Diese voll vermietete Kapitalanlage besteht aus zwei charmanten Häusern, die jeweils zwei Wohnungen beherbergen und interessantes Mietentwicklungspotential bietet.
Die insgesamt vier Einheiten umfassen drei Drei-Zimmer-Wohnungen mit Größen von ca. 78, 80 und 115 m² sowie eine geräumige 4-Zimmer-Wohnung mit ca. 127 m². Jede Wohnung bietet ihren eigenen individuellen Charme und Komfort.
Die Mieter können ihren persönlichen Freizeit- und Entspannungsbereich genießen, der aus Balkon, Dachterrasse und einem Innenhof besteht. Diese Orte laden zum Verweilen ein.
Darüber hinaus bietet die Immobilie ein großes Ausbaupotenzial für die Erweiterung der Wohnfläche, was zusätzliche Investitionsmöglichkeiten eröffnet.
Die Kombination aus attraktiver Backsteinromantik und Industriallook verleiht den Häusern einen einzigartigen Charakter.
Regelmäßige Modernisierungen, einschließlich der Erneuerung der Heizungsanlage im Jahr 2022, sorgen für einen zeitgemäßen Standard.
Insgesamt stellt diese Kapitalanlage eine attraktive Investitionsmöglichkeit dar, um stabile Renditen zu erzielen und langfristige Vorteile im Immobilienmarkt zu nutzen.
Diese Kapitalanlage umfasst zwei geräumige Zweifamilienhäuser, die zusätzlich über drei Garagen und zusätzliche PKW-Stellplätze verfügen.
Die Modernisierungsarbeiten wurden kontinuierlich durchgeführt, wobei die jüngste Aktualisierung die Erneuerung der Heizungsanlage betrifft. Diese läuft mit Gas und sorgt für eine effiziente Wärmeversorgung.
Die Bereitstellung von Warmwasser erfolgt durch die vorhandenen abrechnungsfreundlichen Durchlauferhitzer in den Wohnungen.
Die Kunststofffenster mit Isolierverglasung im Vorderhaus stammen etwa aus dem Jahr 2015, während die Fenster im Hinterhaus auf etwa 20 Jahre geschätzt werden. Die Dacheindeckung im vorderen Bereich wurde um das Jahr 2000 erneuert und bietet somit eine solide Basis für langfristige Stabilität.
Die sonstigen Installationsleitungen befinden sich in einem soliden, altersbedingten Zustand, was auf eine gute Wartung und Instandhaltung hinweist.
Insgesamt präsentiert sich die Ausstattung dieser Kapitalanlage als robust und funktional, wodurch langfristige Werterhaltung und Wohnkomfort gewährleistet sind.
Randerath ist ein malerischer Ortsteil von Heinsberg, der durch seine idyllische Lage und seinen charmanten Dorfcharakter besticht. Gelegen im westlichen Teil von Nordrhein-Westfalen, ist Randerath von einer grünen, weitläufigen Landschaft umgeben, die zu entspannten Spaziergängen und Outdoor-Aktivitäten einlädt.
Das Dorf selbst bietet eine harmonische Mischung aus traditioneller Architektur und modernem Leben. Historische Fachwerkhäuser und gepflasterte Straßen verleihen Randerath seinen einladenden und authentischen Charme. Die Gemeinschaft in Randerath ist eng verbunden und bietet ein lebendiges soziales Leben, geprägt von lokalen Veranstaltungen und Festlichkeiten.
Die Lage von Randerath ist ideal für Naturfreunde und Erholungssuchende. Die Umgebung ist von zahlreichen Rad- und Wanderwegen durchzogen, die durch malerische Wälder, Felder und entlang ruhiger Flussläufe führen. Der nahegelegene Blausteinsee bietet zudem Möglichkeiten zum Schwimmen, Segeln und Entspannen am Wasser.
Dank seiner Nähe zu größeren Städten wie Heinsberg und Aachen und dem vorhandenen Bahnanschluss bietet Randerath auch eine gute Anbindung an städtische Annehmlichkeiten, Einkaufsmöglichkeiten und Arbeitsplätze, während es gleichzeitig seinen Bewohnern das Gefühl von Ruhe und ländlicher Idylle bietet. Insgesamt ist Randerath ein bezaubernder Ort, der einen perfekten Ausgleich zwischen Natur und Gemeinschaft bietet.
Umgebungskarte
Energieausweistyp: | Bedarf |
Energiekennwert: | 347.40 kWh/(a m²) |
Energieeffizienzklasse: | H |
Ausweis gültig bis: | 06.05.2034 |
* Der oben genannte Energiekennwert spiegelt den Energieverbrauch in Kilowattstunden pro Jahr und Quadratmeter (kWh/(a m²)) wieder und liefert den tatsächlichen errechneten Energieverbrauch der Immobilie. Weitere Informationen finden Sie hier unter de.wikipedia.org/wiki/Energiebedarfsausweis
Infrastruktur (alle Werte geschätzt):
Autobahn A46 - 7 Fahrminuten
Bahnhof (Horst) - 4 Fahrminuten
Bushaltestelle - 1 Gehminute
Gymnasium - 23 Busminuten
Realschule - 25 Busminuten
Grundschule - 5 Gehminuten
Kindergarten - 6 Gehminuten
Einkaufsmarkt - 4 Fahrminuten
Düsseldorf - 49 Fahrminuten
Köln - 68 Fahrminuten
Aachen - 43 Fahrminuten
1. Alle zu diesem Immobilienangebot gemachten Angaben sind Circa-Werte, bei nicht vorliegenden Unterlagen zur Wohnfläche auch lediglich geschätzt und beinhalten möglicherweise zu Wohnzwecken genutzte, aber baurechtlich nicht genehmigte Flächen und stammen vom Eigentümer bzw. Auftraggeber und wurden nicht überprüft und stellen ferner keine Zusicherung durch die reimann&wolff IMMOBILIEN GmbH dar. Ein Anspruch auf Richtigkeit und Vollständigkeit besteht nicht. Daher wird auch keine Haftung für die gemachten Angaben übernommen. Irrtum und Zwischenverkauf bleiben vorbehalten.
2. Ein Großteil der Fotoaufnahmen wurde mit einem Weitwinkelobjektiv bzw. mit einem Fisheye-Objektiv aufgenommen. Dadurch können Räume größer wirken als in der Realität.
3. Reservierungen werden bei Vorlage einer entsprechenden Kaufabsichtserklärung und Vorlage einer Finanzierungsbestätigung und/oder eines Eigenkapitalnachweises vorgenommen.
4. Aufgrund der derzeit großen Anfrage nach Besichtigungstermine, bitten wir im Vorfeld um Vorlage eines Finanzierungszertifikats o.ä.
SANIERUNGSPFLICHT BEI EIGENTÜMERWECHSEL
Mehrfamilien-, Ein- und Zweifamilienhäuser in Deutschland müssen grundsätzlich gewisse Mindestanforderungen nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) erfüllen. Bis Ende Oktober 2020 galt die EnEV (Energiesparverordnung), die nun zum 01. November 2020 durch das Gebäudeenergiegesetz (GEG) abgelöst wurde.
Sanierungs- bzw. Nachrüstpflichten nach GEG gelten in allen Fällen des Eigentümerwechsels – sei es durch Hauskauf, Erbe oder Schenkung – ausgenommen sind nur Ein- und Zweifamilienhäuser, die bereits am 1.2.2002 vom Eigentümer selbst bewohnt wurden. In allen anderen Fällen gilt:
- Alte Heizkessel erneuern: Über 30 Jahre alte Heizkessel müssen erneuert werden, wenn sie flüssige oder gasförmige Brennstoffe nutzen (z.B.: Gas oder Öl). Ausgenommen sind Niedertemperatur- oder Brennwertkessel, Heizkessel mit einer Nennleistung unter 4kW oder über 400kW, Anlagen, die nur zur Warmwasser Bereitung dienen, Küchenherde oder Heizgeräte, die hauptsächlich für einen Raum ausgelegt sind und auch Warmwasser liefern. Zentralheizungen müssen mit Regelungen nachgerüstet werden. Wenn Wasser der Wärmeträger ist, müssen Thermostate zur raumweisen Temperaturregelung installiert werden.
- Warmwasserführende Rohre dämmen: Nicht gedämmte Heizungs- und Warmwasser-Rohre oder Armaturen müssen in unbeheizten Räumen gedämmt werden.
- Oberste Geschossdecken oder Dach dämmen. Die oberste Geschossdecke zu einem nicht ausgebauten und unbeheizten Dachraum muss beispielsweise gedämmt werden. Zumindest dann, wenn diese Decke zugänglich ist und die Mindestanforderungen an den Wärmeschutz nicht erfüllt werden.
Bei Ein- und Zweifamilienhäusern gilt eine Frist von 2 Jahren. Wer die Sanierungspflichten innerhalb dieser Frist nicht erfüllt, muss mit einer Strafe von bis zu 50.000€ rechnen.
Außerdem sind auch noch weitere Pflichten im GEG für Altbauten vorgeschrieben:
- Für die Haustechnik sind bestimmte Wartungsintervalle vorgeschrieben. Diese müssen eingehalten werden. Darunter fällt auch die Inspektion der Klimaanlage.
- Bei Verkauf oder Neuvermietung muss ein Energieausweis erstellt und vorgelegt werden. Denkmalgeschützte Gebäude sind von dieser Pflicht befreit.
SANIERUNGSPFLICHTEN BEI AUSBAU, UMBAU UND ERNEUERUNG
Bei größeren Umbaumaßnahmen wie Änderungen der Gebäudehülle, Erweiterungen und Ausbau sind die Eigentümer in Deutschland verpflichtet, die Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes einzuhalten. Dies Anforderungen unterscheiden sich von denen bei einem Neubau.
ERNEUERUNG EINZELNER BAUTEILE
Wer einzelne Bauteile erneuert – zum Beispiel die Fenster austauscht – muss die Anforderungen des GEG für diese einzelnen Bauteile einhalten. Auch, wenn der Putz an der Fassade entfernt wird, gilt dies als Erneuerung der Fassade und die entsprechenden Dämmwerte für die Außenwände müssen eingehalten werden. Daraus kann auch die Notwendigkeit einer Fassadendämmung entstehen. Wird die Fassade hingegen nur neu gestrichen und geringfügig ausgebessert, dann sind keine Wärmedämmanforderungen zu erfüllen.
In manchen Fällen können Ausnahmen zur Sanierungspflicht beantragt werden. Zum Beispiel wenn die Fassade saniert, aber keine neue Fassadendämmung angebracht werden soll, weil dadurch weitere Bauteile wie Fenster oder Dach zu erneuern wären, die sonst nicht hätten erneuert werden müssen.
UMFASSENDE MODERNISIERUNG MIT GESAMTENERGIEBILANZ
Alternativ dazu kann auch eine Gesamtenergiebilanz vom modernisierten Altbau erstellt werden – ähnlich wie beim Energieausweis im Neubau. Der Jahres-Primärenergiebedarf und die Transmissionswärmeverluste des gesamten Gebäudes müssen hierbei nachgewiesen und gewisse Grenzwerte eingehalten werden. Die oben beschriebenen Einzelnachweise für Bauteile entfallen damit.
Die Grenzwerte für den Altbau sind deutlich weniger streng als jene für den Neubau. Der Jahres-Primärenergiebedarf bei einem Neubau darf nicht höher sein als 75% des Referenzgebäudes. Beim Altbau hingegen darf der Jahres-Primärenergiebedarf um 40% über dem des Referenzhauses liegen. Somit kann der Primärenergiebedarf eines Altbaus zu einem vergleichbaren Neubau um rund 86% höher sein (Stand: 2019). Für die Sanierung zum Energieeffizienzhaus werden gute Förderungen vergeben.
KEINE PFLICHTEN BEI KLEINEREN MASSNAHMEN IM ALTBAU
Bei Reparatur- und Wartungsmaßnahmen oder bei Renovierungsarbeiten wie zum Beispiel die Erneuerung der Bodenbeläge oder des Badezimmers sind keine zusätzlichen Aufrüstungen nach GEG nötig.
Wenn zum Beispiel die Fassade oder die Fensterrahmen neu gestrichen werden, müssen diese Bauteile keine Grenzwerte einhalten. Selbst wenn die Fassade an einzelnen Stellen saniert wird, greift die EnEV nicht, solange die sanierte Fläche weniger als 10% der Fassadenfläche ausmacht.
WANN GILT DAS GEG IM ALTBAU NICHT?
Ist eine energetische Sanierung Pflicht? Nein! Das deutsche Gebäudeenergiegesetz (GEG) sieht nur das Nachrüsten von einigen wenigen Punkten vor, siehe oben.
Viele Sanierungsmaßnahmen wie: Fassadendämmung, neue Fenster oder die Dämmung der Kellerdecke sind hingegen freiwillig. Die Hausbesitzer entscheiden selbst, was sinnvoll erscheint und was nicht.
- Dämmung der Kellerdecke ist keine Pflicht: Eine Kellerdecke zu einem ungedämmten, nicht beheizten Kellerraum zu dämmen, kann jedoch durchaus sinnvoll sein. Es besteht aber keine gesetzliche Nachrüstpflicht.
- Fensteraustausch und Fassadendämmung ist keine Pflicht: Alte Fenster müssen laut GEG nicht ausgetauscht werden, selbst wenn sie undicht sind. Es gibt auch keine Dämmpflicht für ungedämmte Außenwände. Wenn jedoch die Fassade oder die Fenster erneuert werden sollen, dann müssen sie die Anforderrungen des GEG erfüllen. Welche Maßnahmen sinnvoll sind, kann im Einzelfall frei entschieden werden.
- Empfehlungen im Energieausweis zur Modernisierung sind nicht verpflichtend. Sie dienen als Information.
Die reimann&wolff IMMOBILIEN GmbH übernimmt für die genannten Informationen keine Haftung. Ferner wird keine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben übernommen.