Reimann & Wolff
Immobilien

 

VERKAUFT
Heinsberg-Oberbruch:
"Naturnahes Wohnjuwel."

Kennung:5739
Objektart:Haus - Doppelhaushaelfte
Carport:1
Garageanzahl:1
Wohnfläche:163.82 m2
Grundstücksfläche:408.00 m2
Anzahl Zimmer:7.00
Anzahl Schlafzimmer:4.00
Anzahl Badezimmer:1.00
Anzahl Terrassen:1.00
Anzahl Stellplätze:2
Boden:Fliesen, Teppich
Kamin:Ja
Heizungsart:Zentral/Gas
Sauna:Ja
Wintergarten:Ja
Keller:Ja
Dachform:Satteldach
Baujahr:1976
Zustand:Gepflegt
Verkaufstatus:Verkauft
Verfügbar Ab:nach Vereinbarung
Lage: Heinsberg-Oberbruch
Preis:-
Courtage:Keine zusätzliche Käuferprovision.

Ihr Ansprechpartner

Reimann&Wolff Patrick Reimann Immobilienmakler Patrick Reimann
Geschäftsführer
Tel.: +49 (0) 2452 / 687469-0
reimann@reimannwolff.de

Herzlich willkommen in Ihrem neuen Zuhause, das sich wie eine Oase der Ruhe und Schönheit am Rande der Heinsberger Stadtteils Oberbruch präsentiert.

Diese einzigartige Doppelhaushälfte, von seinem liebevollen Besitzer fast drei Jahrzehnte lang gehegt und gepflegt, bietet Ihnen eine unvergleichliche Wohnqualität.

Schon beim Betreten des Hauses wird Ihnen die sorgfältige Pflege und das besondere Flair dieses Anwesens bewusst.
Der Blick aus den Fenstern erstreckt sich über sanfte Wiesen und weite Felder, die Ihnen eine erholsame und inspirierende Umgebung bieten.

Im Erdgeschoss erwartet Sie ein großzügiges Wohn-/Esszimmer, das durch einen einladenden Wintergarten mit wärmendem Kaminofen erweitert wird. Hier können Sie gemütliche Stunden verbringen und die Natur auch bei kühleren Temperaturen hautnah erleben.
Die angrenzende überdachte Terrasse lädt zu entspannten Momenten im Freien ein, während der Garten mit seiner gepflegten Schönheit zum Verweilen einlädt.

Ein zusätzlicher Raum neben der Küche bietet flexible Nutzungsmöglichkeiten - sei es als zweites Esszimmer, gemütliches Schlafzimmer oder inspirierendes Büro. Die Vielseitigkeit dieses Raumes ermöglicht es Ihnen, Ihre Wohnträume zu verwirklichen.

Im oberen Stockwerk befindet sich der private Bereich des Hauses mit sagenhaften vier Schlafzimmern, die Ihnen und Ihrer Familie genügend Raum für Ruhe und Erholung bieten. Zwei der Schlafzimmer verfügen über Zugang zu einem Balkon, von dem aus Sie die herrliche Aussicht auf die Umgebung genießen können.

Ein helles und modernes Badezimmer komplettiert diese Etage, die Ihnen ein Höchstmaß an Komfort bietet.

Für zusätzlichen Wohnraum und kreative Möglichkeiten steht das ausbaufähige Dachgeschoss bereit, das bereits über alle nötigen Anschlüsse verfügt. Hier können Sie Ihre individuellen Vorstellungen von Wohnen und Leben verwirklichen und Ihr Zuhause ganz nach Ihren Wünschen gestalten und erweitern.

Entspannung und Wellness finden Sie im Untergeschoss, wo Ihre private Sauna zum Verwöhnen und Entspannen einlädt.
Praktische Kellerräume bieten auf dieser Ebene ausreichend Stauraum für Ihre persönlichen Bedürfnisse.

Ein weiteres Highlight dieses Anwesens ist die Garage mit vorgelagertem Carport, die nicht nur Schutz für Ihre Fahrzeuge bietet, sondern auch zusätzlichen Platz für Ihre Outdoor-Aktivitäten und -Geräte.

Dieses Einfamilienhaus besticht insbesondere durch seine idyllische Lage am Ortsrand und besticht durch seine hochwertige Ausstattung, die Komfort und Funktionalität vereint.
Beim Betreten werden Sie von großzügigen Räumen und einer durchdachten Gestaltung begrüßt.

Die Wohnräume sind mit hellen Bodenfliesenböden oder gepflegtem textilen Oberboden ausgestattet, die zum einen eine angenehme Atmosphäre schaffen und zum anderen pflegeleicht und strapazierfähig sind.

Das Badezimmer erstrahlt in frischem Glanz dank der hellen Wand- und Bodenfliesen, die ein Gefühl von Sauberkeit und Wohlbefinden vermitteln.

Die Kunststofffenster mit Isolierverglasung und Rollläden sorgen für eine effiziente Wärme- und Schalldämmung.

Eine Gas-Zentralheizung aus dem Jahr 2004 versorgt das Haus zuverlässig mit wohliger Wärme und stellt gleichzeitig die Warmwasserversorgung sicher.

Die Hausinstallationen stammen aus dem Baujahr und sind entsprechend solide und zuverlässig.

Diese durchdachte Ausstattung gewährleistet einen hohen Wohnkomfort.

Willkommen in Ihrem neuen Zuhause, wo Naturnähe und moderner Komfort harmonisch miteinander verschmelzen und Ihnen ein entspanntes und behagliches Wohnen ermöglichen.

Oberbruch, ein bezaubernder Ortsteil im Herzen von Heinsberg, verbindet malerische Landschaften mit modernem Lebensstil. Gelegen im westlichen Teil der Stadt, bietet Oberbruch eine ideale Mischung aus ländlicher Ruhe und urbaner Anbindung. Die grünen Wiesen und Wälder laden zu erholsamen Spaziergängen und Fahrradtouren ein, während die Nähe zu den wichtigsten Einrichtungen und Geschäften den Bewohnern eine komfortable Lebensweise ermöglicht.

Die charmante Architektur der historischen Gebäude verleiht Oberbruch einen nostalgischen Flair, der von einer lebendigen Gemeinschaft und einem starken Zusammengehörigkeitsgefühl geprägt ist. Traditionelle Feste und Veranstaltungen bringen Bewohner und Besucher zusammen, um die lokale Kultur zu feiern und neue Freundschaften zu knüpfen.

Durch seine verkehrsgünstige Lage ist Oberbruch gut an das regionale Straßennetz angebunden, was es zu einem attraktiven Wohnort für Pendler macht. Die Nähe zu größeren Städten wie Aachen und Mönchengladbach bietet zusätzliche Möglichkeiten für Arbeit und Freizeit.

Oberbruch ist nicht nur ein Ort zum Leben, sondern auch ein Ort zum Wohlfühlen und Genießen. Mit seinen idyllischen Landschaften, seinem reichen kulturellen Erbe und seiner modernen Infrastruktur ist Oberbruch ein Ort, den man mit Stolz sein Zuhause nennen kann.

Umgebungskarte

Energieausweistyp:

Bedarf

Energiekennwert:

237.20 kWh/(a m²)

Energieeffizienzklasse:

G

Ausweis gültig bis:

12.11.2033


* Der oben genannte Energiekennwert spiegelt den Energieverbrauch in Kilowattstunden pro Jahr und Quadratmeter (kWh/(a m²)) wieder und liefert den tatsächlichen errechneten Energieverbrauch der Immobilie. Weitere Informationen finden Sie hier unter de.wikipedia.org/wiki/Energiebedarfsausweis

Infrastruktur (alle Angaben geschätzt):
Autobahn A46 - 4 Fahrminuten
Bahnhof - 4 Fahrradminuten
Bushaltestelle - 5 Gehminuten
Grundschule - 7 Gehminuten
Gymnasium - 15 Busminuten
Realschule - 17 Busminuten
Gesamtschule - 3 Fahrradminuten
Kindergarten - 8 Gehminuten
Einkaufsmarkt - 2 Fahrminuten
Aachen - 51 Fahrminuten
Düsseldorf - 45 Fahrminuten

1. Alle zu diesem Immobilienangebot gemachten Angaben sind Circa-Werte, bei nicht vorliegenden Unterlagen zur Wohnfläche auch lediglich geschätzt und beinhalten möglicherweise zu Wohnzwecken genutzte, aber baurechtlich nicht genehmigte Flächen und stammen vom Eigentümer bzw. Auftraggeber und wurden nicht überprüft und stellen ferner keine Zusicherung durch die reimann&wolff IMMOBILIEN GmbH dar. Ein Anspruch auf Richtigkeit und Vollständigkeit besteht nicht. Daher wird auch keine Haftung für die gemachten Angaben übernommen. Irrtum und Zwischenverkauf bleiben vorbehalten.
2. Ein Großteil der Fotoaufnahmen wurde mit einem Weitwinkelobjektiv bzw. mit einem Fisheye-Objektiv aufgenommen. Dadurch können Räume größer wirken als in der Realität.
3. Reservierungen werden bei Vorlage einer entsprechenden Kaufabsichtserklärung und Vorlage einer Finanzierungsbestätigung und/oder eines Eigenkapitalnachweises vorgenommen.
4. Aufgrund der derzeit großen Anfrage nach Besichtigungstermine, bitten wir im Vorfeld um Vorlage eines Finanzierungszertifikats o.ä.

SANIERUNGSPFLICHT BEI EIGENTÜMERWECHSEL
Mehrfamilien-, Ein- und Zweifamilienhäuser in Deutschland müssen grundsätzlich gewisse Mindestanforderungen nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) erfüllen. Bis Ende Oktober 2020 galt die EnEV (Energiesparverordnung), die nun zum 01. November 2020 durch das Gebäudeenergiegesetz (GEG) abgelöst wurde.
Sanierungs- bzw. Nachrüstpflichten nach GEG gelten in allen Fällen des Eigentümerwechsels – sei es durch Hauskauf, Erbe oder Schenkung – ausgenommen sind nur Ein- und Zweifamilienhäuser, die bereits am 1.2.2002 vom Eigentümer selbst bewohnt wurden. In allen anderen Fällen gilt:
- Alte Heizkessel erneuern: Über 30 Jahre alte Heizkessel müssen erneuert werden, wenn sie flüssige oder gasförmige Brennstoffe nutzen (z.B.: Gas oder Öl). Ausgenommen sind Niedertemperatur- oder Brennwertkessel, Heizkessel mit einer Nennleistung unter 4kW oder über 400kW, Anlagen, die nur zur Warmwasser Bereitung dienen, Küchenherde oder Heizgeräte, die hauptsächlich für einen Raum ausgelegt sind und auch Warmwasser liefern. Zentralheizungen müssen mit Regelungen nachgerüstet werden. Wenn Wasser der Wärmeträger ist, müssen Thermostate zur raumweisen Temperaturregelung installiert werden.
- Warmwasserführende Rohre dämmen: Nicht gedämmte Heizungs- und Warmwasser-Rohre oder Armaturen müssen in unbeheizten Räumen gedämmt werden.
- Oberste Geschossdecken oder Dach dämmen. Die oberste Geschossdecke zu einem nicht ausgebauten und unbeheizten Dachraum muss beispielsweise gedämmt werden. Zumindest dann, wenn diese Decke zugänglich ist und die Mindestanforderungen an den Wärmeschutz nicht erfüllt werden.

Bei Ein- und Zweifamilienhäusern gilt eine Frist von 2 Jahren. Wer die Sanierungspflichten innerhalb dieser Frist nicht erfüllt, muss mit einer Strafe von bis zu 50.000€ rechnen.

Außerdem sind auch noch weitere Pflichten im GEG für Altbauten vorgeschrieben:
- Für die Haustechnik sind bestimmte Wartungsintervalle vorgeschrieben. Diese müssen eingehalten werden. Darunter fällt auch die Inspektion der Klimaanlage.
- Bei Verkauf oder Neuvermietung muss ein Energieausweis erstellt und vorgelegt werden. Denkmalgeschützte Gebäude sind von dieser Pflicht befreit.

SANIERUNGSPFLICHTEN BEI AUSBAU, UMBAU UND ERNEUERUNG
Bei größeren Umbaumaßnahmen wie Änderungen der Gebäudehülle, Erweiterungen und Ausbau sind die Eigentümer in Deutschland verpflichtet, die Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes einzuhalten. Dies Anforderungen unterscheiden sich von denen bei einem Neubau.

ERNEUERUNG EINZELNER BAUTEILE
Wer einzelne Bauteile erneuert – zum Beispiel die Fenster austauscht – muss die Anforderungen des GEG für diese einzelnen Bauteile einhalten. Auch, wenn der Putz an der Fassade entfernt wird, gilt dies als Erneuerung der Fassade und die entsprechenden Dämmwerte für die Außenwände müssen eingehalten werden. Daraus kann auch die Notwendigkeit einer Fassadendämmung entstehen. Wird die Fassade hingegen nur neu gestrichen und geringfügig ausgebessert, dann sind keine Wärmedämmanforderungen zu erfüllen.
In manchen Fällen können Ausnahmen zur Sanierungspflicht beantragt werden. Zum Beispiel wenn die Fassade saniert, aber keine neue Fassadendämmung angebracht werden soll, weil dadurch weitere Bauteile wie Fenster oder Dach zu erneuern wären, die sonst nicht hätten erneuert werden müssen.

UMFASSENDE MODERNISIERUNG MIT GESAMTENERGIEBILANZ
Alternativ dazu kann auch eine Gesamtenergiebilanz vom modernisierten Altbau erstellt werden – ähnlich wie beim Energieausweis im Neubau. Der Jahres-Primärenergiebedarf und die Transmissionswärmeverluste des gesamten Gebäudes müssen hierbei nachgewiesen und gewisse Grenzwerte eingehalten werden. Die oben beschriebenen Einzelnachweise für Bauteile entfallen damit.
Die Grenzwerte für den Altbau sind deutlich weniger streng als jene für den Neubau. Der Jahres-Primärenergiebedarf bei einem Neubau darf nicht höher sein als 75% des Referenzgebäudes. Beim Altbau hingegen darf der Jahres-Primärenergiebedarf um 40% über dem des Referenzhauses liegen. Somit kann der Primärenergiebedarf eines Altbaus zu einem vergleichbaren Neubau um rund 86% höher sein (Stand: 2019). Für die Sanierung zum Energieeffizienzhaus werden gute Förderungen vergeben.

KEINE PFLICHTEN BEI KLEINEREN MASSNAHMEN IM ALTBAU
Bei Reparatur- und Wartungsmaßnahmen oder bei Renovierungsarbeiten wie zum Beispiel die Erneuerung der Bodenbeläge oder des Badezimmers sind keine zusätzlichen Aufrüstungen nach GEG nötig.
Wenn zum Beispiel die Fassade oder die Fensterrahmen neu gestrichen werden, müssen diese Bauteile keine Grenzwerte einhalten. Selbst wenn die Fassade an einzelnen Stellen saniert wird, greift die EnEV nicht, solange die sanierte Fläche weniger als 10% der Fassadenfläche ausmacht.

WANN GILT DAS GEG IM ALTBAU NICHT?
Ist eine energetische Sanierung Pflicht? Nein! Das deutsche Gebäudeenergiegesetz (GEG) sieht nur das Nachrüsten von einigen wenigen Punkten vor, siehe oben.

Viele Sanierungsmaßnahmen wie: Fassadendämmung, neue Fenster oder die Dämmung der Kellerdecke sind hingegen freiwillig. Die Hausbesitzer entscheiden selbst, was sinnvoll erscheint und was nicht.
- Dämmung der Kellerdecke ist keine Pflicht: Eine Kellerdecke zu einem ungedämmten, nicht beheizten Kellerraum zu dämmen, kann jedoch durchaus sinnvoll sein. Es besteht aber keine gesetzliche Nachrüstpflicht.
- Fensteraustausch und Fassadendämmung ist keine Pflicht: Alte Fenster müssen laut GEG nicht ausgetauscht werden, selbst wenn sie undicht sind. Es gibt auch keine Dämmpflicht für ungedämmte Außenwände. Wenn jedoch die Fassade oder die Fenster erneuert werden sollen, dann müssen sie die Anforderrungen des GEG erfüllen. Welche Maßnahmen sinnvoll sind, kann im Einzelfall frei entschieden werden.
- Empfehlungen im Energieausweis zur Modernisierung sind nicht verpflichtend. Sie dienen als Information.

Die reimann&wolff IMMOBILIEN GmbH übernimmt für die genannten Informationen keine Haftung. Ferner wird keine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben übernommen.

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