Fällen gilt:
- Alte Heizkessel erneuern: Über 30 Jahre alte Heizkessel müssen erneuert werden, wenn sie flüssige oder gasförmige Brennstoffe nutzen (z.B.: Gas oder Öl). Ausgenommen sind Niedertemperatur- oder Brennwertkessel, Heizkessel mit einer Nennleistung unter 4kW oder über 400kW, Anlagen, die nur zur Warmwasser Bereitung dienen, Küchenherde oder Heizgeräte, die hauptsächlich für einen Raum ausgelegt sind und auch Warmwasser liefern. Zentralheizungen müssen mit Regelungen nachgerüstet werden. Wenn Wasser der Wärmeträger ist, müssen Thermostate zur raumweisen Temperaturregelung installiert werden.
- Warmwasserführende Rohre dämmen: Nicht gedämmte Heizungs- und Warmwasser-Rohre oder Armaturen müssen in unbeheizten Räumen gedämmt werden.
- Oberste Geschossdecken oder Dach dämmen. Die oberste Geschossdecke zu einem nicht ausgebauten und unbeheizten Dachraum muss beispielsweise gedämmt werden. Zumindest dann, wenn diese Decke zugänglich ist und die Mindestanforderungen an den Wärmeschutz nicht erfüllt werden.

Bei Ein- und Zweifamilienhäusern gilt eine Frist von 2 Jahren. Wer die Sanierungspflichten innerhalb dieser Frist nicht erfüllt, muss mit einer Strafe von bis zu 50.000€ rechnen.

Außerdem sind auch noch weitere Pflichten im GEG für Altbauten vorgeschrieben:
- Für die Haustechnik sind bestimmte Wartungsintervalle vorgeschrieben. Diese müssen eingehalten werden. Darunter fällt auch die Inspektion der Klimaanlage.
- Bei Verkauf oder Neuvermietung muss ein Energieausweis erstellt und vorgelegt werden. Denkmalgeschützte Gebäude sind von dieser Pflicht befreit.

SANIERUNGSPFLICHTEN BEI AUSBAU, UMBAU UND ERNEUERUNG
Bei größeren Umbaumaßnahmen wie Änderungen der Gebäudehülle, Erweiterungen und Ausbau sind die Eigentümer in Deutschland verpflichtet, die Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes einzuhalten. Dies Anforderungen unterscheiden sich von denen bei einem Neubau.

ERNEUERUNG EINZELNER BAUTEILE
Wer einzelne Bauteile erneuert – zum Beispiel die Fenster austauscht – muss die Anforderungen des GEG für diese einzelnen Bauteile einhalten. Auch, wenn der Putz an der Fassade entfernt wird, gilt dies als Erneuerung der Fassade und die entsprechenden Dämmwerte für die Außenwände müssen eingehalten werden. Daraus kann auch die Notwendigkeit einer Fassadendämmung entstehen. Wird die Fassade hingegen nur neu gestrichen und geringfügig ausgebessert, dann sind keine Wärmedämmanforderungen zu erfüllen.
In manchen Fällen können Ausnahmen zur Sanierungspflicht beantragt werden. Zum Beispiel wenn die Fassade saniert, aber keine neue Fassadendämmung angebracht werden soll, weil dadurch weitere Bauteile wie Fenster oder Dach zu erneuern wären, die sonst nicht hätten erneuert werden müssen.

UMFASSENDE MODERNISIERUNG MIT GESAMTENERGIEBILANZ
Alternativ dazu kann auch eine Gesamtenergiebilanz vom modernisierten Altbau erstellt werden – ähnlich wie beim Energieausweis im Neubau. Der Jahres-Primärenergiebedarf und die Transmissionswärmeverluste des gesamten Gebäudes müssen hierbei nachgewiesen und gewisse Grenzwerte eingehalten werden. Die oben beschriebenen Einzelnachweise für Bauteile entfallen damit.
Die Grenzwerte für den Altbau sind deutlich weniger streng als jene für den Neubau. Der Jahres-Primärenergiebedarf bei einem Neubau darf nicht höher sein als 75% des Referenzgebäudes. Beim Altbau hingegen darf der Jahres-Primärenergiebedarf um 40% über dem des Referenzhauses liegen. Somit kann der Primärenergiebedarf eines Altbaus zu einem vergleichbaren Neubau um rund 86% höher sein (Stand: 2019). Für die Sanierung zum Energieeffizienzhaus werden gute Förderungen vergeben.

KEINE PFLICHTEN BEI KLEINEREN MASSNAHMEN IM ALTBAU
Bei Reparatur- und Wartungsmaßnahmen oder bei Renovierungsarbeiten wie zum Beispiel die Erneuerung der Bodenbeläge oder des Badezimmers sind keine zusätzlichen Aufrüstungen nach GEG nötig.
Wenn zum Beispiel die Fassade oder die Fensterrahmen neu gestrichen werden, müssen diese Bauteile keine Grenzwerte einhalten. Selbst wenn die Fassade an einzelnen Stellen saniert wird, greift die EnEV nicht, solange die sanierte Fläche weniger als 10% der Fassadenfläche ausmacht.

WANN GILT DAS GEG IM ALTBAU NICHT?
Ist eine energetische Sanierung Pflicht? Nein! Das deutsche Gebäudeenergiegesetz (GEG) sieht nur das Nachrüsten von einigen wenigen Punkten vor, siehe oben.

Viele Sanierungsmaßnahmen wie: Fassadendämmung, neue Fenster oder die Dämmung der Kellerdecke sind hingegen freiwillig. Die Hausbesitzer entscheiden selbst, was sinnvoll erscheint und was nicht.
- Dämmung der Kellerdecke ist keine Pflicht: Eine Kellerdecke zu einem ungedämmten, nicht beheizten Kellerraum zu dämmen, kann jedoch durchaus sinnvoll sein. Es besteht aber keine gesetzliche Nachrüstpflicht.
- Fensteraustausch und Fassadendämmung ist keine Pflicht: Alte Fenster müssen laut GEG nicht ausgetauscht werden, selbst wenn sie undicht sind. Es gibt auch keine Dämmpflicht für ungedämmte Außenwände. Wenn jedoch die Fassade oder die Fenster erneuert werden sollen, dann müssen sie die Anforderrungen des GEG erfüllen. Welche Maßnahmen sinnvoll sind, kann im Einzelfall frei entschieden werden.
- Empfehlungen im Energieausweis zur Modernisierung sind nicht verpflichtend. Sie dienen als Information.

Die reimann&wolff IMMOBILIEN GmbH übernimmt für die genannten Informationen keine Haftung. Ferner wird keine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben übernommen.

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