Reimann & Wolff
Immobilien

 

VERKAUFT
Aldenhoven:
"Drei auf einen Streich."

Kennung:5733
Objektart:Haus - Mehrfamilienhaus
Garageanzahl:4
Wohnfläche:198.93 m2
Grundstücksfläche:590.00 m2
Anzahl Zimmer:9.00
Anzahl Schlafzimmer:6.00
Anzahl Badezimmer:3.00
Anzahl Stellplätze:4
Boden:Fliesen, Fertigparkett, Kunststoff
Heizungsart:Ofen/Oel
Keller:Ja
Dachform:Satteldach
Baujahr:1964
Zustand:Gepflegt
Verkaufstatus:Verkauft
Verfügbar Ab:nach Vereinbarung
Lage: Aldenhoven
Preis:-
Courtage:Keine zusätzliche Käuferprovision.

Ihr Ansprechpartner

Reimann&Wolff Patrick Reimann Immobilienmakler Patrick Reimann
Geschäftsführer
Tel.: +49 (0) 2452 / 687469-0
reimann@reimannwolff.de

Dieses attraktive Dreifamilienhaus, seit seiner Erbauung im Besitz der gleichen Familie, steht nun bereit, seine Türen für neue Bewohner zu öffnen.

Gelegen inmitten einer zentralen Lage, bietet es zum einen eine geschichtsträchtige Vergangenheit und zum anderen eine vielversprechende Zukunft für seine neuen Eigentümer.

Mit seiner dreigeschossigen Struktur und einem vollständig nutzbaren Keller verspricht dieses Anwesen Raum und Potenzial in Hülle und Fülle.

Jede der drei abgeschlossenen 3-Zimmer-Wohnungen besticht durch ihre großzügige Raumaufteilung mit zwei gemütlichen Schlafzimmern und einem Wohnbereich, der zum Verweilen einlädt.
Ein Highlight jeder Einheit ist zweifellos der schöne Balkon, der am Abend von der warmen Sonne verwöhnt wird und den perfekten Rahmen für entspannte Momente nach Feierabend bietet.

Die Wohnungen präsentieren sich mit modernisierten Badezimmern, die den Komfort und die Annehmlichkeiten des zeitgemäßen Wohnens unterstreichen. Fliesen- und Parkettböden ergänzen das Interieur und schaffen eine ansprechende Wohnatmosphäre, die das Gefühl von Geborgenheit und Wärme vermittelt.

In den Küchen sorgen praktische Abstellräume für zusätzlichen Stauraum und erleichtern die Organisation des täglichen Lebens.
Die großzügigen Wohnzimmer laden zum geselligen Beisammensein ein und bieten Platz für die Entfaltung individueller Wohnträume.

Für diejenigen, die nach noch mehr Raum suchen, birgt das Dachgeschoss ein ungenutztes Potenzial, das darauf wartet, in zusätzlichen Wohnraum oder individuelle Rückzugsorte umgewandelt zu werden.
Durch das bereits vorhandene Treppenhaus ist der Zugang zu diesem Bereich mühelos möglich, und die Aussicht auf zukünftige Gestaltungsmöglichkeiten ist ebenso reizvoll wie inspirierend.

Dieses Dreifamilienhaus ist nicht nur ein Ort zum Leben, sondern auch ein Ort zum Träumen und Gestalten. Die Chance, Teil seiner Geschichte zu werden und gleichzeitig Ihre eigene Zukunft zu formen, erwartet Sie hier.

In zentraler Lage, eingebettet in eine ruhige Nebenstraße, präsentiert sich dieses charmante Dreifamilienhaus als eine ideale Investitionsmöglichkeit.
Mit gut durchdachten Grundrissen bieten die drei geräumigen 3-Zimmer-Wohnungen jeweils einen eigenen Balkon, der zum Entspannen und Genießen einlädt.

Die Aluminium- und Kunststofffenster mit Isolierverglasung, eingebaut im Jahr 1991, gewährleisten eine gute Wärmedämmung und tragen zu einem angenehmen Wohnklima bei.

Die Wärmeversorgung erfolgt über ölbefeuerte Einzelöfen, während die Bereitstellung von Warmwasser durch Durchlauferhitzer erfolgt.

Das Haus verfügt über ursprüngliche Installationsleitungen, die eine individuelle Anpassung an moderne Standards ermöglichen. Diese bieten eine ausgezeichnete Grundlage für eine zeitgemäße Modernisierung nach den persönlichen Vorstellungen und Bedürfnissen der zukünftigen Bewohner.

Zwei der drei Badezimmer wurden bereits modernisiert und erstrahlen in hellem und frischem Glanz.

Das Dachgeschoss bietet bereits eine gut zugängliche Ausbaureserve, die zusätzlichen Wohnraum schaffen kann, um den Bedürfnissen der Bewohner gerecht zu werden. Ein Vollkeller bietet ausreichend Stauraum und Platz für Hauswirtschaftsgeräte.

Der wunderschöne Innenhof lädt zum Verweilen ein und wird durch einen idyllischen Gartenteich verschönert, der für eine entspannte Atmosphäre sorgt.

Vier Garagen komplettieren dieses attraktive Angebot und bieten ausreichend Platz für Fahrzeuge oder zusätzlichen Stauraum.

Aldenhoven ist eine charmante Gemeinde im Kreis Düren in Nordrhein-Westfalen, Deutschland. Gelegen im Herzen der Rheinischen Bucht, bietet Aldenhoven eine malerische Umgebung mit einer Mischung aus ländlichem Charme und städtischem Komfort.

Die Gemeinde zeichnet sich durch ihre idyllischen Landschaften aus, die von sanften Hügeln, grünen Wiesen und bewaldeten Gebieten geprägt sind. In der Nähe erstrecken sich auch die Ufer des Flusses Inde, der sich durch die Region schlängelt und perfekte Gelegenheiten für Spaziergänge und Erholung bietet.

Aldenhoven ist auch für seine historische Architektur bekannt, die sich in den alten Gebäuden und Kirchen der Gemeinde widerspiegelt. Besonders sehenswert ist die St. Martinus Kirche mit ihrer gotischen Bauweise und dem imposanten Turm.

Für Bewohner bietet Aldenhoven eine gute Infrastruktur mit Geschäften, Restaurants und Freizeiteinrichtungen. Die Nähe zu größeren Städten wie Aachen und Köln sorgt zudem für eine gute Anbindung an weitere kulturelle und wirtschaftliche Zentren.

Insgesamt ist Aldenhoven ein bezaubernder Ort, der eine hohe Lebensqualität in einer naturnahen Umgebung bietet und gleichzeitig eine gute Anbindung an größere Städte gewährleistet.

Umgebungskarte

Energieausweistyp:

Bedarf

Energiekennwert:

383.60 kWh/(a m²)

Energieeffizienzklasse:

H

Ausweis gültig bis:

14.01.2034


* Der oben genannte Energiekennwert spiegelt den Energieverbrauch in Kilowattstunden pro Jahr und Quadratmeter (kWh/(a m²)) wieder und liefert den tatsächlichen errechneten Energieverbrauch der Immobilie. Weitere Informationen finden Sie hier unter de.wikipedia.org/wiki/Energiebedarfsausweis

Infrastruktur (alle Angaben geschätzt):
Autobahn A44 - 3 Fahrminuten
Autobahn A4 - 12 Fahrminuten
Bahnhof (Jülich) - 12 Fahrminuten
Bushaltestelle - 3 Gehminuten
Grundschule - 5 Gehminuten
Gymnasium (Jülich) - 29 Busminuten
Gesamtschule - 3 Fahrradminuten
Kindergarten - 1 Gehminute
Einkaufsmarkt - 3 Fahrminuten
Aachen - 29 Fahrminuten
Maastricht - 44 Fahrminuten
Düsseldorf - 47 Fahrminuten

1. Alle zu diesem Immobilienangebot gemachten Angaben sind Circa-Werte, bei nicht vorliegenden Unterlagen zur Wohnfläche auch lediglich geschätzt und beinhalten möglicherweise zu Wohnzwecken genutzte, aber baurechtlich nicht genehmigte Flächen und stammen vom Eigentümer bzw. Auftraggeber und wurden nicht überprüft und stellen ferner keine Zusicherung durch die reimann&wolff IMMOBILIEN GmbH dar. Ein Anspruch auf Richtigkeit und Vollständigkeit besteht nicht. Daher wird auch keine Haftung für die gemachten Angaben übernommen. Irrtum und Zwischenverkauf bleiben vorbehalten.
2. Ein Großteil der Fotoaufnahmen wurde mit einem Weitwinkelobjektiv bzw. mit einem Fisheye-Objektiv aufgenommen. Dadurch können Räume größer wirken als in der Realität.
3. Reservierungen werden bei Vorlage einer entsprechenden Kaufabsichtserklärung und Vorlage einer Finanzierungsbestätigung und/oder eines Eigenkapitalnachweises vorgenommen.
4. Aufgrund der derzeit großen Anfrage nach Besichtigungstermine, bitten wir im Vorfeld um Vorlage eines Finanzierungszertifikats o.ä.

SANIERUNGSPFLICHT BEI EIGENTÜMERWECHSEL
Mehrfamilien-, Ein- und Zweifamilienhäuser in Deutschland müssen grundsätzlich gewisse Mindestanforderungen nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) erfüllen. Bis Ende Oktober 2020 galt die EnEV (Energiesparverordnung), die nun zum 01. November 2020 durch das Gebäudeenergiegesetz (GEG) abgelöst wurde.
Sanierungs- bzw. Nachrüstpflichten nach GEG gelten in allen Fällen des Eigentümerwechsels – sei es durch Hauskauf, Erbe oder Schenkung – ausgenommen sind nur Ein- und Zweifamilienhäuser, die bereits am 1.2.2002 vom Eigentümer selbst bewohnt wurden. In allen anderen Fällen gilt:
- Alte Heizkessel erneuern: Über 30 Jahre alte Heizkessel müssen erneuert werden, wenn sie flüssige oder gasförmige Brennstoffe nutzen (z.B.: Gas oder Öl). Ausgenommen sind Niedertemperatur- oder Brennwertkessel, Heizkessel mit einer Nennleistung unter 4kW oder über 400kW, Anlagen, die nur zur Warmwasser Bereitung dienen, Küchenherde oder Heizgeräte, die hauptsächlich für einen Raum ausgelegt sind und auch Warmwasser liefern. Zentralheizungen müssen mit Regelungen nachgerüstet werden. Wenn Wasser der Wärmeträger ist, müssen Thermostate zur raumweisen Temperaturregelung installiert werden.
- Warmwasserführende Rohre dämmen: Nicht gedämmte Heizungs- und Warmwasser-Rohre oder Armaturen müssen in unbeheizten Räumen gedämmt werden.
- Oberste Geschossdecken oder Dach dämmen. Die oberste Geschossdecke zu einem nicht ausgebauten und unbeheizten Dachraum muss beispielsweise gedämmt werden. Zumindest dann, wenn diese Decke zugänglich ist und die Mindestanforderungen an den Wärmeschutz nicht erfüllt werden.

Bei Ein- und Zweifamilienhäusern gilt eine Frist von 2 Jahren. Wer die Sanierungspflichten innerhalb dieser Frist nicht erfüllt, muss mit einer Strafe von bis zu 50.000€ rechnen.

Außerdem sind auch noch weitere Pflichten im GEG für Altbauten vorgeschrieben:
- Für die Haustechnik sind bestimmte Wartungsintervalle vorgeschrieben. Diese müssen eingehalten werden. Darunter fällt auch die Inspektion der Klimaanlage.
- Bei Verkauf oder Neuvermietung muss ein Energieausweis erstellt und vorgelegt werden. Denkmalgeschützte Gebäude sind von dieser Pflicht befreit.

SANIERUNGSPFLICHTEN BEI AUSBAU, UMBAU UND ERNEUERUNG
Bei größeren Umbaumaßnahmen wie Änderungen der Gebäudehülle, Erweiterungen und Ausbau sind die Eigentümer in Deutschland verpflichtet, die Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes einzuhalten. Dies Anforderungen unterscheiden sich von denen bei einem Neubau.

ERNEUERUNG EINZELNER BAUTEILE
Wer einzelne Bauteile erneuert – zum Beispiel die Fenster austauscht – muss die Anforderungen des GEG für diese einzelnen Bauteile einhalten. Auch, wenn der Putz an der Fassade entfernt wird, gilt dies als Erneuerung der Fassade und die entsprechenden Dämmwerte für die Außenwände müssen eingehalten werden. Daraus kann auch die Notwendigkeit einer Fassadendämmung entstehen. Wird die Fassade hingegen nur neu gestrichen und geringfügig ausgebessert, dann sind keine Wärmedämmanforderungen zu erfüllen.
In manchen Fällen können Ausnahmen zur Sanierungspflicht beantragt werden. Zum Beispiel wenn die Fassade saniert, aber keine neue Fassadendämmung angebracht werden soll, weil dadurch weitere Bauteile wie Fenster oder Dach zu erneuern wären, die sonst nicht hätten erneuert werden müssen.

UMFASSENDE MODERNISIERUNG MIT GESAMTENERGIEBILANZ
Alternativ dazu kann auch eine Gesamtenergiebilanz vom modernisierten Altbau erstellt werden – ähnlich wie beim Energieausweis im Neubau. Der Jahres-Primärenergiebedarf und die Transmissionswärmeverluste des gesamten Gebäudes müssen hierbei nachgewiesen und gewisse Grenzwerte eingehalten werden. Die oben beschriebenen Einzelnachweise für Bauteile entfallen damit.
Die Grenzwerte für den Altbau sind deutlich weniger streng als jene für den Neubau. Der Jahres-Primärenergiebedarf bei einem Neubau darf nicht höher sein als 75% des Referenzgebäudes. Beim Altbau hingegen darf der Jahres-Primärenergiebedarf um 40% über dem des Referenzhauses liegen. Somit kann der Primärenergiebedarf eines Altbaus zu einem vergleichbaren Neubau um rund 86% höher sein (Stand: 2019). Für die Sanierung zum Energieeffizienzhaus werden gute Förderungen vergeben.

KEINE PFLICHTEN BEI KLEINEREN MASSNAHMEN IM ALTBAU
Bei Reparatur- und Wartungsmaßnahmen oder bei Renovierungsarbeiten wie zum Beispiel die Erneuerung der Bodenbeläge oder des Badezimmers sind keine zusätzlichen Aufrüstungen nach GEG nötig.
Wenn zum Beispiel die Fassade oder die Fensterrahmen neu gestrichen werden, müssen diese Bauteile keine Grenzwerte einhalten. Selbst wenn die Fassade an einzelnen Stellen saniert wird, greift die EnEV nicht, solange die sanierte Fläche weniger als 10% der Fassadenfläche ausmacht.

WANN GILT DAS GEG IM ALTBAU NICHT?
Ist eine energetische Sanierung Pflicht? Nein! Das deutsche Gebäudeenergiegesetz (GEG) sieht nur das Nachrüsten von einigen wenigen Punkten vor, siehe oben.

Viele Sanierungsmaßnahmen wie: Fassadendämmung, neue Fenster oder die Dämmung der Kellerdecke sind hingegen freiwillig. Die Hausbesitzer entscheiden selbst, was sinnvoll erscheint und was nicht.
- Dämmung der Kellerdecke ist keine Pflicht: Eine Kellerdecke zu einem ungedämmten, nicht beheizten Kellerraum zu dämmen, kann jedoch durchaus sinnvoll sein. Es besteht aber keine gesetzliche Nachrüstpflicht.
- Fensteraustausch und Fassadendämmung ist keine Pflicht: Alte Fenster müssen laut GEG nicht ausgetauscht werden, selbst wenn sie undicht sind. Es gibt auch keine Dämmpflicht für ungedämmte Außenwände. Wenn jedoch die Fassade oder die Fenster erneuert werden sollen, dann müssen sie die Anforderrungen des GEG erfüllen. Welche Maßnahmen sinnvoll sind, kann im Einzelfall frei entschieden werden.
- Empfehlungen im Energieausweis zur Modernisierung sind nicht verpflichtend. Sie dienen als Information.

Die reimann&wolff IMMOBILIEN GmbH übernimmt für die genannten Informationen keine Haftung. Ferner wird keine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben übernommen.

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