Reimann & Wolff
Immobilien

 

VERKAUFT
Wassenberg-Stadt:
"Schöne (Rendite-) Aussichten."

Kennung:5738
Objektart:Zinshaus_renditeobjekt - Wohn_und_geschaeftshaus
Wohnfläche:171.03 m2
Nutzfläche:68.98 m2
Grundstücksfläche:697.00 m2
Anzahl Zimmer:5.00
Heizungsart:/Luftwp
Keller:Ja
Dachform:Satteldach
Baujahr:2010
Verkaufstatus:Verkauft
Verfügbar Ab:nach Vereinbarung
Lage: Wassenberg-Stadt
Kaltmiete:30.960,00 €
Preis:-
Courtage:Keine zusätzliche Käuferprovision.

Ihr Ansprechpartner

Reimann&Wolff Patrick Reimann Immobilienmakler Patrick Reimann
Geschäftsführer
Tel.: +49 (0) 2452 / 687469-0
reimann@reimannwolff.de

Dieses moderne und ästhetisch ansprechende Wohn- und Geschäftshaus besticht durch seine idyllische Lage am Waldrand und durch fortschrittliche Technologien, die einen zukunftsorientierten Wohnkomfort garantieren.

Diese Investition ist vollständig vermietet und beinhaltet drei exklusiv gestaltete Wohnungen mit Flächen von circa 50, 68 und 52 Quadratmetern sowie ein charmantes, ebenerdiges Café mit einer Nutzfläche von etwa 70 Quadratmetern.

Jede der drei Wohneinheiten zeichnet sich durch ein offenes Raumkonzept aus, das durch moderne graue Bodenbeläge und frisch wirkende Badezimmer ergänzt wird.
Diese Kombination schafft einladende, großzügige Raumdimensionen und ein begehrtes Ambiente des Wohlgefühls.
Die herrlichen Terrassen und Balkone jeder Wohnung bieten einen traumhaften Blick über die malerische Stadt Wassenberg und ihre mittelalterliche Burg, was die Wohnungen besonders attraktiv für Ihre Mieter macht.

Dieses Objekt vereint stilvolles Wohnen mit praktischem Geschäftsbetrieb und stellt eine hervorragende Investitionsmöglichkeit dar, die sowohl Privatleben als auch geschäftliche Aktivitäten in außergewöhnlicher Umgebung ermöglicht.

Ideal für Anleger, die Wert auf Lage, Qualität und nachhaltige Bauweise legen.

Dieses Objekt, erbaut im Jahr 2010, vereint moderne Bautechnik und ästhetisches Design in einer ansprechenden Symbiose.
Die attraktive Putzfassade mit Wärmedämmverbundsystem sorgt für eine zeitgemäße Optik und eine optimale und gefragte Energieeffizienz.

Die Bauweise wird durch wirkungsvolle und gleichzeitig ansprechend gestaltete Terrassen und Balkone abgerundet, die jedem Bewohner und Besucher einen äußerst attraktiven Außenbereich bieten.

Die Heizungsanlage basiert auf einer fortschrittlichen Luft-Wasser-Wärmepumpe, die zusammen mit der Fußbodenheizung für eine effiziente und umweltfreundliche Wärmeversorgung sorgt. Diese Systeme garantieren eine behagliche Raumtemperatur und eine nachhaltige und kosteneffiziente Energieversorgung.

Die gesamte technische Ausstattung des Hauses, einschließlich sämtlicher Installationsleitungen, entspricht dem zeitgemäßen Standard des Baujahrs 2010 und gewährleistet langanhaltende Beständigkeit.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass dieses Wohn- und Geschäftshaus in allen Bereichen hervorragend ausgestattet ist und keine Wünsche für Sie und Ihre Mieter offen lässt, was es zu einer exzellenten Wahl für Investoren und Nutzer gleichermaßen macht.

Wassenberg, eine charmante Stadt am Rande der deutsch-niederländischen Grenze, ist bekannt für ihre malerische Natur und reiche Geschichte.

Umgeben von der idyllischen Landschaft des Naturparks Schwalm-Nette, bietet Wassenberg eine einzigartige Kombination aus kulturellem Erbe und natürlicher Schönheit.

Die Stadt zeichnet sich durch ihre beeindruckende mittelalterliche Burg aus, die stolz über die Dächer blickt und als Wahrzeichen der Stadt gilt.

Die historische Altstadt lädt mit ihren sorgfältig restaurierten Fachwerkhäusern und engen Gassen zum Entdecken ein.

Zahlreiche Rad- und Wanderwege führen durch die umliegenden Wälder und Wiesen, die zu jeder Jahreszeit ihren eigenen Charme entfalten.

Kulturelle Veranstaltungen, wie das traditionelle Burgfest, verbinden die Bewohner und Besucher mit den Bräuchen und der Geschichte der Region.

Wassenberg ist nicht nur ein Ort der Erholung und Ruhe, sondern auch ein lebendiger Gemeinschaftsort, der eine hohe Lebensqualität und eine herzliche Willkommenskultur bietet. Ideal für Familien und Naturfreunde, die eine harmonische Verbindung von Historie und Moderne suchen.

Umgebungskarte

Energieausweistyp:

Bedarf

Energiekennwert:

32.40 kWh/(a m²)

Energieeffizienzklasse:

A

Ausweis gültig bis:

15.04.2034


* Der oben genannte Energiekennwert spiegelt den Energieverbrauch in Kilowattstunden pro Jahr und Quadratmeter (kWh/(a m²)) wieder und liefert den tatsächlichen errechneten Energieverbrauch der Immobilie. Weitere Informationen finden Sie hier unter de.wikipedia.org/wiki/Energiebedarfsausweis

Infrastruktur (alle Angaben geschätzt):
Autobahn A46 - 13 Fahrminuten
Bahnhof - 14 Fahrminuten
Bushaltestelle - 5 Gehminuten
Grundschule - 7 Gehminuten
Gymnasium (Hückelhoven) - 29 Busminuten
Gesamtschule - 4 Fahrradminuten
Realschule (Ratheim) - 18 Busminuten
Kindergarten - 11 Gehminuten
Einkaufsmarkt - 4 Fahrminuten
Aachen - 62 Fahrminuten
Köln - 72 Fahrminuten
Düsseldorf - 49 Fahrminuten

1. Alle zu diesem Immobilienangebot gemachten Angaben sind Circa-Werte, bei nicht vorliegenden Unterlagen zur Wohnfläche auch lediglich geschätzt und beinhalten möglicherweise zu Wohnzwecken genutzte, aber baurechtlich nicht genehmigte Flächen und stammen vom Eigentümer bzw. Auftraggeber und wurden nicht überprüft und stellen ferner keine Zusicherung durch die reimann&wolff IMMOBILIEN GmbH dar. Ein Anspruch auf Richtigkeit und Vollständigkeit besteht nicht. Daher wird auch keine Haftung für die gemachten Angaben übernommen. Irrtum und Zwischenverkauf bleiben vorbehalten.
2. Ein Großteil der Fotoaufnahmen wurde mit einem Weitwinkelobjektiv bzw. mit einem Fisheye-Objektiv aufgenommen. Dadurch können Räume größer wirken als in der Realität.
3. Reservierungen werden bei Vorlage einer entsprechenden Kaufabsichtserklärung und Vorlage einer Finanzierungsbestätigung und/oder eines Eigenkapitalnachweises vorgenommen.
4. Aufgrund der derzeit großen Anfrage nach Besichtigungstermine, bitten wir im Vorfeld um Vorlage eines Finanzierungszertifikats o.ä.

SANIERUNGSPFLICHT BEI EIGENTÜMERWECHSEL
Mehrfamilien-, Ein- und Zweifamilienhäuser in Deutschland müssen grundsätzlich gewisse Mindestanforderungen nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) erfüllen. Bis Ende Oktober 2020 galt die EnEV (Energiesparverordnung), die nun zum 01. November 2020 durch das Gebäudeenergiegesetz (GEG) abgelöst wurde.
Sanierungs- bzw. Nachrüstpflichten nach GEG gelten in allen Fällen des Eigentümerwechsels – sei es durch Hauskauf, Erbe oder Schenkung – ausgenommen sind nur Ein- und Zweifamilienhäuser, die bereits am 1.2.2002 vom Eigentümer selbst bewohnt wurden. In allen anderen Fällen gilt:
- Alte Heizkessel erneuern: Über 30 Jahre alte Heizkessel müssen erneuert werden, wenn sie flüssige oder gasförmige Brennstoffe nutzen (z.B.: Gas oder Öl). Ausgenommen sind Niedertemperatur- oder Brennwertkessel, Heizkessel mit einer Nennleistung unter 4kW oder über 400kW, Anlagen, die nur zur Warmwasser Bereitung dienen, Küchenherde oder Heizgeräte, die hauptsächlich für einen Raum ausgelegt sind und auch Warmwasser liefern. Zentralheizungen müssen mit Regelungen nachgerüstet werden. Wenn Wasser der Wärmeträger ist, müssen Thermostate zur raumweisen Temperaturregelung installiert werden.
- Warmwasserführende Rohre dämmen: Nicht gedämmte Heizungs- und Warmwasser-Rohre oder Armaturen müssen in unbeheizten Räumen gedämmt werden.
- Oberste Geschossdecken oder Dach dämmen. Die oberste Geschossdecke zu einem nicht ausgebauten und unbeheizten Dachraum muss beispielsweise gedämmt werden. Zumindest dann, wenn diese Decke zugänglich ist und die Mindestanforderungen an den Wärmeschutz nicht erfüllt werden.

Bei Ein- und Zweifamilienhäusern gilt eine Frist von 2 Jahren. Wer die Sanierungspflichten innerhalb dieser Frist nicht erfüllt, muss mit einer Strafe von bis zu 50.000€ rechnen.

Außerdem sind auch noch weitere Pflichten im GEG für Altbauten vorgeschrieben:
- Für die Haustechnik sind bestimmte Wartungsintervalle vorgeschrieben. Diese müssen eingehalten werden. Darunter fällt auch die Inspektion der Klimaanlage.
- Bei Verkauf oder Neuvermietung muss ein Energieausweis erstellt und vorgelegt werden. Denkmalgeschützte Gebäude sind von dieser Pflicht befreit.

SANIERUNGSPFLICHTEN BEI AUSBAU, UMBAU UND ERNEUERUNG
Bei größeren Umbaumaßnahmen wie Änderungen der Gebäudehülle, Erweiterungen und Ausbau sind die Eigentümer in Deutschland verpflichtet, die Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes einzuhalten. Dies Anforderungen unterscheiden sich von denen bei einem Neubau.

ERNEUERUNG EINZELNER BAUTEILE
Wer einzelne Bauteile erneuert – zum Beispiel die Fenster austauscht – muss die Anforderungen des GEG für diese einzelnen Bauteile einhalten. Auch, wenn der Putz an der Fassade entfernt wird, gilt dies als Erneuerung der Fassade und die entsprechenden Dämmwerte für die Außenwände müssen eingehalten werden. Daraus kann auch die Notwendigkeit einer Fassadendämmung entstehen. Wird die Fassade hingegen nur neu gestrichen und geringfügig ausgebessert, dann sind keine Wärmedämmanforderungen zu erfüllen.
In manchen Fällen können Ausnahmen zur Sanierungspflicht beantragt werden. Zum Beispiel wenn die Fassade saniert, aber keine neue Fassadendämmung angebracht werden soll, weil dadurch weitere Bauteile wie Fenster oder Dach zu erneuern wären, die sonst nicht hätten erneuert werden müssen.

UMFASSENDE MODERNISIERUNG MIT GESAMTENERGIEBILANZ
Alternativ dazu kann auch eine Gesamtenergiebilanz vom modernisierten Altbau erstellt werden – ähnlich wie beim Energieausweis im Neubau. Der Jahres-Primärenergiebedarf und die Transmissionswärmeverluste des gesamten Gebäudes müssen hierbei nachgewiesen und gewisse Grenzwerte eingehalten werden. Die oben beschriebenen Einzelnachweise für Bauteile entfallen damit.
Die Grenzwerte für den Altbau sind deutlich weniger streng als jene für den Neubau. Der Jahres-Primärenergiebedarf bei einem Neubau darf nicht höher sein als 75% des Referenzgebäudes. Beim Altbau hingegen darf der Jahres-Primärenergiebedarf um 40% über dem des Referenzhauses liegen. Somit kann der Primärenergiebedarf eines Altbaus zu einem vergleichbaren Neubau um rund 86% höher sein (Stand: 2019). Für die Sanierung zum Energieeffizienzhaus werden gute Förderungen vergeben.

KEINE PFLICHTEN BEI KLEINEREN MASSNAHMEN IM ALTBAU
Bei Reparatur- und Wartungsmaßnahmen oder bei Renovierungsarbeiten wie zum Beispiel die Erneuerung der Bodenbeläge oder des Badezimmers sind keine zusätzlichen Aufrüstungen nach GEG nötig.
Wenn zum Beispiel die Fassade oder die Fensterrahmen neu gestrichen werden, müssen diese Bauteile keine Grenzwerte einhalten. Selbst wenn die Fassade an einzelnen Stellen saniert wird, greift die EnEV nicht, solange die sanierte Fläche weniger als 10% der Fassadenfläche ausmacht.

WANN GILT DAS GEG IM ALTBAU NICHT?
Ist eine energetische Sanierung Pflicht? Nein! Das deutsche Gebäudeenergiegesetz (GEG) sieht nur das Nachrüsten von einigen wenigen Punkten vor, siehe oben.

Viele Sanierungsmaßnahmen wie: Fassadendämmung, neue Fenster oder die Dämmung der Kellerdecke sind hingegen freiwillig. Die Hausbesitzer entscheiden selbst, was sinnvoll erscheint und was nicht.
- Dämmung der Kellerdecke ist keine Pflicht: Eine Kellerdecke zu einem ungedämmten, nicht beheizten Kellerraum zu dämmen, kann jedoch durchaus sinnvoll sein. Es besteht aber keine gesetzliche Nachrüstpflicht.
- Fensteraustausch und Fassadendämmung ist keine Pflicht: Alte Fenster müssen laut GEG nicht ausgetauscht werden, selbst wenn sie undicht sind. Es gibt auch keine Dämmpflicht für ungedämmte Außenwände. Wenn jedoch die Fassade oder die Fenster erneuert werden sollen, dann müssen sie die Anforderrungen des GEG erfüllen. Welche Maßnahmen sinnvoll sind, kann im Einzelfall frei entschieden werden.
- Empfehlungen im Energieausweis zur Modernisierung sind nicht verpflichtend. Sie dienen als Information.

Die reimann&wolff IMMOBILIEN GmbH übernimmt für die genannten Informationen keine Haftung. Ferner wird keine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben übernommen.

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